Rechtsprechung
OVG Saarland, 18.06.2004 - 1 Q 1/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPG) auf Grund eines Verdachts von Alkoholmissbrauch
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Hinweisen auf einen Alkoholmissbrauch; Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens durch die Behörde; Rückschluss von einem erhöhten CDT-Wert auf eine Alkoholabhängigkeit
- blutalkohol , S. 607
Anordnung einer MPU gemäß §§ 46 Abs. 3, 13 Nr. 2 a FeV wegen erhöhter CDT-Werte
- Judicialis
FeV § 13; ; FeV § 13 Nr. 2 Buchstabe a; ; FeV § 46 Abs. 3; ; StVG § 25; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entziehung der Fahrerlaubnis, Alkoholmissbrauch, Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Hinweise auf Alkoholmißbrauch - MPU!
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 18.11.2003 - 3 K 231/02
- OVG Saarland, 18.06.2004 - 1 Q 1/04
Papierfundstellen
- zfs 2005, 106
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 14.11.2011 - 11 CS 11.2349
Verdacht der Alkoholabhängigkeit; Anforderung eines ärztlichen …
Das gilt umso mehr, als sich der CDT-Wert bereits nach einer zehn- bis vierzehntägigen Alkoholkarenz normalisiert (SaarlOVG vom 18.6.2004 ZfS 2005, 106/107), während das bei einem erhöhten GGT-Wert erst nach einem ca. drei- bis sechswöchigem Verzicht auf dieses Rauschmittel der Fall ist (vgl. VG Meiningen vom 8.11.1995 ZfS 1996, 239 unter Auswertung eines ihm vorliegenden Gutachtens). - VG Schwerin, 28.02.2020 - 4 A 340/19
Alkoholmissbrauch im fahrerlaubnisrechtlichen Sinne; Aufforderung zur Beibringung …
Dabei folgt das Gericht nicht der Rechtsauffassung im Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 18. Juni 2004 (- 1 Q 1/04 -, zfs 2005, 106). - VGH Bayern, 03.04.2007 - 11 CS 06.2371
Straßenverkehrsrecht: Wiedererlangung der Fahreignung nach Alkoholabhängigkeit
Da der GGT-Wert, dem im vorliegenden Zusammenhang als dem empfindlichsten Marker die weitaus größte Bedeutung zukommt (Schubert/Schneider/Eisenmen-ger/Stephan, ebenda), bereits durch eine ca. drei bis sechs Wochen dauernde Abstinenz in den Bereich der Normwerte abgesenkt werden kann (so VG Meiningen vom 8.11.1995 ZfS 1996, 239 unter Auswertung eines ihm vorliegenden, im vorangehenden Verwaltungsverfahren eingeholten Gutachtens), und sich der CDT-Wert, dem ebenfalls eine hohe Spezifität für den Aufweis eines übermäßigen, chronischen Alkholkonsums zukommt (Schubert/Schneider/Eisenmen-ger/Stephan, ebenda), bei Abstinenz bereits innerhalb von zehn bis 14 Tagen normalisiert (SaarlOVG vom 18.6.2004 ZfS 2005, 106/107), kann die Auffassung von Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan (Anm. 3 zu Kapitel 3.11.2 der Begutachtungs-Leitlinien), monatliche Abstände zwischen den Laborkontrollen seien optimal, keinesfalls als überzogen angesehen werden. - VGH Bayern, 30.09.2008 - 11 CS 08.2211
Kumulierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage; maßgeblicher …
Ihre Aussagekraft ist auch deshalb eingeschränkt, weil der GGT-Wert, dem als dem empfindlichsten der klassischen "Alkoholismus-Marker" die weitaus größte Bedeutung zukommt (…Schubert/ Schneider/Eisenmenger/Stephan, a.a.O. S. 163), bereits durch eine ca. drei bis sechs Wochen dauernde Abstinenz in den Bereich der Normwerte abgesenkt werden kann (so VG Meiningen vom 8.11.1995 ZfS 1996, 239 unter Auswertung eines ihm vorliegenden Gutachtens), und sich der CDT-Wert bei Abstinenz bereits innerhalb von zehn bis 14 Tagen normalisiert (OVG Saarl. vom 18.6.2004 ZfS 2005, 106/107).