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   KG, 16.03.2004 - 5 Ws 113/04 Vollz   

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https://dejure.org/2004,13540
KG, 16.03.2004 - 5 Ws 113/04 Vollz (https://dejure.org/2004,13540)
KG, Entscheidung vom 16.03.2004 - 5 Ws 113/04 Vollz (https://dejure.org/2004,13540)
KG, Entscheidung vom 16. März 2004 - 5 Ws 113/04 Vollz (https://dejure.org/2004,13540)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Antrag eines Sicherungsverwahrten auf Erteilung einer Genehmigung für die Einbringung einer Spielkonsole "Sony Playstation 2"; Überlassung einer Spielkonsole als Gefährdung der Sicherheit und Ordnung in einer Justizvollzugsanstalt; Zulässigkeit einer Verfahrensrüge; ...

  • Judicialis

    StVollzG § 70 Abs. 2; ; StVollzG § 118 Abs. 2 Satz 2; ; StVollzG § 131 Satz 2; ; GVG § 121 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sicherungsverwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZfStrVo 2004, 310
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 2731/93

    Anspruch von Strafgefangenen auf den Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Auszug aus KG, 16.03.2004 - 5 Ws 113/04
    Die Rechtsbeschwerde verkennt, daß die Vollzugsanstalt gehalten sein kann, in größerem Ausmaß Kontrollen auf sich zu nehmen und auch ein gewisses Sicherheitsrisiko zu akzeptieren, wenn der Besitz eines Gegenstandes für die Persönlichkeitsentwicklung und Resozialisierung eines Gefangenen wichtig ist, etwa weil der Gefangene ihn für eine Aus- oder Weiterbildung benötigt (vgl. BVerfG NStZ 1994, 453 und NJW 2003, 2447).
  • BGH, 14.12.1999 - 5 AR (VS) 2/99

    Vorlagepflicht bei Abweichung; Gefährdung von Sicherheit und Ordnung der Anstalt

    Auszug aus KG, 16.03.2004 - 5 Ws 113/04
    Eine Vorlage käme nur in Betracht, wenn ein anderes Oberlandesgericht angenommen hätte, daß der Besitz einer "Sony Playstation 2" in jedem Fall und ohne Ansehung der konkreten Verhältnisse in der Justizvollzugsanstalt und des konkreten Antragstellers mit § 70 Abs. 2 StVollzG im Einklang steht (vgl. BGH NStZ 2000, 222).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus KG, 16.03.2004 - 5 Ws 113/04
    Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 - ausgeführt, im Vollzug der Sicherungsverwahrung müßten die Möglichkeiten der Besserstellung der Untergebrachten so weit ausgeschöpft werden, wie sich dies mit den Belangen der Anstalt vertrage.
  • KG, 08.01.2004 - 5 Ws 641/03

    Strafvollzug: Untersagung des Besitzes der Spielkonsole "Sony Playstation 2"

    Auszug aus KG, 16.03.2004 - 5 Ws 113/04
    a) Der Senat hat in seinem Beschluß vom 8. Januar 2004 - 5 Ws 641/03 Vollz -(zur Veröffentlichung in NStZ-RR vorgesehen) im einzelnen dargelegt, daß die Spielkonsole "Sony Playstation 2" im Besitz von Strafgefangenen eine generell-abstrakte Gefahr für die Sicherheit und Ordnung der Vollzugsanstalt darstellt.
  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1848/02

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Verneinung des Anspruchs eines

    Auszug aus KG, 16.03.2004 - 5 Ws 113/04
    Die Rechtsbeschwerde verkennt, daß die Vollzugsanstalt gehalten sein kann, in größerem Ausmaß Kontrollen auf sich zu nehmen und auch ein gewisses Sicherheitsrisiko zu akzeptieren, wenn der Besitz eines Gegenstandes für die Persönlichkeitsentwicklung und Resozialisierung eines Gefangenen wichtig ist, etwa weil der Gefangene ihn für eine Aus- oder Weiterbildung benötigt (vgl. BVerfG NStZ 1994, 453 und NJW 2003, 2447).
  • OLG Jena, 25.03.2003 - 1 Ws 24/03

    Zulässigkeit des Besitzes einer Playstation 2

    Auszug aus KG, 16.03.2004 - 5 Ws 113/04
    Daß die Behauptung der Rechtsbeschwerde, die Kontrollen könnten durch die Wegnahme der Fernbedienung ersetzt werden, nicht richtig ist, hat das OLG Jena in NStZ-RR 2003, 221 dargelegt.
  • OLG Nürnberg, 04.07.2016 - 2 Ws 681/15

    The Walking Dead - Sicherungsverwahrung

    Er wird deshalb unter Umständen einen höheren Kontrollaufwand hinzunehmen haben (vgl. zum Ganzen KG ZfStrVo 2004, 310 Rdn. 9 nach juris; KG OLG StVollzG § 70 Nr. 13 Rdn. 28 nach juris).

    Demgemäß kann die Vollzugsanstalt gehalten sein, in größerem Ausmaß Kontrollen auf sich zu nehmen und auch ein gewisses Sicherheitsrisiko zu akzeptieren, wenn der Besitz eines Gegenstandes für die Persönlichkeitsentwicklung und Resozialisierung eines Gefangenen wichtig ist, etwa weil er ihn für eine Aus- oder Weiterbildung benötigt (vgl. BVerfG NStZ 1994, 453 Rdn. 11 nach juris; KG NStZ-RR 2004, 157 Rdn. 10 nach juris; KG ZfStrVo 2004, 310 Rdn. 6 nach juris; KG OLGSt StVollzG § 70 Nr. 13 Rdn. 20 nach juris; siehe hierzu auch BVerfG NJW 2003, 2447 Rdn. 11 f. nach juris).

  • KG, 22.08.2005 - 5 Ws 283/05

    Strafvollzug: Anspruch des Gefangenen auf Besitz eines DVD-Abspielgeräts

    Ohne Erfolg beruft sich die Rechtsbeschwerde insoweit auf die Beschlüsse des Senats vom 16. März 2004 - 5 Ws 113/04 Vollz - (veröffentlicht in ZfStrVo 2004, 310) und vom 8. Januar 2004 - 5 Ws 641/04 Vollz - (veröffentlicht in NStZ-RR 2004, 157).
  • BayObLG, 21.12.2020 - 204 StObWs 197/20
    Er wird deshalb unter Umständen einen höheren Kontrollaufwand hinzunehmen haben (vgl. zum Ganzen KG, ZfStrVo 2004, 310 , juris Rn. 9; KG, OLGSt StVollzG § 70 Nr. 13, juris Rn. 28; OLG Nürnberg, OLGSt StVollzG § 2 Nr. 2, juris Rn. 50).

    Demgemäß kann die Vollzugsanstalt gehalten sein, in größerem Ausmaß Kontrollen auf sich zu nehmen und auch ein gewisses Sicherheitsrisiko zu akzeptieren, wenn der Besitz eines Gegenstandes für die Persönlichkeitsentwicklung und Resozialisierung eines Gefangenen wichtig ist, etwa weil er ihn für eine Aus- oder Weiterbildung benötigt (vgl. BVerfG, NStZ 1994, 453 , juris Rn. 11; KG, NStZ-RR 2004, 157 , juris Rn. 10; KG, ZfStrVo 2004, 310 , juris Rn. 6; KG, OLGSt StVollzG § 70 Nr. 13, juris Rn. 20; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3.4.2019 - 2 Ws 64/19, juris Rn. 22; siehe hierzu auch BVerfG, NJW 2003, 2447 , juris Rn. 11 f.).

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2019 - 2 Ws 64/19

    Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf FSK "ab 18" Film

    Demgemäß kann die Vollzugsanstalt gehalten sein, in größerem Ausmaß Kontrollen auf sich zu nehmen und auch ein gewisses Sicherheitsrisiko zu akzeptieren, wenn der Besitz eines Gegenstandes für die Persönlichkeitsentwicklung und Resozialisierung eines Gefangenen wichtig ist, etwa weil er ihn für eine Aus- oder Weiterbildung benötigt (vgl. BVerfG NStZ 1994, 453; BVerfG NJW 2003, 2447; KG NStZ-RR 2004, 157; KG ZfStrVo 2004, 310; KG, Beschluss vom 18.06.2014 - 2 Ws 123/14 Vollz -, juris).
  • KG, 18.06.2014 - 2 Ws 123/14

    Computer in der Sicherungsverwahrung.

    Wenn der Besitz eines Gegenstandes für die Persönlichkeitsentwicklung und Resozialisierung eines Gefangenen wichtig ist, etwa weil der Gefangene ihn für eine Aus- oder Weiterbildung benötigt, kann die Vollzugsanstalt gehalten sein, in größerem Ausmaß Kontrollen auf sich zu nehmen und auch ein gewisses Sicherheitsrisiko zu akzeptieren (vgl. BVerfG NJW 2003, 2447; NStZ 1994, 453; Senat, Beschluss vom 16. März 2004 - 5 Ws 113/04 Vollz - [zum Besitz einer Spielkonsole]).
  • KG, 22.07.2005 - 5 Ws 178/05

    Strafvollzug: Nicht genehmigungsfähiger Besitz der Spielkonsole "Sony Playstation

    a) In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist inzwischen ganz überwiegend anerkannt, daß der Spielkonsole "Sony Playstation 2" eine solche generell-abstrakte Gefahr für die Sicherheit und Ordnung von Vollzugsanstalten innewohnt, die eine Aushändigung an die Gefangenen ausschließt (vgl. Saarländisches OLG ZfStrVo 2005, 122; OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 2004, 248; OLG Hamm ZfStrVo 2005, 119; Brandenburgisches OLG ZfStrVo 2004, 115; OLG Rostock ZfStrVo 2003, 56; OLG Jena NStZ-RR 2003, 221; Senat ZfStrVo 2004, 310 [im Falle von Sicherungsverwahrung] und NStZ-RR 2004, 157 = ZfStrVo 2004, 241 [betreffend Untersuchungshaft]; a.A. OLG Karlsruhe ZfStrVo 2003, 244).
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