Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.10.1999 - 9 U 37/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4378
OLG Köln, 19.10.1999 - 9 U 37/99 (https://dejure.org/1999,4378)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.10.1999 - 9 U 37/99 (https://dejure.org/1999,4378)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Oktober 1999 - 9 U 37/99 (https://dejure.org/1999,4378)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,4378) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrzeugdiebstahl; Anspruch aus einer Kaskoversicherung ; Obliegenheitsverletzung; Leistungsfreiheit ; Falschangabe; Vorsatzvermutung; Laufleistung

  • Judicialis

    AKB § 7 I Abs. 2 Satz 3; ; AKB § 7 V Abs. 4; ; AKB § 13 Abs. 1; ; VVG § 6 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • zfs 2000, 19
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.1999 - 9 U 37/99
    Bei nachträglichen, vorsätzlichen, folgenlosen Obliegenheitsverletzungen ist der Versicherer nach dieser Rechtsprechung leistungsfrei, wenn die Obliegenheitsverletzung generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, den Versicherungsnehmer schweres Verschulden trifft und er außerdem ausdrücklich darüber belehrt worden ist, daß Leistungsfreiheit auch dann eintritt, wenn dem Versicherer aus der Falschangabe kein Nachteil entstanden ist (BGH VersR 1984, 228 und ständig).
  • BGH, 26.10.1988 - IVa ZR 243/87

    Anscheinsbeweis und Beweiserleichterung; Verschweigen eines Vorschadens

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.1999 - 9 U 37/99
    Kein erhebliches Verschulden wird angenommen, wenn es sich um einen Verstoß handelt, der auch einem sonst ordentlichen Versicherungsnehmer angesichts der Umstände des Falles leicht unterlaufen kann und für den ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (vgl. BGH r+s 1989, 5, 6).
  • OLG Saarbrücken, 20.04.2005 - 5 U 506/04

    Obliegenheitsverletzung in der Kfz-Kaskoversicherung: Frage nach dem

    In diesem Zusammenhang sind Abweichungen der Kilometerleistung um mehr als 10 % generell geeignet, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden; denn es liegt auf der Hand, dass sich eine solche Kilometerdifferenz nicht nur marginal auf den Kaufpreis auswirkt (vgl. OLG Rostock, RuS 1996, S. 432; OLG Köln, RuS 2000, S. 145 ff; OLG Köln, Schaden-Praxis 2001, S. 424).
  • OLG Celle, 12.06.2008 - 8 U 44/07

    Zu geringe Angabe der Laufleistung bei einem neuen Motorrad als eine für den

    Ausgangspunkt dieser Überlegung ist die Tatsache, dass Abweichungen von der vom Versicherungsnehmer angegebenen zur tatsächlichen Laufleistung grundsätzlich nur dann als erheblich angesehen werden, wenn es sich um mindestens 1000 Kilometer handelt und die Abweichung oberhalb von 10 % liegt (vgl. etwa BGH VersR 2007, 173: 85.000 km angegeben gegenüber 177.236 km gefahrenen. OLG Saarbrücken RuS 2005, 322: 82.000 km angegeben statt vorhandener 93.000 km. OLG Köln ZfS 2000, 19: ca. 39.000 km statt 45.000 km. OLG Hamm VersR 1993, 473: 39.000 km angegeben gegenüber gefahrenen 49.000 km beim Diebstahl eines Motorrades).
  • LG Dortmund, 15.04.2009 - 22 O 71/08

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers bei falscher Kilometerangabe -

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Abweichungen der Kilometerleistung von mehr als 10 % generell geeignet sind, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden; denn es liegt auf der Hand, dass sich eine solche Kilometerdifferenz nicht nur marginal auf den Wert auswirkt (OLG Saarbrücken RuS 2005, 322; OLG Köln, RuS 2000, 145; OLG Hamm RuS 1997, 1; Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 30, Rn. 177 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht