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   OLG Frankfurt, 07.06.2004 - 16 U 195/03   

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https://dejure.org/2004,5409
OLG Frankfurt, 07.06.2004 - 16 U 195/03 (https://dejure.org/2004,5409)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.06.2004 - 16 U 195/03 (https://dejure.org/2004,5409)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Juni 2004 - 16 U 195/03 (https://dejure.org/2004,5409)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB, § 7 Abs 1 StVG, § 286 ZPO
    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erweislich unwahrer Vortrag des Klägers zu Unfallverlauf und -folgen und Vorschäden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwahre Behauptungen über den Unfallhergang und Schadensumfang und Möglichkeit der Verhinderung des Aufpralls; Schadensersatzanspruch für willentlich verursachte Beschädigung des eigenen Fahrzeugs; Auswirkungen des Bestreitens von Vorschäden bei erwiesenem Bestehen von ...

  • Judicialis

    BGB § 823; ; StVG § 7 I; ; ZPO § 286

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; StVG § 7 Abs. 1; ZPO § 286
    Zur Frage der Schadensersatzansprüche bei einem willentlich verursachten und vorsätzlich nicht verhinderten Unfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • zfs 2005, 69
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 17.04.2002 - 14 U 78/01
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2004 - 16 U 195/03
    Steht fest, daß nicht sämtliche Schäden, die das Unfallfahrzeug aufweist, auf das Unfallereignis zurückzuführen sind, und macht der Geschädigte zu den nicht kompatiblen Schäden keine Angaben bzw. bestreitet er das Vorliegen solcher Vorschäden, so ist ihm auch für diejenigen Schäden, die dem Unfallereignis zugeordnet werden könnten, kein Ersatz zu leisten; denn aufgrund des Vorschadens läßt sich nicht ausschließen, daß auch die kompatiblen Schäden durch das frühere Ereignis verursacht worden sind (OLG Köln, Urteil vom 22. Februar 1999 - 16 U 33/98 = VersR 1999, 865; ebenso Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 17. April 2002 - 14 U 78/01 = Schaden-Praxis 2002, 385; Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 28. März 2001 - 14 U 87/00 = OLGR Hamburg 2001, 261).
  • OLG Köln, 22.02.1999 - 16 U 33/98

    Unerklärliche inkompatible Schäden am Unfallfahrzeug

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2004 - 16 U 195/03
    Steht fest, daß nicht sämtliche Schäden, die das Unfallfahrzeug aufweist, auf das Unfallereignis zurückzuführen sind, und macht der Geschädigte zu den nicht kompatiblen Schäden keine Angaben bzw. bestreitet er das Vorliegen solcher Vorschäden, so ist ihm auch für diejenigen Schäden, die dem Unfallereignis zugeordnet werden könnten, kein Ersatz zu leisten; denn aufgrund des Vorschadens läßt sich nicht ausschließen, daß auch die kompatiblen Schäden durch das frühere Ereignis verursacht worden sind (OLG Köln, Urteil vom 22. Februar 1999 - 16 U 33/98 = VersR 1999, 865; ebenso Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 17. April 2002 - 14 U 78/01 = Schaden-Praxis 2002, 385; Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 28. März 2001 - 14 U 87/00 = OLGR Hamburg 2001, 261).
  • OLG Hamburg, 28.03.2001 - 14 U 87/00

    Zum Ersatz des unfallbedingten Teilschadens bei technischer und rechnerischer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2004 - 16 U 195/03
    Steht fest, daß nicht sämtliche Schäden, die das Unfallfahrzeug aufweist, auf das Unfallereignis zurückzuführen sind, und macht der Geschädigte zu den nicht kompatiblen Schäden keine Angaben bzw. bestreitet er das Vorliegen solcher Vorschäden, so ist ihm auch für diejenigen Schäden, die dem Unfallereignis zugeordnet werden könnten, kein Ersatz zu leisten; denn aufgrund des Vorschadens läßt sich nicht ausschließen, daß auch die kompatiblen Schäden durch das frühere Ereignis verursacht worden sind (OLG Köln, Urteil vom 22. Februar 1999 - 16 U 33/98 = VersR 1999, 865; ebenso Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 17. April 2002 - 14 U 78/01 = Schaden-Praxis 2002, 385; Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 28. März 2001 - 14 U 87/00 = OLGR Hamburg 2001, 261).
  • OLG Köln, 20.10.2000 - 19 U 207/99

    Gestellter Autounfall - Widerspruch zwischen Unfallschilderung und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2004 - 16 U 195/03
    Dann aber war die dabei - möglicherweise - verursachte weitere (geringfügige) Beschädigung seines eigenen Fahrzeuges nicht rechtswidrig (vgl. OLG Köln, Urteil vom 20. Oktober 2000 - 19 U 207/99 = VersR 2002, 253), so daß er auch dafür von den Beklagten keinen Schadensersatz verlangen kann.
  • OLG München, 27.01.2006 - 10 U 4904/05

    Ersatzanspruch bei deckungsgleichem Vorschaden trotz Verschweigens

    bb) Das OLG Köln hat allerdings, wie der Senat nicht verkennt, in einer späteren Entscheidung seine Rechtsprechung dahin verallgemeinert, daß einem Kläger, der jeden Vorschaden bestreitet, der Ersatz auch hinsichtlich kompatibler Schäden zu versagen ist, weil sich aufgrund des nicht kompatiblen Schadens nicht "ausschließen" lasse, daß auch die kompatiblen Schäden durch ein früheres Ereignis verursacht worden seien (NZV 1999, 378 = VersR 1999, 865; ebenso OLG Frankfurt a.M. NJOZ 2004, 3610 [3612]; LG Dresden SP 2001, 335; LG Hanau SP 2004, 368; AG Mühlheim SVR 2004, 466; AG Neuss SP 2005, 197).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 1 U 181/07

    Zur Ermittlung der Schadenshöhe nach einem Verkehrsunfall mit einer einzigen

    Denn aufgrund des nicht kompatiblen Schadens lasse sich nicht ausschließen, dass auch die kompatiblen Schäden durch ein früheres Ereignis verursacht worden sein könnten (OLG Frankfurt ZfS 2005, 69; OLG Celle OLGR 2004, 175; OLG Köln NZV 1999, 378; KG Schaden Praxis 2008, 21; dagegen: OLG München NZV 2006, 261).
  • LG Frankenthal, 09.06.2021 - 1 O 4/20

    Autounfall: Kein Schadensersatz bei nicht reparierten Vorschäden

    Denn wenn - wie hier - nicht sämtliche Schäden, die das Fahrzeug aufweist, auf das Unfallereignis zurückzuführen sind, und der Anspruchsteller zu den nicht kompatiblen Schäden keine Angaben macht, er das Vorliegen solcher Vorschäden bestreitet, so ist ihm auch für diejenigen Schäden, die dem Unfallereignis zugeordnet werden könnten, kein Ersatz zu leisten (OLG Frankfurt, Urteil vom 07.06.2004, 16 U 195/03, zitiert nach juris; OLG Celle, Urteil vom 15.01.2004, 14 U 144/03, BeckRS 2003 18344).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 1 U 153/11

    Zur Ersatzfähigkeit eines Teilschadens bei abgrenzbarem Vorschaden

    Jedoch steht der Annahme eines unfallursächlichen Schadens nicht entgegen, dass sich bereits allein aufgrund des Vorhandenseins eines inkompatiblen Schadens nicht ausschließen lasse, dass auch kompatible Schäden durch ein früheres Ereignis verursacht worden seien (so die Gegenauffassung des OLG Köln NZV 1999, 378; OLG Frankfurt ZfSch 2005, 69).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2010 - 1 U 111/09

    Kein Nachweis einer streitigen Eigentümerstellung allein schon durch die Vorlage

    a) Zwar folgt der erkennende Senat nicht der teilweise vertretenen Rechtsprechung, wonach dem Geschädigten im Falle der Existenz von Vorschäden auch für mit dem Unfallereignis kompatible Fahrzeugbeeinträchtigungen kein Ersatz zu leisten sei, weil sich aufgrund der Vorschäden nicht ausschließen lasse, dass auch die grundsätzlich kompatiblen Beeinträchtigungen durch das frühere Ereignis verursacht worden seien (so OLG Köln NZV 1999, 378; OLG Frankfurt ZfS 2005, 69; KG Schaden-Praxis 2008, 21).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2008 - 1 U 199/07

    Haftung eines Beklagten für die Unfallschäden aufgrund einer Kollision im

    Liegen (unbeseitigte) Vorschäden vor oder ist es dem Geschädigten nicht gelungen zu beweisen, dass alle geltend gemachten Beschädigungen mit dem Unfallereignis kompatibel sind, darf allerdings entgegen einer in der Rechtsprechung vertretenen Ansicht (KG Schaden Praxis 2008, 21; KG DAR 2006, 323; OLG Frankfurt ZfS 2005, 69; OLG Celle OLGR 2004, 175; OLG Köln NZV 1999, 378; OLG Köln NZV 1996, 241), der das Landgericht folgt, die Klageforderung nicht mit dem Argument insgesamt abgewiesen werden, allein das Vorhandensein nicht kompatibler Vorschäden ließe es nicht ausschließen, dass auch kompatible Schäden durch ein früheres Unfallereignis verursacht worden sind.
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2011 - 1 U 17/11

    Anforderungen an den Nachweis der Eigentümerstellung an einem verunfallten

    Der Senat teilt dabei nicht die von der Beklagten zu 2. angeführte gegenteilige Ansicht, wonach dem Geschädigten im Falle der Existenz von Vorschäden auch für mit dem Unfallereignis kompatible Fahrzeugbeeinträchtigungen kein Ersatz zu leisten ist, weil sich aufgrund der Vorschäden nicht ausschließen lässt, dass auch die grundsätzlich kompatiblen Beeinträchtigungen durch das frühere Ereignis verursacht worden sind (so OLG Köln, NZV 1999, 378; OLG, Frankfurt, ZfS 2005, 69).
  • LG Hagen, 17.07.2020 - 7 S 19/20

    Verkehrsunfall, Vorschaden, Verschweigen, unzulässige Rechtsausübung, Treu und

    Insoweit wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass in Fällen, in denen feststeht, dass nicht sämtliche Schäden, die das Fahrzeug aufweist, auf das Unfallereignis zurückzuführen sind, und der Antragsteller zu den nicht kompatiblen Schäden keine Angaben macht bzw. solche Vorschäden in Abrede stellt, ihm auch für diejenigen Schäden, die dem Unfallereignis zugeordnet werden können, kein Ersatz zu leisten ist, da sich aufgrund dieses Vorschadens nicht ausschließen lasse, dass auch die kompatiblen Schäden durch das frühere Ereignis verursacht worden sind und/oder dass dort bereits erhebliche Vorschäden vorhanden waren (vgl. OLG Köln, Urt. v. 22.02.1999 - Az. 16 U 33/98, in: NZV 1999, 378; OLG Frankfurt, Urt. v. 07.06.2004 - Az. 16 U 195/03, nach juris ).
  • KG, 06.06.2007 - 12 U 57/06

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Beweislast bezüglich der Schadenskompatibilität

    Es entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats, dass ein Anspruchsteller, der dem Gutachter, dem Anspruchsgegner und dem Gericht gegenüber Vorschäden in Abrede stellt, auch möglicherweise berechtigte Ansprüche nicht geltend machen kann (vgl. hierzu Senat, Urteile vom 22.September 1997- 12 U 1683/96; vom 15.Mai 2000 - 12 U 9704/98; vom 17.Oktober 2005 - 12 U 55/05 - KGR 2006, 527 = DAR 2006, 527; OLG Köln, Urteil vom 5.Februar 1996 - 16 U 54/95 - NZV 1996, 241; OLG Frankfurt, Urteil vom 7.Juli 2004 - 16 U 195/03 - ZfS 2005, 69; OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.Februar 2006 - 1 U 148/05 - DAR 2006, 324).
  • KG, 30.06.2010 - 12 U 151/09

    Verkehrsunfallprozess: Haftungsverteilung bei erhöhter Betriebsgefahr eines

    Steht fest, dass nicht sämtliche Schäden, die das Unfallfahrzeug aufweist auf das vorliegende Ereignis zurückzuführen sind, ist dem Geschädigten auch für die kompatiblen Schäden kein Ersatz zu leisten, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch diese durch das frühere Ereignis verursacht worden sein können (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 7. Juli 2004 - 16 U 195/03 - ZfS 2005, 69; OLG Nürnberg, Urteil vom 18. Juli 2003 - 6 U 362/03 - DAR 2003, 559).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.2014 - 1 U 160/13

    Zahlung von Schadensersatz für die Instandsetzung eines Fahrzeugs mit Vorschäden

  • OLG Düsseldorf, 30.09.2014 - 1 U 156/13

    Reduzierung des verurteilenden Erkenntnisses des Gerichts auf die Berufung;

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2015 - 1 U 50/14

    Anforderungen an die Feststellung eines unfallbedingten Sachschadens an einem

  • LG Köln, 23.10.2015 - 7 O 53/13

    Kein Ersatzanspruch bei inkompatiblen Fahrzeugschäden

  • OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 11 U 89/14

    Der nachfolgend ergangene Zurückweisungsbeschluss vom 11.05.2015 ist ebenfalls

  • OLG Düsseldorf, 16.04.2013 - 1 U 125/12

    Schadenersatzbegehren des Geschädigten aus einem Unfallereignis; Teilweise

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 266/07

    Nachweis des Entstehens eines quantifizierbaren Neuschadens oder einer fassbaren

  • AG Düsseldorf, 28.10.2008 - 230 C 5894/08

    Rückzahlung einer Erstattungssumme wegen Regress aus einem Verkehrsunfall wegen

  • LG Bochum, 20.05.2005 - 10 S 59/04

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Schadensersatz aus einem

  • AG Meinerzhagen, 17.08.2011 - 4 C 390/09

    Aufgrund von Vorschäden läßt sich Verursachung auch von mit einem Unfall

  • AG Hamburg-St. Georg, 14.11.2012 - 921 C 523/11
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