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   OVG Niedersachsen, 04.03.1999 - 3 K 1304/97   

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OVG Niedersachsen, 04.03.1999 - 3 K 1304/97 (https://dejure.org/1999,8024)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.03.1999 - 3 K 1304/97 (https://dejure.org/1999,8024)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. März 1999 - 3 K 1304/97 (https://dejure.org/1999,8024)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 19 Abs. 1 Nr. 1 WHG; § 48 Abs. 1 Nr. 1 WasG ND; § 47 VwGO
    Grenzziehung eines Wasserschutzgebietes; Erforderlichkeit einer Grenzziehung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grenzziehung eines Wasserschutzgebietes; Erforderlichkeit einer Grenzziehung

Papierfundstellen

  • ZfW 2001, 135
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.01.1984 - 4 B 157.83

    Wasserschutzgebiete - Ermessen der Wasserbehörden - Nutzungsbeschränkungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.1999 - 3 K 1304/97
    Diese Voraussetzungen, die sich nicht nur darauf beziehen, ob ein Wasserschutzgebiet überhaupt festgesetzt werden darf, sondern auch im Hinblick auf jedes in das Schutzgebiet einbezogene Grundstück gegeben sein müssen (BVerwG, Beschl. v. 23.1.1984 - 4 B 157.83 und 158.83 - ZfW 1994 S. 249; Senatsbeschl. v. 23.3.1989 - 3 OVG C 4/84 -), sind im vorliegenden Fall nur teilweise erfüllt.

    Ein Spielraum für eine Arrondierung des Wasserschutzgebiets über den Bereich des nach §§ 19 Abs. 1 Nr. 1 WHG, 48 Abs. 1 Nr. 1 NWG Erforderlichen hinaus steht den Wasserbehörden nicht zu (BVerwG, Beschl. v. 23.1.1984, aaO).

  • VGH Bayern, 21.02.1995 - 22 N 92.99

    Voraussetzungen für die Durchführung eines Normenkontrollverfahrens;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.1999 - 3 K 1304/97
    Der Schutz von Trinkwasservorräten in der Natur vor Verschmutzung liegt grundsätzlich im Interesse der Allgemeinheit (BayVGH, Urt. v. 21.2.1995 - 22 N 92.99 - ZfW 1996 S. 390; VGH Bad.-Württemberg, aaO).
  • VGH Bayern, 18.12.1996 - 22 N 95.3196
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.1999 - 3 K 1304/97
    Die Ausweisung eines Wasserschutzgebiets ist nämlich bereits dann im Sinne der §§ 19 Abs. 1 Nr. 1 WHG, 48 Abs. 1 Nr. 1 NWG erforderlich, wenn sie vernünftigerweise geboten ist, um eine Beeinträchtigung der Eignung des in Anspruch genommenen Grundwassers für Trinkwasserzwecke zu vermeiden und entsprechende Restrisiken weiter zu vermindern (BayVGH, Urt. v. 18.12.1996 - 22 N 95.3196 - NVwZ-RR 1997 S. 609; VGH Bad.Württemberg, Beschl. v. 5.8.1998 - 8 S 1906/97 - vgl. auch Czychowski, WHG, Komment., 7. Aufl. § 19 Rdnr. 9f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.1998 - 8 S 1906/97

    Antragsbefugnis einer Gemeinde als Behörde für ein Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.1999 - 3 K 1304/97
    Die Ausweisung eines Wasserschutzgebiets ist nämlich bereits dann im Sinne der §§ 19 Abs. 1 Nr. 1 WHG, 48 Abs. 1 Nr. 1 NWG erforderlich, wenn sie vernünftigerweise geboten ist, um eine Beeinträchtigung der Eignung des in Anspruch genommenen Grundwassers für Trinkwasserzwecke zu vermeiden und entsprechende Restrisiken weiter zu vermindern (BayVGH, Urt. v. 18.12.1996 - 22 N 95.3196 - NVwZ-RR 1997 S. 609; VGH Bad.Württemberg, Beschl. v. 5.8.1998 - 8 S 1906/97 - vgl. auch Czychowski, WHG, Komment., 7. Aufl. § 19 Rdnr. 9f.).
  • VGH Bayern, 05.10.2021 - 8 N 17.1354

    Schutzkonzept bei Festsetzung von Wasserschutzgebiet

    Die Voraussetzungen, unter denen ein Wasserschutzgebiet festgesetzt werden kann, müssen daher grundsätzlich für jede darin einbezogene Teilfläche erfüllt sein (BVerwG, B.v. 23.1.1984 - 4 B 157.83 u.a. - BayVBl 1984, 371 = juris Rn. 4; OVG NW, U.v. 18.11.2015 - 11 A 3048/11 - juris Rn. 155 f.; NdsOVG, U.v. 4.3.1999 - 3 K 1304/97 - ZfW 2001, 135 = juris Rn. 21).

    Die Grenzen müssen dann aber so nahe wie möglich an den fachlich ermittelten Linien liegen (vgl. NdsOVG, U.v. 4.3.1999 - 3 K 1304/97 - NuR 2000, 229 = juris Rn. 21; Breuer/Gärditz, Öffentliches und privates Wasserrecht, Rn. 1079 f.), weshalb regelmäßig nur eine relativ geringfügige Erweiterung zulässig sein wird, die regelmäßig keine mehrere Hektar großen Grundstücksflächen umfassen kann (NdsOVG, U.v. 4.3.1999 - 3 K 1304/97 - a.a.O.; vgl. auch BVerwG, U.v. 2.8.2012 - 7 CN 1.11 - a.a.O. Rn. 25.).

    Fehlt es an solchen Abgrenzungsmerkmalen in der näheren Umgebung der fachlich ermittelten Grenzlinien (hier der 50-Tage-Linie), muss erforderlichenfalls die Grenzziehung durch gedachte Linien erfolgen, die gegebenenfalls durch Beschilderungen oder geeignete Markierungen kenntlich zu machen sind (vgl. DVGW Arbeitsblatt W 101 Nr. 5 S. 13; NdsOVG, U.v. 4.3.1999 - 3 K 1304/97 - NuR 2000, 229 = juris Rn. 22).

    Diese von Vertretern des Antragsgegners bereits im Aufstellungsverfahren erläuterte Möglichkeit (vgl. Protokoll des Erörterungstermins, Behördenakte - Landratsamt S. 818/839; Behördenakte - Gutachten des Wasserwirtschaftsamts vom 5.3.2014 S. 466, 471), von der mehrere Grundstückseigentümer Gebrauch gemacht haben (vgl. Behördenakte - Gutachten des Wasserwirtschaftsamts vom 5.3.2014 S. 15), ändert nichts an den rechtlichen Anforderungen, vor allem nichts am Erforderlichkeitsmaßstab, an dem sich grundsätzlich jede einbezogene Teilfläche messen lassen muss (vgl. oben und BVerwG, B.v. 23.1.1984 - 4 B 157.83 u.a. - BayVBl 1984, 371 = juris Rn. 4; OVG NW, U.v. 18.11.2015 - 11 A 3048/11 - juris Rn. 155 f.; NdsOVG, U.v. 4.3.1999 - 3 K 1304/97 - ZfW 2001, 135 = juris Rn. 21).

    Dass gedachte Linien im Gelände regelmäßig durch geeignete Markierungen und Beschilderungen so kenntlich gemacht werden können, dass die Einhaltung der Bewirtschaftungsregeln sichergestellt ist, folgt auch aus dem DVGW Arbeitsblatt W 101 (Nr. 5 S. 13), das als antizipiertes Sachverständigengutachten zu bewerten ist (vgl. NdsOVG, U.v. 4.3.1999 - 3 K 1304/97 - NuR 2000, 229 = juris Rn. 21 f.).

  • VGH Hessen, 17.05.2002 - 7 N 4645/98

    Festsetzung eines Wasserschutzgebietes; Grenzziehung; Einzugsbereich der Brunnen

    Hierbei ist darauf Bedacht zu nehmen, dass sich die genauen Grenzen eines erforderlichen Wasserschutzgebietes und seiner Schutzzonen auch bei sorgfältiger Berücksichtigung der örtlichen geologischen Besonderheiten nicht auf der Erdoberfläche abzeichnen, sondern nur annähernd umreißen lassen (Bay. VGH, U. v. 06.12.2000 - 22 N 96.1148 - a. a. O., u. OVG Lüneburg, U. v. 04.03.1999 - 3 K 1304/97 - NuR 2000, 229).

    Deshalb darf sich die Wasserbehörde insoweit mit in sich schlüssigem Schätzungen begnügen, soweit diese auf hydrogeologischen und wasserwirtschaftlichen Fakten beruhen, und bei der Grenzziehung grundsätzlich in der Natur äußerlich erkennbaren Linien oder Markierungen folgen (vgl. Bay. VGH, U. v. 06.12.2000 - 22 N 96.1148 - a. a. O., u. OVG Lüneburg, U. v. 04.03.1999 - 3 K 1304/97 - a. a. O.).

    Wenn dies allerdings im konkreten Fall zur Folge hätte, dass in das Wasserschutzgebiet einbezogene Flurstücke mehr als 100 m über den Einzugsbereich eines Brunnens hinausreichen und mehrere Hektar große Grundstücksteile außerhalb dieses Einzugsbereichs liegen, muss die Wasserbehörde ausnahmsweise selbst geeignete Markierungen setzen, um den Grenzverlauf des Wasserschutzgebietes so nah wie möglich an den Einzugsbereich des Brunnens zu verlegen (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 04.03.1999 - 3 K 1304/97 - a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 19.04.2007 - 7 LC 67/05

    Verpflichtung des Betreibers einer Ölheizung zur hydraulischen Sanierung des

    Der Schluss des Gutachtens, dass die Aquifere in das Trinkwasserreservoir des Wasserwerks G. führen, deckt sich mit der Ausdehnung des Wasserschutzgebiets, in das nur die Grundstücke einbezogen werden dürfen, von denen Einwirkungen auf das zu schützende Gewässer ausgehen können (vgl. Nds.OVG, Urt. v. 04.03.1999 - 3 K 1304/97 -, NdsVBl. 1999, 293 (294) m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.02.2011 - 4 KN 1/10

    Wasserschutzgebührenverordnung: Festlegung des Wasserschutzgebiets -

    In diesen Fällen ist es geboten, von der grundsätzlich zulässigen parzellenscharfen Abgrenzung abzuweichen und das Schutzgebiet anhand von in der Natur erkennbaren Linien und Markierungen zu begrenzen oder - wenn dies nicht möglich ist - geeignete Markierungen zu setzen (Ns. OVG, Urt. v. 04.03.1999 - 3 K 1304/97 -, NuR 2000, 229).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2001 - 20 A 1945/99

    Zuständigkeit der Bezirksregierung für die Durchführung des

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1997 - 4 BN 5.97 -, a.a.O. (zum Landschaftsschutz); OVG Schleswig- Holstein, Urteil vom 4. März 1999 - 3 K 1304/97 -, ZfW 2001, 135; VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 5. August 1998 - 8 S 1906/97 -, NVwZ 1999, 1249; Bayerischer VGH, Urteil vom 18. Dezember 1996 - 22 N 95.3196 -, NVwZ-RR 1997, 609.
  • OVG Niedersachsen, 14.11.2018 - 13 KN 249/16

    50-Tage-Linie; anerkannte Regeln der Technik; antizipiertes

    Sie muss im Hinblick auf jedes in das Schutzgebiet einbezogene Grundstück und auch hinsichtlich der Zuordnung zu den unterschiedlichen Schutzzonen gegeben sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.8.2012, a.a.O., Rn. 21; Niedersächsisches OVG Urt. v. 4.3.1999 - 3 K 1304/97 -, juris Rn. 16; Czychowski/Reinhardt, a.a.O., § 51 Rn. 14).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2011 - 4 KN 1/10

    Rechtmäßigkeit einer Festsetzung von Wasserschutzgebieten für die

    In diesen Fällen ist es geboten, von der grundsätzlich zulässigen parzellenscharfen Abgrenzung abzuweichen und das Schutzgebiet anhand von in der Natur erkennbaren Linien und Markierungen zu begrenzen oder - wenn dies nicht möglich ist - geeignete Markierungen zu setzen (Ns. OVG, Urt. v. 04.03.1999 - 3 K 1304/97 -, NuR 2000, 229).
  • VGH Bayern, 16.09.2003 - 22 N 02.2535

    BayVGH bestätigt Rechtmäßigkeit der Wasserschutzgebietsverordnung "Mühlthaler

    Eine Orientierung der Schutzgebietsgrenze an Grundstücksgrenzen ist danach zwar nicht immer erlaubt (OVG Nds vom 4.3.1999, NuR 2000, 229), lässt sich im vorliegenden Fall aber rechtfertigen.
  • VGH Bayern, 27.10.2006 - 22 N 04.1544

    Wasserschutzgebiet; fehlender Hinweis auf materielle Präklusion in der

    Zwar weisen die Antragsteller zu Recht darauf hin, dass eine Orientierung der Schutzgebietsgrenzen an Grundstücksgrenzen nicht immer erlaubt ist (vgl. NdsOVG vom 4.3.1999, NuR 2000, 229), sie lässt sich im vorliegenden Fall aber rechtfertigen.
  • VGH Bayern, 27.10.2006 - 22 N 04.1943

    Wasserschutzgebiet; Erforderlichkeit der Festsetzung eines Wasserschutzgebiets;

    Zwar ist eine Orientierung der Schutzgebietsgrenzen an Grundstücksgrenzen nicht immer erlaubt (vgl. NdsOVG vom 4.3.1999, NuR 2000, 229), sie lässt sich im vorliegenden Fall aber rechtfertigen.
  • OVG Sachsen, 26.04.2001 - 1 D 43/00

    Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit als Teilaspekt des Rechts auf

  • VG Düsseldorf, 14.10.2004 - 4 K 180/02

    Herstellung eines Gewässers durch Abgrabung von Sand und Kies; Verlängerung einer

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