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   OLG Celle, 28.04.2011 - 10 WF 123/11   

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OLG Celle, 28.04.2011 - 10 WF 123/11 (https://dejure.org/2011,15778)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.04.2011 - 10 WF 123/11 (https://dejure.org/2011,15778)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. April 2011 - 10 WF 123/11 (https://dejure.org/2011,15778)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einschränkung der PKH-/VKH-Beiordnung des auswärtigen Anwaltes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts i.R.d. Prozesskostenhilfe; Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Beschränkung der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsbeistandes auf die Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts i.R.d. Prozesskostenhilfe; Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Beschränkung der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsbeistandes auf die Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121 Abs. 3
    Bedingungen der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe; Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Beschränkung auf die Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Der auswärtige Anwalt und seine Beiordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 984
  • FamRZ 2011, 1745
  • FamRZ 2011, 1745f.
  • Rpfleger 2011, 617
  • zfs 2011, 348
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 25.03.2009 - 19 W 14/09

    Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts zu den Bedingungen

    Auszug aus OLG Celle, 28.04.2011 - 10 WF 123/11
    Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin ist gemäß §§ 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, 127 Abs. 2 Satz 2, 569 ZPO zulässig; die Verfahrensbevollmächtigte ist auch selbst beschwert und beschwerdebefugt (vgl. Zöller 28 -Geimer, ZPO § 127 Rz. 19 m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 30. September 2010 - 18 WF 72/10 - juris; OLG Frankfurt - Beschluß vom 25. März 2009 - 19 W 14/09 - AGS 2010, 33 f.).
  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 1/06

    Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Celle, 28.04.2011 - 10 WF 123/11
    Ein - wie im Streitfall vorliegendes - einschränkungsloses Beiordnungsgesuch eines auswärtigen Anwaltes enthält zwar das konkludente Einverständnis mit einer dem Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO entsprechenden Einschränkung der Beiordnung (vgl. BGH - Beschluß vom 10. Oktober 2006 - XI ZB 1/06 - FamRZ 2007, 37 = NJW 2006, 3783 f. [Leitsatz]), die amtsgerichtliche Einschränkung geht jedoch über die Regelung in § 121 Abs. 3 ZPO und damit den Umfang des Einverständnisses hinaus.
  • OLG Oldenburg, 16.02.2010 - 11 WF 33/10

    Zulässigkeit einer Beiordnung eines "nicht im Bezirk eines Prozessgerichts

    Auszug aus OLG Celle, 28.04.2011 - 10 WF 123/11
    Zudem wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung einerseits davon ausgegangen, daß die Hinnahme der Beschränkung "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" den Verzicht auf jegliche Reisekostenerstattung beinhaltet (so Brandenburgisches OLG - Beschluß vom 27. August 2009 - 6 W 13/09 - AGS 2010, 327 f. = JurBüro 2010, 434 f.), andererseits sollen dem "zu den kostenrechtlichen Bedingungen eines Rechtsanwaltes mit Sitz im Bezirk des Prozeßgerichtes" beigeordneten Anwalt Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder in der Höhe erstattet werden, die bei Entfernung zwischen dem Prozeßgericht und dem von dort am weitesten entfernt liegenden Ort innerhalb des Gerichtsbezirkes entstehen (so OLG Oldenburg - Beschluß vom 16. Februar 2010 - 11 WF 33/10 - JurBüro 2010, 433 f.).
  • OLG Karlsruhe, 30.09.2010 - 18 WF 72/10
    Auszug aus OLG Celle, 28.04.2011 - 10 WF 123/11
    Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin ist gemäß §§ 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, 127 Abs. 2 Satz 2, 569 ZPO zulässig; die Verfahrensbevollmächtigte ist auch selbst beschwert und beschwerdebefugt (vgl. Zöller 28 -Geimer, ZPO § 127 Rz. 19 m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 30. September 2010 - 18 WF 72/10 - juris; OLG Frankfurt - Beschluß vom 25. März 2009 - 19 W 14/09 - AGS 2010, 33 f.).
  • OLG Brandenburg, 27.08.2009 - 6 W 13/09

    Anspruch des beigeordneten Prozessbevollmächtigten auf Festsetzung von

    Auszug aus OLG Celle, 28.04.2011 - 10 WF 123/11
    Zudem wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung einerseits davon ausgegangen, daß die Hinnahme der Beschränkung "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" den Verzicht auf jegliche Reisekostenerstattung beinhaltet (so Brandenburgisches OLG - Beschluß vom 27. August 2009 - 6 W 13/09 - AGS 2010, 327 f. = JurBüro 2010, 434 f.), andererseits sollen dem "zu den kostenrechtlichen Bedingungen eines Rechtsanwaltes mit Sitz im Bezirk des Prozeßgerichtes" beigeordneten Anwalt Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder in der Höhe erstattet werden, die bei Entfernung zwischen dem Prozeßgericht und dem von dort am weitesten entfernt liegenden Ort innerhalb des Gerichtsbezirkes entstehen (so OLG Oldenburg - Beschluß vom 16. Februar 2010 - 11 WF 33/10 - JurBüro 2010, 433 f.).
  • OLG Schleswig, 24.07.2015 - 9 W 26/15

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts

    Die Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts darf nicht auf die Bedingungen eines am Ort des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts, sondern nur auf die Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts beschränkt werden (vgl. § 121 Abs. 3 ZPO ; OLG Celle, Beschluss vom 28. April 2011 - 10 WF 123/11, BeckRS 2011, 09550; LAG Köln, Beschluss vom 8. März 2013 - 3 Ta 8/13, BeckRS 2013, 06573).
  • OLG Celle, 01.03.2012 - 10 WF 21/12

    Pflicht des Gerichts zur Abänderung der auf die Bedingungen eines im Bezirk des

    Soweit das Amtsgericht zugleich die Beiordnung der Verfahrensbevollmächtigten - wozu diese durch den von ihr vermittelten Beiordnungsantrag nach ausdrücklicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wie regelmäßig gegeben ihr konkludentes Einverständnis signalisiert hatte (vgl. BGH - Beschluß vom 10. Oktober 2006 - XI ZB 1/06 - NJW 2006, 3783 = FamRZ 2007, 37 = RPfleger 2007, 83 = juris) - auf die kostenrechtlichen Bedingungen einer im Bezirk des Verfahrensgerichtes niedergelassenen Rechtsanwältin beschränkt hat, wäre diesbezüglich zwar eine sofortige Beschwerde der kostenrechtlich eingeschränkt beigeordneten Rechtsanwältin möglich (vgl. BGH a.a.O.; Senatsbeschluß vom 28. April 2011 - 10 WF 123/11 - FamRZ 2011, 1745 f. = MDR 2011, 984 = NdsRpfl 2011, 240 f. = AGS 2011, 356 ff. = FF 2011, 321 f. = JurBüro 2011, 486 = ZfSch 2011, 348 = juris); eine solche ist jedoch nicht erfolgt und die eingeschränkte Beiordnung mittlerweile bestandskräftig geworden.
  • OLG Celle, 29.02.2012 - 10 WF 37/12

    Einschränkung der Beiordnung eines Rechtsanwalts auf die kostenrechtlichen

    Die im eigenen Namen form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers gegen die Einschränkung seiner Beiordnung ist zulässig (vgl. zum eigenen Beschwerderecht des Anwalts Senatsbeschluß vom 28. April 2011 - 10 WF123/11 - FamRZ 2011, 1745f. = MDR 2011, 984 = NdsRpfl 2011, 240f. = AGS 2011, 356ff. = JurBüro 2011, 486).
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