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BVerfG, 04.09.1995 - 2 BvR 1453/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1; StVollzG § 41 § 46
Anforderungen an die Überprüfung einer Versagung von Taschengeld im Strafvollzug - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gefangener - Beschwerden - Facharzt - Termin - Willkür - Krankheit - Entwicklung über Jahre - Ärztliche Diagnose - Taschengeld - Grundlose Arbeitsverweigerung
Verfahrensgang
- LG Kassel, 15.02.1994 - 2 StVK 74/93
- OLG Frankfurt, 19.05.1994 - 3 Ws 243/94
- BVerfG, 04.09.1995 - 2 BvR 1453/94
Papierfundstellen
- StV 1995, 651
- ZfStrVo 1996, 314
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
Erziehungsmaßregeln
Auszug aus BVerfG, 04.09.1995 - 2 BvR 1453/94
Willkür ist gegeben, wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 74, 102 [127]; st. Rspr.). - BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52
Bindung durch Rechtsinstanz
Auszug aus BVerfG, 04.09.1995 - 2 BvR 1453/94
Willkür ist gegeben, wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 74, 102 [127]; st. Rspr.). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 04.09.1995 - 2 BvR 1453/94
Dieses greift aber ein, wenn die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts in Frage steht, also wenn das Willkürverbot verletzt ist oder wenn Fehler erkennbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 ff.]).
- OLG Koblenz, 04.11.2014 - 2 Ws 499/14
Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Auszahlungstag für das monatliche Taschengeld
Der Zweck der Gewährung von Taschengeld liegt deshalb auch darin, dem in der Justizvollzugsanstalt unverschuldet einkommenslosen und bedürftigen Gefangenen eine Sicherung des Minimums an Mitteln zur Befriedigung solcher persönlicher Bedürfnisse zu gewähren, die über die auf Existenzsicherung ausgerichtete Versorgung durch die Justizvollzugsanstalt hinausgehen (vgl. BVerfG, 2 BvR 1453/94 v. 4.9.1995, Rn. 14 n. juris; OLG Koblenz, 2 Ws 135/95 v. 31.3.1995 - NStZ 1995, 462 ; 2 Vollz [Ws] 86/88 v. 16.1.1989 - NStZ 1995, 342 ; 2 Vollz [Ws] 48/88 v. 26.8.1988 - NStZ 1988, 576;… OLG Hamburg, 2 Ws 75/11 v. 11.8.2011, Rn. 13 n. juris;… OLG Zweibrücken, 1 Ws 174/04 v. 19.5.2004, Rn. 9 n. juris; OLG Hamm, 1 Vollz [Ws] 117/95 v. 18.5.1995, juris;… Laubenthal, in: Schwind/Böhm/Jehle/Lau-benthal, StVollzG, 6. Aufl. Rn. 1). - OLG Karlsruhe, 30.04.2007 - 2 Ws 280/06
Taschengeldsperre für einen Sicherungsverwahrten wegen Verweigerung der Arbeit; …
Die von der Strafvollstreckungskammer zu überprüfende Feststellung der Justizvollzugsanstalt, dass den Strafgefangenen ein Verschulden daran trifft, dass er nicht arbeitet, bedarf daher einer kritischen Prüfung und darf nur auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage erfolgen (BVerfG ZfStrVo 1996, 314 ff). - KG, 19.07.1996 - 5 Ws 326/96 Der Gefangene hat ferner zwar einen Anspruch auf Vollversorgung gegen die Vollzugsanstalt; das Taschengeld dient bei Fehlen von Eigengeld und Hausgeld der Befriedigung der Bedürfnisse eines Gefangenen, die über die Vollversorgung hinausgehen (vgl. BVerfG StV 1995, 651 ).