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OVG Schleswig-Holstein, 20.06.1996 - 2 L 182/94 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 6 A 39/93
- OVG Schleswig-Holstein, 20.06.1996 - 2 L 182/94
Papierfundstellen
- ZfW 1998, 387
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 47.86
Abwasserabgabe - Behördliche Überwachungsmessung - Bescheidwerte - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.06.1996 - 2 L 182/94
Die Festsetzung der Abwasserabgabe erfolgte im Wege der Schätzung, weil von den 5 nach der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Gemeinden) - 1. Abwasser VwV - vom 16. Dezember 1982 (GMBl 1982, 744) und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 19. August 1988 - 8 C 47.86 -, DVBl. 1988, 1157) erforderlichen behördlichen Untersuchungen 2 wegen einer Beinflussung durch Niederschlagswasser nicht verwertbar waren.
- VGH Bayern, 23.12.2004 - 22 B 01.3142
Abwasserabgabe; Ermäßigung des Abgabesatzes; Schätzung des höheren …
Ziel einer behördlichen Schätzung des Fremdwasseranteils kann ebenso wie bei anderen Schätzungen im Abwasserabgabenrecht nur sein, aufgrund verschiedenster Anhaltspunkte ein möglichst realistisches Ergebnis zu ermitteln, das die größtmögliche Wahrscheinlichkeit für sich hat (vgl. Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, AbwAG, RdNr. 20 zu § 6 m.w.N.; OVG Schleswig vom 20.6.1996, ZfW 1998, 387).