Rechtsprechung
   BGH, 11.03.1998 - IV ZR 92/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1468
BGH, 11.03.1998 - IV ZR 92/97 (https://dejure.org/1998,1468)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1998 - IV ZR 92/97 (https://dejure.org/1998,1468)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1998 - IV ZR 92/97 (https://dejure.org/1998,1468)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,1468) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kein Versicherungsschutz bei durch Laserstrahlen in Diskothek verursachten Gesundheitsschäden

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Invaliditätsentschädigung aus Unfallversicherung - Auslegung der dem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen - Begriff der Strahlen - Laser, Kernenergie und Röntgen

  • Judicialis

    AUB § 2 II (1) J: 1988

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 2 II Nr. 1
    Laserstrahlen sind Strahlen i. S. v. § 2 II Nr. 1 AUB 88

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB § 2 Abs. 2 Nr. 1 (1988)
    Leistungsfreiheit der Unfallversicherung bei Verletzungen durch in Diskotheken verwendete Laserstrahlen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1956
  • MDR 1998, 715
  • VersR 1998, 617
  • zfs 1998, 265
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 11.03.1998 - IV ZR 92/97
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats sind Allgemeine Versicherungsbedingungen so auszulegen, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhanges verstehen muß (BGHZ 123, 83, 85).
  • BGH, 23.11.1994 - IV ZR 48/94

    Ersatzfähigkeit der Kosten der Entsorgung von mit dem Fahrzeug beförderten und

    Auszug aus BGH, 11.03.1998 - IV ZR 92/97
    c) Rechtlich zutreffend berücksichtigt das Berufungsgericht schließlich, daß die hier in Rede stehende Ausschlußklausel grundsätzlich eng auszulegen ist und nicht weiter ausgedehnt werden darf, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordert (Senatsurteil vom 23. November 1994 - IV ZR 48/94 - VersR 1995, 162 unter 3 b).
  • OLG München, 12.03.1997 - 20 U 4828/96

    Auslegung der Ausschlußklausel "Gesundheitsbeschädigung durch Strahlen" in der

    Auszug aus BGH, 11.03.1998 - IV ZR 92/97
    v. 12.3.97 - 20 U 4828/96 IV.
  • BSG, 09.12.1998 - B 9 V 48/97 R

    Rentenzahlung nach dem Tod des Leistungsberechtigten - Rücküberweisungspflicht

    Insbesondere war ein Bereicherungsanspruch ausschließlich zwischen Träger und Überweisungsempfänger (idR der oder die Rechtsnachfolger des Berechtigten und Konteninhabers) anerkannt (vgl von Einem, SGb 1988, 484 ff; ders, MDR 1989 S 577 ff; Rahn, DRV 1990, 518, 523; Terpitz, WM 1992, 2041; Heinz, ZfS 1998, 265 ff).
  • BSG, 01.09.1999 - B 9 V 6/99 R

    Leistungsempfänger - Tod - Überzahlung - Rücküberweisung - Guthaben -

    Auch wenn diese Grundsätze des bürgerlichen Rechts entsprechend im öffentlichen Recht gelten sollten (vgl dazu BSG SozR 5550 § 13 Nr. 1 für den öffentlich-rechtlichen Vertrag) und die erforderliche Sonderbeziehung zwischen Versorgungsträger und Geldinstitut durch § 66 Abs. 2 Satz 4 BVG iVm § 118 Abs. 3 SGB VI hergestellt wäre (so Heinz, ZfS 1998, 265, 268) so bestände eine Auskunftspflicht doch nur, wenn die begehrte Auskunft geeignet wäre, über das Bestehen oder den Umfang eines anderen Rechts Aufschluß zu geben (BSG SozR 5550 § 13 Nr. 1).
  • BSG, 14.07.2003 - B 13 RJ 209/03 B
    Überdies existiert - vom LSG ebenfalls zitiert - vielfältige Literatur zur og Problematik, genannt seien nur: Heinz, Probleme bei der Rentenrückforderung gemäß § 118 Abs. 3 und 4 SGB VI? ZfS 1998, 265 ff und Pflüger, Zur Rückforderung nach dem Tode des Berechtigten fortgezahlter Rentenbeträge nach § 118 Abs. 3 und 4 SGB VI, DAngVers 2002, 293 ff. Hinsichtlich der Klärungsfähigkeit der gestellten Rechtsfragen führt die Klägerin lediglich aus, deren grundsätzliche Klärung sei für eine einheitliche Verwaltungspraxis der Sozialleistungsträger von Bedeutung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht