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   BGH, 21.01.2010 - I ZB 14/09   

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https://dejure.org/2010,3968
BGH, 21.01.2010 - I ZB 14/09 (https://dejure.org/2010,3968)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2010 - I ZB 14/09 (https://dejure.org/2010,3968)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - I ZB 14/09 (https://dejure.org/2010,3968)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Nr 3104 RVG-VV, Teil 3 Vorbem 3 Abs 3 Alt 3 RVG-VV
    Rechtsanwaltsgebühr: Anfall der Terminsgebühr durch eine auf Erledigung des Verfahrens gerichtete telefonische Besprechung in einer Wettbewerbssache

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung eines Telefonats über die Möglichkeiten einer Beendigung des Verfahrens als ein den Anfall einer Terminsgebühr auslösendes Ereignis

  • online-und-recht.de

    Rechtsanwaltsgebühr: Anfall der Terminsgebühr durch eine auf Erledigung des Verfahrens gerichtete telefonische Besprechung in einer Wettbewerbssache

  • rewis.io

    Rechtsanwaltsgebühr: Anfall der Terminsgebühr durch eine auf Erledigung des Verfahrens gerichtete telefonische Besprechung in einer Wettbewerbssache

  • ra.de
  • rewis.io

    Rechtsanwaltsgebühr: Anfall der Terminsgebühr durch eine auf Erledigung des Verfahrens gerichtete telefonische Besprechung in einer Wettbewerbssache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Qualifizierung eines Telefonats über die Möglichkeiten einer Beendigung des Verfahrens als ein den Anfall einer Terminsgebühr auslösendes Ereignis

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wettbewerbsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine zu hohen Anforderungen an die außergerichtliche Erledigungsbesprechung

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Terminsgebühr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • zfs 2010, 286
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.11.2006 - II ZB 9/06

    Voraussetzungen des Erfallens der Terminsgebühr bei außergerichtlicher

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - I ZB 14/09
    Danach ist beispielsweise schon dann von einer Besprechung im Sinne dieser Vorschrift auszugehen, wenn der Gegner eine auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Erklärung zwecks Prüfung und Weiterleitung an seine Partei entgegennimmt (BGH, Beschl. v. 20.11.2006 - II ZB 9/06, NJW-RR 2007, 286 Tz. 8).
  • BGH, 27.02.2007 - XI ZB 38/05

    Voraussetzungen der Terminsgebühr

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - I ZB 14/09
    Das Beschwerdegericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass ein allgemeines Gespräch über die grundsätzliche Bereitschaft oder abstrakte Möglichkeit einer außergerichtlichen Erledigung nicht schon die 1, 2-fache Terminsgebühr nach Nr. 3104 RVG VV auslöst (BGH, Beschl. v. 27.2.2007 - XI ZB 38/05, NJW 2007, 2858 Tz. 10).
  • OLG München, 21.03.2014 - 11 W 457/14
    Ein derartiges Gespräch reicht wie das Bemühen um eine Erledigungserklärung hinsichtlich der Hauptsache (vgl. hierzu BGH AGS 2010, 164; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 21. Aufl., VV-Vorb.
  • BGH, 13.12.2011 - II ZB 4/11

    Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr für eine Besprechung im Berufungsverfahren

    Dies dient zum einen dem Interesse der Parteien an einer möglichst kostengünstigen Erledigung des Rechtsstreits (BT-Drs. 15/1971, S. 209) und zum anderen der Entlastung der Gerichte (BGH, Beschluss vom 27. Februar 2007 - XI ZB 38/05, NJW 2007, 2858 Rn. 8; Beschluss vom 21. Januar 2010 - I ZB 14/09, ZfS 2010, 286 Rn. 7).
  • BAG, 19.02.2013 - 10 AZB 2/13

    Terminsgebühr - Besprechung mit Dritten

    Auch telefonische Besprechungen könne solche iSd. Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG sein (BGH 21. Januar 2010 - I ZB 14/09 - ZfSch 2010, 286; anders der bloße Austausch von E-Mails: BGH 21. Oktober 2009 - IV ZB 27/09 - NJW 2010, 381) .

    Bei der Terminsgebühr handelt es sich allerdings weder um eine allgemeine Korrespondenzgebühr, die von der Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins vollständig abgekoppelt wäre (BGH 1. Februar 2007 - V ZB 110/06 - Rn. 20, NJW 2007, 1461) , noch genügt ein allgemeines Gespräch über die grundsätzliche Bereitschaft oder abstrakte Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung (BGH 21. Januar 2010 - I ZB 14/09 - Rn. 7, ZfSch 2010, 286) .

  • BGH, 06.03.2014 - VII ZB 40/13

    Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr für Gespräche über eine Zustimmung zum Ruhen

    aa) Grundsätzlich können auch telefonische Besprechungen solche im Sinne der Vorbemerkung 3 Abs. 3 Halbsatz 1 Fall 3 VV RVG sein (vgl. BAG, NZA 2013, 395 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 21. Januar 2010 - I ZB 14/09, ZfS 2010, 286 Rn. 6-8).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2018 - L 19 AS 814/18
    Das Gespräch muss inhaltlich auf eine (materiell-rechtliche) Verfahrenserledigung ausgerichtet sein, (BAG, Beschluss vom 19.02.2013 - 10 AZB 2/13; BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - I ZB 14/09; LSG Thüringen, Beschluss vom 21.03.2012 - L 6 SF 238/12 B).
  • BVerwG, 03.09.2018 - 3 KSt 1.18

    Berichterstatter; Erinnerung; Erledigung des Verfahrens;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, entsteht die Gebühr auch dann, wenn der gegnerische Anwalt - wie hier - die auf eine Erledigung des Verfahrens gerichteten Vorschläge zwecks Prüfung und Weiterleitung an seine Partei entgegennimmt (BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2010 - I ZB 14/09 - Zfs 2010, 286 Rn. 7 und vom 20. November 2006 - II ZB 9/06 - NJW-RR 2007, 286 Rn. 6 ff. unter Bezugnahme auf den Entwurf des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes, BT-Drs. 15/1971 S. 209).

    Das kann der Fall sein, wenn nur ein Gespräch über die grundsätzliche Bereitschaft zur Streitbeilegung geführt wird oder die abstrakte Möglichkeit einer außergerichtlichen Erledigung ausgelotet werden soll (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2010 - I ZB 14/09 - Zfs 2010, 286 Rn. 7 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2016 - L 19 AS 1854/15

    Sozialgerichtliches Verfahren (hier: Einstweiliger Rechtsschutz nach § 86b SGG )

    Das Gespräch muss inhaltlich auf eine (materiell-rechtliche) Verfahrenserledigung ausgerichtet sein, ein allgemeines Gespräch über die grundsätzliche Bereitschaft oder die abstrakte Möglichkeit einer außergerichtlichen Erledigung genügt nicht (BAG, Beschluss vom 19.2.2013 - 10 AZB 2/13 - NZA 2013, 395; BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - I ZB 14/09 - LSG Thüringen, Beschluss vom 21.03.2012 - L 6 SF 238/12 B).
  • KG, 16.07.2012 - 2 W 106/11

    Erfallen der Terminsgebühr für die Mitwirkung an einer auf die Erledigung des

    Gegenstand der Besprechung war vielmehr ersichtlich die konkrete Frage, ob der Rechtsstreit durch die Zahlung des geltend gemachten Schadensersatzes ohne Beteiligung des Gerichts beigelegt werden könne (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 21.1.2010 - I ZB 14/09 - Tz. 7 ff., AGS 2010, 164), was im Übrigen in der Folgezeit zumindest hinsichtlich der eingeklagten Hauptforderung auch zum Erfolg führte.
  • VG München, 19.02.2021 - M 5 M 20.4112

    Terminsgebühr für außergerichtlichen Einigungsvorschlag

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, entsteht die Gebühr auch dann, wenn der gegnerische Anwalt - wie hier - die auf eine Erledigung des Verfahrens gerichteten Vorschläge zwecks Prüfung und Weiterleitung an seine Partei entgegennimmt (BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2010 - I ZB 14/09 - Zfs 2010, 286 Rn. 7 und vom 20. November 2006 - II ZB 9/06 - NJW-RR 2007, 286 Rn. 6 ff. unter Bezugnahme auf den Entwurf des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes, BT-Drs.

    Das kann der Fall sein, wenn nur ein Gespräch über die grundsätzliche Bereitschaft zur Streitbeilegung geführt wird oder die abstrakte Möglichkeit einer außergerichtlichen Erledigung ausgelotet werden soll (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2010 - I ZB 14/09 - Zfs 2010, 286 Rn. 7 m.w.N.).

  • OLG Celle, 19.06.2013 - 2 W 134/13

    Festsetzung der Terminsgebühr und Erstattung einer verminderten Verfahrensgebühr

    Dies dient zum einen dem Interesse der Parteien an einer möglichst kostengünstigen Erledigung des Rechtsstreits (BT-Drs. 15/1971, S. 209) und zum anderen der Entlastung der Gerichte (BGH, Beschluss vom 27. Februar 2007 - XI ZB 38/05, NJW 2007, 2858 Rn. 8; Beschluss vom 21. Januar 2010 - I ZB 14/09, ZfS 2010, 286 Rn. 7).
  • OLG Hamburg, 25.10.2016 - 8 W 106/16

    Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr nach dem Kostenwert einer Erledigung aufgrund

  • VGH Bayern, 23.11.2021 - 11 C 21.740

    Kostenerstattung für Kopien aus der Behördenakte und außergerichtliche

  • SG Duisburg, 02.01.2023 - S 10 SF 271/21
  • OLG Hamburg, 15.06.2016 - 8 W 60/16

    Rechtsanwaltsvergütung: Terminsgebühr bei telefonischer Anfrage, ob eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2013 - 19 E 228/12

    Auslösung einer Terminsgebühr aufgrund Besprechungen eines Anwalts zur Erledigung

  • OLG Hamburg, 17.09.2018 - 8 W 84/18

    Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr für Besprechungen über die vergleichsweise

  • OLG Köln, 21.03.2012 - 17 W 46/12

    Erfallen der Terminsgebühr bei einvernehmlicher Beilegung eines Rechtsstreits

  • OLG Stuttgart, 07.05.2013 - 8 W 286/11

    Rechtsanwaltskosten: Anspruch des Rechtsanwalts auf eine volle Terminsgebühr

  • OLG Hamm, 08.12.2010 - 25 W 651/09

    Erfallen der Terminsgebühr für eine vorgerichtliche Besprechung

  • OLG Köln, 05.10.2011 - 17 W 193/11

    Erfallen der Terminsgebühr im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • KG, 06.02.2014 - 19 W 5/14

    Zur Entstehung der Terminsgebühr durch Besprechung der Verfahrensbevollmächtigten

  • OLG Köln, 04.07.2011 - 17 W 126/11

    Voraussetzungen des Anfalls der Terminsgebühr

  • LG Stuttgart, 17.07.2018 - 19 T 48/18

    Rechtsanwaltsgebühren: Entstehung einer erstattungsfähigen Terminsgebühr durch

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