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   KG, 30.04.2009 - 12 U 241/07   

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KG, 30.04.2009 - 12 U 241/07 (https://dejure.org/2009,18102)
KG, Entscheidung vom 30.04.2009 - 12 U 241/07 (https://dejure.org/2009,18102)
KG, Entscheidung vom 30. April 2009 - 12 U 241/07 (https://dejure.org/2009,18102)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geldersatz in Form einer abstrakt berechneten Nutzungsausfallentschädigung für die Nichtnutzung eines erworbenen und nach erfolgtem Rücktritt zurückgegebenen Personenkraftwagen (Pkw); Ersatz für Versicherungskosten und Kraftfahrzeugsteuer nach erfolgtem Rücktritt vom ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 281; BGB § 325
    Ansprüche auf Nutzungsausfall beim Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2009, 567
  • zfs 2009, 503
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.06.1983 - VIII ZR 131/82

    Ersatzfähigkeit entgangener Gebrauchsmöglichkeiten eines Kfz bei

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 12 U 241/07
    Auf dieser Grundlage hat der BGH für den Bereich der eigenwirtschaftlichen Nutzung bestimmter Güter des Geschädigten, darunter Kraftfahrzeuge, den vorübergehenden Verlust der Nutzungsmöglichkeit bei entsprechendem Nutzungswillen und Nutzungsmöglichkeit als abstrakt ersatzfähigen Vermögensschaden angesehen, und zwar unabhängig davon, auf welche haftungsbegründende Norm die Schadensersatzpflicht gestützt wird (BGH, NJW 1983, 2139 ; vgl. auch die Rechtsprechungsübersicht bei MünchKommBGB/Oetker, 5. Aufl. 2007, § 249 BGB , Rn. 60 ff. m.w.N.).

    Gegenstand der Entscheidung NJW 1983, 2139 war ein Verzugsschadensersatz auf Nutzungsausfall.

  • BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 16/07

    Zum Anspruch des Käufers auf Erstattung von Mietwagenkosten nach Rücktritt vom

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 12 U 241/07
    Durch den Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Pkw wegen Sachmängeln wird ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung insoweit ausgeschlossen, als es um den Ersatz eines Nutzungsausfallschadens geht, der dadurch entstanden ist, dass dem Käufer infolge des Mangels der Kaufsache deren Nutzung entgeht; dies gilt auch für einen infolge der Rückgabe der mangelhaften Sache entstandenen Nutzungsausfall (entgegen BGH, Urteil vom 28. November 2007, VIII ZR 16/07, NJW 2008, 911 ).

    Es ist entgegen der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 28. November 2007 - VIII ZR 16/07 -, NJW 2008, 911 ) sowie einiger Oberlandesgerichte nicht gerechtfertigt, dem Käufer eines Fahrzeuges nach Rücktritt vom Kaufvertrag im Rahmen seines Schadensersatzanspruches Ersatz für zwischenzeitlich entstandenen Nutzungsausfall zuzusprechen.

  • OLG Düsseldorf, 15.12.1994 - 8 U 41/93

    Schadensersatzansprüche nach fehlgeschlagener Sterilisation

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 12 U 241/07
    Soweit ersichtlich, hat der BGH zu § 463 BGB a.F. keinen Fall entschieden, in dem einem Fahrzeugkäufer im Rahmen des "großen Schadensersatzes" Nutzungsausfallentschädigung zugesprochen worden ist (vgl. Reinking/Eggert, Der Autokauf, 7. Aufl. 2000, Rn. 1996; vgl. aber die Entscheidungen OLG Hamm, BB 1980, 962, und OLG Frankfurt, NZV 1993, 190 mit Anmerkung von Eggert, der auf die Kompensationswirkung von Zinsen auf den zurückzuerstattenden Kaufpreis hinweist; gegen den Ersatz entgangener Gebrauchsvorteile beim großen Schadensersatz OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 1995, 84).
  • OLG Frankfurt, 06.05.1992 - 23 U 110/91

    Nichterfüllungsschaden; Entgangene Gebrauchsvorteile; Ersatzanspruch; Kosten

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 12 U 241/07
    Soweit ersichtlich, hat der BGH zu § 463 BGB a.F. keinen Fall entschieden, in dem einem Fahrzeugkäufer im Rahmen des "großen Schadensersatzes" Nutzungsausfallentschädigung zugesprochen worden ist (vgl. Reinking/Eggert, Der Autokauf, 7. Aufl. 2000, Rn. 1996; vgl. aber die Entscheidungen OLG Hamm, BB 1980, 962, und OLG Frankfurt, NZV 1993, 190 mit Anmerkung von Eggert, der auf die Kompensationswirkung von Zinsen auf den zurückzuerstattenden Kaufpreis hinweist; gegen den Ersatz entgangener Gebrauchsvorteile beim großen Schadensersatz OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 1995, 84).
  • BGH, 02.06.1980 - VIII ZR 78/79

    Turnhallenfußboden - § 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>, pVV,

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 12 U 241/07
    Im Fall BGH NJW 1980, 1950 ging es um Nutzungsausfall als Mangelschaden in Abgrenzung zu einem Mangelfolgeschaden im Werkvertragsrecht.
  • BGH, 05.07.1978 - VIII ZR 172/77

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Fehlens einer

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 12 U 241/07
    Die Entscheidung BGH NJW 1978, 2241 betrifft erkennbar einen Fall, in dem der Kläger das Fahrzeug behalten hat, denn Gegenstand der Forderungen waren außer Nutzungsentgang Reparaturkosten sowie Wertminderung; letztlich hat der BGH Nutzungsausfall auf deliktischer Grundlage für berechtigt gehalten.
  • OLG Koblenz, 08.03.2007 - 5 U 1518/06

    Mangelhaftigkeit eines Kfz wegen Getriebeschaden nach 18 Monaten Betrieb aufgrund

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 12 U 241/07
    (d) Auch aus den Entscheidungen des OLG Koblenz (NJW-RR 2007, 1291 ) sowie des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 28. Januar 2008 - I-1 U 151/07), die einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bejaht haben, ergeben sich keine neuen Argumente.
  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 12 U 241/07
    Ausgehend von dem Gedanken, dass "in einer am Vermögensbestand ausgerichteten Differenzrechnung der zeitweise Verlust des Eigengebrauchs einer Sache selbst nicht ausgewiesen ist", hat der BGH ausgeführt, die Differenzmethode als wertneutrale Rechenoperation enthebe nicht davon, am Schutzzweck der Haftung und an der Ausgleichsfunktion des Schadensersatzes die in die Differenzbilanz einzusetzenden Rechnungsposten wertend zu bestimmen (BGH, NJW 1987, 50 , Rn. 26).
  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 12 U 241/07
    Zu Recht weist Faust (aaO., Seite 474, unter Bezug auf die Gesetzesbegründung) auf die Unvereinbarkeit der BGH-Lösung mit dieser Regelung hin: Würde das Gesetz in derartigen Fällen von einer schadensrechtlichen Lösung ausgehen, und bildete die Anwendung des Rücktrittsrechts dabei nur eine verfahrensmäßige Zwischenstation, wäre die gesetzliche Verweisung auf das Rücktrittsrecht nicht nur überflüssig, sondern unzutreffend, weil irreführend (vgl. zu den Grenzen der Auslegung einer Verweisungsnorm auf das Rücktrittsrecht bei klarem Wortlaut BGH, NJW 2009, 427 , Rn. 20).
  • OLG Celle, 16.04.2008 - 7 U 224/07

    Einordnung einer Leckage der Kraftstoffzuleitung im Motorraum als gewöhnlicher

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 12 U 241/07
    Das OLG Celle (NJW-RR 2008, 1635 ) hat seine entsprechende Auffassung im Wesentlichen auf das vorgenannte Urteil des BGH gestützt.
  • LG Berlin, 05.12.2007 - 8 O 325/07

    Schadensersatz beim Kauf eines PKW unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung

  • OLG Düsseldorf, 28.01.2008 - 1 U 151/07

    NW-Handel - Nachbesserung in Drittwerkstatt Verkäufer zugerechnet

  • BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 145/09

    Käufer hat Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens auch nach Rücktritt

    Das Berufungsgericht (Kammergericht, ZfS 2009, 503 = DAR 2009, 520) hat zur Begründung seiner Entscheidung - soweit für das Revisionsverfahren von Interesse - im Wesentlichen ausgeführt:.
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