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OLG Hamm, 10.01.1997 - 9 U 171/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem umgestürzten Straßenbaum
Papierfundstellen
- zfs 1997, 165
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 13.11.2015 - 10 U 2226/15
Aufhebung und und Zurückverweisung durch das Berufungsgericht wegen schwerer …
e) Vorsorglich ist darauf hinzuweisen, dass im Streitfall Beweiserleichterungen durch Anscheinsbeweislagen nicht von vorneherein auszuschließen (§ 9 V StVO: BGH NJW-RR 1986, 384; § 3 I 2, 4 StVO: BGH VersR 1967, 257; OLG Hamm, ZfS 1997, 165), sondern deren tatsächliche Voraussetzungen, auch über das Kerngeschehen hinaus, aufzuklären sind (BGH NJW-RR 1986, 383; NJW 1996, 1828; 2012, 608: "... ob (ein) Sachverhalt in diesem Sinne im Einzelfall wirklich typisch ist, kann nur aufgrund einer umfassenden Betrachtung aller tatsächlichen Elemente des Gesamtgeschehens beurteilt werden, die sich aus dem unstreitigen Parteivortrag und den getroffenen Feststellungen ergeben ..."). - AG Reinbek, 08.06.2017 - 11 C 496/16
Verkehrsunfall - Kollision mit umgeknicktem Baum
Nur mit Hindernissen, die außergewöhnlich schwer zu erkennen sind, braucht ein Kraftfahrer nicht zu rechnen (OLG Hamm OLGR Hamm 1997, 88).