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   OLG Köln, 09.11.2004 - 9 U 1/04   

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https://dejure.org/2004,11766
OLG Köln, 09.11.2004 - 9 U 1/04 (https://dejure.org/2004,11766)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.11.2004 - 9 U 1/04 (https://dejure.org/2004,11766)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. November 2004 - 9 U 1/04 (https://dejure.org/2004,11766)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • zfs 2005, 248
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 181/92

    Berechnung der Neupreisentschädigung bei Totalschaden des Leasingfahrzeugs

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2004 - 9 U 1/04
    Das Risiko des Eigentümers des Fahrzeugs soll abgedeckt werden (vgl. BGH, r+s 1993, 329 = NJW 1993, 2870).

    In diesem Fall sind die Verhältnisse der Leasinggeberin als Eigentümerin entscheidend (vgl. BGH, r+s 1993, 329 m.w.N; siehe auch OLG Hamm, r+s 1995, 88).

    Dieser ist aber von den Verhältnissen des Geschädigten abhängig (vgl. BGH, r+s 1993, 329).

  • BGH, 27.10.1993 - IV ZR 33/93

    Umfang der Deckung der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2004 - 9 U 1/04
    Die Frage, ob das Sachersatzinteresse des Leasingnehmers auf Grund des Inhalts der Leasingbedingungen mitversichert ist (vgl. BGH, a.aO. ; Römer in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 74, Rn. 13) oder ob die Kaskoversicherung als reine Sachversicherung regelmäßig nur das Interesse des Eigentümers an der Erhaltung der Sache deckt (so BGH, r+s 1994, 3 für nutzungsberechtigten Nichteigentümer als Gesellschafter einer GmbH), kann vorliegend offen bleiben.
  • OLG Hamm, 01.02.2012 - 20 U 207/11

    Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer bei Totalschaden eines geleasten Fahrzeugs in

    Ist dieser - wie vorliegend die X AG - vorsteuerabzugsberechtigt, so bleibt deshalb bei der Berechnung der Wiederherstellungskosten die Mehrwertsteuer gemäß A.2.9 AKB 10/2008 außer Betracht (vgl. BGH a.a.O., insbesondere Beschluss v. 30.04.1991, IV ZR 243/90, NJW-RR 1991, 1149; so auch OLG Köln, Urteil v. 09.11.2004, 9 U 1/04, ZfS 2005, 248; OLG Frankfurt, Urteil v. 19.01.2000, 7 U 1/99, VersR 2000, 1232; vgl. a. Knappmann in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl., A.2.13 AKB, Rn 37-39 m.w.N.).
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