Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 12.12.2007 - 3 BS 286/06   

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OVG Sachsen, 12.12.2007 - 3 BS 286/06 (https://dejure.org/2007,1380)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.12.2007 - 3 BS 286/06 (https://dejure.org/2007,1380)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - 3 BS 286/06 (https://dejure.org/2007,1380)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    GewG DDR § 3 Abs. 4 und 5; DVO-GewG DDR § 3; SlGLottVO DDR § 1, § 2; EV Art 19 S. 1; SächsPolG § 3 Abs. 1; StGB § ... 284 Abs. 1, § 284 Abs. 4; Lotteriestaatsvertrag § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; VwGO § 80 Abs. 5

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer zu DDR-Zeiten erteilten Genehmigung zur Eröffnung eines Wettbüros für Sportwetten; Räumliche Geltung einer zu DDR-Zeiten erteilten Genehmigung zur Eröffnung eines Wettbüros für Sportwetten; Untersagung des Abschlusses von ...

  • Glücksspiel & Recht

    Vermittlung von Sportwetten; DDR-Lizenz

  • Judicialis

    GewG DDR § 3 Abs. 4; ; GewG DDR § 3 Abs. 5; ; DVO-GewG DDR § 3; ; SlGLottVO DDR § 1; ; SlGLottVO DDR § 2; ; EV Art. 19 S. 1; ... ; SächsPolG § 3 Abs. 1; ; StGB § 284 Abs. 1; ; StGB § 284 Abs. 4; ; Lotteriestaatsvertrag § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; ; VwGO § 80 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sportwette; räumliche Geltung der DDR-Genehmigung; staatliches Monopol

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Beschwerden gegen Verbot von Sportwetten teilweise erfolgreich

  • dr-bahr.com (Leitsatz)

    Wirksamkeit und Reichweite von DDR-Sportwetten-Lizenzen

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Beschwerden gegen Verbot von Sportwetten teilweise erfolgreich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Leitsatz)

    Wirksamkeit und Reichweite von DDR-Sportwetten-Lizenzen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Beschwerden gegen Verbot von Sportwetten teilweise erfolgreich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfWG 2007, 471
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2007 - 3 BS 286/06
    Zur Begründung wird auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.6.2006 (NVwZ 2006, 1175 ff. [1178]) verwiesen, die auch in Anbetracht der zwischenzeitlichen Aufhebung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06 -, zitiert nach juris) keinen rechtlichen Bedenken begegnet.

    g) Schließlich vertritt die Beschwerde die Auffassung, dass aufgrund der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Urt. v. 28.3.2006, NJW 2006, 1261 ff. [1267]) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 21.6.2006, NVwZ 2006, 1175 ff.- inzwischen aufgehoben durch BVerfG, Beschl. v. 22.11.2007, a.a.O.) die dem Antragsteller erteilte Genehmigung nicht weiter fortgelten könne, und begründet dies damit, dass gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der zitierten Entscheidung zur territorialen Beschränkung auch eine inhaltliche Beschränkung der Erlaubnis auf denjenigen Regelungsbereich angenommen werden müsse, der nach der Wiedervereinigung bundesweit Privaten zur Ausübung ihrer gewerblichen Betätigung offen stehe, nämlich im Fall der Sportwetten gar nicht.

    Insoweit nimmt der Senat Bezug auf die Begründung im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.6.2006 (a.a.O., S. 1179 f.), die zu seiner Überzeugung mit Art. 12 Abs. 1 GG in Einklang steht (offen gelassen von BVerfG, Beschl. v. 22.11.2007, a.a.O.).

  • BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06

    Räumliche Reichweite von DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2007 - 3 BS 286/06
    Zur Begründung wird auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.6.2006 (NVwZ 2006, 1175 ff. [1178]) verwiesen, die auch in Anbetracht der zwischenzeitlichen Aufhebung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06 -, zitiert nach juris) keinen rechtlichen Bedenken begegnet.

    g) Schließlich vertritt die Beschwerde die Auffassung, dass aufgrund der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Urt. v. 28.3.2006, NJW 2006, 1261 ff. [1267]) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 21.6.2006, NVwZ 2006, 1175 ff.- inzwischen aufgehoben durch BVerfG, Beschl. v. 22.11.2007, a.a.O.) die dem Antragsteller erteilte Genehmigung nicht weiter fortgelten könne, und begründet dies damit, dass gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der zitierten Entscheidung zur territorialen Beschränkung auch eine inhaltliche Beschränkung der Erlaubnis auf denjenigen Regelungsbereich angenommen werden müsse, der nach der Wiedervereinigung bundesweit Privaten zur Ausübung ihrer gewerblichen Betätigung offen stehe, nämlich im Fall der Sportwetten gar nicht.

    Insoweit nimmt der Senat Bezug auf die Begründung im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.6.2006 (a.a.O., S. 1179 f.), die zu seiner Überzeugung mit Art. 12 Abs. 1 GG in Einklang steht (offen gelassen von BVerfG, Beschl. v. 22.11.2007, a.a.O.).

  • BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99

    Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2007 - 3 BS 286/06
    Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass im Fall des Angebots über das Internet der Wettinteressent selbst initiativ werden muss (vgl. OVG NW, Beschl. v. 5.12.2003 - 4 B 1987/03 -, zitiert nach juris mit Verweis auf BGH, Urt. v. 14.3.2002, NJW 2002, 2175 f. [2175]; BayVGH, Beschl. v. 22.11.2006 - 24 CS 06.2501 -, zitiert nach juris).

    Dies gilt unabhängig davon, ob § 284 Abs. 1 StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt definiert wird (vgl. implizit BGH, Urt. v. 14.3.2002, a.a.O., S. 2175).

  • VGH Bayern, 22.11.2006 - 24 CS 06.2501

    keine Aufhebung und Zurückverweisung im Eilverfahren, Werbung für unerlaubte

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2007 - 3 BS 286/06
    Entsprechend muss die fortschreitende Modernisierung des Lebens dazu führen, dass sich die Gewerbe den neuen Entwicklungen gegenüber öffnen können und dürfen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 22.11.2006 - 24 CS 06.2501 -, zitiert nach juris).

    Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass im Fall des Angebots über das Internet der Wettinteressent selbst initiativ werden muss (vgl. OVG NW, Beschl. v. 5.12.2003 - 4 B 1987/03 -, zitiert nach juris mit Verweis auf BGH, Urt. v. 14.3.2002, NJW 2002, 2175 f. [2175]; BayVGH, Beschl. v. 22.11.2006 - 24 CS 06.2501 -, zitiert nach juris).

  • OVG Thüringen, 20.05.2005 - 3 KO 705/03

    Ordnungsrecht; Ordnungsrecht; DDR-Recht; Gesetzgebungszuständigkeit; Recht der

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2007 - 3 BS 286/06
    Der Senat befindet sich damit in Übereinstimmung mit der Auffassung des Thüringischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 20.5.2005, ThürVBl 2006, 201 ff. mit Verweis auf ThürOVG, Beschl. v. 21.10.1999, LKV 2000, 309 ff. und entgegen OLG Köln, Urt. v. 12.3.1999, GRUR 2000, 533 ff.).

    Dafür spricht bereits der Wortlaut der Vorschrift, wenn man unter Lotterie eine Sonderform des Glücksspiels versteht, die begrifflich Spielregeln und Gewinnplan voraussetzt, wohingegen Sportwetten sich dadurch auszeichnen, dass die Höhe des Einsatzes je Spiel vom Spieler selbst bestimmt wird (vgl. ThürOVG, Urt. v. 20.5.2005, aaO, S. 203).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2003 - 4 B 1987/03

    Keine Online-Sportwetten-Werbung in der Arena auf Schalke II (wetten.de)

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2007 - 3 BS 286/06
    Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass im Fall des Angebots über das Internet der Wettinteressent selbst initiativ werden muss (vgl. OVG NW, Beschl. v. 5.12.2003 - 4 B 1987/03 -, zitiert nach juris mit Verweis auf BGH, Urt. v. 14.3.2002, NJW 2002, 2175 f. [2175]; BayVGH, Beschl. v. 22.11.2006 - 24 CS 06.2501 -, zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 07.05.2007 - 24 CS 07.10

    Sofortiges Verbot privater Sportwetten im Internet in Bayern rechtswidrig

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2007 - 3 BS 286/06
    Ob und, wenn ja, auf welchem Wege diese Vorgabe praktisch umsetzbar ist, kann in dem hier anhängigen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht abschließend geklärt werden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 7.5.2007, GewArch 2007, 338 f. [338]; HessVGH, Beschl. v. 29.10.2007 - 7 TG 53/07 -).
  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01

    Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2007 - 3 BS 286/06
    Da auch Sportwetten zu den Glücksspielen i.S.d. § 284 Abs. 1 StGB zählen (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 28.3.2001, NJW 2001, 2648 ff. [2648]), liegt ein unerlaubtes Veranstalten eines Glücksspiels i.S.d. § 284 Abs. 1 StGB schon dann vor, wenn der Abschluss entsprechender Spielverträge außerhalb des Gebietes angeboten wird, für welches die Genehmigung des Antragstellers gilt.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2007 - 6 S 2223/07

    Sportwettenvermittlung; DDR-Konzession; Internetzugang; Zumutbarkeit der

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2007 - 3 BS 286/06
    Dies könnte er beispielsweise so umsetzen, dass jeder Wettinteressent für die Anmeldung beim Antragsteller versichern muss, dass er sich in diesem Moment im Gebiet der ehemaligen DDR aufhält, und dass ein Hinweis erfolgt, dass, wenn dies nicht der Fall sein sollte, kein rechtswirksamer Vertrag zustande kommen kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.11.2007 - 6 S 2223/07 -, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 22.12.2004 - 3 BS 405/03

    Sportwetten durch privaten Anbieter zulässig

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2007 - 3 BS 286/06
    Denn für den Gewerbebetrieb des Antragstellers bedurfte es neben der eingeholten wohl nicht einer weiteren Genehmigung durch den Minister des Innern der DDR nach der Sammlungs- und Lotterieverordnung mit der Folge, dass die dem Antragsteller am 11.4.1990 vom Rat des Kreises Löbau auf der Grundlage des § 3 GewG DDR erteilte Gewerbegenehmigung "zur Eröffnung eines Wettbüros für Sportwetten ab 01.05.1990 in N. , B. straße Nr. N1" als vor dem Wirksamwerden des Beitritts ergangener und nachfolgend nicht aufgehobener Verwaltungsakt der DDR gemäß Art. 19 Satz 1 EV fortgilt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 22.12.2004 - 3 BS 405/03 -).
  • VG Dresden, 16.10.2006 - 14 K 1711/06

    Bwin darf doch Wetten anbieten

  • OLG Köln, 21.05.1999 - 6 U 195/97

    Sportwette; BILD am Sonntag; Gewinnspiel; Gewerbegenehmigung; DDR-Genehmigung;

  • BGH, 29.06.1992 - II ZR 284/91

    Abgrenzung der atypischen stillen Gesellschaft von sonstigen Rechtsverhältnissen

  • BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 11.04

    Spielhalleneigenschaft von Internetcafes

  • VG Magdeburg, 09.08.2007 - 3 A 297/06
  • OVG Thüringen, 21.10.1999 - 3 EO 939/97

    Ordnungsrecht; Ordnungsrecht (allgemein); Gewerbeerlaubnis; Gewerbefreiheit;

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 92/09

    Sportwetten im Internet

    In Anwendung dieser Grundsätze kommt eine Erstreckung der dem Beklagten zu 1 von der Stadt Löbau erteilten Erlaubnis auf das Gebiet des Bundeslands Hessen nicht in Betracht (vgl. BVerwGE 126, 149 Rn. 56; BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 8 C 5.10, juris Rn. 47 f.; ebenso OVG Bautzen, GewArch 2008, 118, 120 f.; OVG Hamburg, ZfWG 2008, 136, 137; VGH Kassel, ZfWG 2008, 272, 274; OVG Lüneburg, NVwZ 2009, 1241, 1242; aA Rixen, NVwZ 2004, 1410, 1412 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 03.04.2009 - 11 ME 399/08

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung des Vertriebs von Online-Glücksspielen; Zweifel

    Grundlage war ein entsprechender Antrag vom 9. April 1990 (zu den Umständen der Erteilung dieser Genehmigung im Einzelnen vgl. den mit Sofortvollzug versehenen Untersagungsbescheid des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 10.8.2006, BA H zu 11 LC 400/08, sowie die dazu ergangenen Beschlüsse des VG Dresden, Beschl. v. 16.10.2006 - 14 K 1711/06 - juris und des Sächs. OVG, Beschl v. 12.12.2007 - 3 BS 286/06 - ZfGW 2007, 447, wonach die Dr. A. erteilte Genehmigung auf dem Gebiet der ehemaligen DDR, nicht aber in den westlichen Bundesländern gültig ist. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus).

    Im Übrigen können nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 17.3.2005 - 11 ME 369/03 - NVwZ 2005, 1336) in der DDR erteilte Genehmigungen zur Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten allenfalls im Gebiet der ehemaligen DDR, nicht jedoch in den westlichen Bundesländern Geltung beanspruchen (so auch Sächs. OVG, Beschl. v. 12.12.2007 - 3 BS 286/06 - ZfGW 2007, 447 zu bwin e.K.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.11.2007 - 6 S 2223/07 -, juris zu bwin e.K.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.8.2008 - 6 S 108/08 - zu bwin Wien, V. n. b.).

    Allerdings ist davon auszugehen, dass die der bwin e. K. Sachsen 1990 erteilte Genehmigung ursprünglich auch den Vertrieb im Internet beinhaltete (so z. B. Sächs. OVG, Beschl. v. 12.12.2007 - 3 BS 286/06 - GewArch 2008, 118 = ZfWG 2007, 447 zu bwin e.K.).

    Weiter wird in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, es könne offenbleiben, ob eine auf ein Bundesland bezogene Untersagungsverfügung technisch durchsetzbar sei, der Verfügung könne zumindest in "rechtlicher Hinsicht" dadurch entsprochen werden, dass die Antragstellerin Willenserklärungen, die auf den Abschluss von Wettverträgen mit Personen gerichtet seien, die sich in Niedersachsen aufhielten, ausdrücklich ablehne, darauf im Eingangsportal ihrer Internetseite deutlich hinweise und zu erkennen gebe, dass ein rechtswirksamer Vertrag nicht zustande komme, sollte die abgefragte Versicherung des Wettinteressenten hinsichtlich seines Aufenthaltsortes nicht zutreffen; entsprechende Disclaimer seien auch bereits auf der Webseite www.bwin.de für Hamburg und Baden-Württemberg eingerichtet, die Aufgabe einer derartigen Erschwerung des Abschlusses von Sportwetten sei als Minus in der verlangten Sperrung enthalten (vgl. hierzu OVG Sachsen, Beschl. v. 12.12.2007 - 3 BS 311/06 - ZfWG 2008, 442 und - 3 BS 286/06 - ZfWG 2008, 118; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.11 2007 - 6 S 2223/07 - u. v. 19.8.2008 - 6 S 108/08 - jeweils juris).

  • OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 6 U 93/07

    Verbot des Glücksspiels im Internet

    Diese Aussagen hält der Senat weiterhin für zutreffend (ebenso Sächsisches OVG, Beschluss vom 12.12.2007 - 3 BS 286/06 - Juris-Rn 18; OVG Hamburg, Beschluss vom 20.11.2008 - 4 Bs 5/08 - Juris-Rn 15; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 03.04.2009 - 11 ME 399/08 - Juris-Rn 46 m.w.N. auch zur Gegenansicht).

    Eines bundesweiten Verzichts der Beklagten auf das Internetangebot, der dann zugleich auch Bundesländer erfassen würde, für die die der Beklagten zu 1) erteilte Erlaubnis Geltung hat, bedarf es hierzu nicht (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 12.12.2007 - 3 BS 286/06 - Juris-Rn 20).

    Die Ernsthaftigkeit der Ablehnung könnte dadurch deutlich gemacht werden, dass jeder Wettinteressent für die Anmeldung bei der Beklagten zu 1) versichern muss, dass er sich in diesem Moment nicht im Gebiet des Bundeslandes Hessen aufhält, und dass der Hinweis gegeben wird, dass, wenn dies nicht der Fall sein sollte, kein rechtswirksamer Vertrag zustande kommen kann (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 12.12.2007 - 3 BS 286/06 - Juris-Rn 20).

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Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 11.10.2007 - 7 G 3111/07 (1)   

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https://dejure.org/2007,3527
VG Frankfurt/Main, 11.10.2007 - 7 G 3111/07 (1) (https://dejure.org/2007,3527)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.10.2007 - 7 G 3111/07 (1) (https://dejure.org/2007,3527)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - 7 G 3111/07 (1) (https://dejure.org/2007,3527)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    Vorläufiger Rechtsschutz - Untersagung eines Pokerturniers wegen Werbens für ein Glücksspiel

  • aufrecht.de

    Kostenloses Pokerturnier ist Werbung für unerlaubtes Glücksspiel

  • Wolters Kluwer

    (vorläufiger Rechtsschutz - Untersagung eines Pokerturniers wegen Werbens für ein Glücksspiel)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Veranstalter von Pokerturnieren darf für die Anmeldung im Internet keine persönlichen Daten der Teilnehmer verlangen

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Pressemitteilung)

    Ein kostenloses Pokerturnier, bei dem zum Zwecke der Teilnahme eine Benutzerkennung vergeben wird, die die Angaben von persönlichen Daten der Spieler verlangt, ist unzulässig

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Poker-Turnier-Veranstalter darf keine persönlichen Daten im Internet verlangen

  • dr-bahr.com (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Datenerhebung bei Poker-Turnieren verboten

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Veranstalter von Pokerturnieren darf für die Anmeldung im Internet keine persönlichen Daten der Teilnehmer verlangen

  • beck.de (Leitsatz)

    Werbung für Pokerturnier

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Veranstalter von Pokerturnieren darf für die Anmeldung im Internet keine persönlichen Daten der Teilnehmer verlangen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Poker-Turnier-Veranstalter darf keine persönlichen Daten im Internet verlangen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Datenerhebung bei Poker-Turnieren verboten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ausgepokert: Pokerveranstalter darf keine persönlichen Daten der Teilnehmer verlangen

Besprechungen u.ä.

  • dr-bahr.com (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Datenerhebung bei Poker-Turnieren verboten

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1096
  • MMR 2008, 272
  • ZfWG 2007, 471
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.09.2009 - 6 A 10199/09

    Glücksspiel i.S.d. § 3 Abs. 1 Satz 1 Glücksspielstaatsvertrag

    Pokerturniere als Werbeveranstaltung für unerlaubte Glücksspiele sind zwar in der Tat nach § 5 Abs. 4 GlüStV verboten (vgl. hierzu VG Frankfurt, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 7 G 3111/07 -, NJW 2008, 1096), so dass der Beklagte die Durchführung derselben - aber auch nur dieser - nach § 11 Abs. 2 LGlüG untersagen dürfte.
  • VG Münster, 03.04.2008 - 9 L 13/08

    Verbot von Pokerturnieren bestätigt

    vgl. hierzu bereits: VG Frankfurt/Main, Beschlüsse vom 21. September 2007 - 7 G 2700/02 (2) -, vom 11. Oktober 2007 - 7 G 3111/07 - und vom 12. Februar 2008 - 7 G 4212/07 (V) - VG München, Beschluss vom 8. Mai 2007 - M 22 S 07.900 -, jeweils juris; VG Weimar, Beschluss vom 19. Oktober 2007 - 5 E 1520/07 - aus Internet.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.10.2015 - 1 M 167/15

    Vorbeugende Untersagung der Fortführung des Auswahlverfahrens;

    Eine andere rechtliche Bewertung rechtfertigt sich im Übrigen auch nicht mit Blick auf die von der Beschwerde in Bezug genommene Entscheidung des VG Frankfurt (Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 7 G 3111/07 - NJW 2008, 1096 und juris).
  • VG Neustadt, 28.06.2010 - 4 L 623/10

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für einstweilige Anordnung im Konkurrentenstreit um

    Durch die einstweilige Anordnung ist grundsätzlich auch vorbeugender Rechtsschutz in Bezug auf jede Art verwaltungsbehördlichen Handelns, somit auch in Hinblick auf bevorstehende Verwaltungsakte möglich (vgl. VG Frankfurt, NJW 2008, 1096).
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Rechtsprechung
   VG Hamburg, 19.12.2007 - 5 E 2673/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,25921
VG Hamburg, 19.12.2007 - 5 E 2673/07 (https://dejure.org/2007,25921)
VG Hamburg, Entscheidung vom 19.12.2007 - 5 E 2673/07 (https://dejure.org/2007,25921)
VG Hamburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 5 E 2673/07 (https://dejure.org/2007,25921)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfWG 2007, 471
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Weimar, 29.06.2007 - 5 E 280/07
    Auszug aus VG Hamburg, 19.12.2007 - 5 E 2673/07
    aa) Die in Form von Briefwetten angebotenen bzw. über das Internet an die Firma ... International Ltd. vermittelten Sportwetten dürften - jedenfalls in Form einer Teilnahme im Sinne des § 27 StGB (vgl. VG Weimar, Beschluss vom 29. Juni 2007 - 5 E 280/07 - juris) - unter den in § 284 Abs. 1 StGB genannten Begriff des Glücksspiels fallen.

    Angesichts der erheblichen Gewinnmöglichkeiten bei der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet hält die Kammer einen Streitwert von 50.000,- Euro im Hauptsacheverfahren für angemessen (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 22. August 2007 - 3 K 2902/06 -, juris; VG Weimar, Beschluss vom 29. Juni 2007, a.a.O), der für das vorliegende Eilverfahren zu halbieren ist (VGH Bad-Württ., Beschluss vom 5. November 2007 - 6 S 2223/07 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2007 - 6 S 2223/07

    Sportwettenvermittlung; DDR-Konzession; Internetzugang; Zumutbarkeit der

    Auszug aus VG Hamburg, 19.12.2007 - 5 E 2673/07
    Dies dürfte in Fällen, in denen die Möglichkeit, sich an einem Glücksspiel zu beteiligen, auf einer Internetseite angeboten wird, der Ort sein, an dem der Internetnutzer das Wettangebot annimmt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. November 2007 - 6 S 2223/07 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. November 2006 - 13 B 1796/06 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 7. September 2006 - 1 B 273/06 -, juris).

    Angesichts der erheblichen Gewinnmöglichkeiten bei der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet hält die Kammer einen Streitwert von 50.000,- Euro im Hauptsacheverfahren für angemessen (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 22. August 2007 - 3 K 2902/06 -, juris; VG Weimar, Beschluss vom 29. Juni 2007, a.a.O), der für das vorliegende Eilverfahren zu halbieren ist (VGH Bad-Württ., Beschluss vom 5. November 2007 - 6 S 2223/07 -, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2005 - 1 M 321/05

    Reichweite eines Sportwetten-Verbots im Internet

    Auszug aus VG Hamburg, 19.12.2007 - 5 E 2673/07
    Diese hat die Antragsgegnerin zu respektieren (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Juli 2005 - 1 M 321/05 -, juris).
  • OVG Sachsen, 12.12.2007 - 3 BS 286/06

    Beschwerden gegen Verbot von Sportwetten teilweise erfolgreich

    Auszug aus VG Hamburg, 19.12.2007 - 5 E 2673/07
    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 21. Juni 2006 - 6 C 19.06 -, juris) und ihm folgend zahlreiche erst- und zweitinstanzliche Gerichte (zuletzt OVG Bautzen, Beschluss vom 12. Dezember 2007 - 3 Bs 286/06; vgl. im Übrigen die Nachweise bei VG Stuttgart, Urteil vom 12. Juli 2007 - 1 K 1652/05 -, juris) haben hierzu ausgeführt, dass eine vom Hoheitsträger der ehemaligen DDR erteilte gewerberechtliche Erlaubnis zum Abschluss von Sportwetten keine Wirkung über den räumlichen Geltungsbereich der ehemaligen DDR hinaus entfalte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2006 - 13 B 1796/06

    Internetwerbung für private Sportwetten kann untersagt werden

    Auszug aus VG Hamburg, 19.12.2007 - 5 E 2673/07
    Dies dürfte in Fällen, in denen die Möglichkeit, sich an einem Glücksspiel zu beteiligen, auf einer Internetseite angeboten wird, der Ort sein, an dem der Internetnutzer das Wettangebot annimmt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. November 2007 - 6 S 2223/07 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. November 2006 - 13 B 1796/06 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 7. September 2006 - 1 B 273/06 -, juris).
  • OVG Bremen, 07.09.2006 - 1 B 273/06

    Werder Bremen darf nicht für bwin werben - Gewerbegesetz der DDR;

    Auszug aus VG Hamburg, 19.12.2007 - 5 E 2673/07
    Dies dürfte in Fällen, in denen die Möglichkeit, sich an einem Glücksspiel zu beteiligen, auf einer Internetseite angeboten wird, der Ort sein, an dem der Internetnutzer das Wettangebot annimmt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. November 2007 - 6 S 2223/07 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. November 2006 - 13 B 1796/06 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 7. September 2006 - 1 B 273/06 -, juris).
  • BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06

    Räumliche Reichweite von DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus VG Hamburg, 19.12.2007 - 5 E 2673/07
    Zwischenzeitlich hat das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - aus anderen Gründen - aufgehoben (Beschluss vom 22. November 2007 - 1 BvR 2218/06 -, juris).
  • OVG Hamburg, 09.03.2007 - 1 Bs 378/06

    Vermittlungen von privaten Sportwetten bleiben weiter vorläufig verboten

    Auszug aus VG Hamburg, 19.12.2007 - 5 E 2673/07
    § 284 StGB beinhaltet zusätzlich zu seinem strafrechtlichen Gehalt eine Verbotsnorm für unerwünschtes, weil sozial schädliches Verhalten (vgl. z. B. HmbOVG, Beschluss vom 9. März 2007 - 1 Bs 378/06 -, juris).
  • VG Stuttgart, 12.07.2007 - 1 K 1652/05

    Untersagung der Vermittlung von Oddset-Sportwetten an Private eines über eine

    Auszug aus VG Hamburg, 19.12.2007 - 5 E 2673/07
    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 21. Juni 2006 - 6 C 19.06 -, juris) und ihm folgend zahlreiche erst- und zweitinstanzliche Gerichte (zuletzt OVG Bautzen, Beschluss vom 12. Dezember 2007 - 3 Bs 286/06; vgl. im Übrigen die Nachweise bei VG Stuttgart, Urteil vom 12. Juli 2007 - 1 K 1652/05 -, juris) haben hierzu ausgeführt, dass eine vom Hoheitsträger der ehemaligen DDR erteilte gewerberechtliche Erlaubnis zum Abschluss von Sportwetten keine Wirkung über den räumlichen Geltungsbereich der ehemaligen DDR hinaus entfalte.
  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus VG Hamburg, 19.12.2007 - 5 E 2673/07
    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 21. Juni 2006 - 6 C 19.06 -, juris) und ihm folgend zahlreiche erst- und zweitinstanzliche Gerichte (zuletzt OVG Bautzen, Beschluss vom 12. Dezember 2007 - 3 Bs 286/06; vgl. im Übrigen die Nachweise bei VG Stuttgart, Urteil vom 12. Juli 2007 - 1 K 1652/05 -, juris) haben hierzu ausgeführt, dass eine vom Hoheitsträger der ehemaligen DDR erteilte gewerberechtliche Erlaubnis zum Abschluss von Sportwetten keine Wirkung über den räumlichen Geltungsbereich der ehemaligen DDR hinaus entfalte.
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 16.11.2007 - 1 Bs 187/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,20309
OVG Hamburg, 16.11.2007 - 1 Bs 187/07 (https://dejure.org/2007,20309)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 16.11.2007 - 1 Bs 187/07 (https://dejure.org/2007,20309)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 16. November 2007 - 1 Bs 187/07 (https://dejure.org/2007,20309)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Private Sportwetten sind verboten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Private Sportwetten sind verboten

Papierfundstellen

  • ZfWG 2007, 471
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 07.02.2006 - C-388/04

    'South Western Fish Producers'' Organisation u.a.'

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.11.2007 - 1 Bs 187/07
    Die vom Europäischen Gerichtshof genannten Kriterien "kohärent" und "systematisch" dienen ihm dazu, zu prüfen, ob eine Beschränkung der Niederlassungs- bzw. Dienstleistungsfreiheit auch geeignet ist, das Ziel zu erreichen, das mit ihr von dem Mitgliedstaat verfolgt wird (EuGH, Urt. v. 6.3, 2007, NVwZ 2007, 675, 677 Rn. 49 und 53 (Placanica); Urt. v. 6.11.2003, NJW 2004, 139, 140 f. Rn. 62 und 67 (Gambelli)).
  • OVG Hamburg, 06.07.2007 - 1 Bs 137/07

    Übergangsweise Fortgeltung des staatlichen Oddset-Monopols für Sportwetten

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.11.2007 - 1 Bs 187/07
    Die Beschwerdebegründung der Antragstellerin gibt auf der Grundlage der den Beteiligten bereits bekannten beiden Beschlüsse des Senats im Fall der (...) vom 9. März 2007 (1 Bs 339/06, vgl. dazu auch den Beschluss des Senats vom selben Tage in der Parallelsache 1 Bs 378/06 in NVwZ 2007, 725 ff.) und vom 6. Juli 2007 (1 Bs 137/07. juris) Anlass zu folgenden ergänzenden bzw. vertiefenden Feststellungen:.
  • BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99

    Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.11.2007 - 1 Bs 187/07
    Allein ihm obliegt es, zu beurteilen, ob es im Rahmen des verfolgten Zieles notwendig ist, Tätigkeiten dieser Art vollständig oder teilweise zu verbieten, oder ob es genügt, sie zu beschränken und zu diesem Zweck bestimmte Kontrollen vorzusehen (EuGH, Urt. v. 21.10.1999, EuZW 2000, 151, 153 Rn. 33 (Zenatti); ebenso BGH Urt. v. 14.3.2002, NJW 2002, 2175, 2176).
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.11.2007 - 1 Bs 187/07
    Der Senat hat insoweit bereits auf die Quellen hingewiesen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Sportwettenurteil vom 28. März 2006 (BVerfGE 115, 276, 299, 304 f.) herangezogen hat.
  • OVG Hamburg, 09.03.2007 - 1 Bs 378/06

    Vermittlungen von privaten Sportwetten bleiben weiter vorläufig verboten

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.11.2007 - 1 Bs 187/07
    Die Beschwerdebegründung der Antragstellerin gibt auf der Grundlage der den Beteiligten bereits bekannten beiden Beschlüsse des Senats im Fall der (...) vom 9. März 2007 (1 Bs 339/06, vgl. dazu auch den Beschluss des Senats vom selben Tage in der Parallelsache 1 Bs 378/06 in NVwZ 2007, 725 ff.) und vom 6. Juli 2007 (1 Bs 137/07. juris) Anlass zu folgenden ergänzenden bzw. vertiefenden Feststellungen:.
  • BGH, 16.08.2007 - 4 StR 62/07

    Vermittlung von Sportwetten ohne behördliche Genehmigung

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.11.2007 - 1 Bs 187/07
    Dass diese Anordnung lediglich mit Bezug auf das Bayerische Staatlotteriegesetz getroffen wurde, steht ihrer Bestimmtheit nicht entgegen (siehe zur Frage der länderübergreifenden Geltung des Sportwettenurteils des Bundesverfassungsgerichts. BGH, Urt. v. 16.8.2007, NJW 2007, 3078, 3080).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.11.2007 - 1 Bs 187/07
    Die vom Europäischen Gerichtshof genannten Kriterien "kohärent" und "systematisch" dienen ihm dazu, zu prüfen, ob eine Beschränkung der Niederlassungs- bzw. Dienstleistungsfreiheit auch geeignet ist, das Ziel zu erreichen, das mit ihr von dem Mitgliedstaat verfolgt wird (EuGH, Urt. v. 6.3, 2007, NVwZ 2007, 675, 677 Rn. 49 und 53 (Placanica); Urt. v. 6.11.2003, NJW 2004, 139, 140 f. Rn. 62 und 67 (Gambelli)).
  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.11.2007 - 1 Bs 187/07
    Allein ihm obliegt es, zu beurteilen, ob es im Rahmen des verfolgten Zieles notwendig ist, Tätigkeiten dieser Art vollständig oder teilweise zu verbieten, oder ob es genügt, sie zu beschränken und zu diesem Zweck bestimmte Kontrollen vorzusehen (EuGH, Urt. v. 21.10.1999, EuZW 2000, 151, 153 Rn. 33 (Zenatti); ebenso BGH Urt. v. 14.3.2002, NJW 2002, 2175, 2176).
  • VG Stuttgart, 01.02.2008 - 10 K 2990/04

    Rechtmäßigkeit des Sportwettenmonopols in Baden-Württemberg - Oddset-Wette

    Diese Zielerreichung wird aber nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Mitgliedstaat eine noch umfassendere Beschränkung, d.h. auch das Verbot jeglicher Sportwetten, hätte verfolgen können (vgl. OVG Hamburg, B.v. 16.11.2007 - 1 Bs 187/07 -, www.gluecksspiel-und-recht.de).
  • OVG Hamburg, 26.09.2008 - 4 Bs 106/08

    Untersagung privater Wettangebote in Hamburg

    Denn die Geeignetheit einer Beschränkung erfordert nicht die denkbar größte Wirksamkeit bei der Zielerreichung, sondern lediglich eine wirksame, d.h. kohärente und systematische, Förderung des angestrebten Ziels (OVG Hamburg, Beschl. v. 16.11.2007, 1 Bs 187/07).
  • VG Hamburg, 18.12.2007 - 4 E 2513/07

    Private Sportwetten weiterhin verboten / Internet-Sportwetten-Terminals

    Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die für sofort vollziehbar erklärte Untersagungsverfügung der Antragsgegnerin betreffend die Veranstaltung von Sportwetten einschließlich deren Vermittlung und die Werbung hierfür sowie gegen die Betriebseinstellungsverfügung wird nicht wiederhergestellt, und zwar mit Blick auf die entsprechende gefestigte Rechtsprechung der Kammer (VG Hamburg, Beschl. v. 29.06.2006, - 4 E 1130/06 - in Juris; Beschl. v. 14.11.2006, - 4 E 2703/06 - Beschl. v. 30.01.2007, - 4 E 4226/06 - Beschl. v. 10.05.2007 - 4 E 921/07 -, Beschl. v. 12.07.2007, - 4 E 1675/07 -) sowie die die Rechtsprechung der Kammer bestätigende Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 09.10.2006, - 1 Bs 204/06 - Beschl. v. 22.12.2006, - 1 Bs 361/06 - Beschl. v. 29.12.2006, - 1 Bs 384/06 - Beschl. v. 09.03.2007, - 1 Bs 378/06 - in Juris; Beschl. v. 13.06.2007, - 1 Bs 133/07 - zuletzt Beschl. v. 16.11.2007, -1 Bs 187/07-).

    Demgegenüber hat das wirtschaftliche Interesse der Antragstellerin zurückzutreten (vgl. HmbOVG, Beschl. v. 16.11.2007 -1 Bs 187/07-).

  • VG Stuttgart, 01.02.2008 - 10 K 4239/06

    Rechtmäßigkeit des staatlichen Wettmonopols

    Diese Zielerreichung wird aber nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Mitgliedstaat eine noch umfassendere Beschränkung, d.h. auch das Verbot jeglicher Sportwetten, hätte verfolgen können (vgl. OVG Hamburg, B.v. 16.11.2007 - 1 Bs 187/07 -, www.gluecksspiel-und-recht.de).
  • VG Hamburg, 07.12.2007 - 4 E 3977/07

    Private Sportwetten weiterhin verboten

    Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die für sofort vollziehbar erklärte Untersagungsverfügung der Antragsgegnerin betreffend die Veranstaltung von Sportwetten einschließlich deren Vermittlung und die Werbung hierfür sowie gegen die Betriebseinstellungsverfügung wird nicht wiederhergestellt, und zwar mit Blick auf die entsprechende gefestigte Rechtsprechung der Kammer (VG Hamburg, Beschl. v. 29.06.2006, -4 E 1130/06- in Juris; Beschl. v. 14.11.2006, -4 E 2703/06-; Beschl. v. 30.01.2007, -4 E 4226/06-; Beschl. v. 10.05.2007 -4 E 921/07-, Beschl. v. 12.07.2007, -4 E 1675/07-) sowie die die Rechtsprechung der Kammer bestätigende Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 09.10.2006, -1 Bs 204/06-; Beschl. v. 22.12.2006,-1 Bs 361/06-; Beschl. v. 29.12.2006, -1 Bs 384/06-; Beschl. v. 09.03.2007, -1 Bs 378/06- in Juris; Beschl. v. 13.06.2007, -1 Bs 133/07-; zuletzt Beschl. v. 16.11.2007, -1 Bs 187/07-).

    Demgegenüber hat das wirtschaftliche Interesse der Antragstellerin zurückzutreten (vgl. HmbOVG, Beschl. v. 16.11.2007 -1 Bs 187/07-).

  • OVG Hamburg, 26.09.2008 - 4 Bs 99/08
    Denn die Geeignetheit einer Beschränkung erfordert nicht die denkbar größte Wirksamkeit bei der Zielerreichung, sondern lediglich eine wirksame, d.h. kohärente und systematische, Förderung des angestrebten Ziels ( OVG Hamburg, Beschl.v. 16.11.2007, 1 Bs 187/07 ).
  • VG Hamburg, 02.11.2010 - 4 K 1495/07

    Staatliches Monopol; Sportwetten; Untersagungsverfügung; Verhältnismäßigkeit;

    Entgegen der bisherigen Rechtsprechung der Kammer (vgl. u.a. Beschl. v. 4.3.2010, 4 E 3063/09, juris, Rn. 13; Beschl. v. 15.4.2008, 4 E 971/08, juris, Rn. 20) und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Beschl. v. 31.8.2010, 4 Bs 176/10, S. 6, n.v.; Beschl. v. 27.2.2009, 4 Bs 235/08, juris, Rn. 25 ff.; Beschl. v. 25.3.2008, 4 Bs 5/08, juris, Rn. 26, Beschl. v. 16.11.2007, 1 Bs 187/07, n.v. jeweils m.w.N) beurteilt sich die Kohärenz einer staatlichen Begrenzung des Glücksspielangebots aus unionsrechtlicher Perspektive nicht anhand einer auf den jeweiligen Glücksspielsektor beschränkten Betrachtungsweise.
  • OVG Sachsen, 04.12.2018 - 3 A 635/18

    Vermittlung von Sportwetten; Ereigniswette; Tor-Wette; vorbeugende

    Es kommt allein in Betracht, dass die Klägerin zu Wahrung ihrer rechtlichen Interessen unmittelbar gegen die Untersagungsverfügung vorgeht, ohne dass der Senat diese Frage in seiner Rechtsprechung bereits abschließend geklärt hat (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. September 2018, a. a. O.; BayVGH, Beschl. v. 26. Juli 2016 - 10 S 16.1423 -, juris Rn. 23; OVG NRW, Beschl. v. 14. April 2016 - 4 B 860/15 -, juris Rn. 24; OVG Hamburg, Beschl. v. 16. November 2007 - 1 Bs 187/07 -, juris Rn. 4).
  • VG Hamburg, 08.07.2009 - 4 E 1677/09

    Werbung im Sinne von § 5 GlSpielWStVtr

    Nach der gefestigten Rechtsprechung der Kammer (VG Hamburg, Beschl. v. 29.06.2006, - 4 E 1130/06 - in Juris; Beschl. v. 14.11.2006, - 4 E 2703/06 - Beschl. v. 30.01.2007, - 4 E 4226/06 - Beschl. v. 10.05.2007 - 4 E 921/07-, Beschl. v. 12.07.2007, - 4 E 1675/07 - Beschl. v. 15.04.2008, - 4 E 238/08 - Beschl. v. 13.11.2008, - 4 E 1510/08 - und - 4 E 2738/08 -) sowie der die Rechtsprechung der Kammer bestätigenden Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 09.10.2006, - 1 Bs 204/06 - Beschl. v. 22.12.2006, - 1 Bs 361/06 - Beschl. v. 29.12.2006, - 1 Bs 384/06 - Beschl. v. 09.03.2007, - 1 Bs 378/06 - in Juris; Beschl. v. 13.06.2007, - 1 Bs 133/07-; Beschl. v. 16.11.2007, - 1 Bs 187/07-, Beschl. v. 26.09.2008, - 4 Bs 96/08 -, - 4 Bs 103/08 -, - 4 Bs 106/08 - Beschl. v. 27.02.2009, - 4 Bs 224/08 -, - 4 Bs 234/08 -) greifen die von der Antragstellerin vorgebrachten verfassungsrechtlichen (dazu unter a)) und die europarechtlichen Bedenken (dazu unter b)) aller Voraussicht nach nicht durch.
  • VG Hamburg, 30.04.2008 - 6 E 4198/07

    Untersagung von Pokerveranstaltungen

    Der Europäische Gerichtshof erkennt damit an, dass der Glücksspielmarkt besonderen sittlichen, religiösen und soziokulturellen Bedingungen unterliegt (vgl. zum Vorstehenden OVG Hamburg, Beschl. v. 16.11.2007 - 1 Bs 187/07 - ; Beschl. v. 25.3.2008 - 4 Bs 5/08 - jeweils zu Sportwetten und mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 07.01.2008 - 4 K 6081/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,28222
VG Stuttgart, 07.01.2008 - 4 K 6081/07 (https://dejure.org/2008,28222)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 07.01.2008 - 4 K 6081/07 (https://dejure.org/2008,28222)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Januar 2008 - 4 K 6081/07 (https://dejure.org/2008,28222)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Auch nach Inkrafttreten des Glücksspiel-Staatsvertrages grundlegene Zweifel am Glücksspiel-Monopol

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    VEWU: Erster Dämpfer für das Glücksspielmonopol

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Auch nach Inkrafttreten des Glücksspiel-Staatsvertrages grundlegene Zweifel am Glücksspiel-Monopol

Papierfundstellen

  • ZfWG 2007, 471
  • ZfWG 2007, 471 (Kurzwiedergabe) ZfWG 2008, 75 (Kurzwiedergabe)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Stuttgart, 24.07.2007 - 4 K 4435/06

    Vorabentscheidungsersuchen an EuGH - zu den Voraussetzungen einer systematischen

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.01.2008 - 4 K 6081/07
    4 Die Kammer hat durch Beschlüsse vom 24.07.2007 (4 K 4435/06 u.a.) mehrere Klageverfahren, die vergleichbare Untersagungsverfügungen betreffen, ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung verschiedener im vorliegenden Kontext relevanter gemeinschaftsrechtlicher Fragen ersucht, weil sie durchgreifende Bedenken gegen die Vereinbarkeit des Sportwettenmonopols mit dem Gemeinschaftsrecht hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2007 - 6 S 2020/06

    Werbeverbot für private Sportwetten

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.01.2008 - 4 K 6081/07
    Auch wenn der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bislang die von der Kammer formulierten Bedenken nicht geteilt hat (vgl. u.a. B.v. 26.07.2007 - 6 S 2020/06), ist es im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung der Antragstellerin nicht zuzumuten, angesichts durchgreifender gemeinschaftsrechtlicher Bedenken gegen die gegenwärtige nationale Rechtslage und Verwaltungspraxis vor einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs die angegriffene Verfügung zu befolgen, und zwar ungeachtet der von der Kammer hier ausdrücklich offen gelassenen Frage, ob nicht in der bislang fehlenden gesetzlichen Regelung ein zusätzlicher Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht liegen könnte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2008 - 13 B 1215/07

    Werbung für Glücksspiele im Internet

    Ist - wie in Nordrhein-Westfalen - das bestehende staatliche Wettmonopol nach der ab dem 1.1.2008 geltenden Rechtslage mit überwiegender Wahrscheinlichkeit an den Vorgaben ausgerichtet worden, die das BVerfG und der EuGH aufgestellt haben, darf die Veranstaltung privater Sportwetten und damit auch die diese betreffende Werbung ungeachtet der von anderen Gerichten weiterhin geäußerten gemeinschaftsrechtlichen Bedenken, vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 30.1.2008 - 12 A 102/06 - VG Stuttgart, Beschluss vom 7.1.2008 - 4 K 6081/07-, VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9.1.2008 - 7 G 4107/07 -, unterbunden werden.
  • VG Arnsberg, 05.03.2008 - 1 L 12/08

    NRW-Sportwettenmonopol auch nach dem Glücksspielstaatsvertrag europarechtswidrig

    vgl. auch VG Stuttgart, Beschluss vom 7. Januar 2008 - 4 K 6081/07 -.
  • VG Arnsberg, 13.03.2008 - 1 L 29/08
    vgl. auch VG Stuttgart, Beschluss vom 7. Januar 2008 - 4 K 6081/07 -.
  • VG Bayreuth, 30.05.2008 - B 1 S 08.28

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; Ablauf der Übergangsfrist des

    Mit Schriftsatz vom 10.01.2008 übermittelte der Bevollmächtigte des Antragstellers einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 07.01.2008 Az. 4 K 6081/07, in dem das Verwaltungsgericht Stuttgart erstmalig unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage ab dem 01.08.2008 entschieden hat.
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