Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 25.04.1996 - 7 U 37/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls ; Vornahme einer Gefahrerhöhung nach Vertragsabschluß ; Haftung der Versicherung bei einer bekannten Erkrankung des Versicherungsnehmer
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 23; VVG § 25
Unfallverursachung durch epileptischen Anfall - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 14.11.1994 - 18 O 267/94
- OLG Stuttgart, 25.04.1996 - 7 U 37/96
Papierfundstellen
- VersR 1997, 1141
- zfs 1997, 257
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.09.1968 - IV ZR 514/68
Gefahrerhöhung durch Benutzung eines nicht verkehrssicheren Kfz
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 15.11.1978 - IV ZR 103/77
Gefahrerhöhung, wenn die Gefahrenlage sich verändert hat; die Annahme einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 13.05.2004 - 5 C 3.03
Angemessene Alterssicherung, Schutz vor Vermögenseinsatz im Rahmen der Hilfe zum …
Diese Erwägungen tragen dem Umstand Rechnung, dass bei der Kapitallebensversicherung als verbreiteter Spar- und Kapitalbildungsform (vgl. dazu näher Hammel, ZfS 1997, 257 ff. und 1998, 292 ff.), die durch die Verknüpfung eines Sparvertrages mit einer Risikolebensversicherung gekennzeichnet ist, dem Versicherten bei Ablauf der Versicherungsdauer eine bestimmte Summe ohne jede Zweckbindung frei zur Verfügung steht und dieses Vorsorgekapital sich insofern nicht von dem auf einem Sparbuch angehäuften Vorsorgekapital unterscheidet, für das unzweifelhaft nur die Einsatzgrenze nach § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG gilt. - VGH Baden-Württemberg, 30.04.2002 - 14 S 2542/01
PKH: Vermögenseinsatz - zumutbare vorzeitige Verwertung einer Lebensversicherung
Dies trifft auf Spar- und Girokonten, nicht aber auf die Rückvergütung aus einer Versicherung zu (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19.12.1997 - 5 C 7.96 -, BVerwGE 106, 105 ; Hammel, ZfS 1997, 257 ).Diese Schutzvorschrift hat aber die Funktion einer allgemeinen Vermögensfreigrenze; der dort normierte Freibetrag ist auch mit dem Erlös aus der Verwertung von nicht nach § 88 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 7 BSHG geschützten Sachvermögens aufzufüllen; für Forderungen kann dann nichts anderes gelten (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.12.1997 - 5 C 7.96 -, BVerwGE 106, 105 ;… Schellhorn/Jirasek/Seipp, a.a.O., § 88 Randnr. 65; Hammel, ZfS 1997, 257 im Grundsatz a.A. noch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.1989 - 6 S 3013/87 -, VBlBW 1990, 114 ).
- OLG Nürnberg, 22.04.1999 - 8 U 4173/98
Leistungsfreiheit des Vericherers durch Gefahrerhöhung: Epilepsie infolge …
Dies gilt grundsätzlich auch für eine epileptische Erkrankung des Versicherungsnehmers, die dessen Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt (vgl. OLG Stuttgart, VersR 97, 1141; LG München ZfS 88, 360;… Johannsen, a.a.O., m.w.N.).