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   OLG Saarbrücken, 14.11.2012 - 5 U 343/10, 5 U 343/10 - 55   

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https://dejure.org/2012,49683
OLG Saarbrücken, 14.11.2012 - 5 U 343/10, 5 U 343/10 - 55 (https://dejure.org/2012,49683)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.11.2012 - 5 U 343/10, 5 U 343/10 - 55 (https://dejure.org/2012,49683)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. November 2012 - 5 U 343/10, 5 U 343/10 - 55 (https://dejure.org/2012,49683)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 22 VVG, § 172 VVG, § 1 Abs 1a BUZBB, § 1 Abs 1b BUZBB, § 123 BGB
    Berufsunfähigkeitsversicherung: Voraussetzungen einer Arglistanfechtung wegen des Verschweigens von Vorerkrankungen; Eintritt des Versicherungsfalls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen des Verschweigens einer Erkrankungsgefahr beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung; Grundsätze zur Feststellung arglistigen Verschweigens

  • rewis.io
  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 22; VVG § 172; BB-BUZ § 1 ; BB-BUZ § 2
    Indizien gegen die Annahme von Arglist können sich aus Vorgesprächen zum Versicherungsantrag ergeben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 22; BGB § 123 Abs. 1; BGB § 142
    Rechtsfolgen des Verschweigens einer Erkrankungsgefahr beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung; Eintrtt des Versicherungsfalls

  • rechtsportal.de

    BB-BUZ § 2
    Begriff der Berufsunfähigkeit in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung; Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verschweigen einer vorübergehenden "Allerweltsverletzung" des Versicherungsnehmers begründet nicht per se arglistige Täuschung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die Berufungsunfähigkeitsversicherung wurde zur Zahlung einer Berufungsunfähigkeitsrente verurteilt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berufungsunfähigkeitsversicherung zur Zahlung verurteilt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 1030
  • zfs 2013, 403
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Saarbrücken, 06.06.2012 - 5 U 163/08

    Beginn der Eintrittspflicht der Berufungsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.11.2012 - 5 U 343/10
    Steht fest, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt Berufsunfähigkeit eingetreten war, kann der Versicherer spätere Änderungen des Gesundheitszustands nur auf dem vertraglich vorgesehenen Weg des Nachprüfungsverfahrens (§ 7 BB-BUZ) geltend machen (vgl. Senat, Urt. v. 6.6.2012 - 5 U 163/08).

    Auf eine solche Änderungsmitteilung kann selbst dann nicht verzichtet werden, wenn die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit während des Rechtsstreits entfallen (Senat, Urt. v. 6.6.2012 - 5 U 163/08).

    Auch unter dieser Prämisse ist aber eine formale Einstellungsmitteilung des Versicherers - die nicht zwingend außergerichtlich erfolgen muss - unverzichtbar (Senat, Urt. v. 6.6.2012 - 5 U 163/08, auch dazu, dass der Versicherungsnehmer insoweit nur dann nicht schutzbedürftig ist, wenn feststeht, dass die Berufsunfähigkeit bereits geendet hat, bevor der Versicherer mit Ansprüchen des Versicherungsnehmers konfrontiert wurde; so auch die Vorentscheidung zu BGH, Beschl. v. 20.1.2010 - IVZR 111/07 - nämlich OLG Köln, Urt. v. 18.4.2007 - 5 U 180/06 ).

  • BGH, 27.02.2008 - IV ZR 270/06

    Anforderungen an die Feststellung des Missbrauchs der Vertretungsmacht eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.11.2012 - 5 U 343/10
    Die Beweislast liegt beim Versicherer, der die Unterrichtung bestreitet (zur Auge-und-Ohr-Rechtsprechung - für die Verletzung vorvertraglicher Anzeigeobliegenheiten - BGH, Urt. v. 24.11.2010 - IV ZR 252/08 - VersR 2011, 338; BGH, Urt. v. 27.2.2008 - IV ZR 270/066 - VersR 2008, 765).

    Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer auf die Auskunft des Agenten, eine erhebliche Vorerkrankung sei nicht anzeigepflichtig, nicht vertraut, sondern im Bewusstsein der Anzeigeobliegenheit erkennt und billigt, dass der Versicherer durch das Vorgehen des Agenten über seinen Gesundheitszustand getäuscht und in seiner Vertragsentscheidung beeinflusst wird, und er deshalb - im Einvernehmen mit dem Versicherungsagenten - die betreffende Erkrankung im Antragsformular unerwähnt lassen will (BGH, Urt. v. 27.2.2008 - IV ZR 270/066 - VersR 2008, 765).

  • BGH, 24.11.2010 - IV ZR 252/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung bei sog.

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.11.2012 - 5 U 343/10
    Die Beweislast liegt beim Versicherer, der die Unterrichtung bestreitet (zur Auge-und-Ohr-Rechtsprechung - für die Verletzung vorvertraglicher Anzeigeobliegenheiten - BGH, Urt. v. 24.11.2010 - IV ZR 252/08 - VersR 2011, 338; BGH, Urt. v. 27.2.2008 - IV ZR 270/066 - VersR 2008, 765).

    Beim Abschluss von Versicherungsverträgen lässt allein die falsche Beantwortung von Gesundheitsfragen nicht zwingend auf das Bewusstsein und den Willen schließen, den Versicherer zum Abschluss des Versicherungsvertrages mit dem beantragten Inhalt zu bewegen (BGH, Urt. v. 24.11.2010 - IV ZR 252/08 - VersR 2011, 338).

  • OLG Saarbrücken, 01.02.2006 - 5 U 207/05

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtung eines Versicherungsvertrages

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.11.2012 - 5 U 343/10
    Der Versicherer kann den Versicherungsvertrag gemäß § 22 VVG, § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss bewusst unrichtige Angaben gemacht hat, um den Versicherer zum Abschluss des Vertrags mit dem gewünschten Inhalt zu bewegen, und wenn der Versicherer den Vertrag nicht oder nicht mit diesem Inhalt abgeschlossen hätte, wenn er richtig informiert worden wäre (Senat, Urt. v. 1.2.2006 - 5 U 207/05 - VersR 2006, 1482).

    Gleichwohl kann von dem Versicherungsnehmer erwartet werden, dass er wenigstens plausibel macht, auf Grund welcher Umstände es zu den falschen Angaben gekommen ist (Senat, Urt. v. 1.2.2006 - 5 U 207/05 - VersR 2006, 1482).

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.11.2012 - 5 U 343/10
    Dessen unerlässlicher Bestandteil ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass dem Versicherten eine bestimmte, inhaltlichen Anforderungen genügende Mitteilung über die Beendigung einer zuvor bestehenden Leistungspflicht gemacht wurde (vgl. BGH, Urt. v. 3.11.1999 - IV ZR 155/98 - VersR 2000, 171; Urt. v. 12.6.1996 - IV ZR 106/95 - VersR 1996, 958; Urt. v. 17.2.1993 - IV ZR 206/91 - VersR 1993, 562).
  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 106/95

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Anerkenntnis der Leistungspflicht - Mitteilung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.11.2012 - 5 U 343/10
    Dessen unerlässlicher Bestandteil ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass dem Versicherten eine bestimmte, inhaltlichen Anforderungen genügende Mitteilung über die Beendigung einer zuvor bestehenden Leistungspflicht gemacht wurde (vgl. BGH, Urt. v. 3.11.1999 - IV ZR 155/98 - VersR 2000, 171; Urt. v. 12.6.1996 - IV ZR 106/95 - VersR 1996, 958; Urt. v. 17.2.1993 - IV ZR 206/91 - VersR 1993, 562).
  • BGH, 29.10.1998 - III ZR 137/98

    Grundstückswert im Fluglärmgebiet - §§ 3, 256 ZPO, 20%iger BGB Abschlag bei der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.11.2012 - 5 U 343/10
    Der Feststellungsantrag zur weiteren Rentenzahlungspflicht entspricht dem 3, 5-fachen Jahresbetrag der geltend gemachten Rente (3,5 x 3.632 EUR = 12.712 EUR; § 9 ZPO) abzüglich eines 20%igen Feststellungsabschlags, beträgt also 10.170 EUR (vgl. Senat, Beschl. v. 24.11.2005 - 5 W 328/05; dazu dass der übliche Feststellungsabschlag unabhängig davon zu machen ist, ob der Schuldner sich einem Feststellungsausspruch voraussichtlich beugt, siehe BGH, Urt. v. 29.10.1998 - III ZR 137/98 - NJW-RR 1999, 362).
  • BGH, 03.11.1999 - IV ZR 155/98

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Begriff der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.11.2012 - 5 U 343/10
    Dessen unerlässlicher Bestandteil ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass dem Versicherten eine bestimmte, inhaltlichen Anforderungen genügende Mitteilung über die Beendigung einer zuvor bestehenden Leistungspflicht gemacht wurde (vgl. BGH, Urt. v. 3.11.1999 - IV ZR 155/98 - VersR 2000, 171; Urt. v. 12.6.1996 - IV ZR 106/95 - VersR 1996, 958; Urt. v. 17.2.1993 - IV ZR 206/91 - VersR 1993, 562).
  • BGH, 10.10.2001 - IV ZR 6/01

    Ausfüllung vorformulierter Antragsfragen durch den Versicherungs-Agenten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.11.2012 - 5 U 343/10
    Unterläuft ein Agent aber das korrekte und umfassende Beantworten der Formularfragen dadurch, dass er dem Antragsteller durch einschränkende Bemerkungen verdeckt, was dem Versicherer zu offenbaren ist, kann das Agentenverhalten nicht zu Lasten des Versicherungsnehmers gehen (BGH, Urt. v. 10.10.2001 - IV ZR 6/01 - VersR 2001, 1541).
  • BGH, 30.01.2002 - IV ZR 23/01

    Evidenz des Vollmachtsmißbrauchs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.11.2012 - 5 U 343/10
    Dies berücksichtigend, sieht der Senat hier weder Anhaltspunkte für ein kollusives Zusammenwirken noch für ein sich dem Kläger aufdrängendes Fehlverhalten der Zeugin Sch. (vgl. auch BGH, Urt. v. 30.1.2002 - IV ZR 23/01 - VersR 2002, 425).
  • BGH, 20.01.2010 - IV ZR 111/07

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Feststellung und Nachweis der Voraussetzungen und

  • BGH, 06.10.2011 - IV ZR 183/10

    Streitwertbemessung: Kombination einer Klage auf Leistung aus einer

  • OLG Köln, 18.04.2007 - 5 U 180/06

    Anerkenntnis der vertraglichen Leistungspflicht eines Unfallversicherers

  • OLG München, 25.11.1996 - 26 UF 1197/96

    Maßstab für die Kostenverteilung im Unterhaltsprozeß

  • OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 50/05

    Zur Anfechtung einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen verschwiegenen

  • OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - 5 U 105/06

    Umfang der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit des Versicherungsnehmers bei

  • LG Dortmund, 28.12.2009 - 2 S 27/09

    Rechtsfolgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung nach dem neuen

  • BGH, 13.03.2019 - IV ZR 124/18

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulassung der Revision in einem Verfahren

    Ein Versicherer kann auch dann, wenn er kein Anerkenntnis seiner Leistungspflicht abgegeben hat, den späteren Wegfall einer zunächst bestehenden Berufsunfähigkeit nur durch eine den inhaltlichen Anforderungen des Nachprüfungsverfahrens genügende Änderungsmitteilung geltend machen (vgl. Senatsurteil vom 27. September 1989 - IVa ZR 132/88, VersR 1989, 1182 unter 4 [juris Rn. 22]; so auch OLG Karlsruhe r+s 2015, 81, 82 [juris Rn. 145]; OLG Saarbrücken VersR 2013, 1030, 1033 f. [juris Rn. 80]; OLG Düsseldorf NVersZ 2002, 355, 356 [juris Rn. 12]; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 3. Aufl. M. Rn. 129; Klenk in Looschelders/Pohlmann, VVG 3. Aufl. § 174 Rn. 2; a.A. Lücke in Prölss/Martin, VVG 30. Aufl. § 173 Rn. 14).
  • OLG Celle, 09.04.2018 - 8 U 250/17

    Beginn und Ende der Leistungspflicht des Versicherers in der

    Der Versicherer kann nicht deshalb bessergestellt werden, weil er im Ergebnis pflichtwidrig von der Abgabe eines Anerkenntnisses abgesehen hat (vgl. OLG Karlsruhe RuS 2015, 81; OLG Saarbrücken VersR 2013, 1030; OLG Düsseldorf NVersZ 2002, 355; LG München RuS 2017, 537; a. A.: OLG Köln, Urteil vom 16. November 2012, Az. 20 U 15/11; Lücke in: Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 173, Rn. 14; Dörner in: Münchener Kommentar zum VVG, 2. Aufl., § 173, Rn. 7 a. E.; Mertens in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 3. Aufl., § 174, Rn. 19 a. E.).
  • OLG Hamm, 03.02.2017 - 20 U 68/16

    Anfechtung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer wegen Verschweigens

    Eine arglistige Täuschung setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss mit jedenfalls bedingtem Vorsatz unrichtige Angaben gemacht und auch billigend in Kauf genommen hat, dass diese Angaben Einfluss auf die Entscheidung des Versicherers haben, und dass der Versicherer den Versicherungsantrag aufgrund dieser Täuschung angenommen hat (Prölss/Martin/Armbrüster, VVG 29. Aufl. 2015, § 22, Rn. 7; OLG Hamm, Beschluss vom 10. November 2015 - I-20 U 165/15 -, Rn. 20, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 14. November 2012 - 5 U 343/10, 5 U 343/10 - 55 -, Rn. 54, juris).

    Dies ist anzunehmen, wenn sich der Versicherungsnehmer bewusst ist, dass der Versicherer möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde, wenn er die Wahrheit sage (Prölss/Martin/Armbrüster, VVG 29. Aufl. 2015, § 22, Rn. 7; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 14. November 2012 - 5 U 343/10, 5 U 343/10 - 55 -, Rn. 63, juris; OLG Hamm, Urteil vom 17. August 2007 - 20 U 26/07 -, Rn. 50, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. September 2014 - I-4 U 41/13, 4 U 41/13 -, Rn. 49, juris).

  • OLG Saarbrücken, 29.04.2015 - 5 U 67/14

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Zulässigkeit "außervertraglicher" Vereinbarungen;

    Ist in einem ärztlichen Gutachten, aus dem der Versicherer seine Leistungsfreiheit herleiten will, nur zu dem gegenwärtigen gesundheitlichen Zustand der versicherten Person Stellung genommen, so ist die Mitteilung nur dann formal korrekt, wenn der Versicherer darlegt, dass die Gegenüberstellung der Ergebnisse des Gutachtens mit den Bewertungen, aufgrund deren zuvor eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit anzunehmen war, eine nach den Versicherungsbedingungen erhebliche Besserung ergeben hat (vgl. BGH, Urt. v. 28.04.1999 - IV ZR 123/98 - VersR 1999, 958; Senat, Urt. v. 14.11.2012 - 5 U 343/10 - VersR 2013, 1030; OLG München, NJW-RR 2010, 1619).
  • LG Dortmund, 04.12.2014 - 2 O 124/14

    Zeitlich befristetes Anerkenntnis der Leistungsverpflichtung aus

    Gibt der Versicherer ein objektiv gebotenes Anerkenntnis nicht ab, so verletzt er seine aus § 5 Abs. 1 folgende Verpflichtung und muss den Versicherungsnehmer so stellen, als ob er es abgegeben habe, das Anerkenntnis wird also als unbefristetes fingiert (BGH, VersR 2007, 1398; OLG Karlsruhe, r+s 2013, 34; OLG Saarbrücken, ZfS 2013, 403; LG Dortmund, ZfS 2014, 343; Rixecker in: Römer/Langheid, a.a.O., § 173, Rn. 4 jew. m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 25.02.2015 - 5 U 31/14

    Begriff der Berufsunfähigkeit eines Beamten

    Ist in einem ärztlichen Gutachten, aus dem der Versicherer seine Leistungsfreiheit herleiten will, nur zu dem gegenwärtigen Gesundheitszustand des Versicherten Stellung genommen, so ist die Mitteilung nur dann hinreichend nachvollziehbar, wenn der Versicherer darlegt, dass die Gegenüberstellung der Ergebnisse des Gutachtens mit den Feststellungen und Bewertungen, die er seinem Anerkenntnis zugrunde gelegt hat, eine nach den Versicherungsbedingungen erhebliche Besserung ergeben hat (vgl. BGH, Urt. v. 28.04.1999 - IV ZR 123/98 - VersR 1999, 958; Senat, Urt. v. 14.11.2012 - 5 U 343/10 - VersR 2013, 1030; OLG München, NJW-RR 2010, 1619).
  • LG Dortmund, 06.02.2014 - 2 O 249/13

    Anspruch aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bei Arbeitsunfähigkeit

    Gibt aber der Versicherer ein nach den Bedingungen gebotenes Leistungsanerkenntnis nicht ab, wird sein gebotenes Anerkenntnis fingiert mit der Folge, dass der Versicherer verpflichtet ist, die bedingungsgemäßen Leistungen - im vorliegenden Fall monatliche Rente und Beitragsbefreiung - zu erbringen (vgl. BGH, VersR 2007, 1398; OLG Karlsruhe, r+s 2013, 34; OLG Saarbrücken, ZFS 2013, 403; Lücke in Prölss/Martin, VVG, 28. Auflage, § 173 Nr. 13; Voit/Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 2. Aufl., S, 410; vgl. auch Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Auflage, § 46, Rn. 143).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2019 - 4 U 132/17

    Ansprüche aus einem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag

    Insoweit kann es nicht zulasten des Versicherungsnehmers gehen, wenn der Versicherungsvertreter das korrekte und umfassende Beantworten der Formularfragen dadurch unterbindet, dass er dem Antragsteller - wie es der Kläger hier hat vortragen lassen - durch einschränkende Bemerkungen verdeckt, was dem Versicherer zu offenbaren ist (BGH, Urteil vom 10.Oktober 2001, Az. IV ZR 6/01, zitiert nach juris, Rdnr. 19; vgl. auch OLG Saarbrücken, Urteil vom 14. November 2012, Az. 5 U 343/10, zitiert nach juris, Rdnr. 69).
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