Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 04.01.1991

Rechtsprechung
   BVerfG, 29.10.1993 - 2 BvR 672/93   

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BVerfG, 29.10.1993 - 2 BvR 672/93 (https://dejure.org/1993,1349)
BVerfG, Entscheidung vom 29.10.1993 - 2 BvR 672/93 (https://dejure.org/1993,1349)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Oktober 1993 - 2 BvR 672/93 (https://dejure.org/1993,1349)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erlaubnis - Besitz eines Gegenstandes - Fortbildung - Freizeitgestaltung - Ermessen - Nachträglicher Widerruf - Versagungsgrund - Allgemeininteresse - Strafgefangener - Fortbestand der Rechtslage - Wille des Gesetzgebers - Strafvollzug - Resozialisierung - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 100
  • StV 1994, 147
  • ZfStrVO 1994, 115
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1993 - 2 BvR 672/93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzt werden, wenn das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Gebot des Vertrauensschutzes nicht hinreichend beachtet wird (BVerfGE 59, 128 [164 f.] m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 72, 200 [257]).

    Das Rechtsstaatsgebot und das aus ihm folgende Prinzip der Beachtung des Vertrauensschutzes führt nicht in jedem Fall zu dem Ergebnis, daß jegliche einmal erworbene Rechtsposition ungeachtet der wirklichen Rechtslage Bestand haben muß; es nötigt aber zu der an den Kriterien der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit ausgerichteten, im Einzelfall vorzunehmenden Prüfung, ob jeweils die Belange des Allgemeinwohls, wie etwa die Wiederherstellung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, oder die Interessen des Einzelnen am Fortbestand einer Rechtslage, auf die er sich eingerichtet hat und auf deren Fortbestand er vertraute, den Vorrang verdienen [vgl. BVerfGE 59, 128 [166]).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1993 - 2 BvR 672/93
    Dieses prüft auf Verfassungsbeschwerde hin nur nach, ob die von der Verfassung geforderte Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob die Abwägung auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruht und ob gar sachfremde Erwägungen im Sinne des verfassungsrechtlichen Willkürverbots (Art. 3 Abs. 1 GG ) eingeflossen sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f., 96]).
  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1993 - 2 BvR 672/93
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß nach dem Willen des Gesetzes (§ 2 Satz 1 StVollzG ) und von Verfassungs wegen das herausragende Ziel des Strafvollzugs die Resozialisierung oder Sozialisation des Gefangenen ist (vgl. auch BVerfGE 33, 1 [7 f.]) und Gefangene gerade angesichts der Vielzahl vollzugsbedingter Beschränkungen auf den Fortbestand einer ihnen von der Anstalt einmal eingeräumten Rechtsposition in besonderem Maße vertrauen, solange sie mit dem ihnen durch die Einräumung der Rechtsposition entgegen gebrachten Vertrauen verantwortungsvoll umgegangen sind und in ihrer Person keine Widerrufsgründe verwirklicht haben.
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1993 - 2 BvR 672/93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzt werden, wenn das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Gebot des Vertrauensschutzes nicht hinreichend beachtet wird (BVerfGE 59, 128 [164 f.] m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 72, 200 [257]).
  • BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95

    Überstellung auf Wunsch

    Daraus erwächst bei Ermessensentscheidungen im Bereich des Strafvollzugs dem Verurteilten ein Anspruch darauf, daß die Behörden ihr Ermessen pflichtgemäß ausüben (vgl. schon BVerfGE 89, 315 ; des weiteren BVerfG - Kammer - Beschlüsse vom 16. Februar 1993, NJW 1993, S. 3188 , vom 29. Oktober 1993, NStZ 1994, S. 100, vom 10. Februar 1994, StV 1994, S. 432 ).
  • OLG Karlsruhe, 18.08.2005 - 2 Ws 159/05

    Gewährung von Vollzugslockerungen durch Justizvollzugsanstalt; Reichweite der

    Ein einmal beschlossener Vollzugsplan kann aber wegen des Gebots des Vertrauensschutzes, das im Bereich des Strafvollzugs besondere Beachtung fordert (vgl. BVerfG, NStZ 1994, 100), hinsichtlich darin bereits festgelegter und zeitlich fixierter Vollzugslockerungen nur unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 StVollzG (vgl. Feest/Joester AK StVollzG § 7 Rdn. 30) und nur angesichts neuer Erkenntnisse zum Nachteil des Gefangenen abgeändert werden (vgl. OLG Karlsruhe ZfStrVO 1989, 310; KG, NStZ 1997, 207 ; StV 1982, 372 ; OLG Celle NStZ 1984, 430; Arloth, a.a.O.; siehe auch OLG Koblenz, NStZ 1986, 92).
  • BVerfG, 28.09.1995 - 2 BvR 902/95

    Widerruf der Genehmigung zum Besitz von Gegenständen im Strafvollzug -

    Dieser Beschluß war Gegenstand des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens 2 BvR 672/93, in dem der Beschwerdeführer obsiegte.

    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Beschluß vom 29. Oktober 1993 ( 2 BvR 672/93, NStZ 1994, 100 ) dargelegt hat (vgl. auch Beschluß vom 10. Februar 1994, 2 BvR 2687/93, StV 1994, 432 ), kann das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzt sein, wenn das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Gebot des Vertrauensschutzes nicht hinreichend beachtet wird (vgl. BVerfGE 59, 128 [164 f.] m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 72, 200 [257]).

  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 222/96

    Widerruf der Erlaubnis zum Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Dies bedeutet aber nicht, daß jegliche einmal erworbene Rechtsposition ungeachtet der wirklichen Rechtslage Bestand haben muß; es nötigt aber zu der im Einzelfall vorzunehmenden Prüfung, ob jeweils die Belange des Allgemeinwohls oder das Interesse des Einzelnen am Fortbestand einer Rechtslage, auf die er sich eingerichtet hat und auf die er vertraut, den Vorrang verdienen (BVerfG, Beschluß vom 29. Oktober 1993, 2 BvR 672/93, NStZ 1994, S. 100 f.; vgl. auch Beschluß vom 10. Februar 1994, 2 BvR 2687/93, StV 1994, S. 432 f.; Beschluß vom 28. September 1995, 2 BvR 902/95, StV 1996, S. 48 f.).
  • BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 2731/93

    Anspruch von Strafgefangenen auf den Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Für die dem Bezirksgericht vorgelegte Frage, ob dem Beschwerdeführer der Besitz eines Computers und einer solchen Schreibmaschine erstmals zu ermöglichen sei, konnte der beim Widerruf bedeutsame Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, NStZ 1994, 100 f.) keine Bedeutung haben.
  • BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 669/03

    Informationsfreiheit des Strafgefangenen (Schutzbereich; Beschaffung und Nutzung

    Dieser Grundsatz gebietet es, im Einzelfall zu prüfen, ob die Belange des Allgemeinwohls oder das Interesse des Gefangenen am Fortbestand einer Rechtslage, auf die er sich eingerichtet hat und auf die er vertraut, den Vorrang verdienen (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1993 - 2 BvR 672/93 -, NStZ 1994, S. 100 f., vom 10. Februar 1994 - 2 BvR 2687/93 -, StV 1994, S. 432 f., vom 28. September 1995 - 2 BvR 902/95 -, StV 1996, S. 48 f.).
  • OLG Frankfurt, 16.04.2003 - 3 Ws 251/03

    Strafvollzug: Speicherung der Verbindungsdaten von Telefongesprächen des

    Das aus dem Rechtsstaatsgebot folgernde Gebot des Vertrauensschutzes nötigt nämlich zu einer an den Kriterien der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit ausgerichteten Abwägung der Interessen der Allgemeinheit gegen das Interesse des Gefangenen am Fortbestand der ihn begünstigenden Regelung (vgl. BVerfG, NStZ 1994, 100; NStZ 1996, 252 = StV 1996, 48; Senat aaO und Beschl. V. 18.2.2003 -3 Ws 22-23/03).
  • OLG Hamm, 15.01.2024 - 1 Vollz 593/23

    Bestandsschutz, Vertrauensschutz, Anstaltswechsel; Fortbestehen

    Das Rechtsstaatsgebot und das aus ihm folgende Prinzip der Beachtung des Vertrauensschutzes führt nicht in jedem Fall zu dem Ergebnis, dass jegliche einmal erworbene Rechtsposition ungeachtet der wirklichen Rechtslage Bestand haben muss; es nötigt aber auch im Strafvollzug zu der an den Kriterien der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit ausgerichteten, im Einzelfall vorzunehmenden Abwägung des Interesses der Allgemeinheit gegen das Interesse des Strafgefangenen am Fortbestand der ihn begünstigenden Rechtslage (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 29.10.1993 - 2 BvR 672/93 - (zu § 70 StVollzG) sowie Kammerbeschluss vom 10.02.1994 - 2 BvR 2687/93 - (zu § 19 StVollzG), jeweils bei juris).
  • OLG Naumburg, 30.11.2011 - 1 Ws 64/11

    Sicherungsverwahrung: Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf Herausgabe seines

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass gemäß § 131 StVollzG die Ausstattung der Verwahrräume und besonderen Maßnahmen zur Förderung und Betreuung dem Untergebrachten helfen sollen, sein Leben in der Anstalt sinnvoll zu gestalten, und ihn vor Schäden eines langen Freiheitsentzuges bewahren sollen, wobei sein persönlichen Bedürfnissen nach Möglichkeit Rechnung zu tragen ist und Untergebrachte gerade angesichts des in der Sicherungsverwahrung liegenden, vom Untergebrachten zu tragenden Sonderopfers und der Vielzahl vollzugsbedingter Beschränkungen auf den Fortbestand einer ihnen von der Anstalt einmal eingeräumter Rechtspositionen im besonderem Maße vertrauen, solange sie mit dem ihnen durch die Einräumung der Rechtsposition entgegengebrachten Vertrauen verantwortungsvoll umgegangen sind und in ihrer Person keine Widerrufsgründe verwirklicht haben (BVerfG NStZ 1994, 100f; Senat Beschluss vom 03. März 2010, 1 Ws 17/10; vom 20. Juli 2011, 1 Ws 70/11; OLG Dresden NStZ 2007, 175 zum Erlaubniswiderruf bei Strafgefangenen).
  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 162/04

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Anregung eines

    c) Welcher Rechtsweg hierfür in Betracht kommt, haben die Fachgerichte in Auslegung und Anwendung der Vorschriften des Prozessrechts festzustellen, wobei im Rahmen der Begründetheit der Frage nachzugehen wäre, ob der Beschwerdeführer durch die Verfahrensweise der Staatsanwaltschaft Lübeck in seinem Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 78, 123 ) betroffen ist bzw. eine Verletzung des Vertrauensgrundsatzes vorliegt (vgl. BVerfGE 59, 128 ; 72, 200 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1993 - 2 BvR 196/92 -, NStZ 1993, S. 300; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1993 - 2 BvR 672/93 -, NStZ 1994, S. 100).
  • OLG Naumburg, 20.07.2011 - 1 Ws 70/11

    Strafvollzug: Anspruch eines Gefangenen auf Besitz und Nutzung eigener Rundfunk-

  • OLG Saarbrücken, 26.03.2014 - Vollz (Ws) 11/14

    Erlaubnis eines Strafgefangenen zum Besitz eines TV-Geräts nach Verlegung in eine

  • OLG Dresden, 29.06.2006 - 2 Ws 127/06

    Widerruf der Genehmigung zum Betrieb eines Fernsehers

  • KG, 27.06.2019 - 5 Ws 55/19

    Widerruf von Vollzugslockerungen bei Verdacht einer Straftat

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2001 - 3 Ws 33/01

    Strafvollzug; Nutzung privater Bettwäsche ; Genehmigung; Sicherheit und Ordnung ;

  • OLG Hamm, 05.05.2014 - 1 Vollz (Ws) 158/14

    Umstufung eines Gefangenen von Leistungslohn- in Zeitlohnsystem als Rücknahme

  • VerfGH Thüringen, 17.08.2009 - VerfGH 48/06

    Verfassungsbeschwerde

  • BayObLG, 31.08.2021 - 204 StObWs 122/21
  • KG, 09.07.2009 - 2 Ws 95/09

    Sicherungsverwahrung: Widerruf der Erlaubnis einer der Selbstbeschäftigung

  • OLG Brandenburg, 17.03.2014 - 1 Ws (Vollz) 192/13

    Widerruf einer Genehmigung zur Nutzung eines Computers im Strafvollzug bei

  • OLG Koblenz, 07.07.2020 - 4 Ws 342/20

    Unrechtmäßigkeit eines generellen Verbots zum Erwerb von Rasierklingen

  • OLG Karlsruhe, 18.08.2005 - 2 Ws 159/04

    Vollzugsplan: Selbstbindung der Vollzugsbehörde bei Aufstellung und

  • OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 3 Ws 736/20

    Genehmigung einer Soundbar für ein in Sicherungsverwahrung Untergebrachten

  • LG Hamburg, 21.10.2020 - 605 Vollz 385/20

    Coronapandemie und Haftanstalten: Mobiltelefone dürfen im offenen Vollzug weiter

  • LG Cottbus, 04.10.2005 - 21 StVK 686/05
  • OLG Koblenz, 29.03.1994 - 3 Ws 79/94
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 04.01.1991 - 1 Ws 241/90 (StrVollz)   

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Volltextveröffentlichung

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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 29.12.2009 - 2 BvR 244/08

    Mangels Rechtswegerschöpfung erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die

    Die obergerichtliche Rechtsprechung geht einhellig davon aus, dass in der Rechtsbeschwerdeinstanz eine Fortsetzungsfeststellung nicht in Betracht komme (vgl. OLG Koblenz, Beschlüsse vom 13. Juni 1978 - 2 Vollz (Ws) 7/78 -, ZfStrVO 1979 [Sonderheft], S. 107 [108], vom 26. März 1981 - 2 Vollz (Ws) 10/81 -, ZfStrVO 1981, S. 315 [316] und vom 17. April 1997 - 2 Ws 25/97 -, NStZ 1998, S. 400; Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 29. Mai 1979 - Ws 104/79 -, ZfStrVO 1979 [Sonderheft], S. 108 f.; OLG München, Beschlüsse vom 8. August 1980 - 1 Ws 733/80 -, NStZ 1981, S. 250 und vom 18. November 1985 - 1 Ws 876/85 - NStZ 1986, S. 96; KG, Beschluss vom 24. Juni 1981 - 2 Ws 27/81 Vollz -, Strafverteidiger 1982, S. 79; OLG Hamm, Beschlüsse vom 23. Mai 1985 - 1 Vollz (Ws) 56/85 -, NStZ 1985, S. 576, vom 8. April 1999 - 1 Vollz (Ws) 25/99 -, ZfStrVO 2000, S. 179 f. und vom 4. Oktober 2001 - 1 Vollz (Ws) 201/01 -, ZfStrVO 2002, S. 243 [244]; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. Dezember 1988 - 4 Ws 330/88 -, ZfStrVO 1989, S. 379; OLG Celle, Beschluss vom 4. Januar 1991 - 1 Ws 241/90 -, ZfStrVO 1994, S. 115; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. November 2000 - 1 Ws 439/00 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Januar 2004 - 1 Ws 27/03 -, ZfStrVO 2004, S. 304; Thüringer OLG, Beschlüsse vom 24. Juni 2004 - 1 Ws 192/04 -, ZfStrVO 2005, S. 184 und vom 12. Juli 2004 - 1 Ws 135/04 -, ZfStrVO 2005, S. 245 [246]; anders noch OLG Hamm, Beschluss vom 27. Dezember 1977 - 1 Vollz (Ws) 37/77 -, juris; offenlassend OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23. September 1977 - Ws 315/77 -, ZfStrVO 1978 [Sonderheft], S. 57; vgl. auch Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl. 2008, § 115 Rn. 26; Kamann/Volckart, in: AK-StVollzG, 5. Aufl. 2006, § 115 Rn. 65; Arloth, StVollzG, 2. Aufl. 2008, § 115 Rn. 11 sowie § 116 Rn. 2; Schuler, in: Schwind/Böhm/Jehle, StVollzG, 4. Aufl. 2005, § 115 Rn. 17 und § 116 Rn. 11; die Zulässigkeit der Umstellung des Rechtsschutzbegehrens auf Fortsetzungsfeststellung jenseits der Tatsacheninstanzen bejahend dagegen BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2009 - 3 C 11/08 -, juris; BVerwG, Urteil vom 2. April 2008 - 8 C 7/07 -, juris).

    Dabei wird regelmäßig angenommen, dass für den Fall des Eintritts der Erledigung im Zeitraum zwischen erstinstanzlicher Entscheidung und Einlegung der Rechtsbeschwerde diese als unzulässig zu verwerfen ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 8. April 1999 - 1 Vollz (Ws) 25/99 -, ZfStrVO 2000, S. 179 f.; Thüringer OLG, Beschluss vom 24. Juni 2004 - 1 Ws 192/04 -, ZfStrVO 2005, S. 184, jeweils mit Kostenentscheidung nach § 121 StVollzG i. V. m. § 473 StPO), während bei Erledigungseintritt nach Einlegung der Rechtsbeschwerde das Gericht nur noch die Erledigung auszusprechen und über die Kosten zu entscheiden hat (vgl. etwa KG, Beschluss vom 24. Juni 1981 - 2 Ws 27/81 Vollz -, Strafverteidiger 1982, S. 79; OLG München, Beschluss vom 18. November 1985 - 1 Ws 876/85 -, NStZ 1986, S. 96; OLG Celle, Beschluss vom 4. Januar 1991 - 1 Ws 241/90 -, ZfStrVO 1994, S. 115; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. November 2000 - 1 Ws 439/00 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 4. Oktober 2001 - 1 Vollz (Ws) 201/01 -, ZfStrVO 2002, S. 243 [244]; Thüringer OLG, Beschluss vom 12. Juli 2004 - 1 Ws 135/04 -, ZfStrVO 2005, S. 245 [246]; a. A. zur Kostenfrage früher OLG Koblenz, Beschluss vom 13. Juni 1978 - 2 Vollz (Ws) 7/78 -, ZfStrVO 1979 [Sonderheft], S. 107 [108], vgl. dazu Volckart, Anmerkung zu KG, Beschluss vom 24. Juni 1981 - 2 Ws 27/81 Vollz -, Strafverteidiger 1982, S. 79, m. w. N.; a. A. hinsichtlich der Rechtsfolgen im Übrigen OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Januar 2004 - 1 Ws 27/03 -, ZfStrVO 2004, S. 304).

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