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   OLG Celle, 30.01.1992 - 1 Ws 266/91 (StrVollz)   

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OLG Celle, 30.01.1992 - 1 Ws 266/91 (StrVollz) (https://dejure.org/1992,7755)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.01.1992 - 1 Ws 266/91 (StrVollz) (https://dejure.org/1992,7755)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Januar 1992 - 1 Ws 266/91 (StrVollz) (https://dejure.org/1992,7755)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • ZfStrVo 1993, 185
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57

    Endiviensalat

    Auszug aus OLG Celle, 30.01.1992 - 1 Ws 266/91
    Indessen wird auch zu der dem § 115 Abs. 3 StVoIlzG im wesentlichen wortgleichen Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO vom Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwGE 12, 87 [90]; 26, 161 [168]; 61, 164 [166]) die Auffassung vertreten, daß ein Feststellungsinteresse nur dann bestehe, wenn dieses nach der Sachlage als schutzwürdig anzuerkennen sei.
  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus OLG Celle, 30.01.1992 - 1 Ws 266/91
    Indessen wird auch zu der dem § 115 Abs. 3 StVoIlzG im wesentlichen wortgleichen Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO vom Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwGE 12, 87 [90]; 26, 161 [168]; 61, 164 [166]) die Auffassung vertreten, daß ein Feststellungsinteresse nur dann bestehe, wenn dieses nach der Sachlage als schutzwürdig anzuerkennen sei.
  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79

    Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines

    Auszug aus OLG Celle, 30.01.1992 - 1 Ws 266/91
    Indessen wird auch zu der dem § 115 Abs. 3 StVoIlzG im wesentlichen wortgleichen Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO vom Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwGE 12, 87 [90]; 26, 161 [168]; 61, 164 [166]) die Auffassung vertreten, daß ein Feststellungsinteresse nur dann bestehe, wenn dieses nach der Sachlage als schutzwürdig anzuerkennen sei.
  • BGH, 26.06.1990 - 5 AR (VS) 8/90

    Berechtigtes Feststellungsinteresse bei erledigter Maßnahme

    Auszug aus OLG Celle, 30.01.1992 - 1 Ws 266/91
    Für den Feststellungsantrag nach § 28 Abs. 1 Satz 4 EGGVG ist diese früher vom hiesigen 3. Strafsenat (NStZ 1985, 480 ) vertretene Auffassung vom Bundesgerichtshof (NStZ 1990, 445) ausdrücklich verneint worden.
  • OLG Celle, 24.04.1985 - 3 Ws 63/85
    Auszug aus OLG Celle, 30.01.1992 - 1 Ws 266/91
    Für den Feststellungsantrag nach § 28 Abs. 1 Satz 4 EGGVG ist diese früher vom hiesigen 3. Strafsenat (NStZ 1985, 480 ) vertretene Auffassung vom Bundesgerichtshof (NStZ 1990, 445) ausdrücklich verneint worden.
  • OLG Frankfurt, 18.07.2003 - 3 Ws 578/03

    Strafvollzug: Anfechtung der Zuweisung eines mehrfach belegten Haftraumes;

    Eine Grundrechtsverletzung begründet nicht ohne weiteres ein entsprechendes Feststellungsinteresse; erforderlich ist vielmehr grundsätzlich eine fortwirkende Beeinträchtigung des Antragstellers (vgl. Senatsbeschlüsse vom 04.07.1996 ­ 3 Ws 411/96 (StVollz) ­ und vom 24.02.1998 ­ 3 Ws 1013 + 1014/97 (StVollz); Oberlandesgericht Celle ZfStrVo 1993, 185).
  • OLG Celle, 24.10.2014 - 1 Ws 439/14

    Anfechtung der Entscheidung der Aufsichtsbehörde über Verlegung eines

    Hierfür genügt nämlich nicht jede Grundrechtsverletzung (vgl. OLG Celle, ZfStrVo 1993, 185), sondern ist ein diskriminierender Charakter der Maßnahme oder zumindest ein schwerer Grundrechtseingriff erforderlich.
  • OLG Celle, 10.11.1994 - 1 VAs 4/94

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Abhängigkeitskrankheit;

    Der Senat hat jedoch ein Feststellungsinteresse immer dann bejaht, wenn schwerwiegende Eingriffe in den grundrechtlich geschützten Bereich mit Außenwirkung gegeben sind, insbesondere wenn eine fortwirkende Diskriminierung vorliegt (vgl. Senatsbeschluß vom 01.07.1994 - 1 VAs 13/97; vgl. zu dem § 23 Abs. 1 Satz 3 EGGVG im wesentlichen wortgleichen § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO BVerwGE 26, 168 und zu dem § 28 Abs. 1 Satz 3 EGGVG ebenfalls im wesentlichen wortgleichen § 115 Abs. 3 StVollzG Senatsbeschluß vom 30. Januar 1992 - 1 Ws 266/91 [StrVollz]).
  • OLG Celle, 16.05.2023 - 1 Ws 124/23

    Fehlendes Feststellungsinteresse bei einmaligem Fehler bei Weiterleitung eines

    Insbesondere reicht die vom Antragsteller schlüssig vorgetragene Verletzung eines Grundrechts (hier Art. 10 GG ) allein nicht aus, ein Feststellungsinteresse zu begründen (vgl. OLG Celle 1 Ws 266/91, ZfStrVO 1993, 185).
  • LG Hamburg, 04.08.2014 - 613 Vollz 45/13
    Ein Feststellungsinteresse ist zu bejahen, wenn die angefochtene Maßnahme eine diskriminierende Wirkung hatte und dem Antragsteller ein schutzwürdiges lnteresse an seiner Rehabilitierung zukommt (Nepp/Schenke 2007 '3' 113 Rdn. 143; OLG Hamm Zf8trVo 1982, 188; OLG Zweibrücken NStZ 1982, 352; ZfStrVo 1982, 318; OLG Hamm NStZ 1989, 552; NStZ 1993, 104; NStZ 1992, 430 B; OLG Celle ZfStrVo 1993, 185).
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