Weitere Entscheidung unten: LG Bochum, 10.12.1981

Rechtsprechung
   BVerfG, 02.06.1981 - 2 BvR 1102/80   

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BVerfG, 02.06.1981 - 2 BvR 1102/80 (https://dejure.org/1981,1903)
BVerfG, Entscheidung vom 02.06.1981 - 2 BvR 1102/80 (https://dejure.org/1981,1903)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juni 1981 - 2 BvR 1102/80 (https://dejure.org/1981,1903)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Überwachung des Schriftverkehrs des Strafgefangenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Überwachung des Schriftverkehrs - Strafgefangener - Sicherheit und Ordnung der Vollzugsanstalt - Briefgeheimnis - Spezielle Gewährleistung eines Grundrechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfStrVo 1982, 126
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerfG, 22.10.2003 - 2 BvR 345/03

    Zum zulässigen Umfang der Überwachung des Schriftwechsels eines

    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers gebietet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit jedoch nicht, eine Überwachung des Schriftwechsels davon abhängig zu machen, dass besondere Gründe für eine Gefährdung der Sicherheit und Ordnung der Anstalt gerade in der Person des jeweils betroffenen Gefangenen oder Sicherungsverwahrten festgestellt werden (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 1981 - 2 BvR 1102/80 - im Ergebnis ebenso: OLG Hamburg, ZfStrVO 1991, S. 185; OLG Hamm, NStZ 1981, S. 368; OLG Frankfurt/Main, NStZ 1994, S. 377 Nr. 14 und NJW 1979, S. 2525 mit Anmerkung von Haß; OLG Zweibrücken, NStZ 1985, S. 236; KG Berlin, NStZ 1981, S. 368; Schwind, in: Schwind/Böhm , StVollzG, 3. Aufl. 1999, § 29, Rn. 6; a. A. Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 9. Aufl. 2002, § 29, Rn. 3; Joester/Wegner, in: Feest , AK-StVollzG, 4. Aufl. 2000, § 29, Rn. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.07.2015 - L 8 U 633/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Geltung der Berufungsbeschränkung gem § 144 Abs 1

    Dies stellt eine zulässige Einschränkung des Briefgeheimnisses dar (BVerfG ZfStrVo 1982, 126; Arloth in Arloth/Lückemann, StVollZG, § 29 RdNr. 1), die jedoch nicht sämtliche eingehenden Briefe zu überwachen erlaubt, sondern nur diejenigen - soweit nicht bereits nach § 29 Abs. 1 und 2 StVollZG eine Überwachung nicht stattfindet -, bei denen es tatsächliche Anhaltspunkte für Behandlungs-., Sicherheits- oder Ordnungsgründe gibt (Arloth a.a.O. RdNr. 4).
  • VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10

    Teils unzulässige, teils wegen Verletzung des Grundrechts auf Schutz der

    Dieses gewährleistet die freie Entfaltung der Persönlichkeit durch einen privaten, vor den Augen der Öffentlichkeit verborgenen Austausch von Nachrichten, Gedanken und Meinungen, indem es den Einzelnen davor schützt, dass die öffentliche Gewalt sich Kenntnis vom Inhalt seiner Telefonate oder seines Brief- und Postverkehrs verschafft; es geht als das speziellere Grundrecht demjenigen auf Schutz der Privatsphäre vor (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 1981 - 2 BvR 1102/80 -, juris Rn. 1; Driehaus in: Driehaus [Hrsg.], VvB, 3. Aufl. 2009, Art. 16 VvB, Rn. 2 ff. m. w. N.).
  • OLG Nürnberg, 09.02.1993 - Ws 56/93

    Bundespräsident; Volksvertreter; Überwachung des Schriftverkehrs;

    § 29 Abs. 3 StVollzG enthält auch bei einer auf besondere Sicherheitsbedürfnisse der Anstalt gestützten allgemeinen Briefüberwachung eine zulässige Einschränkung des Briefgeheimnisses (Bundesverfassungsgericht ZfStrVo 1982, S. 126).
  • OLG Nürnberg, 22.07.1992 - Ws 743/92
    Dabei entspricht es auch weiterhin einheitlicher Rechtsprechung, daß auch generelle Anordnungen, wonach der Schriftwechsel sämtlicher Gefangenen, die sich im geschlossenen Vollzug befinden, ohne Einzelfallprüfung zu überwachen ist, zulässig sind und den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen, zumindest soweit sie auf besondere Sicherheitsbedürfnisse der jeweiligen .JVA gestützt sind (BVerfG ZfStrVo 1982, 126; Calliess u.a., 5. Aufl., Rdn. 3 zu § 29 StVollzG m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 07.01.1991 - 3 Vollz (Ws) 60/90
    Von der Rechtsprechung ist die Zulässigkeit der generellen Anordnung der Überwachung des Schriftverkehrs - auch der Behördenpost bejaht worden (Calliess/Müller-Dietz, 4. Aufl., § 29 StVollzG Rdn. 3 m.w.N.; BVerfG ZfStrVo 1982, 126; OLG Zweibrücken NStZ 1985, 236 - zur Sichtkontrolle -: OLG Hamburg NJW 1967, 1973 - zur Untersuchungshaft-).
  • OLG Hamm, 22.11.1982 - 7 Vollz (Ws) 136/82
    Demzufolge stehen der Beschränkung des Schriftverkehrs zwischen Gefangenen und Außenstehenden aus Gründen der Ordnung der Vollzugsanstalt aus dem Grundgesetz herzuleitende Bedenken nicht entgegen (BVerfG Beschl. v. 2.6.1981 - 2 BvR 1102/80-, ergangen zu § 23 Abs. 3 StVollzG ).
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   LG Bochum, 10.12.1981 - Vollz 80/81   

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LG Bochum, 10.12.1981 - Vollz 80/81 (https://dejure.org/1981,3002)
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LG Bochum, Entscheidung vom 10. Dezember 1981 - Vollz 80/81 (https://dejure.org/1981,3002)
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Papierfundstellen

  • ZfStrVo 1982, 126
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