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   BVerfG, 12.11.1997 - 2 BvR 615/97   

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BVerfG, 12.11.1997 - 2 BvR 615/97 (https://dejure.org/1997,1054)
BVerfG, Entscheidung vom 12.11.1997 - 2 BvR 615/97 (https://dejure.org/1997,1054)
BVerfG, Entscheidung vom 12. November 1997 - 2 BvR 615/97 (https://dejure.org/1997,1054)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. ... 1 (Resozialisierungsprinzip); ; GG Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 (Rechtsstaatsprinzip); ; GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 104 Abs. 2 Satz 1; ; StVollzG § 116 Abs. 1; ; StVollzG § 11 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Lockerungen im Strafvollzug

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 121
  • StV 1998, 434
  • ZfStrVo 1998, 180
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus BVerfG, 12.11.1997 - 2 BvR 615/97
    a) Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat bereits mit Beschluß vom 28. Juni 1983 (BVerfGE 64, 261 ) entschieden, daß die Androhung und Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe ihre verfassungsrechtlich notwendige Ergänzung in einem sinnvollen Behandlungsvollzug findet (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG).

    Diesem Ziel dient auch der Urlaub, der nach § 13 Abs. 3 StVollzG einem zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Gefangenen, der nicht in den offenen Vollzug überwiesen ist, dann gewährt werden kann, wenn er sich bereits zehn Jahre im Vollzug befunden hat (BVerfGE 64, 261 ).

    Es besteht mithin ein besonderes Spannungsverhältnis zwischen dem rechtsstaatlichen Interesse, die Vollstreckung rechtskräftig erkannter Freiheitsstrafen sicherzustellen und die Allgemeinheit vor Straftaten zu schützen (vgl. BVerfGE 46, 214 ), und dem Gebot der sozialen Integration des Gefangenen gemäß § 2 S. 1 StVollzG (vgl. BVerfGE 64, 261 ).

    Aus dem Resozialisierungsgebot und dem verfassungsrechtlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit allen staatlichen Handelns (vgl. BVerfGE 70, 297 ) folgt, daß das Interesse des Gefangenen, vor den schädlichen Folgen aus der langjährigen Inhaftierung bewahrt zu werden und seine Lebenstüchtigkeit im Falle der Entlassung aus der Haft zu behalten, um so höheres Gewicht hat, je länger die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bereits andauert (vgl. BVerfGE 64, 261 ; 70, 297 ).

    Sie hat vielmehr im Rahmen einer Gesamtwürdigung nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Mißbrauchsgefahr in der Person des Gefangenen zu konkretisieren (vgl. BVerfGE 64, 261 ; 70, 297 ).

    Solange die Entscheidung eines Straf- oder Strafvollstreckungsgerichts über die besondere Schwere der Schuld nicht vorliegt, sind die Vollzugsbehörden zwar nicht gehindert, darüber im Rahmen ihrer Entscheidung über die Gewährung von Vollzugslockerungen eigene Erwägungen anzustellen, sie müssen aber vom Strafvollstreckungsgericht, wenn Vollzugslockerungen deshalb verweigert werden, voll nachgeprüft werden (vgl. BVerfGE 64, 261 ).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 12.11.1997 - 2 BvR 615/97
    Aus dem Resozialisierungsgebot und dem verfassungsrechtlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit allen staatlichen Handelns (vgl. BVerfGE 70, 297 ) folgt, daß das Interesse des Gefangenen, vor den schädlichen Folgen aus der langjährigen Inhaftierung bewahrt zu werden und seine Lebenstüchtigkeit im Falle der Entlassung aus der Haft zu behalten, um so höheres Gewicht hat, je länger die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bereits andauert (vgl. BVerfGE 64, 261 ; 70, 297 ).

    Sie hat vielmehr im Rahmen einer Gesamtwürdigung nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Mißbrauchsgefahr in der Person des Gefangenen zu konkretisieren (vgl. BVerfGE 64, 261 ; 70, 297 ).

    Das mit jeder Vollzugslockerung verbundene Risiko eines Entweichens aus der Haft oder eines Mißbrauchs der Maßnahme zu Straftaten muß aus diesen Gründen heraus unvertretbar, die Befürchtung einer Flucht- oder Mißbrauchsgefahr mithin unüberwindbar erscheinen (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Der Beurteilungsspielraum entbindet die Vollstreckungsgerichte indes nicht von ihrer rechtsstaatlich fundierten Prüfungspflicht, den Sachverhalt umfassend aufzuklären und dabei festzustellen, ob die Vollzugsbehörde als Voraussetzungen ihrer Entscheidung alle Tatsachen zutreffend angenommen und den zugrunde gelegten Sachverhalt insgesamt vollständig ermittelt hat (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 12.11.1997 - 2 BvR 615/97
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 3. Juni 1992 hierzu festgestellt, daß eine besondere Schwere der Schuld nur angenommen werden könne, wenn das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle so sehr abweiche, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheine (vgl. BVerfGE 86, 288 ).

    Insofern wäre eine vollstreckungsrechtliche Gesamtwürdigung im Vorgriff auf die Entscheidung über die Strafaussetzung (§ 462a Abs. 1 StPO i.V.m. § 454 StPO) vorzunehmen gewesen, bei der das Geschehen, das zu der Straftat geführt hat, und die Persönlichkeitsentwicklung des Verurteilten im Vollzug zu berücksichtigen gewesen wäre (vgl. BVerfGE 86, 288 ).

  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum -

    Auszug aus BVerfG, 12.11.1997 - 2 BvR 615/97
    Jedoch eröffnet der Versagungsgrund der Flucht- oder Mißbrauchsgefahr als Prognoseentscheidung der Vollzugsbehörde einen - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandendenen - Beurteilungsspielraum, in dessen Rahmen sie mehrere Entscheidungen treffen kann, die gleichermaßen rechtlich vertretbar sind (vgl. BGHSt 30, 320 ).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 12.11.1997 - 2 BvR 615/97
    Die Vollzugsanstalten sind mithin im Blick auf die Grundrechte der eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßenden Gefangenen verpflichtet, schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzugs, vor allem deformierenden Persönlichkeitsstörungen, die die Lebenstüchtigkeit ernsthaft in Frage stellen und es ausschließen, daß sich der Gefangene im Falle einer Entlassung aus der Haft im normalen Leben noch zurechtzufinden vermag, im Rahmen des Möglichen zu begegnen (vgl. ebenso BVerfGE 45, 187 ).
  • BVerfG, 20.10.1977 - 2 BvR 631/77

    Fortsetzung der Strafvollstreckung gegen freigepressten Straftäter

    Auszug aus BVerfG, 12.11.1997 - 2 BvR 615/97
    Es besteht mithin ein besonderes Spannungsverhältnis zwischen dem rechtsstaatlichen Interesse, die Vollstreckung rechtskräftig erkannter Freiheitsstrafen sicherzustellen und die Allgemeinheit vor Straftaten zu schützen (vgl. BVerfGE 46, 214 ), und dem Gebot der sozialen Integration des Gefangenen gemäß § 2 S. 1 StVollzG (vgl. BVerfGE 64, 261 ).
  • BVerfG, 19.04.2006 - 2 BvR 818/05

    Versagung der Verlegung eines Strafgefangenen in die Justizvollzugsanstalt eines

    Das Vorhandensein eines stabilen sozialen Empfangsraums fließt als positiver Faktor in zu treffende Prognoseentscheidungen - sei es im Rahmen von Entscheidungen über die Gewährung von Vollzugslockerungen oder über die Frage einer Entlassung auf Bewährung - ein (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 1997 - 2 BvR 615/97 -, ZfStrVo 1998, S. 180 ; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. Dezember 2001 - Ws 1434, 1435/01 -, StV 2003, S. 682 f.; Nedopil, Forensische Psychiatrie, 2. Aufl., S. 241, 244 f., 253).
  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1539/09

    Rechtsweggarantie (Rechtswegerschöpfung; effektiver Rechtsschutz; Widerspruch);

    Der Gefangene soll so lebenstüchtig bleiben, dass er sich im Falle einer Entlassung aus der Haft im normalen Leben wieder zurechtfindet (vgl. BVerfGE 45, 187 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. November 1997 - 2 BvR 615/97 -, NStZ-RR 1998, S. 121 , und vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 ).

    Dem hohen Gewicht, das dem Resozialisierungsinteresse des Beschwerdeführers nach mehr als zehnjähriger Haftverbüßung für die Ermessensentscheidung der Justizvollzugsanstalt zukam (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. November 1997 - 2 BvR 615/97 -, NStZ-RR 1998, S. 121 ), hat das Landgericht auf diese Weise nicht im Geringsten Rechnung getragen.

  • BVerfG, 18.09.2019 - 2 BvR 1165/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung von Ausführungen

    Der Gefangene soll so lebenstüchtig bleiben, dass er sich im Falle einer Entlassung aus der Haft im normalen Leben wieder zurechtfindet (vgl. BVerfGE 45, 187 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. November 1997 - 2 BvR 615/97 -, Rn. 10, und vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, Rn. 15; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, Rn. 32, und vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 1539/09 -, Rn. 23).
  • KG, 12.09.2017 - 5 Ws 177/17

    Einweisung oder Verlegung in den offenen Vollzug und Lockerungen: Anwendung der

    Entscheidend - bei Lockerungen - ist, ob das mit jeder Vollzugslockerung verbundene Risiko unvertretbar erscheint (BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, juris Rdnr. 17; Beschluss vom 12. November 1997 - 2 BvR 615/97 -, juris Rdnr. 11; jeweils m. w. Nachw.).

    Die Verpflichtung zur Angabe konkreter Tatsachen folgt bereits aus dem allgemeinen Grundsatz, dass die Vollzugsbehörde Vollzugslockerungen nicht mit pauschalen Wertungen oder abstrakten Hinweisen auf Flucht- oder Missbrauchsgefahr versagen darf, sondern Anhaltspunkte darlegen muss, die geeignet sind, die Prognose in der Person des Gefangenen zu konkretisieren (BVerfG, Beschluss vom 1. April 1998 a. a. O., juris Rdnr. 19, und Beschluss vom 12. November 1997 a. a. O., juris Rdnr. 11; KG, Beschlüsse vom 2. Dezember 2011 a. a. O. und 7. März 2011 a. a. O.; Senat, Beschluss vom 29. Juni 2015 a. a. O.; Lesting in AK-StVollzG, Teil II § 38 LandesR Rdnr. 60; jeweils m. w. Nachw.).

    ff) Anders als nach der Sonderregelung für die Gewährung von Urlaub (jetzt Langzeitausgang gemäß § 42 Abs. 3 StVollzG) ist betreffend zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilte weder nach der Vorschrift über die Einweisung oder Verlegung in den offenen Vollzug noch nach derjenigen über die Gewährung von Lockerungen eine Mindestverbüßungsdauer festgelegt (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, juris Rdnr. 36; Beschluss vom 8. November 2006 a. a. O., juris Rdnr. 76; Beschluss vom 12. November 1997 a. a. O., juris Rdnr. 10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. Juli 1993 - 3 Ws 242/93 -, StV 1993, 599; Lesting in AK-StVollzG, Teil II § 15 LandesR Rdnrn. 14, 22 m. w. Nachw.; Arloth/ Krä a. a. O., § 11 Rdnr. 19 m. w. Nachw.).

    Die notwendige Prüfung, ob das mit jeder Vollzugslockerung verbundene Risiko einer neuen Straftat unvertretbar erscheint (BVerfG, Beschlüsse vom 23. Dezember 2017 a. a. O., juris Rdnr. 17, und 12. November 1997 a. a. O., juris Rdnr. 11, jeweils m. w. Nachw.), hat die Vollzugsbehörde gleichfalls nicht vorgenommen.

  • BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06

    Schuldgrundsatz bei Disziplinarsanktionen; gerichtliche Überprüfung von

    Das Rechtsstaatsprinzip, die materiell berührten Grundrechte und das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG sind verletzt, wenn grundrechtseingreifende Maßnahmen im Strafvollzug von den Gerichten ohne zureichende Sachverhaltsaufklärung als rechtmäßig bestätigt werden (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98 -, NStZ 1999, S. 428 , und vom 12. November 1997 - 2 BvR 615/97 -, NStZ-RR 1998, S. 121 ).
  • BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06

    Sicherheitsmaßnahmen im Vollzug von Arrest während der Untersuchungshaft

    Der Beurteilungsspielraum entbindet die Gerichte jedoch nicht von ihrer rechtsstaatlich fundierten Prüfungspflicht (vgl. für die Gewährung von Vollzugslockerungen BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. November 1997 - 2 BvR 615/97 -, NStZ-RR 1998, S. 121 ; und vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, StV 1998, S. 436 ).
  • KG, 01.09.2017 - 5 Ws 12/17

    Neuregelung von Vollzugslockerungen und Ausführungen für Strafgefangene nach

    Entscheidend - bei Lockerungen - ist, ob das mit jeder Vollzugslockerung verbundene Risiko unvertretbar erscheint (BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, juris Rdnr. 17; Beschluss vom 12. November 1997 - 2 BvR 615/97 -, juris Rdnr. 11; jeweils m. w. Nachw.).

    Die Verpflichtung zur Angabe konkreter Tatsachen folgt bereits aus dem allgemeinen Grundsatz, dass die Vollzugsbehörde Vollzugslockerungen nicht mit pauschalen Wertungen oder abstrakten Hinweisen auf Flucht- oder Missbrauchsgefahr versagen darf, sondern Anhaltspunkte darlegen muss, die geeignet sind, die Prognose in der Person des Gefangenen zu konkretisieren (BVerfG, Beschluss vom 1. April 1998 a. a. O., juris Rdnr. 19, und Beschluss vom 12. November 1997 a. a. O., juris Rdnr. 11; KG, Beschlüsse vom 2. Dezember 2011 a. a. O. und 7. März 2011 a. a. O.; Senat, Beschluss vom 29. Juni 2015 a. a. O.; Köhne/Lesting in AK-StVollzG, § 11 Rdnr. 32; jeweils m. w. Nachw.).

    bb) Des Weiteren ist höchstrichterlich und obergerichtlich entschieden, dass - anders als nach der Sonderregelung in § 13 Abs. 3 StVollzG für die Gewährung von Urlaub - betreffend zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilte weder in § 10 StVollzG für die Einweisung oder Verlegung in den offenen Vollzug noch nach § 11 StVollzG für die Gewährung von Lockerungen eine Mindestverbüßungsdauer festgelegt ist (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, juris Rdnr. 36; Beschluss vom 8. November 2006 a. a. O., juris Rdnr. 76; Beschluss vom 12. November 1997 a. a. O., juris Rdnr. 10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. Juli 1993 - 3 Ws 242/93 -, StV 1993, 599; Köhne/ Lesting in AK-StVollzG, § 10 Rdnr. 4; Arloth/Krä a. a. O., § 11 Rdnr. 19 m. w. Nachw.).

  • BVerfG, 30.11.2006 - 2 BvR 1418/05

    Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes gegen die Anordnung belastender Maßnahmen

    Das Rechtsstaatsprinzip, die materiell berührten Grundrechte und das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG sind verletzt, wenn grundrechtseingreifende Maßnahmen im Strafvollzug von den Gerichten ohne zureichende Sachverhaltsaufklärung als rechtmäßig bestätigt werden (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98 -, NStZ 1999, S. 428 , und vom 12. November 1997 - 2 BvR 615/97 -, NStZ-RR 1998, S. 121 ).
  • BVerfG, 27.12.2007 - 2 BvR 1061/05

    Beschäftigung Strafgefangener in privaten Unternehmerbetrieben;

    Das Gericht hat dementsprechend den Sachverhalt umfassend aufzuklären und dabei festzustellen, ob die Vollzugsbehörde als Voraussetzungen ihrer Entscheidung alle Tatsachen zutreffend angenommen und den zugrundegelegten Sachverhalt insgesamt vollständig ermittelt hat (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. November 1997 - 2 BvR 615/97 -, NStZ-RR 1998, S. 121 ff.; Beschluss vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, NStZ 1998, S. 430 f.; Beschluss vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98 -, NStZ 1999, S. 428 f.).
  • BVerfG, 18.09.2019 - 2 BvR 681/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung von Ausführungen

    Der Gefangene soll so lebenstüchtig bleiben, dass er sich im Falle einer Entlassung aus der Haft im normalen Leben wieder zurechtfindet (vgl. BVerfGE 45, 187 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. November 1997 - 2 BvR 615/97 -, Rn. 10, und vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, Rn. 15; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, Rn. 32, und vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 1539/09 -, Rn. 23).
  • BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvR 650/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung von Ausführungen

  • BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 2144/07

    Verletzung der Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG und 19 Abs 4 GG

  • OLG Karlsruhe, 10.03.2009 - 1 Ws 292/08

    Zulässigkeit einer Verweisung eines Strafgefangenen auf nicht in Betracht

  • OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 3 Ws 163/03

    Vollzugslockerungen im Rahmen der Sicherungsverwahrung

  • OLG Koblenz, 31.01.2014 - 2 Ws 689/13

    Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Anforderungen an den Inhalt eines Vollzugsplans;

  • OLG Nürnberg, 18.07.2011 - 1 Ws 151/11

    Strafvollzug: Prüffähige Ausgangsentscheidung der JVA bei gerichtlichen

  • OLG Nürnberg, 18.01.2011 - 1 Ws 151/11

    Gewährung von Vollzugslockerungen (Ausführungen) bei langjährig Inhaftierten;

  • BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 679/07

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Zusammenhang mit der Verlegung eines

  • KG, 25.07.2007 - 5 Ws 333/06

    Strafvollzug: Gewährung von Tagesausgängen eines zu lebenslanger Freiheitsstrafe

  • KG, 08.06.2009 - 2 Ws 20/09

    Vollzugslockerungen: Anforderungen an die Begründung einer Flucht- bzw.

  • BVerfG, 12.06.2002 - 2 BvR 116/02

    Versagung von Vollzugslockerungen wegen fehlender Lockerungseignung (§ 11 Abs 2

  • OLG Hamburg, 08.02.2005 - 3 Vollz (Ws) 6/05

    Entscheidung der Vollzugsbehörde über die Verlegung in den offenen Vollzug

  • OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 2 Ws 276/02

    Strafvollzug: Fehlerhafte Ablehnung von Vollzugslockerungen für einen zu

  • OLG Koblenz, 07.07.2010 - 2 Ws 247/10

    Strafvollzug: Anforderungen an den Vollzugsplan und dessen Fortschreibungen

  • OLG Karlsruhe, 16.10.2008 - 2 Ws 253/08

    Vollzugsplanfortschreibung bei mehr als 10 Jahre andauernder

  • OLG Hamm, 13.09.2005 - 1 Vollz (Ws) 155/05

    Ausführung; Voraussetzungen

  • LG Aachen, 16.08.2021 - 33a StVK 480/21

    Haft; Strafvollzug; Unschuldsvermutung; mit Strafbezug; ohne Strafbezug;

  • OLG Koblenz, 06.09.2004 - 1 Ws 265/04

    Strafvollzug: Versagung von Vollzugslockerungen wegen Flucht- oder

  • OLG Saarbrücken, 01.03.2001 - Vollz (Ws) 1/01

    Umgang mit einer Urinprobe in einer Justizvollzugsanstalt; Gewährung von

  • OLG München, 09.06.2011 - 4 Ws 46/11

    Strafvollzug: Verletzung rechtlichen Gehörs durch die Strafvollstreckungskammer;

  • OLG Saarbrücken, 07.06.2005 - Vollz (Ws) 5/05
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