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   BVerwG, 12.09.1980 - IV C 89.77   

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BVerwG, 12.09.1980 - IV C 89.77 (https://dejure.org/1980,102)
BVerwG, Entscheidung vom 12.09.1980 - IV C 89.77 (https://dejure.org/1980,102)
BVerwG, Entscheidung vom 12. September 1980 - IV C 89.77 (https://dejure.org/1980,102)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer Erlaubniserteilung hinsichtlich der Versorgung von Teichen aus einer Quelle und der Ableitung des Überwassers - Annahme einer privatnützigen Planfeststellung hinsichtlich der Anlegung von Fischteichen - Allgemeiner Schutz der öffentlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WHG § 2; WHG § 6; WHG § 31; WHG § 34 Abs. 1
    Wasserrechtliche Planfeststellung betreffend die Anlegung von Fischteichen; Maßstäbe für die Beurteilung der Zulässigkeit des Gewässerausbaus im Hinblick auf die Reinhaltung des Grundwassers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 837 (Ls.)
  • DÖV 1981, 104
  • ZfW 1981, 87
 
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Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.11.1973 - IV C 44.69

    Ermessensspielraum bei einer Zurückverweisung - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 89.77
    (Fortführung und Ergänzung der Rechtsprechung des Senats durch Urteile vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 25.75 - BVerwGE 55, 220 und vom 16. November 1973 - BVerwG IV C 44.69 - Buchholz 445.4 § 3 WEG Nr. 3).

    Die Maßstäbe dazu ergeben sich - wie der Senat (a.a.O. S. 228) weiter ausgeführt hat - vornehmlich aus den §§ 6 und 26 WHG; sie ergeben sich indes auch - insbesondere, wenn es um die Reinhaltung des Grundwassers geht - aus § 34 WHG (vgl. Urteil vom 16. November 1973 - BVerwG IV C 44.69 - Buchholz 445.4 § 3 WHG Nr. 3 [S. 8]).

    Entsprechend dem allgemeinen ordnungsrechtlichen Grundsatz, daß an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts um so geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist, gebietet § 34 WHG umfassend - d.h. auch im Rahmen der privatnützigen Planfeststellung -, jeder auch noch so wenig naheliegenden Wahrscheinlichkeit der Verunreinigung des besonders schutzwürdigen und schutzbedürftigen Grundwassers vorzubeugen (vgl. Urteil des Senats vom 16. November 1973 - BVerwG IV C 44.69 - DÖV 1974, 207 [209]).

  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75

    Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG;

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 89.77
    (Fortführung und Ergänzung der Rechtsprechung des Senats durch Urteile vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 25.75 - BVerwGE 55, 220 und vom 16. November 1973 - BVerwG IV C 44.69 - Buchholz 445.4 § 3 WEG Nr. 3).

    Bei der privatnützigen Planfeststellung - um eine solche handelt es sich hier (vgl. Urteil des Senats vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 25.75 - BVerwGE 55, 220 [226]) - stellt sich schon im Vorfeld der planerischen Abwägung die Frage nach den dem Vorhaben entgegenstehenden Versagungsgründen.

  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 99.67

    Lagerung von Heizöl im engeren Schutzbereich eines Wasserschutzgebietes -

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 89.77
    Auf den Nachweis eines Schadenseintritts im Einzelfall kann nur dann verzichtet werden, wenn einschlägige Rechtssätze (insbesondere Rechtsverordnungen über Wasserschutzgebiete) Regelungen für bestimmte typischerweise besonders gefährliche Situationen enthalten (vgl. Urteile des Senats vom 12. August 1977 - BVerwG IV C 78.76 - Buchholz 445.4 § 34 WHG Nr. 5 und vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 99.67 - Buchholz a.a.O. Nr. 2 [S. 5]).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 71.75

    Planfeststellung für Baggersee

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 89.77
    Das gebietet der auch im Wasserrecht auf den konkreten Einzelfall anzuwendende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. Urteil des Senats vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 71.75 - Buchholz 445.4 § 2 WHG Nr. 3 [S. 10]).
  • BVerwG, 12.08.1977 - 4 C 78.76

    Sachaufklärungsmangel - Technische Vorkehrungen - Heizöl - Verunreinigung von

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 89.77
    Auf den Nachweis eines Schadenseintritts im Einzelfall kann nur dann verzichtet werden, wenn einschlägige Rechtssätze (insbesondere Rechtsverordnungen über Wasserschutzgebiete) Regelungen für bestimmte typischerweise besonders gefährliche Situationen enthalten (vgl. Urteile des Senats vom 12. August 1977 - BVerwG IV C 78.76 - Buchholz 445.4 § 34 WHG Nr. 5 und vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 99.67 - Buchholz a.a.O. Nr. 2 [S. 5]).
  • BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 99.77

    Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 89.77
    Ob ein Gesamtvorhaben (wie hier die Anlegung mehrerer Teiche mit Zu- und Abflüssen) zur Überprüfung seiner Rechtmäßigkeit gestellt ist oder ob auch die Gestattung (nur) einzelner Teile des Vorhabens (z.B. des Entnehmens von Quellwasser) in Betracht kommt, bestimmt der Antragsteller durch seinen Genehmigungsantrag (vgl. ähnlich Urteil des Senats vom 4. Juli 1980 - BVerwG 4 C 99.77 - UA S. 7).
  • BVerwG, 29.01.1965 - IV C 61.64

    Bewilligung einer Wasserbenutzung - Berechtigte Personen bei Inanspruchnahme

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 89.77
    Diese Darlegungen sind zu allgemein und zu abstrakt, um der hier erforderlichen konkreten Betrachtungsweise gerecht zu werden (vgl. ähnlich Urteil des Senats vom 29. Januar 1965 - BVerwG IV C 61.64 - Zeitschrift für Wasserrecht 1965/66, 98 [106]).
  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als

    Beide Regelungen stellen Ausprägungen eines allgemeinen Rechtsgedankens dar, der auch beim Einwirken auf das Grundwasser in sonstiger Weise Geltung beansprucht und gebietet, den Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen zu gewährleisten (vgl. Urteile vom 16. November 1973 - BVerwG 4 C 44.69 - Buchholz 445.4 § 3 WHG Nr. 3 S. 8 f. und vom 12. September 1980 - BVerwG 4 C 89.77 - Buchholz 445.4 § 31 WHG Nr. 5 S. 15; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. März 1997 - 7 M 3628/96 - ZfW 1998, 505).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 KN 67/14

    Verbot der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung von Biogas in

    Zu betonen ist hierbei, dass die Ermächtigung zu einer Normsetzung aus § 52 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt., Nr. 1 WHG keine konkreten, sondern typische Gefährdungssachverhalte erfasst, die (nach der allgemeinen Lebenserfahrung oder den Erkenntnissen fachkundiger Stellen) erfahrungsgemäß zu Schäden führen können; beschrieben wird also ausschließlich ein abstrakter Gefährdungstatbestand (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.9.1980 - BVerwG IV C 89.77 -, juris Rn. 14; Bayerischer VGH, Urt. v. 26.6.2002 - 22 N 01.2625 -, juris Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2013 - 3 S 284/11

    Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb des Rückhalteraums Elzmündung

    Beide Regelungen stellen Ausprägungen eines allgemeinen Rechtsgedankens dar, der auch beim Einwirken auf das Grundwasser in sonstiger Weise Geltung beansprucht und gebietet, den Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.1973 - IV C 44.69 - ZfW 1974, 296; Urt. v. 12.9.1980 - IV C 89.77 - NuR 1981, 25; Urt. v. 18.3.2009 - 9 A 39.07 -BVerwGE 133, 239; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 7.3.1997 - 7 M 3628/96 - ZfW 1998, 505; Czychowski/Reinhardt, WHG, § 68 Rn. 30;Böhme, in: Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, § 48 Rn. 4 ff).
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