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   BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 1004/93   

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BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 1004/93 (https://dejure.org/1993,2100)
BVerfG, Entscheidung vom 26.10.1993 - 2 BvR 1004/93 (https://dejure.org/1993,2100)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Oktober 1993 - 2 BvR 1004/93 (https://dejure.org/1993,2100)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Objektiv willkürliche Auslegung des Antrags eines Strafgefangenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausdrückliche Anträge - Beschwerdeführer - Schriftsatz - Gerichtliches Verfahren - Aufhebung der Entscheidung - Feststellung der Rechtswidrigkeit - Anstalt - Neubescheidung - Objektive Willkür - Sachdienliche Auslegung - Sachvortrag - Wortlaut - Rechtsbehelf - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 435
  • StV 1994, 201
  • ZfStrVo 1994, 370
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 1004/93
    Denn das Rechtsstaatsprinzip verbietet es dem Richter, das Verfahrensrecht so auszulegen und anzuwenden, daß den Beteiligten der Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Rechtsbehelf- und Rechtsmittelinstanzen in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird (vgl. BVerfGE 77, 275 [284] m.w.N.).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 1004/93
    Der Beschluß des Oberlandesgerichts Koblenz vom 20. April 1993 verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG in dessen Bedeutung als Willkürverbot (vgl. BVerfGE 18, 85 [96]).
  • BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der

    Das Gericht hat damit nicht nur das für die Auslegung von Anträgen maßgebliche, aus dem Gesamtzusammenhang des Antragsvorbringens zu ermittelnde (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 1993 - 2 BvR 1004/93 -, StV 1994, S. 201 ) Rechtsschutzziel des Beschwerdeführers verkannt, sondern sich - jedenfalls in dem Beschluss vom 19. Mai 2005 - auch über den Wortlaut des vom Beschwerdeführer gestellten Antrags hinweggesetzt.
  • BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06

    Sicherheitsmaßnahmen im Vollzug von Arrest während der Untersuchungshaft

    Das mit dem Antrag verfolgte Rechtsschutzziel ist dabei stets aus dem Gesamtzusammenhang des Antragsvorbringens zu ermitteln (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 1993 - 2 BvR 1004/93 -, StV 1994, S. 201 ).
  • BVerfG, 22.03.2007 - 2 BvR 1983/05

    Anspruch eines Häftlings auf Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt -

    Legt etwa ein Gericht den Verfahrensgegenstand in einer Weise aus, die das vom Antragsteller verfolgte Rechtsschutzziel ganz oder in wesentlichen Teilen außer Betracht lässt, so liegt darin eine Rechtswegverkürzung, die den Rechtsanspruch des Betroffenen nach Art. 19 Abs. 4 GG verletzt (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 1997 - 2 BvR 2989/95 -, Juris, und vom 26. Oktober 1993 - 2 BvR 1004/93 -, StV 1994, S. 201; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, NJW 2002, S. 2699 ).
  • BVerfG, 18.06.2007 - 2 BvR 2395/06

    Effektiver Rechtsschutz bezüglich einer Fesselung (einstweiliger Rechtsschutz im

    Legt ein Gericht den Verfahrensgegenstand in einer Weise aus, die das vom Antragsteller verfolgte Rechtsschutzziel ganz oder in wesentlichen Teilen außer Betracht lässt, so liegt darin eine Rechtswegverkürzung, die den Rechtsanspruch des Betroffenen nach Art. 19 Abs. 4 GG verletzt (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 1993 - 2 BvR 1004/93 -, ZfStrVo 1994, S. 370 f., und vom 19. Februar 1997 - 2 BvR 2989/95 -, JURIS; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, NJW 2002, S. 2699 ).
  • BVerfG, 16.01.2018 - 2 BvR 1297/16

    Recht auf effektiven Rechtsschutz im Strafvollzug (Auslegung von Anträgen im

    Diesem verfassungsrechtlichen Grundgedanken widerspricht es, dem Sachvortrag eines Beteiligten in einem gerichtlichen Verfahren entgegen Wortlaut und erkennbarem Sinn eine Bedeutung beizulegen, die zur Zurückweisung des Rechtsbehelfs als unzulässig führen muss, während bei sachdienlicher Auslegung eine Sachentscheidung möglich wäre (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 1993 - 2 BvR 1004/93 -, juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 1419/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Maßnahme im Maßregelvollzug

    Damit hat das Gericht nicht nur das für die Auslegung von Anträgen maßgebliche, aus dem Gesamtzusammenhang des Antragsvorbringens (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 1993 - 2 BvR 1004/93 -, StV 1994, S. 201 ) zu ermittelnde Rechtsschutzziel des Beschwerdeführers verkannt, sondern sich auch über den Wortlaut des vom Beschwerdeführer gestellten, ausdrücklich auf Aussetzung gerichteten Antrags hinweggesetzt.
  • OLG Naumburg, 12.04.2012 - 2 Ws 321/11

    Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die Ausstattung des Verwahrraums

    Zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) ist es indes geboten, das Begehren des Antragstellers darüber hinaus und unter Berücksichtigung des Rechtsschutzzieles so auszulegen, dass seinen erkennbaren Interessen bestmöglich Rechnung getragen wird (vgl. BVerfG StV 1994, 201; Beschluss vom 19. Februar 1997, 2 BvR 2989/95, zitiert nach Juris; StV 2002, 435; 2008, 88; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl. § 109 Rn. 6 a.E.).
  • BVerfG, 19.02.1997 - 2 BvR 2989/95

    Objektiv willkürlkiche Verkennung des Rechtsschutzziels

    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gebietet daher den Gerichten, das Verfahrensrecht so anzuwenden, daß den erkennbaren Interessen des rechtssuchenden Bürgers bestmöglich Rechnung getragen wird (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 1993 - 2 BvR 1004/93 -, StV 1994, 201 f.).
  • KG, 24.03.2010 - 2 Ws 24/10

    Lockerungen in der Sicherungsverwahrung: Ermessensreduzierung auf Null bei der

    Es war objektiv willkürlich, einen - hier vollständigen und auf den vorherigen Antrag des Mandanten hinweisenden - Sachvortrag entgegen seinem erkennbaren Sinn und der in ihm enthaltenen Anregung zur Verfahrensverbindung eine Bedeutung beizumessen, die zur Zurückweisung als unzulässig führen mußte, während eine Sachentscheidung bzw. die Berücksichtigung des Vorbringens bei der Sachentscheidung in dem von dem Verwahrten begonnenen Verfahren möglich war (vgl. BVerfG StV 1994, 201).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2019 - 3 S 3.19

    Anforderungen am Inhalt einer Beschwerdebegründungsschrift

    Sollte sie hiermit auf das aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG folgende Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz abstellen, nach dem ein Gericht durch die Art und Weise der Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften den Anspruch auf gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts nicht unzumutbar verkürzen darf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 1987 - 1 BvR 1291/85 - juris Rn. 25; Beschluss vom 26. Oktober 1993 - 2 BvR 1004/93 - juris Rn. 9), wird ein Verstoß hiergegen aus ihrem pauschalen Hinweis jedenfalls nicht ersichtlich, zumal sie jede Auseinandersetzung damit unterlässt, dass das Verwaltungsgericht bereits frühzeitig seine Bedenken an der Vorgehensweise der Antragstellerin durch Hinweise deutlich gemacht hat (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - 2 BvR 542/07 - juris Rn. 15 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 09.09.2003 - 1 Ws 45/03

    Strafvollzug: Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei Entnahmen von Gegenständen

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