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   OLG Karlsruhe, 16.06.1993 - 2 Ws 201/92   

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https://dejure.org/1993,5050
OLG Karlsruhe, 16.06.1993 - 2 Ws 201/92 (https://dejure.org/1993,5050)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.06.1993 - 2 Ws 201/92 (https://dejure.org/1993,5050)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Juni 1993 - 2 Ws 201/92 (https://dejure.org/1993,5050)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerruf; Verwaltungsakt; Gefangener; Behandlung; Fluchtgefahr; Überprüfbarkeit; Einsicht; Gefangenenakte; Strafverteidiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 1114
  • ZfStrVO 1994, 177
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06

    Sicherheitsmaßnahmen im Vollzug von Arrest während der Untersuchungshaft

    Danach bedarf es konkreter Anhaltspunkte für das Vorliegen einer gesteigerten Gefährdungslage im vorerwähnten Sinn (vgl. zu § 88 StVollzG OLG Celle, Beschluss vom 21. April 1988 - 1 Ws 47/88 -, NStZ 1989, S. 143 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Juni 1993 - 2 Ws 201/92 -, ZfStrVo 1994, S. 177 ; Arloth/Lückemann, StVollzG, 2004, § 88 Rn. 2; Schwind, in: Schwind/Böhm/Jehle, StVollzG, 4. Auflage 2005, § 88 Rn. 6), und die angeordneten Maßnahmen müssen zur Gefahrenabwehr geeignet und erforderlich sein (vgl. Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage 2007, § 119 Rn. 93).
  • OLG Hamm, 16.06.2011 - 1 Vollz (Ws) 216/11

    Feststellungsinteresse bei Fesselung; erhöhte Fluchtgefahr i.S.v. § 88 Abs. 1

    § 11 Abs. 2 StVollzG der Gewährung von Vollzugslockerungen entgegenstehende Fluchtgefahr übersteigt (OLG Koblenz a.a.O.; OLG Karlsruhe B. v. 16.06.1993, 2 Ws 201/92, MDR 1993, 1114, JURIS Rdnr 16; Arloth § 88 Rdnr 2; Calliess/Müller-Dietz § 88 Rdnr 2, jew. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2001 - 3 Ws 33/01

    Strafvollzug; Nutzung privater Bettwäsche ; Genehmigung; Sicherheit und Ordnung ;

    Auf den weiteren Umstand, dass der Verurteilte auf den Fortbestand der ihm am 18.01.1999 rechtmäßig erteilten Genehmigung vertrauen durfte (vgl. hierzu BVerfG ZfStrVO 1994, 115; StV 1994, 432; sowie zum Fall einer rechtswidrigen Genehmigung OLG Karlsruhe ZfStrVO 1994, 177), kommt es nach dem oben Ausgeführten nicht mehr an.
  • LG Regensburg, 25.02.2022 - SR StVK 193/20

    Fesselung des Strafgefangenen bei Ausgang wegen erhöhter Fluchtgefahr

    Es muss sich also um eine in diesem Zeitpunkt nach dem möglichen Stand der Ermittlungen erkennbare, substantiierte und mit konkreten Anhaltspunkten belegbare Gefahr handeln, die aus dem Verhalten des Gefangenen zu entnehmen ist (OLG Koblenz, NStZ 2000, 467; OLG Karlsruhe, MDR 1993, 1114).
  • OLG Karlsruhe, 14.12.1992 - 2 Ws 223/92

    Rechtsbeschwerde; Statthaftigkeit; Einstweilige Anordnung; Ärztliche ; Behandlung

    Über diese Rechtsbeschwerde (Az.: 2 Ws 201/92), die noch zahlreiche weitere Streitpunkte betrifft, hat der Senat noch nicht entschieden.
  • KG, 22.01.1996 - 5 Ws 424/95
    Die bislang geltende Regelung stellt einen die Gefangenen in der Teilanstalt V begünstigenden Vollzugsverwaltungsakt mit Dauerwirkung dar, den der Anstaltsleiter nach den auch im Strafvollzugsrecht geltenden verwaltungsrechtlichen Grundsätzen über den Widerruf und die Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte nur unter den in § 14 Abs. 2 StVollzG bestimmten Voraussetzungen rückgängig machen darf; diese Vorschrift ist jedenfalls entsprechend anzuwenden (vgl. OLG Karlsruhe ZfStrVo 1994, 177; OLG Hamm ZfStrVo 1987, 371; KG ZfStrVo 1985, 251; Beschlüsse des Senats vom 22. Februar 1985 - 5 Ws 5/85 Vollz - und 4. Oktober 1983 - 5 Ws 360/83 Vollz -).
  • KG, 07.03.2002 - 5 Ws 797/01

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des

    Angesichts der hierin liegenden Selbstbindung der Vollzugsbehörde kann die Erlaubnis - auch für einzelne Gefangene und befristet - nur nach den auch im Strafvollzugsrecht geltenden verwaltungsrechtlichen Grundsätzen über den Widerruf und die Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte unter den in § 14 Abs. 2 StVollzG bestimmen Voraussetzungen rückgängig gemacht werden (vgl. KG ZfStrVo 1998, 310 und ZfStrVo 1985, 251; OLG Karlsruhe ZfStrVo 1994, 177; OLG Hamm ZfStrVo 1987, 371).
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