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   OVG Schleswig-Holstein, 09.05.1996 - 2 L 185/94   

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https://dejure.org/1996,10527
OVG Schleswig-Holstein, 09.05.1996 - 2 L 185/94 (https://dejure.org/1996,10527)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.05.1996 - 2 L 185/94 (https://dejure.org/1996,10527)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. Mai 1996 - 2 L 185/94 (https://dejure.org/1996,10527)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfW 1997, 126
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.02.1974 - 1 A 33/73
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.05.1996 - 2 L 185/94
    Eine bloße Duldung konnte dem Kläger niemals ein entsprechendes Benutzungsrecht gewähren (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 21.02.1974 - 1 A 33/73, ZfW 1975, 104).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2015 - 3 S 2158/14

    Streitwertfestsetzung

    Zudem beinhaltet allein das Unterbleiben behördlicher Beanstandungen keine Erlaubnis und hat auch nicht die Rechtswirkungen einer Erlaubnis (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.12.1996 - 20 A 6862/95 - ZfW 1999, 54; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 9.5.1996 - 2 L 185/94 - ZfW 1997, 126; Knopp, in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, § 10 Rn. 16; Czychowski/Reinhardt, WHG, § 10 Rn. 10).
  • VG Karlsruhe, 20.07.2017 - 5 K 1936/15

    Ausübung des wasserrechtlichen Vorkaufsrechts; Gewässereigenschaft eines

    Auch Wegeseitengräben, die nur zeitweilig Wasser abführen, und Rinnen zum Ableiten von Wasser bei der Schneeschmelze stellen daher oberirdische Gewässer dar (OVG Schleswig, Urteil vom 15.12.1999 - 2 L 3/98 -, juris; OVG Schleswig, Urteil vom 09.05.1996 - 2 L 185/94 -, juris; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 17.11.2016 - 8 ZB 14.543 -, juris).
  • VG Regensburg, 26.10.2001 - RO 11 K 00.2143

    Abwendungsbefugnis des Käufers bei naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht

    Dasselbe Gericht hat einen Graben längs eines Weges als Gewässer eingestuft, auch wenn der Graben in Trockenzeiten kein Wasser führt (Urt. v. 09.05.1996, ZfW 1997, 126).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 3/98

    Antrag auf Aufhebung eines Bescheids zur Ausübung eines Vorkaufsrechts an einem

    Für die Annahme eines Gewässers reicht es schon nach dem Wortlaut des § 1 Abs. 1 Nr. 1 WHG aus, daß Wasser zeitweilig in einem Gewässerbett steht oder fließt (vgl. Urt. d. Senats v. 09.05.1996 - 2 L 185/94 -, ZfW 196, 128 und Czychowski, Komm. zum WHG, 7. Aufl., § 1 Rdnr. 17 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
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