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   OLG Hamm, 08.08.2008 - 2 Ss OWi 565/08   

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https://dejure.org/2008,4379
OLG Hamm, 08.08.2008 - 2 Ss OWi 565/08 (https://dejure.org/2008,4379)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.08.2008 - 2 Ss OWi 565/08 (https://dejure.org/2008,4379)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. August 2008 - 2 Ss OWi 565/08 (https://dejure.org/2008,4379)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fortsetzung einer Trunkenheitsfahrt nach Atemalkoholmessung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrt nach Alkoholkontrolle fortgesetzt – Erneutes Fehlverhalten wird auch erneut bestraft - Erste Straftat ist nicht mit Bestrafung für zweites Fehlverhalten abgegolten

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Trunkenheitsfahrt - Fahrtunterbrechung bei Trunkenheitsfahrt: Bei neuem Tatentschluss kein Dauerdelikt

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 316 StGB: Fahrlässigkeit - Zäsur - Vorsatz

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 532
  • zfs 2008, 593
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 03.06.1986 - 1 Ss 347/86

    Zulässige Geschwindigkeit; Einmaliges Überschreiten; Anordnung eines Fahrverbots;

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2008 - 2 Ss OWi 565/08
    Insoweit wird angenommen (vgl. die Zusammenstellung bei Burhoff in: Ludovisy/Eggert/Burhoff, Praxis des Straßenverkehrsrechts, 4. Auflage, 2008, Teil 6 Rn. 82 f.) dass lediglich kurzfristige Fahrtunterbrechungen, etwa zum Tanken, zum Zigarettenholen oder zum Aufsuchen einer Toilette die Dauerstraftat nicht unterbrechen (BayObLG DAR 1982, 250 bei Rüth; NStZ 1987, 114; Berz/Burmann/Hentschel, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, 14 D, § 316 StGB Rn. 2).

    Nach Ansicht eines Teils der Rechtsprechung soll die Dauerstraftat sogar auch bei längeren Fahrtunterbrechungen, z.B. zu einem Gaststättenbesuch, nicht unterbrochen werden (vgl. z.B. für mehr als zwei Stunden BayObLG NStZ 1987, 114 bei Janiszewski; Berz/Burmann/Hentschel, a.a.O.; s. aber auch OLG Köln, NStZ 1988, 568; VRS 75, 336, das bei § 24a StVG eine Begehung von zwei Taten im prozessualen Sinn bereits bei einer Fahrtunterbrechung von einer Stunde angenommen hat).

  • OLG Köln, 16.08.1988 - Ss 469/88
    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2008 - 2 Ss OWi 565/08
    Nach Ansicht eines Teils der Rechtsprechung soll die Dauerstraftat sogar auch bei längeren Fahrtunterbrechungen, z.B. zu einem Gaststättenbesuch, nicht unterbrochen werden (vgl. z.B. für mehr als zwei Stunden BayObLG NStZ 1987, 114 bei Janiszewski; Berz/Burmann/Hentschel, a.a.O.; s. aber auch OLG Köln, NStZ 1988, 568; VRS 75, 336, das bei § 24a StVG eine Begehung von zwei Taten im prozessualen Sinn bereits bei einer Fahrtunterbrechung von einer Stunde angenommen hat).
  • BGH, 17.02.1967 - 4 StR 461/66

    Annahme eines planmäßigen Sichentziehens vom Unfallort bei Zusammenwirken von

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2008 - 2 Ss OWi 565/08
    Die obergerichtliche Rechtsprechung geht nämlich davon aus, dass die Dauerstraftat des § 316 StGB jedenfalls dann beendet ist, wenn der Fahrer nach einem Unfall die Unfallstelle unter den Voraussetzungen der Unfallflucht des § 142 StGB verlässt (BGHSt 21, 203 = NJW 1967, 942; Berz/Burmann/Hentschel, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, 14 D, § 316 StGB Rn. 3; Fischer, StGB, 55. Aufl., § 316 Rn. 56).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.1987 - 2 Ss OWi 540/86
    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2008 - 2 Ss OWi 565/08
    § 24a StVG ist - ebenso wie die Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB - Dauerdelikt (vgl. OLG Düsseldorf VRS 73, 470; Janker in: Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrs-recht, 20. Aufl., § 24a Rn. 12).
  • AG Lüdinghausen, 22.05.2007 - 16 Cs 70/07

    Trunkenheitsfahrt - Auswirkungen einer kurzen Fahrtunterbrechung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2008 - 2 Ss OWi 565/08
    Das soll jedenfalls dann gelten, wenn der Täter von Anfang an vorhatte, nach der Unterbrechung seine Fahrt zu Ende zu führen, und zwar auch dann, wenn der Täter sein Fahrzeug während der Fahrtunterbrechung verlässt (AG Lüdinghausen NZV 2007, 166 = VRR 2007, 356 = VA 2007, 166).
  • OLG Hamm, 27.06.2017 - 4 RVs 75/17

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Konkurrenzen; Unterbrechung der Fahrt durch

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wird allerdings angenommen, wenn derjenige, der entgegen einer gesetzlichen Warteverpflichtung, wie sie sich auch § 142 StGB ergibt, weiterfährt und damit einen neuen Tatentschluss fasst (vgl.: BGH Urt. v. 17.02.1967 - 4 StR 461/66 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 08.08.2008 - 2 SsOWi 565/08 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 02.12.2008 - 4 Ss 466/08 - juris).
  • BGH, 17.10.2018 - 4 StR 149/18

    Urkundenfälschung (Tateinheit auch bei mehrfachem selbstständigen Gebrauch einer

    Etwas anderes gilt nur, wenn die Fortsetzung der Fahrt auf einem neu gefassten Willensentschluss des Täters beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 1997 - 5 StR 93/97, NStZ 1997, 508; OLG Hamm, VRS 115, 142; LG Potsdam, DAR 2009, 285; Weidig in MünchKomm zum Straßenverkehrsrecht, § 21 StVG Rn. 40 f.; zu § 316 StGB vgl. Ernemann in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 316 Rn. 40).
  • AG Dortmund, 26.05.2017 - 729 Ds 121/17

    Dauerstraftat, Unterbrechung, Anhalten Polizei, Tatmehrheit

    Die Tatsituation ist insoweit auch anders zu werten, als bei Dauerstraftat tatsächlich beendenden polizeilichen Anhaltevorgängen, wie sie etwa stattfinden im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle, in deren Rahmen eine Alkoholisierung oder ein Drogenkonsum des Fahrers festgestellt wird und bei der dem Fahrer eine Weiterfahrt untersagt wird (hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 8.8. 2008 - 2 Ss OWi 565/08 = NZV 2008, 532 = VRS 115, 142 = ZfS 2008, 593).
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