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   OLG Koblenz, 15.01.2004 - 2 Ss 2/04   

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https://dejure.org/2004,17154
OLG Koblenz, 15.01.2004 - 2 Ss 2/04 (https://dejure.org/2004,17154)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.01.2004 - 2 Ss 2/04 (https://dejure.org/2004,17154)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - 2 Ss 2/04 (https://dejure.org/2004,17154)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstellung eines Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Straßenverkehrgefährdung und Verfolgung der Tat als Ordnungswidrigkeit; Voraussetzungen für das eintreten der Verfolgungsverjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 8, 9 § 51; VwZG § 3
    Anforderungen an die Zustellung des Bußgeldbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    OWiG: Verfolgungsverjährung - Richtige Bezeichnung des Aktenzeichens

Papierfundstellen

  • zfs 2004, 285
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 20.12.1994 - 4 Ss OWi 1102/94

    Bußgeldbescheid; Computer; Unterschrift; Schuld; Ahndung

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2004 - 2 Ss 2/04
    Dem Senat als Rechtsbeschwerdegericht ist es deshalb grundsätzlich verwehrt, in eine Nachprüfung des Urteils hinsichtlich des geltend gemachten Verfahrenshindernisses einzutreten, solange die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen worden ist (vgl. BGHSt 36, 62 ff.; OLG Hamm in NJW 95, 2937; KG in VRS 88, 459 ).
  • KG, 04.10.1994 - 3 Ws (B) 351/94
    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2004 - 2 Ss 2/04
    Dem Senat als Rechtsbeschwerdegericht ist es deshalb grundsätzlich verwehrt, in eine Nachprüfung des Urteils hinsichtlich des geltend gemachten Verfahrenshindernisses einzutreten, solange die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen worden ist (vgl. BGHSt 36, 62 ff.; OLG Hamm in NJW 95, 2937; KG in VRS 88, 459 ).
  • OLG Brandenburg, 07.11.2005 - 1 Ss OWi 239 B/05

    Zustellung im Bußgeldverfahren: Verneinung eines Zustellungsmangels bei

    Deshalb setzt die Wirksamkeit der Zustellung eines Bußgeldbescheids grundsätzlich voraus, dass auf dem Zustellungsumschlag das betreffende Aktenzeichen vermerkt ist (OLG Koblenz ZfS 2004, 285; OLG Hamm NStZ-RR 2002, 340; Göhler, aaO. § 51 Rdnr. 9).
  • OLG Karlsruhe, 27.08.2007 - 1 Ss 89/07
    Der Senat kann dabei offen lassen, ob die vom Verteidiger lediglich behauptete Nichteinsehbarkeit der Geschäftsnummer auf dem von der Verwaltungsbehörde verwendeten Fensterumschlag nach Änderung des § 3 Abs. 1 VwZG eine Unwirksamkeit der Zustellung noch bedingen kann (vgl. OLG Koblenz ZfSch 2004, 285; Brandenburgisches Oberlandesgericht NStZ-RR 2006, 23 f.), denn - wie sich aus dem Einspruchsschreiben seines Verteidigers vom 31.1.2007 ergibt, hat der Betroffene den Bußgeldbescheid vom 24.1.2007 tatsächlich erhalten, so dass ein etwaiger Zustellungsmangel nach § 51 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 8 VwZG i.d.F. vom 12.8.2006 als geheilt gelten würde (Göhler, OWiG , 14. Aufl. 2006, § 51 Rn. 52).
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