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   OLG Hamm, 07.05.1984 - 1 Vollz (Ws) 69/84   

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https://dejure.org/1984,2699
OLG Hamm, 07.05.1984 - 1 Vollz (Ws) 69/84 (https://dejure.org/1984,2699)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.05.1984 - 1 Vollz (Ws) 69/84 (https://dejure.org/1984,2699)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Mai 1984 - 1 Vollz (Ws) 69/84 (https://dejure.org/1984,2699)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • ZfStrVo 1984, 318
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Lüneburg, 10.08.1982 - 17 StVK 322/82
    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.1984 - 1 Vollz (Ws) 69/84
    Ergänzend wird darauf hingewiesen, daß auch bei der im angefochtenen Beschluß angeführten Entscheidung der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Lüneburg beim Amtsgericht Celle vom 10. August 1982 - 17 StVK 322/82 - (ZfStrVo 1983, 317) der Sachverhalt sich so darstellte wie im angeführten Beschluß des Oberlandesgerichts Zweibrücken und sich somit die rechtliche Problematik anders stellte als bei der vom Senat zu treffenden Entscheidung.
  • KG, 29.08.2011 - 2 Ws 326/11

    Maßregelvollzug: Anspruch eines Untergebrachten auf islamischen Speisegeboten

    Eine Gefahr für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung ist insbesondere dann gegeben, wenn die Strafvollstreckungskammer von der höchstrichterlichen oder obergerichtlichen Rechtsprechung nicht nur in einem besonderen Einzelfall abweichen will (vgl. OLG Hamm ZfStrVo 1984, 318).
  • OLG Brandenburg, 21.05.2003 - 1 Ws (Vollz) 3/03

    Ablehnung der Freigabe eingezahlten Eigengelds eines Strafgefangenen für den

    Von der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer geht eine Gefahr für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung aus, weil diese inhaltlich von Rechtsauffassungen verschiedener Oberlandesgerichte abweicht (OLG Hamm ZfStrVo 1984, 318).
  • OLG Koblenz, 20.04.1988 - 2 Vollz (Ws) 23/88
    Die Gefahr des Mißbrauchs braucht daher nicht in der Person eines bestimmten Gefangenen zu liegen, um eine Gefährdung der Anstaltssicherheit als gegeben anzusehen (vgl. OLG Zweibrücken, a.a.O. und OLG Hamm, ZfStrVo 1984, 318 und 1975, 189).
  • KG, 05.12.2016 - 2 Ws 242/16

    Vollzug der Sicherungsverwahrung in Berlin: Beachtung des Abstandsgebots bei

    Eine Gefahr für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung ist insbesondere dann gegeben, wenn die Strafvollstreckungskammer von der höchstrichterlichen oder obergerichtlichen Rechtsprechung nicht nur in einem besonderen Einzelfall abweichen will (vgl. OLG Hamm ZfStrVo 1984, 318) oder wenn die angefochtene Entscheidung von der ständigen Rechtsprechung anderer Strafvollstreckungskammern abweicht (vgl. OLG Koblenz ZfStrVo 1993, 244; OLG Bamberg, ZfStrVo SH 1978, 31) oder auf verfahrens- oder materiellrechtlichen Fehlern beruht.
  • OLG Brandenburg, 15.10.2008 - 1 Ws (Vollz) 164/08

    Strafvollzug: Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei Vollstreckung einer

    Hierzu wäre entweder erforderlich, dass die Strafvollstreckungskammer in der vom Antragsteller aufgeworfenen Rechtsfrage in ständiger Rechtsprechung von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abwiche (OLG Hamm ZfStrVo 1984, 318), was vorliegend gerade nicht der Fall ist.
  • KG, 25.08.1987 - 5 Ws 222/87
    c) der Besitz der Gegenstände zur Fortbildung untersagt werden kann, wenn die Überlassung die Gefahr des Mißbrauchs zu Lasten der Sicherheit der Anstalt mit sich bringt (§ 70 Abs. 2 Nr. 1 StVollzG ), unabhängig davon, ob die Mibrauchsgefahr gerade in der Person des Gefangenen liegt, der den Gegenstand begehrt (vgl. KG, Beschluß vom 15. Januar 1987 a.a.O.; OLG Frankfurt/M., ZfStrVo 1985, 381 (L); OLG Hamm, ZfStrVo 1984, 318), weil selbst zuverlässige Gefangene, zu denen der Antragsteller nach den getroffenen Feststellungen gerade nicht zählt, von Mitgefangenen unter Druck gesetzt werden können, ihnen die mißbräuchliche Benutzung des zu überlassenden Gegenstandes als Drogenversteck zu gestatten (vgl. OLG Hamm, ZfStrVo 1985, 189).
  • LG Krefeld, 18.12.1986 - 32 Vollz 73/86
    Daß von Plattenspielern (auch in Plexiglasbauweise) und Musikkassetten ein Sicherheitsrisiko ausgehen kann, ist in der Rechtsprechung anerkannt (Beschluß des OLG Hamm vom 7. Mai 1984 - 1 Vollz (Ws) 69/84).
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