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   OLG Köln, 29.05.1996 - 13 U 161/95   

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https://dejure.org/1996,5221
OLG Köln, 29.05.1996 - 13 U 161/95 (https://dejure.org/1996,5221)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.05.1996 - 13 U 161/95 (https://dejure.org/1996,5221)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Mai 1996 - 13 U 161/95 (https://dejure.org/1996,5221)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    GEBRAUCHTWAGENKAUF VORBENUTZUNG AUFKLÄRUNGSPFLICHT ARGLIST ANFECHTUNG MIETWAGENNUTZUNG GETRIEBESCHADEN

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 123
    GEBRAUCHTWAGENKAUF VORBENUTZUNG AUFKLÄRUNGSPFLICHT ARGLIST ANFECHTUNG MIETWAGENNUTZUNG GETRIEBESCHADEN

  • verkehrslexikon.de

    Offenbarungspflicht bei Vorbenutzung eines Gebrauchtwagens als Mietwagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beeinträchtigung und bzw. oder Wertminderung durch atypische Vorbenutzung eines Fahrzeugs beim Gebrauchtwagenkauf

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 123
    Grenzen der Aufklärungspflicht beim Gebrauchtwagenkauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenverkäufer muß auf Taxi-, Mietwagen- oder Fahrschulnutzung hinweisen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 463
    Pflicht des Gebrauchtwagenkäufers zur Offenbarung einer atypischen Nutzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 312
  • VersR 1997, 1368
  • zfs 1997, 56
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.07.1989 - V ZR 21/88

    Durch arglistige Täuschung verursachter Irrtum

    Auszug aus OLG Köln, 29.05.1996 - 13 U 161/95
    Die nicht gelungene Beweisführung geht zu Lasten des Klägers, dem als Käufer nicht nur die Darlegungs-, sondern auch die volle Beweislast dafür obliegt, daß der Beklagte als Verkäufer einen Fehler arglistig verschwiegen bzw. eine Eigenschaft oder die Abwesenheit von Fehlern arglistig vorgespiegelt hat (vgl. zur Beweislastverteilung BGH NJW 1990, 42/43; Palandt-Putzo, a.a.O., § 463 Rdnr. 28, m.w.N.).
  • OLG Köln, 11.05.1990 - 3 U 212/89

    Agenturvertrag; Zusicherung; Eigenschaft; Zugesicherte Eigenschaft;

    Auszug aus OLG Köln, 29.05.1996 - 13 U 161/95
    Bei einer mehrjährigen ununterbrochenen Nutzung als Taxi, einem langjährigen ununterbrochenen Einsatz als Fahrschulwagen oder auch als Mietwagen wird beim Verkauf regelmäßig eine Offenlegung der Vorbenutzung erfolgen müssen (vgl. BGH BB 1977, 61 ff.; OLG Nürnberg MDR 1985, 672; OLG Köln NJW-RR 1990, 1144; Reinking/Eggert, a.a.O., Rdnr. 1610, m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 28.03.1985 - 8 U 3845/84

    Zulässigkeit einer Berufung; Arglistiges Verschweigen eines Fehlers am verkauften

    Auszug aus OLG Köln, 29.05.1996 - 13 U 161/95
    Bei einer mehrjährigen ununterbrochenen Nutzung als Taxi, einem langjährigen ununterbrochenen Einsatz als Fahrschulwagen oder auch als Mietwagen wird beim Verkauf regelmäßig eine Offenlegung der Vorbenutzung erfolgen müssen (vgl. BGH BB 1977, 61 ff.; OLG Nürnberg MDR 1985, 672; OLG Köln NJW-RR 1990, 1144; Reinking/Eggert, a.a.O., Rdnr. 1610, m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 31.07.2008 - 19 U 54/08

    Gebrauchtwagenkauf: Aufklärungspflicht über eine Vorbenutzung als Mietwagen

    Die Rechtsauffassung des Senats steht nicht im Widerspruch zu den Entscheidungen des OLG Köln vom 29.05.1996, abgedruckt NZV 1997, 312, und des OLG Düsseldorf vom 26.07.2000, abgedruckt in OLGR Düsseldorf, 2001, 19, wo eine Aufklärungspflicht verneint worden ist, da den Entscheidungen anders gelagerte Sachverhalte zu Grunde gelegen haben, nämlich dass die verkauften Fahrzeuge zwei Voreigentümer hatten und dass nur der kürzere Teil des Zulassungszeitraumes auf die Nutzung als Mietwagen entfallen ist.
  • LG Hamburg, 28.10.2016 - 326 O 31/16

    Gebrauchtfahrzeugkauf: Sachmangel eines gebrauchten Kraftfahrzeugs wegen

    Darin sei heutzutage keine atypische Nutzung für sogenannten Jahreswagen mehr zu sehen (vgl. zB LG Kaiserslautern, 25.03.09, NJW-RR 2010, 634 f.; OLG Köln 29.05.96, VersR 1997, 1368 f.; AG Kiel 3.10.14 107 C 135/13).

    Während einige Gericht den Standpunkt vertreten, die Mietwagennutzung sei heutzutage keine atypische Nutzung mehr, insbesondere wenn es um sog. Jahreswagen gehe, die häufig zuvor als Mietwagen genutzt würden (LG Kaiserslautern, 25.03.09, NJW-RR 2010, 634 f.; AG Kiel 3.10.14 107 C 135/13 vgl. auch OLG Köln 29.05.96, VersR 1997, 1368 f., dass auf den konkreten jeweiligen Einzelfall abstellt), vertreten andere die Auffassung, eine gewerbliche Nutzung stelle in der Regel einen wertmindernden Faktor dar (wegen Abnutzung, Verschleiß, Auslastung, Fahrerzahl), der generell aufklärungsbedürftig sei (LG Bonn 20.11.12, 18 O 169/12; LG Mannheim 29.12.11, 1 O 122/10).

  • LG Mannheim, 29.12.2011 - 1 O 122/10

    Minderwert eines gebrauchten Reisemobils wegen Vornutzung als Mietfahrzeug

    Insofern ist mit der Rechtsprechung in jedem Einzelfall auf die Dauer der atypischen Nutzung und den Zeitraum nach der Einstellung dieser Nutzung bis zum Verkaufszeitpunkt abzustellen, ob diese zu einer Beeinträchtigung und/oder Wertminderung des Fahrzeugs geführt hat und einen Sachmangel begründet (vgl. hierzu Reinking/Eggert, Der Autokauf, 11. Auflage 2012, Rdnr. 3206; OLG Köln, VersR 1997, 1368 f.; OLG Düsseldorf, OLGR 2001, 19 f.; OLG Stuttgart, NJW-RR 2009, 551 f.).
  • LG Aachen, 15.05.2012 - 8 O 29/11

    Mangel eines Gebrauchtwagens bei mehrjährigem Einsatz als Fahrschulwagen

    Entscheidend ist dabei auf Kriterien wie z.B. Alter, Fahrleistung, Art des Motors und Dauer der atypischen Vorbenutzung abzustellen (vgl. OLG Köln, Urt. v .. 29.05.1996, Az.: 13 U 161/95 m.w.N. - zitiert nach juris).
  • LG Stuttgart, 26.03.2010 - 33 O 2/10
    Diese Umstände begründen vorliegend die Aufklärungspflicht des gewerblichen Gebrauchtwagenverkäufers, wobei dieser Überlegung die Entscheidung des OLG Köln, NZV 1997, 312 und OLG Düsseldorf, OLGR 2001, 19,nicht entgegenstehen, da diesen Entscheidungen anders gelagerte Sachverhalte zugrunde gelegen haben.
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