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   LG Kiel, 15.07.2008 - 12 O 25/08   

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https://dejure.org/2008,26314
LG Kiel, 15.07.2008 - 12 O 25/08 (https://dejure.org/2008,26314)
LG Kiel, Entscheidung vom 15.07.2008 - 12 O 25/08 (https://dejure.org/2008,26314)
LG Kiel, Entscheidung vom 15. Juli 2008 - 12 O 25/08 (https://dejure.org/2008,26314)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • autokaufrecht.info

    Unwirksame Garantiebedingungen eines Kfz-Verkäufers

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gebrauchtwagengarantievertrag - Kostenerstattungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 628
  • zfs 2008, 567
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.10.2007 - VIII ZR 251/06

    Ausschluss einer Reparaturkostengarantie durch Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Auszug aus LG Kiel, 15.07.2008 - 12 O 25/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind Allgemeine Geschäftsbedingungen dann der Inhaltskontrolle unterworfen, wenn sie anordnen, dass der Verwender unter bestimmten Voraussetzungen die versprochene Leistung nur modifiziert oder überhaupt nicht zu erbringen hat (BGH DAR 2008, 20 - 22).

    Dies ist bei einer Klausel der Fall, die den Verwender von seiner Leistungsverpflichtung ohne Rücksicht darauf freistellt, ob der Verstoß des Kunden gegen seine Obliegenheit zur Durchführung der Wartungsarbeiten für den reparaturbedürftigen Schaden ursächlich geworden ist (BGH DAR 2008, 20, 21 m.w.N.).

  • BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 187/06

    Zulässige Kundenbindung an das Werkstättennetz eines Fahrzeugherstellers durch

    Auszug aus LG Kiel, 15.07.2008 - 12 O 25/08
    Das vom Beklagten zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.12.2007 (NJW 2008, 843 - 845) steht den vorstehenden Entscheidungsgründen nicht entgegen.

    Die Inanspruchnahme der Vertragswerkstätten ist bei wirtschaftlicher Betrachtung eine Gegenleistung, die für die Garantie gefordert werde (vgl. BGH NJW 2008, 843 - 845).

  • BGH, 04.11.1992 - VIII ZR 235/91

    Ordentliche Kündigung eines Ausbildungsvertrages mit formularmäßiger

    Auszug aus LG Kiel, 15.07.2008 - 12 O 25/08
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist eine Klausel dann unangemessen, wenn der Verwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen (BGHZ 90, 280, 284; 120, 108, 118; 143, 103, 113).
  • BGH, 29.01.2003 - VIII ZR 300/02

    Person des Garantiegebers beim Kauf eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus LG Kiel, 15.07.2008 - 12 O 25/08
    Sie kann vor diesem Hintergrund weder die Verpflichtung des Beklagten ausschließen, noch eine eigene Leistungsverpflichtung der M. AG gegenüber dem Kläger begründen (vgl. BGH NJW-RR 2003, 926 - 928), zumal die Rechtsordnung Verträge zu Lasten Dritter nicht kennt (vgl. BGH NJW 1981, 275 - 276).
  • BGH, 08.03.1984 - IX ZR 144/83

    Vorzeitige Auflösung eines Direktschulvertrages

    Auszug aus LG Kiel, 15.07.2008 - 12 O 25/08
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist eine Klausel dann unangemessen, wenn der Verwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen (BGHZ 90, 280, 284; 120, 108, 118; 143, 103, 113).
  • BGH, 12.11.1980 - VIII ZR 293/79

    Rechtsfolgen eines Garantieversprechens des Automobilherstellers

    Auszug aus LG Kiel, 15.07.2008 - 12 O 25/08
    Sie kann vor diesem Hintergrund weder die Verpflichtung des Beklagten ausschließen, noch eine eigene Leistungsverpflichtung der M. AG gegenüber dem Kläger begründen (vgl. BGH NJW-RR 2003, 926 - 928), zumal die Rechtsordnung Verträge zu Lasten Dritter nicht kennt (vgl. BGH NJW 1981, 275 - 276).
  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus LG Kiel, 15.07.2008 - 12 O 25/08
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist eine Klausel dann unangemessen, wenn der Verwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen (BGHZ 90, 280, 284; 120, 108, 118; 143, 103, 113).
  • LG Düsseldorf, 15.10.2004 - 20 S 109/04

    Garantieversicherung - Vertragliche Leistungsausschlüsse unwirksam

    Auszug aus LG Kiel, 15.07.2008 - 12 O 25/08
    Diese Klausel ist jedoch ebenfalls nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB unwirksam, weil sie auch so verstanden werden kann, dass diese Einschränkung nur für isolierte Schäden an den vorgenannten Betriebs- und Hilfsstoffen gelten soll, nicht aber in solchen Fällen, in denen - wie hier - ein ganzes Aggregat auszutauschen ist und in Zusammenhang damit auch diese Teile ersetzt bzw. eingefüllt werden müssen (vgl. LG Düsseldorf DAR 2005, 688, 689).
  • LG Bonn, 23.02.2011 - 5 S 255/10

    Die Formulierung "Achtung: Ohne gültige Inspektion keine gültige Garantie!" kann

    Eine Formularklausel ist unter anderem dann unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB, wenn der Verwender mit ihr missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vorneherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen (vgl. dazu BGH Urt. v. 14.10.2009 - VIII ZR 354/08 - NJW 2009, 3714ff., zitiert Juris Rdnr. 13; LG Kiel Urt. v. 15.07.2008 - 12 O 25/08 - ZfSch 2008, 567ff., zitiert Juris Rdnr. 48; LG Düsseldorf Urt. v. 15.10.2004 - 20 S 109/04 - DAR 2005, 688f., zitiert Juris Rdnr. 12; Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Auflage, § 307 Rdnr. 6 jeweils m.w.N.).

    Es ist daher auch anerkannt, dass Klauseln gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam sind, welche die Verwender von ihrer Leistungsverpflichtung ohne Rücksicht darauf freistellen, ob der Verstoß des Garantienehmers gegen seine Obliegenheit zur regelmäßigen Wartung seines Fahrzeugs für den reparaturbedürftigen Schaden ursächlich geworden ist oder nicht, weil ein Obliegenheitsverstoß dann nicht zum Anspruchsverlust führen kann, wenn er sich nicht schadensursächlich ausgewirkt hat (vgl. dazu nur BGH Urt. v. 14.10.2009 - VIII ZR 354/08 - NJW 2009, 3714ff.; LG Kiel Urt. v. 15.07.2008 - 12 O 25/08 - ZfSch 2008, 567ff.; LG Düsseldorf Urt. v. 15.10.2004 - 20 S 109/04 - DAR 2005, 688f.).

  • AG Brandenburg, 02.02.2017 - 34 C 79/15

    Übernahme Gartenlaube - Gewährleistungsansprüche

    Zwar ist eine Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie von der bloßen Beschaffenheitsangabe zur Kaufsache zu unterschieden und erfordert eine bindende Gewährübernahme in dem Sinne, dass die Verkäuferin/Beklagte dem Käufer/Kläger zu erkennen gibt, dass sie für den Bestand der Beschaffenheit und die Folgen ihres Fehlens einstehen will bzw. dass der Käufer dies nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) so verstehen durfte und musste ( BGH , Urteil vom 29.11.2006, Az.: VIII ZR 92/06, u.a. in: NJW 2007, Seiten 1346 ff.; OLG Brandenburg , Urteil vom 17.04.2008, Az.: 5 U 70/07, u.a. in: BeckRS 2008, Nr.: 08125 = "juris"; OLG Brandenburg , NJW-RR 1997, Seiten 428 f.; LG Kiel , Urteil vom 15.07.2008, Az.: 12 O 25/08, u.a. in: NZV 2008, Seiten 628 ff. ).
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