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   OLG Bremen, 24.07.1995 - Ws 57/94   

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https://dejure.org/1995,6190
OLG Bremen, 24.07.1995 - Ws 57/94 (https://dejure.org/1995,6190)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24.07.1995 - Ws 57/94 (https://dejure.org/1995,6190)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24. Juli 1995 - Ws 57/94 (https://dejure.org/1995,6190)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückverlegung des Strafgefangenen in die ursprünglich zuständige Justizvollzugsanstalt unter Rückgängigmachung der zuvor erfolgten Verlegung in eine nicht zuständige Anstalt eines anderen Bundeslandes; Voraussetzungen einer Rückverlegung; Volle gerichtliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 8 Abs. 1 Nr. 2, § 116

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 375
  • ZfStrVo 1996, 310
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 02.08.1994 - 1 Vollz (Ws) 141/94
    Auszug aus OLG Bremen, 24.07.1995 - Ws 57/94
    Bei den genannten tatbestandlichen Voraussetzungen der Verlegung handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die vom Gericht voll überprüfbar sind (vgl. Kaiser/Kerner/Schöch, Strafvollzug, 4. Aufl., Rn. 3 zu § 9; OLG Hamm NStZ 1994, 608 ).
  • KG, 27.08.2007 - 5 Ws 376/06

    Strafvollzug: Datenweitergabe durch Vollzugsbehörde; Rechtmäßigkeit getrennter

    Bei der Behandlung der Rechtsbeschwerde hatte der Senat die bindenden Feststellungen des angefochtenen Beschlusses zu beachten (vgl. OLG Bremen ZfStrVO 1996, 310), wonach die Vollzugbehörde das Schreiben des Gefangenen in nur ein gerichtliches Verfahren eingebracht hat.

    Das Rechtsbeschwerdegericht muß von den getroffenen Tatsachenfeststellungen ausgehen; es darf tatsächliche Einwendungen gegen die Entscheidung der Strafvollstrekkungskammer und neues tatsächliches Vorbringen im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht berücksichtigen (vgl. HansOLG Bremen ZfStrVO 1996, 310).

    Diese trennscharfe Unterscheidung wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. HansOLG Bremen ZfStrVO 1996, 310) und im Schrifttum (vgl. Rotthaus/Freise in Schwind/Böhm/Jehle, § 8 StVollzG Rdn. 14; Arloth in Arloth/Lückemann, StVollzG, § 8 StVollzG Rdn. 6 mit Beispielen) nicht uneingeschränkt gebilligt.

    Gegenüber neuem tatsächlichen Vorbringen - zumal noch, wenn es Geschehnisse betrifft, die sich erst nach der angefochtenen Entscheidung zugetragen haben - ist sie verschlossen (vgl. HansOLG Bremen ZfStrVO 1996, 310).

  • OLG Karlsruhe, 08.12.2015 - 2 Ws 544/15

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Erforderliche Feststellungen bei Ablehnung der

    Soweit mit der Verlegung in die Justizvollzugsanstalt X die (Rück-) Verlegung in die nach dem Vollstreckungsplan zuständige Anstalt begehrt wird, findet § 6 Abs. 1 JVollzGB III BW jedenfalls entsprechende Anwendung (BVerfG Kammerbeschluss vom 26.8.2008 - 2 BvR 679/07, juris; OLG Bremen ZfStrVo 1996, 310 - jeweils zur Vorgängervorschrift des § 8 StVollzG).

    Bei Vorliegen dieser tatbestandlichen Voraussetzungen, die der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegen (OLG Bremen NStZ 1983, 572; ZfStrVo 1996, 310; OLG Hamm NStZ 1985, 573; Feest/Straube in Feest/Lesting a.a.O., § 8 Rn. 6; Arloth a.a.O., § 8 Rn. 10), steht die Entscheidung im Ermessen der Vollzugsbehörde, das nur beschränkter gerichtlicher Kontrolle unterliegt (OLG Bremen a.a.O.; OLG Koblenz ZfStrVo 1987, 107; Arloth a.a.O., § 8 Rn. 10).

  • BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 679/07

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Zusammenhang mit der Verlegung eines

    Entfällt später der Grund für die Verlegung in die eigentlich unzuständige Justizvollzugsanstalt, kann aber angesichts des Gewichts der durch eine Verlegung betroffenen grundrechtlichen Belange des Gefangenen (vgl. BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ) dieser Umstand allein nicht ohne weiteres als ein "wichtiger Grund" gelten, der die Rückverlegung in die nach dem Vollstreckungsplan vorgesehene Anstalt rechtfertigt (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 24. Juli 1995, ZfStrVO 1996, S. 310).
  • OLG Frankfurt, 19.03.2008 - 3 Ws 1261/07

    Rechtsbehelfsverfahren gegen die Ablehnung eines Urlaubsantrages durch die

    Vielmehr stellte die Verlegung des Verurteilten nach ... eine auf Dauer angelegte Unterbringung des Gefangenen in dieser Anstalt dar, weil seine Beziehungen zur verlegenden Anstalt endgültig abgebrochen werden sollten (vgl. OLG Bremen, ZfStrVo 1996, 310, 311 mwN).
  • OLG Rostock, 10.11.2014 - 20 VAs 8/14

    Strafvollzug: Einstweiliger Rechtsschutz gegen länderübergreifende Verlegungen

    Dies selbst dann, wenn es "nur" um die Rückverlegung des Antragstellers aus der JVA W. in die nach dem Vollstreckungsplan originär zuständige JVA L. wegen des Ablaufes einer etwaig zwischen den Landesjustizverwaltungen Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein vereinbarten Frist ginge, weil allein dieser Umstand keinen besonderen Grund im Sinne von § 16 Abs. 1 StVollzG M-V darstellt (vgl. zu den entsprechenden Regelungen im Bundesrecht bzw. im Recht anderer Bundesländer BVerfG, Beschluss vom 26.08.2008 - 2 BvR 679/07 - juris; ebenso OLG Celle Nds. Rpfl. 1979, 149 und Beschluss vom 14.06.2012 - 1 Ws 222/12 [StrVollz]; Hans. OLG Bremen ZfStrVo 1996, 310).
  • OLG Stuttgart, 02.08.1994 - 3 Ws 114/94

    Amtspflichten eines Gerichtsvollziehers bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen;

    Vorliegend bedarf diese Frage jedoch keiner Entscheidung, sondern kann offengelassen werden (so auch der Senat in seinem Beschluß vom 27. Juni 1994 - 3 Ws 57/94).
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