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   LG Erfurt, 24.11.2006 - 10 O 1309/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18366
LG Erfurt, 24.11.2006 - 10 O 1309/05 (https://dejure.org/2006,18366)
LG Erfurt, Entscheidung vom 24.11.2006 - 10 O 1309/05 (https://dejure.org/2006,18366)
LG Erfurt, Entscheidung vom 24. November 2006 - 10 O 1309/05 (https://dejure.org/2006,18366)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 5 Abs. 3 § 9 Abs. 1 S. 4, Abs. 5
    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung zwischen Linksabbieger und grob verkehrswidrig Überholendem

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 307
  • zfs 2007, 78
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

    Auszug aus LG Erfurt, 24.11.2006 - 10 O 1309/05
    Die Einstellung nach § 153 a StPO setzt keinen Nachweis der Schuld voraus (vgl. BVerfG NJW 1991, 1530 ff).
  • AG Montabaur, 30.04.2013 - 5 C 63/13

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Abgrenzung zwischen Umfahren und Überholen;

    Dann wirkt sich eine eigene Sorgfaltspflichtverletzung ausnahmsweise jedenfalls haftungsrechtlich nicht aus (im Anschluss an BGH, Urteil vom 28. April 1987, VI ZR 66/86, NJW-RR 1987, 1048 sowie LG Erfurt, Urteil vom 24. November 2006, 10 O 1309/05, ZfS 2007, 78 und LG Hildesheim, Urteil vom 20. Mai 1992, 7 S 3/92, ZfS 1992, 258).

    Anders stellt sich die Rechtslage indes dar, wenn das Verhalten des anderen Verkehrsteilnehmers nicht nur unzulässig, sondern in besonderes grobem Maße verkehrswidrig wäre und aus diesem Grunde für den Geschädigten so fern liegt, dass er sich auch unter Berücksichtigung der ihn treffenden Sorgfaltspflicht auf eine derartige Möglichkeit nicht einstellen braucht (vgl. LG Erfurt ZfS 2007, 78 und LG Hildesheim ZfS 1992, 258).

  • LG Saarbrücken, 19.07.2013 - 13 S 35/13

    Haftung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall auf der Autobahn

    Zwar wird teilweise die Auffassung vertreten, für ein Verschulden des Fahrers spreche ein Anscheinsbeweis, wenn das Fahrzeug während der Fahrt einen Reifen verliert und ein nachfolgendes Fahrzeug bei Dunkelheit auf den auf der Straße liegenden Reifen auffährt (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1962, 53; OLG Bamberg, VersR 1976, 889; LG München, ZfS 2007, 76; LG Aschaffenburg, Schaden-Praxis 1995, 69; Diehl, ZfS 2007, 78).
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