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   OLG Koblenz, 21.07.2005 - 1 Ws 331/05   

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https://dejure.org/2005,35325
OLG Koblenz, 21.07.2005 - 1 Ws 331/05 (https://dejure.org/2005,35325)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.07.2005 - 1 Ws 331/05 (https://dejure.org/2005,35325)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Juli 2005 - 1 Ws 331/05 (https://dejure.org/2005,35325)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfStrVo 2005, 298
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 10.02.2004 - 1 Ws 681/03
    Auszug aus OLG Koblenz, 21.07.2005 - 1 Ws 331/05
    Mit der angefochtenen Entscheidung hat sich Strafvollstreckungskammer abermals (siehe bereits 7 StVK 1009/02, 581/02 und 9/01, alle im Rechtsbeschwerdeverfahren aufgehoben) in Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des OLG Koblenz (1 Ws 681/03 vom 10.02.2004, 2 Ws 396/01 vom 23.08.2001 und 2 Ws 787/02 vom 4.12.2002; ebenso OLG Zweibrücken 1 Ws 605/00-Vollz) gestellt, wonach es grundsätzlich Sache des Strafgefangenen ist, sich die Ausstattung seines Haftraums bis zur REFA-Listen-Gesamtpunktzahl von 2.400 selbst zusammenzustellen (OLG Koblenz, jeweils aaO.).

    Sie hat auch das Recht des Gefangenen, zu Gunsten eines größeren Fernsehers auf einen anderen, der Punktedifferenz entsprechenden Einrichtungsgegenstand zu verzichten (Senat 1 Ws 681/03 vom 10.02.2004 m.w.N.) nicht in ihre Erwägungen einbezogen, sondern ohne weiteres unterstellt, die Bildschirmvergrößerung führe zu einer nicht behebbaren Überziehung der maximalen Summe von 2.400 Punkten.

  • OLG Zweibrücken, 19.12.2000 - 1 Ws 605/00

    Feststellung der Übersichtlichkeit und Durchsuchbarkeit eines Haftraums

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.07.2005 - 1 Ws 331/05
    Mit der angefochtenen Entscheidung hat sich Strafvollstreckungskammer abermals (siehe bereits 7 StVK 1009/02, 581/02 und 9/01, alle im Rechtsbeschwerdeverfahren aufgehoben) in Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des OLG Koblenz (1 Ws 681/03 vom 10.02.2004, 2 Ws 396/01 vom 23.08.2001 und 2 Ws 787/02 vom 4.12.2002; ebenso OLG Zweibrücken 1 Ws 605/00-Vollz) gestellt, wonach es grundsätzlich Sache des Strafgefangenen ist, sich die Ausstattung seines Haftraums bis zur REFA-Listen-Gesamtpunktzahl von 2.400 selbst zusammenzustellen (OLG Koblenz, jeweils aaO.).
  • OLG Koblenz, 23.08.2001 - 2 Ws 396/01

    "Refa-Haftraumkontrolle", Durchsuchbarkeit, Haftraum, Haftraumkontrolle,

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.07.2005 - 1 Ws 331/05
    Mit der angefochtenen Entscheidung hat sich Strafvollstreckungskammer abermals (siehe bereits 7 StVK 1009/02, 581/02 und 9/01, alle im Rechtsbeschwerdeverfahren aufgehoben) in Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des OLG Koblenz (1 Ws 681/03 vom 10.02.2004, 2 Ws 396/01 vom 23.08.2001 und 2 Ws 787/02 vom 4.12.2002; ebenso OLG Zweibrücken 1 Ws 605/00-Vollz) gestellt, wonach es grundsätzlich Sache des Strafgefangenen ist, sich die Ausstattung seines Haftraums bis zur REFA-Listen-Gesamtpunktzahl von 2.400 selbst zusammenzustellen (OLG Koblenz, jeweils aaO.).
  • BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 2518/08

    Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bzgl der Besitzerlaubnis für ein

    Unabhängig von der Frage, ob diese früheren Entscheidungen ihrerseits rechtmäßig waren (vgl. zu standardisierten Bildschirmmaßen als Kriterium für die Zulassung von Fernsehgeräten im Haftraum OLG Rostock, Beschluss vom 23. Juni 2004 - I Vollz (Ws) 20/03 u. a. -, ZfStrVO 2005, S. 117 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Juli 2005 - 1 Ws 331/05 -, ZfStrVO 2005, S. 298 f.), war dies zur Begründung der Rechtmäßigkeit der Besitzversagung jedenfalls deshalb unzureichend, weil der Beschwerdeführer mit dem Vorbringen, die Augenärztin habe empfohlen, ihm zur Schonung seiner Augen den Besitz des auf der Kammer aufbewahrten größeren Geräts zu gestatten, einen neuen Sachverhalt vorgetragen hatte, der im Hinblick auf die Berührung von Grundrechten des Beschwerdeführers zu würdigen war.
  • OLG Celle, 12.02.2009 - 1 Ws 42/09

    Versagung des Besitzes von Gegenständen im Strafvollzug wegen der Gefahr

    Die angefochtene Entscheidung weicht in der Frage, ob die Bildschirmdiagonale ein taugliches Kriterium zur Beurteilung der Sicherheitsgefährdung durch ein Fernsehgerät ist, von Entscheidungen des OLG Rostock (vgl. ZfStrVo 2005, 117) und des OLG Koblenz (vgl. ZfStrVo 2005, 298) ab.

    Die von der Antragsgegnerin als Maßstab gewählte Bildschirmdiagonale ist hierfür jedoch kein taugliches Kriterium (vgl. OLG Rostock ZfStrVo 2005, 117. OLG Koblenz ZfStrVo 2005, 298).

  • OLG Frankfurt, 26.07.2006 - 3 Ws 539/06

    Strafvollzug: Beurteilung der Zulässigkeit eines Fernsehgerätes im Haftraum

    Bei der Größe eines Fernsehgeräts ist hiernach aber die Bildschirmdiagonale kein geeigneter Maßstab; ausschlaggebend sind vielmehr die Außenmaße des Fernsehgerätes (OLG Rostock, Beschluß vom 23.06.2004 - I Vollz (Ws) 20/03 - ; OLG Koblenz, Beschluß vom 21.07.2005 - 1 Ws 331/05 - ; beide zit. nach juris; vgl. Senat, Beschluß vom 15.05.2006 - 3 Ws 236/06 [StVollz] - ).

    Darüber hinaus sind das Maß der Angemessenheit (§ 70 Abs. 1 StVollzG) sowie die Frage, ob durch einen Gegenstand die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährdet würde (§ 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG), grundsätzlich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der Größe des Haftraums und dessen Übersichtlichkeit und Durchsuchbarkeit zu beurteilen (Senat, Beschluß vom 07.02.2006 - 3 Ws 806/05 [StVollz] - ; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2004, 189; OLG Rostock, Beschluß vom 23.06.2004 - I Vollz (Ws) 20/03 - ; OLG Koblenz, Beschluß vom 21.07.2005 - 1 Ws 331/05 - ; beide zit. nach juris).

  • KG, 28.12.2015 - 2 Ws 289/15

    Besitz von Spielkonsolen und TV-Geräten im Strafvollzug

    Weiterhin ist obergerichtlich geklärt, dass die Belange der Übersichtlichkeit und Durchsuchbarkeit des Haftraums eine Größenbeschränkung für Fernsehgeräte rechtfertigen (vgl. OLG Koblenz ZfStrVo 2005, 298; Arloth, StVollzG 3. Aufl., § 69 Rdn. 5).
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