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   OLG München, 30.04.2009 - 29 U 5351/08   

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OLG München, 30.04.2009 - 29 U 5351/08 (https://dejure.org/2009,6521)
OLG München, Entscheidung vom 30.04.2009 - 29 U 5351/08 (https://dejure.org/2009,6521)
OLG München, Entscheidung vom 30. April 2009 - 29 U 5351/08 (https://dejure.org/2009,6521)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Spielbankwerbung als Wettbewerbsverstoß: Aktivlegitimation der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs; gezielte Werbung zur Teilnahme am Glücksspiel

  • webshoprecht.de

    Unzulässigkeit der Werbung für eine Spielbank und Spielbankautomaten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen Spielbankwerbung durch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs; Begriff der gezielten Aufforderung zur Teilnahme am Glücksspiel

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; ; GlüStV § 2 Satz 2; ; GlüStV § 5 Abs. 1; ; GlüStV § 5 Abs. 2 Satz 1; ; SpielbG Art. 2 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen Spielbankwerbung durch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs; Begriff der gezielten Aufforderung zur Teilnahme am Glücksspiel

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Casino Werbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Gezielt auffordernde Glücksspiel-Werbung für Spielbanken unzulässig

Besprechungen u.ä.

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    Unzulässige Glücksspiel-Reklame für Spielbanken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 38 (Ls.)
  • GRUR-RR 2011, 120 (Ls.)
  • ZfWG 2009, 311
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.02.1997 - I ZR 234/94

    Selbsternannter Sachverständiger - Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Auszug aus OLG München, 30.04.2009 - 29 U 5351/08
    Angesichts der umfassenden Aktivlegitimation der Klägerin (vgl. BGH GRUR 1995, 122 - Laienwerbung für Augenoptiker; BGH GRUR 1997, 758, 759 -Selbsternannter Sachverständiger; Fezer/Büscher, UWG, § 8, Rdn. 200; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., Einl. Rdn. 2.29) ist auch im vorliegenden Verfahren davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG bei der Klägerin vorliegen.

    Denn der Klägerin gehören sämtliche Industrie- und Handelskammern an, die ihrerseits zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen innerhalb ihres weiten Aufgabenbereichs aktivlegitimiert sind und damit auch die Aktivlegitimation der Klägerin vermitteln (vgl. BGH GRUR 1997, 758, 759 - Selbsternannter Sachverständiger).

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 139/05

    Telefonieren für 0 Cent!

    Auszug aus OLG München, 30.04.2009 - 29 U 5351/08
    Soweit ein Unterlassungsanspruch auf Wiederholungsgefahr gestützt ist, besteht er allerdings nur, wenn das beanstandete Verhalten auch schon zur Zeit seiner Begehung wettbewerbswidrig war (vgl. BGH GRUR 2009, 73 - Telefonieren für 0 Cent!, Tz. 15 m. w. N.).
  • OLG München, 22.04.2008 - 29 W 1211/08

    Unlauterer Wettbewerb: Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag durch

    Auszug aus OLG München, 30.04.2009 - 29 U 5351/08
    Sie dienen dem Schutz der Spieler und Spielinteressenten vor Glücksspielsucht; zu diesem Zweck setzen sie dem Werbeauftreten von Anbietern öffentlichen Glücksspiels auf dem Markt Grenzen (vgl. Senat WRP 2008, 972, 974 - Jackpot-Werbung).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus OLG München, 30.04.2009 - 29 U 5351/08
    Angesichts der umfassenden Aktivlegitimation der Klägerin (vgl. BGH GRUR 1995, 122 - Laienwerbung für Augenoptiker; BGH GRUR 1997, 758, 759 -Selbsternannter Sachverständiger; Fezer/Büscher, UWG, § 8, Rdn. 200; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., Einl. Rdn. 2.29) ist auch im vorliegenden Verfahren davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG bei der Klägerin vorliegen.
  • VGH Bayern, 18.12.2008 - 10 BV 07.558

    Staatliches Sportwettenmonopol in Bayern rechtmäßig

    Auszug aus OLG München, 30.04.2009 - 29 U 5351/08
    Ohne Erfolg beruft sich der Beklagte des Weiteren auf das Urteil des BayVGH vom 18.12.2008 - 10 BV 07.558, Rdn. 83 ff; die dort vorgenommene Auslegung von § 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GlüStV steht nicht im Widerspruch zur Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften im Streitfall.
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus OLG München, 30.04.2009 - 29 U 5351/08
    Ohne Erfolg beruft sich der Beklagte im vorliegenden Zusammenhang auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02, in juris dokumentiert.
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 30.04.2009 - 29 U 5351/08
    Die Revision war nicht zuzulassen, weil die Sache keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO hat und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO nicht vorliegen (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65 ff.).
  • BGH, 04.03.2008 - KZR 36/05

    Entgegennahme von Lotterien und Wetten im Wege des Postwettgeschäfts

    Auszug aus OLG München, 30.04.2009 - 29 U 5351/08
    c) Bei den Werberegelungen in § 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GlüStV handelt es sich um Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG (vgl. BGH WRP 2008, 1376, Tz. 50 - Post-Wettannahmestelle; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 4, Rdn. 11.137b).
  • LG Köln, 18.02.2020 - 31 O 152/19

    In Deutschland erlaubte Glücksspielwerbung ist wettbewerbswidrig, wenn sie

    Es ist daher von Dienstleistungen "verwandter Art" auszugehen, die demselben Markt iSd. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG zuzurechnen sind (vgl. in Bezug auf Glücksspielangebote innerhalb und außerhalb von Spielbanken auch OLG München, Urt. v. 30.04.2009, Az. 29 U 5351708 = BeckRS 2009, 16644; LG Berlin, Urt. v. 06.06.2019, Az. 16 O 67/18, Anl. CBH 34, AH II).
  • LG Kiel, 27.09.2013 - 17 O 147/13

    AGB-Kontrollklage: Kontroll-und Hinweispflicht eines Onlineshop-Betreibers bei

    Dies ergibt sich im Übrigen bereits daraus, dass ihm sämtliche Industrie- und Handelskammern angehören, die nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 UKlaG ihrerseits zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen aktivlegitimiert sind und damit auch die Aktivlegitimation dem Kläger vermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 29.09.1994, I ZR 138/92; OLG München, Urteil vom 30.04.2009, 29 U 5351/08).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2009 - 6 U 133/09

    Werbung für Sonderverlosung durch staatliche Lotteriegesellschaft

    Dies kann insbesondere bei einer großformatigen Abbildung attraktiver und sichtlich zufriedener Menschen, die sich dem Glücksspiel hingeben oder (vermeintlich) das Ambiente prägen, anzunehmen sein (vgl. OLG München, WRP 2009, 1014).
  • OLG München, 27.04.2023 - 29 U 7344/21

    Irische Impotenzfernbehandlung

    Die Begriffe sind weit auszulegen (BGH GRUR 1997, 479, 480 - Münzangebot; GRUR 1998, 489, 490 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III; GRUR 2000, 438, 440 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner; GRUR 2007, 610 Rn. 17 - Sammelmitgliedschaft V; WRP 2007, 1088 Rn. 14 - Krankenhauswerbung; Senat, WRP 2009, 1014, 1015 - TATENDRANG).
  • OLG München, 17.03.2011 - 29 U 2819/10

    Unlautere Werbung für Glücksspiele

    Abgesehen davon, dass zumindest das Verhalten des Beklagten zu 1. sehr wohl auch ohne den Kläger einer lauterkeitsrechtlichen Überprüfung unterzogen wird (vgl. Senat, Beschl. v. 27. April 2010 - 29 W 1209/10 - Jackpot-Werbung II ; Urt. v. 30. April 2009 - 29 U 5351/08; Urt. v. 31. Juli 2008 - 29 U 3580/07 - TATENDRANG ; Beschl. v. 22. April 2008 - 29 W 1211/08 - Jackpot-Werbung ; sämtlich in [...] nachgewiesen), kann die Notwendigkeit der lauterkeitsrechtlichen Kontrolle eines Teils der Marktteilnehmer keinen Grund dafür bieten, den anderen Teil nicht zu kontrollieren.
  • OLG Stuttgart, 04.12.2014 - 2 U 158/12

    Wettbewerbsverstöße von Lotterieveranstaltern und Lottoannahmestellen:

    Die Klage des aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG aktivlegitimierten Klägers (vgl. OLG München, WRP 2009, 1014, bei juris Rz. 22; OLG Hamm, WRP 2013, 1394, bei juris Rz. 26) ist mit dem Hauptklageantrag zulässig, aber unbegründet.
  • OLG Hamm, 23.03.2021 - 4 U 130/20

    Wettbewerbswidrige Bewerbung von Tierfuttermittel; Klagebefugnis von

    Die Begriffe sind weit auszulegen (BGH GRUR 1997, 479 (480) - Münzangebot; BGH GRUR 1998, 489 (490) - Unbestimmter Unterlassungsantrag III; BGH GRUR 2000, 438 (440, 391) - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; BGH GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner; BGH GRUR 2007, 610 Rn. 17 - Sammelmitgliedschaft V; BGH WRP 2007, 1088 Rn. 14 - Krankenhauswerbung; OLG München WRP 2009, 1014 (1015)).
  • LG Trier, 23.12.2023 - 7 HKO 59/20

    Unterlassungsanspruch eines Vereins gegen den unlauteren Wettbewerb gegen die

    Die Begriffe sind weit auszulegen (BGH GRUR 1997, 479 (480) - Münzangebot; BGH GRUR 1998, 489 (490) - Unbestimmter Unterlassungsantrag III; BGH GRUR 2000, 438 (440, 391) - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; BGH GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner; BGH GRUR 2007, 610 Rn. 17 - Sammelmitgliedschaft V; BGH WRP 2007, 1088 Rn. 14 - Krankenhauswerbung; OLG München WRP 2009, 1014 (1015)).
  • OLG München, 17.03.2011 - 29 U 2820/10

    Wettbewerbsverstoß: Missbräuchliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen

    Abgesehen davon, dass zumindest das Verhalten des Beklagten zu 1. sehr wohl auch ohne den Kläger einer lauterkeitsrechtlichen Überprüfung unterzogen wird (vgl. Senat, Beschl. v. 27. April 2010 - 29 W 1209/10 - Jackpot-Werbung II; Urt. v. 30. April 2009 - 29 U 5351/08; Urt. v. 31. Juli 2008 -29 U 3580/07 - TATENDRANG; Beschl. v. 22. April 2008 -29 W 1211/08 - Jackpot-Werbung; sämtlich in juris nachgewiesen), kann die Notwendigkeit der lauterkeitsrechtlichen Kontrolle eines Teils der Marktteilnehmer keinen Grund dafür bieten, den anderen Teil nicht zu kontrollieren.
  • OLG München, 10.12.2009 - 29 U 3789/09

    Wettbewerbsverstoß: Verteilung einer Patienteninformation zur Krankenkassenwahl

    b) Angesichts der umfassenden Aktivlegitimation der Antragstellerin (vgl. BGH GRUR 1997, 758 [759] - Selbsternannter Sachverständiger; Senat WRP 2009, 1014 [1015]; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl. 2009, Einl. Rz. 2.29; jeweils m. w. N.) ist auch im Streitfall davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG vorliegen.
  • OLG München, 31.03.2011 - 29 U 4835/10

    Unlauterer Wettbewerb: Missbrauch der Klagebefugnis durch einen Wettbewerbsverein

  • LG München I, 23.12.2010 - 17 HKO 2564/09

    Unlauterer Wettbewerb: Verstoß gegen dem Minderjährigenschutz dienende

  • LG Berlin, 07.02.2012 - 15 O 133/11
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Rechtsprechung
   LG Köln, 09.07.2009 - 31 O 599/08   

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https://dejure.org/2009,8353
LG Köln, 09.07.2009 - 31 O 599/08 (https://dejure.org/2009,8353)
LG Köln, Entscheidung vom 09.07.2009 - 31 O 599/08 (https://dejure.org/2009,8353)
LG Köln, Entscheidung vom 09. Juli 2009 - 31 O 599/08 (https://dejure.org/2009,8353)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Bewerbung eines Online-Glücksspielangebots einer juristischen Person nach dem Recht von Gibraltar in deutscher Sprache; Rechtliche Ausgestaltung eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ...

  • kanzlei.biz

    Deutschsprachiges Glücksspiel aus dem Ausland

  • kanzlei.biz

    Deutschsprachiges Glücksspiel aus dem Ausland

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 4 GlüStV; § 2 Abs. 1 GlüStV AG (NRW) ; §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 UWG
    Das Verbot für Glücksspielwerbung im Internet ist verfassungsgemäß

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Verbot von Online-Glücksspielen durch Glücksspielstaatsvertrag gerechtfertigt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Grundrecht der Berufsfreiheit steht Verbot von Online-Glücksspielen nicht entgegen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfWG 2009, 311
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus LG Köln, 09.07.2009 - 31 O 599/08
    Die Neuregelung des Glücksspielrechts im GlüStV genügt nach Auffassung der Kammer in vollem Umfang den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28.03.2006 (1 BvR 1054/01) für die Rechtfertigung eines staatlichen Monopols für Sportwetten aufgestellt hat, und die analog auch für eine die Berufsfreiheit im Sinne einer objektiven Berufswahleinschränkung berührende Regelung des Glücksspielrechts, wie sie der GlüStV vornimmt, gelten.

    Der zentralen Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, nämlich der konsequenten Ausrichtung der Gesamtregelung am Ziel der Bekämpfung der Wettsucht und Spielleidenschaft im Sinne einer aktiven Suchtprävention (BVerfG, Urteil vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 -, insbesondere Rn. 98 ff., 118 ff., 126, 149), hat der Gesetzgeber in vielfacher Hinsicht Rechnung getragen.

    Unabhängig von der Frage, ob andere Angebote wie Spielautomaten im öffentlichen Raum ein noch höheres Suchtpotential aufweisen, sind aus suchtpräventiver Sicht auch die Möglichkeit, unmittelbar von zu Hause aus zu spielen, verbunden mit der daraus resultierenden mangelnden sozialen Kontrolle und der geradezu grenzenlosen Vielfalt des Angebots zu nennen, die das Angebot von Online-Glücksspielen als besonders gefährlich erscheinen lassen (vgl. BVerfG, Urteil vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 - Rn. 139 und Beschluss vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 - Rn. 40, 48, 59; Schlussanträge des Generalanwalts Z in der Rechtssache C-42/07 - "Liga Portuguesa" -, Rn. 266 ff.).

    Die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts entsprechen insoweit denen des Grundgesetzes (BVerfG, Urteil vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 - Rn. 144; BGH, Urteil vom 14.02.2008 - I ZR 207/05 - "Oddset", Rn. 24).

  • OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 6 U 93/07

    Verbot des Glücksspiels im Internet

    Auszug aus LG Köln, 09.07.2009 - 31 O 599/08
    Das Argument der Beklagten, ein Verbot von Online-Glücksspielen führe lediglich dazu, dass die Spielinteressenten auf illegale Angebote auswichen, kann - die Richtigkeit der Behauptung unterstellt - ebenfalls keine Verpflichtung des Gesetzgebers begründen, den nach seiner Einschätzung gebotenen Schutzstandard zu verringern (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 04.06.2009 - 6 U 93/07 -, Rn. 66 m.w.Nw.).

    Im Hinblick auf die überragende Bedeutung der mit der Regelung verfolgten Gemeinwohlziele hat die Kammer schließlich auch keine Zweifel daran, dass die Regelungen des GlüStV und des § 284 BGB verhältnismäßig im engeren Sinne sind (im Ergebnis ebenso BVerfG, Beschlüsse vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 - Rn. 23 ff., 17.12.2008 - 1 BvR 3409/08 - und vom 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08 - OLG Frankfurt, Urteil vom 04.06.2009 - 6 U 93/07 -, Rn. 60 ff.; VG Wiesbaden, Beschluss vom 26.02.2009 - 5 L 102/09 -, Rn. 7).

    Vielmehr kommt es allein auf die kohärente Regelung des vom GlüStV normierten Bereichs des Glücksspielrechts an (ebenso BVerfG, Beschluss vom 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08 -, Rn. 17; OLG Frankfurt, Urteil vom 04.06.2009 - 6 U 93/07 -, Rn. 78 ff., VG Wiesbaden Beschluss vom 26.02.2009 - 5 L 102/09 -, Rn. 8).

  • VG Wiesbaden, 26.02.2009 - 5 L 102/09

    Untersagung der Sportwetten-Vermittlung in Hessen

    Auszug aus LG Köln, 09.07.2009 - 31 O 599/08
    Im Hinblick auf die überragende Bedeutung der mit der Regelung verfolgten Gemeinwohlziele hat die Kammer schließlich auch keine Zweifel daran, dass die Regelungen des GlüStV und des § 284 BGB verhältnismäßig im engeren Sinne sind (im Ergebnis ebenso BVerfG, Beschlüsse vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 - Rn. 23 ff., 17.12.2008 - 1 BvR 3409/08 - und vom 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08 - OLG Frankfurt, Urteil vom 04.06.2009 - 6 U 93/07 -, Rn. 60 ff.; VG Wiesbaden, Beschluss vom 26.02.2009 - 5 L 102/09 -, Rn. 7).

    Vielmehr kommt es allein auf die kohärente Regelung des vom GlüStV normierten Bereichs des Glücksspielrechts an (ebenso BVerfG, Beschluss vom 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08 -, Rn. 17; OLG Frankfurt, Urteil vom 04.06.2009 - 6 U 93/07 -, Rn. 78 ff., VG Wiesbaden Beschluss vom 26.02.2009 - 5 L 102/09 -, Rn. 8).

  • BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen

    Auszug aus LG Köln, 09.07.2009 - 31 O 599/08
    Im Hinblick auf die überragende Bedeutung der mit der Regelung verfolgten Gemeinwohlziele hat die Kammer schließlich auch keine Zweifel daran, dass die Regelungen des GlüStV und des § 284 BGB verhältnismäßig im engeren Sinne sind (im Ergebnis ebenso BVerfG, Beschlüsse vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 - Rn. 23 ff., 17.12.2008 - 1 BvR 3409/08 - und vom 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08 - OLG Frankfurt, Urteil vom 04.06.2009 - 6 U 93/07 -, Rn. 60 ff.; VG Wiesbaden, Beschluss vom 26.02.2009 - 5 L 102/09 -, Rn. 7).

    Vielmehr kommt es allein auf die kohärente Regelung des vom GlüStV normierten Bereichs des Glücksspielrechts an (ebenso BVerfG, Beschluss vom 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08 -, Rn. 17; OLG Frankfurt, Urteil vom 04.06.2009 - 6 U 93/07 -, Rn. 78 ff., VG Wiesbaden Beschluss vom 26.02.2009 - 5 L 102/09 -, Rn. 8).

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus LG Köln, 09.07.2009 - 31 O 599/08
    Unabhängig von der Frage, ob andere Angebote wie Spielautomaten im öffentlichen Raum ein noch höheres Suchtpotential aufweisen, sind aus suchtpräventiver Sicht auch die Möglichkeit, unmittelbar von zu Hause aus zu spielen, verbunden mit der daraus resultierenden mangelnden sozialen Kontrolle und der geradezu grenzenlosen Vielfalt des Angebots zu nennen, die das Angebot von Online-Glücksspielen als besonders gefährlich erscheinen lassen (vgl. BVerfG, Urteil vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 - Rn. 139 und Beschluss vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 - Rn. 40, 48, 59; Schlussanträge des Generalanwalts Z in der Rechtssache C-42/07 - "Liga Portuguesa" -, Rn. 266 ff.).

    Im Hinblick auf die überragende Bedeutung der mit der Regelung verfolgten Gemeinwohlziele hat die Kammer schließlich auch keine Zweifel daran, dass die Regelungen des GlüStV und des § 284 BGB verhältnismäßig im engeren Sinne sind (im Ergebnis ebenso BVerfG, Beschlüsse vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 - Rn. 23 ff., 17.12.2008 - 1 BvR 3409/08 - und vom 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08 - OLG Frankfurt, Urteil vom 04.06.2009 - 6 U 93/07 -, Rn. 60 ff.; VG Wiesbaden, Beschluss vom 26.02.2009 - 5 L 102/09 -, Rn. 7).

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 207/05

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht

    Auszug aus LG Köln, 09.07.2009 - 31 O 599/08
    Die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts entsprechen insoweit denen des Grundgesetzes (BVerfG, Urteil vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 - Rn. 144; BGH, Urteil vom 14.02.2008 - I ZR 207/05 - "Oddset", Rn. 24).

    Die Beklagten können sich nicht auf die Ausführungen des BGH in der "Oddset"-Entscheidung (Urteil vom 14.02.2008 - I ZR 207/05 -, Rn. 28) stützen.

  • EuGH, 10.03.2009 - C-169/07

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST

    Auszug aus LG Köln, 09.07.2009 - 31 O 599/08
    Auch in dem von den Beklagten angeführten Urteil vom 10.03.2009 (C-169/07 "Hartlauer") ist der EuGH von einer Einschätzungsprärogative des nationalen Gesetzgebers ausgegangen (Rn. 53).
  • BVerfG, 17.12.2008 - 1 BvR 3409/08
    Auszug aus LG Köln, 09.07.2009 - 31 O 599/08
    Im Hinblick auf die überragende Bedeutung der mit der Regelung verfolgten Gemeinwohlziele hat die Kammer schließlich auch keine Zweifel daran, dass die Regelungen des GlüStV und des § 284 BGB verhältnismäßig im engeren Sinne sind (im Ergebnis ebenso BVerfG, Beschlüsse vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 - Rn. 23 ff., 17.12.2008 - 1 BvR 3409/08 - und vom 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08 - OLG Frankfurt, Urteil vom 04.06.2009 - 6 U 93/07 -, Rn. 60 ff.; VG Wiesbaden, Beschluss vom 26.02.2009 - 5 L 102/09 -, Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2008 - 4 B 606/08

    Pokerverbot: Behörde muss erneut prüfen

    Auszug aus LG Köln, 09.07.2009 - 31 O 599/08
    Dass die Erfahrung und Auffassungsgabe des Spielers, insbesondere die Fähigkeit, an Hand der ihm bekannten aufgedeckten Karten und aus dem Verhalten der Mitspieler mit einer gewissen Erfolgswahrscheinlichkeit auf deren Karten zu schließen, einen Einfluss auf den Spielerfolg haben, ändert nichts daran, dass beim Pokern das Zufallselement im Vordergrund steht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2009 - 1 S 203.8 -, Rn. 7; OVG NW, Beschluss vom 10.06.2008 - 4 B 606/08 -, Rn. 14 jeweils m.w.Nw.).
  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus LG Köln, 09.07.2009 - 31 O 599/08
    Aus den hiergegen von den Beklagten und Stimmen in der Literatur (etwa Reichert/Winkelmüller, EuZW 2007, 214) angeführten Entscheidungen des EuGH, insbesondere dem Urteil vom 06.03.2007 (C-338/04, 359/04, 360/04 "Placanica") ergibt sich weder eine Pflicht des nationalen Gesetzgebers, sämtliche Bereiche des Glücksspielrechts kohärent zu regeln, noch eine Berechtigung der nationalen Gerichte, Geeignetheit und Erforderlichkeit der Maßnahmen an Hand eines strengeren als dem in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorgesehenen Maßstabs zu überprüfen.
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 93/10

    Poker im Internet

    Das Landgericht hat die Beklagten antragsgemäß verurteilt (LG Köln, ZfWG 2009, 311).
  • LG Köln, 22.10.2009 - 31 O 552/08

    Hinweis eines Glücksspielanbieters in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur

    (vgl. BVerfG, Urteil v. 28.03.2006, Az: 1 BvR 1054/01, Rn 139; BVerfG, Beschluss v. 14.10.2008, 1 BvR 928/08, Rn. 40, 48, 59; Schlussanträge des Generalanwalts Yves Bot in der Rechtssache C- 42/07 "Liga Portuguesa", Rn. 266 ff.; LG Köln, Urteil v. 09.07.2009, Az. 31 O 599/08) Bestätigt wird das Ziel der Suchtprävention durch die weiteren im GlüStV geregelten Beschränkungen (vgl. §§ 4 Abs. 3, 5 - 11 und 21 GlüStV) und die in § 1 GlüStV normierten Zielsetzungen.

    Es kommt alleine auf die kohärente Regelung des vom GlüStV normierten Bereichs des Glückspielrechts an (BVerfG, Beschluss v. 20.03.2009, Az. 1 BvR 2410/08, Rn. 17; LG Köln, Urteil v. 09.07.2009, Az.: 31 O 599/08 m.w.N.) Der EuGH hat wiederholt die Systematik und Kohärenz nur bezüglich einer einzelnen Regelung überprüft.

  • OLG Schleswig, 31.07.2009 - 3 U 27/09

    Glücksspielverbot im Internet: Verfassungs- und Europarechtskonformität des

    Wie das Landgericht bereits ausgeführt hat (und entsprechend etwa das OLG Frankfurt, Urt. vom 4. Juni 2009, a.a.O., Seite 64; LG Köln, Urt. vom 9. Juli 2009, 31 O 599/08, S. 22; LG Hannover, Urt. vom 28. Januar 2009, 21 O 105/08, S. 9), ist aber auch kein Grund dafür ersichtlich, warum nicht für unterschiedliche Glücks- und Geldspiele unterschiedliche Wege der Regulierung festgelegt werden können, solange nur der Zweck der Eindämmung der Spielsucht und der Prävention vor der Spielsucht beachtet wird.
  • LG Köln, 25.02.2010 - 31 O 717/09

    Angebot von Glücksspielen im Internet bei nachempfundenen typischen

    Urteil Az. 31 O 599/08.

    Das Urteil ist hinsichtlich der Ziffern 1., 3. und 4. gegen Sicherheitsleistung ∗ http://openjur.de/u/141094.html (= openJur 2011, 69088).

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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 15.05.2009 - 4 HK O 78/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28322
LG Koblenz, 15.05.2009 - 4 HK O 78/09 (https://dejure.org/2009,28322)
LG Koblenz, Entscheidung vom 15.05.2009 - 4 HK O 78/09 (https://dejure.org/2009,28322)
LG Koblenz, Entscheidung vom 15. Mai 2009 - 4 HK O 78/09 (https://dejure.org/2009,28322)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfWG 2009, 311
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 31.07.2008 - 29 U 3580/07

    Unlautere Werbung: Einseitige Hervorhebung der Möglichkeit eines besonders hohen

    Auszug aus LG Koblenz, 15.05.2009 - 4 HKO 78/09
    Ob diese Tätigkeit in Deutschland legal ist, spielt keine Rolle, insoweit kommt es allein auf das tatsächliche Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnises an, es ist Wettbewerbsverhältnis begründet, gesetzwidrig ist ( BGH GRUR 2005, 519 f. [BGH 24.02.2005 - I ZR 101/02] ; BayOLG München, Urt. v. 31.07.2008, 29 U 3580/07 ).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 101/02

    Vitamin-Zell-Komplex

    Auszug aus LG Koblenz, 15.05.2009 - 4 HKO 78/09
    Ob diese Tätigkeit in Deutschland legal ist, spielt keine Rolle, insoweit kommt es allein auf das tatsächliche Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnises an, es ist Wettbewerbsverhältnis begründet, gesetzwidrig ist ( BGH GRUR 2005, 519 f. [BGH 24.02.2005 - I ZR 101/02] ; BayOLG München, Urt. v. 31.07.2008, 29 U 3580/07 ).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 6 S 3205/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,21013
VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 6 S 3205/08 (https://dejure.org/2009,21013)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.06.2009 - 6 S 3205/08 (https://dejure.org/2009,21013)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Juni 2009 - 6 S 3205/08 (https://dejure.org/2009,21013)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Summarische Prüfung der Vereinbarkeit des GlüStVtrG BW mit Europa- und Verfassungsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfWG 2009, 311
  • ZfWG 2009, 311 (Kurzwiedergabe)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (37)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 6 S 3205/08
    Von der Zulässigkeit der Begründung eines staatlichen Monopols nach dem Gemeinschaftsrecht im Bereich der Sportwetten gehen im übrigen  auch der EFTA-Gerichtshof (Urt. vom 14.03.2007 - E-1/06 -, mit Anm. Winkelmüller, GewArch 2007, 235; Urt. vom 30.05.2007, ZfWG 2007, 218, Rdnr. 59 mit Anm. Winkelmüller, GewArch 2007, 411), der Bundesgerichtshof (Beschl. vom 08.05.2007, NJW-RR 2007, 1491, Rdnr. 47) und hinsichtlich der innerstaatlichen Rechtslage auch das Bundesverfassungsgericht (Urt. vom 28.03.2006 , BVerfGE 115, 276, juris, Rdnr. 111, Beschl. vom 26.03.2007, a.a.O., juris, Rdnr. 44 zum Spielbankenmonopol in Bayern) aus.

    Denn es spricht - auch aus der Sicht des Gemeinschaftsrechts - viel dafür, dass "ein staatlicher Monopolbetreiber unter der wirksamen Kontrolle des Staates das Ziel der Suchtbekämpfung tendenziell besser durchsetzen kann als kommerzielle Betreiber" (vgl. EFTA-Gerichtshof, Urt. vom 14.03.2007 - E-1/06 - zum innerstaatlichen Recht vgl. BVerfG, Urt. vom 28.03.2006, a.a.O., Rdnr. 118, Beschl. vom 26.03.2007, a.a.O., Rdnr. 44).

    Dies hat der Senat bereits im Hinblick auf die bis zum 31.12.2007 geltende, auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 (a.a.O.) beruhende Rechtslage festgestellt (Beschl. vom 28.03.2007, VBlBW 2007, 419) und dabei darauf verwiesen, dass durch die zwischenzeitlich erfolgten Bemühungen des Landes zur Eindämmung der Spielsucht - auch - die in der Rechtsprechung des EuGH gestellten Anforderungen an die Aufrechterhaltung des staatlichen Wettmonopols erfüllt seien.

    Würdigt man die nach derzeitiger Gesetzeslage bestehenden Beschränkungen bei Ausübung des staatlichen Wettmonopols und dessen praktische Handhabung in ihrer Gesamtheit, ist (voraussichtlich) die Annahme begründet, dass inzwischen - anders als in der Zeit vor Erlass des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 (a.a.O.) - ein "hohes innerstaatliches Schutzniveau" (vgl. hierzu EFTA-Gerichtshof, Urt. vom 30.05.2007, a.a.O., Rdnr. 59) gegen Gefährdungen aus der Teilnahme an diesem Glücksspiel besteht und der Antragsgegner als Inhaber des Wettmonopols tatsächlich und ernsthaft die Bereitschaft erkennen lässt, die Gelegenheit zum Spiel zu reduzieren und die Teilnahme hieran nachhaltig zu erschweren.

    Denn auf eine Gefährdung der Spieler bei der Eingehung von Sportwetten hinweisende Erhebungen werden bereits im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 (a.a.O., Rdnr. 102) genannt und gewürdigt.

    Soweit das Bundesverfassungsgericht im Sportwettenurteil vom 28.03.2006 (a.a.O.) gefordert hat, dass der Gesetzgeber inhaltliche Kriterien betreffend Art und Zuschnitt der Sportwetten vorgeben müsse, geschah dies im Interesse des Spielerschutzes und nicht im Interesse des Grundrechtsschutzes der privaten Wettanbieter.

    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 (a.a.O.) enthält, wie das Gericht selbst - für das Land Bayern - klargestellt hat (Beschl. vom 01.04.2008 - 2 BvR 2680/07 -, NVwZ-RR 2008, 611, Rdnr. 34), keine Aussagen über den Vertrieb der vom Land veranstalteten Lotterien und Wetten und die Modalitäten der Vertriebsstruktur.

    Die Erteilung einer Glücksspielerlaubnis im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 AGGlüStV an das Land selbst ist entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 (a.a.O.) - bis dahin galt eine derartige "In-Sich-Erlaubnis" als entbehrlich (vgl. LT-Drs. 14/2205, S. 21 zu § 2 AGGlüStV) - in § 1 Abs. 3 AGGlüStV bereits angelegt; in dieser Bestimmung (§ 1 Abs. 5 AGGlüStV) wird auch die Ermächtigung erteilt, mit der Durchführung der Glücksspiele eine unter dem maßgeblichen Einfluss des Landes stehende juristische Person des privaten Rechts zu beauftragen, die damit jedoch, wie aus der gesetzlichen Regelung deutlich hervor geht, selbst dann nicht zur eigentlichen Veranstalterin im Sinne des § 4 GlüStV wird, wenn sie einzelne Kriterien eines "Veranstalters" erfüllt und entsprechende Maßnahmen ergreift.

    Die Erteilung der Glücksspielerlaubnis an das Land, vertreten durch das  Finanzministerium, durch das Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige Aufsichtsbehörde trägt auch der Vorgabe im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 (a.a.O.) Rechnung, wonach die Glücksspielaufsicht künftig nicht mehr durch eine Behörde ausgeübt werden darf, die für die Finanzen des Landes zuständig ist (vgl. § 9 Abs. 6 GlüStV und hierzu LT-Drs. 14/2205, S. 31 zu § 16 AGGlüStV).

  • VGH Bayern, 18.12.2008 - 10 BV 07.558

    Staatliches Sportwettenmonopol in Bayern rechtmäßig

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 6 S 3205/08
    Das hierdurch begründete staatliche Monopol für die Durchführung von Sportwetten verstößt nach der Rechtsprechung des Senats jedoch - voraussichtlich weder gegen Bestimmungen des EG-Vertrags (vgl. Beschl. vom 17.03.2008 - 6 S 3069/07 -, ZfWG 2008, 131 sowie vom 16.10.2008 - 6 S 1288/08 -, VBlBW 2009, 57 = GewArch 2009, 73 = ZfWG 2008, 446 mit Anm. Ruttig, ZfWG 2008, 451; so auch BayVGH, Urt. vom 18.12.2008 - 10 BV 07.558 -, juris, Beschl. vom 02.06.2008, ZfWG 2008, 197 mit Anm. Ruttig, ZfWG 2008, 202; Hamb. OVG, Beschl. vom 25.03.2008, ZfWG 2008, 136 und vom 26.09.2008 - 4 Bs 106/08 -, juris; OVG NW, Beschl. vom 22.02.2008, ZfWG 2008, 122, vom 30.07.2008, ZfWG 2008, 264 und vom 27.10.2008 - 4 B 1774/07 -, juris; kritisch Hess. VGH, Beschl. vom 13.08.2008, ZfWG 2008, 272) noch stellt es einen rechtswidrigen Eingriff in die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) dar.

    Denn aufgrund der Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag und dem Ausführungsgesetz des Landes ist die Eingehung von Sportwetten in vielfacher Hinsicht erschwert und der Anreiz hierfür deutlich vermindert, so etwa durch die generelle Einschränkung der Werbung, den Verzicht auf Fernsehwerbung, das Verbot der Internetwette, die Beschränkung des Höchsteinsatzes (vgl. § 6 Abs. 1 AGGlüStV), den Gefahrenhinweis auf Spielscheinen, das Spielverbot für Minderjährige, den Verzicht auf Live- und Halbzeitwetten sowie die reduzierte Gewinnausschüttung (vgl. hierzu im einzelnen Hamb. OVG, Beschl. vom 25.03.2008,a.a.O., juris, Rdnr. 20; BayVGH, Urt. vom 18.12.2008, a.a.O., juris, Rdnr. 50 ff., Beschl. vom 16.09.2008 - 10 Cs 08.1909 -, juris, Rdnr. 19 ff.); die Ernsthaftigkeit und Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird zudem dadurch unterstrichen, dass seit deren Einführung (unstreitig) ein erheblicher Umsatzrückgang eingetreten ist.  .

    Der Senat geht insoweit, wie er schon früher entschieden hat (Beschl. v. 13.09.2007 - 6 S 375/07 -), davon aus, dass im Hinblick auf die vom EuGH anerkannte Befugnis des einzelstaatlichen Gesetzgebers, das Schutzniveau gegen Gefährdungen der Gesundheit und der Sozialordnung durch Suchtverhalten im Einzelfall zu bestimmen, jede einzelne Form des Glücksspiels einer getrennten Beurteilung unterliegt (so auch Hamb. OVG, Beschl. vom 25.03.2008, a.a.O.; BayVGH, Urt. vom 18.12.2008, a.a.O., juris, Rdnr. 108, Beschl. vom 02.06.2008, a.a.O., juris, Rdnr. 29 mit Anm. Ruttig, ZfWG 2008, 202; OVG NW, Beschl. vom 30.07.2008, a.a.O.; vgl. auch EFTA-Gerichtshof, Urt. vom 30.05.2007, a.a.O. Rdnr. 56; a.A. Nieders. OVG, Beschl. vom 08.07.2008, ZfWG 2008, 255).

    Denn für die berufliche Betätigungsfreiheit privater Wettanbieter hat die nähere Ausgestaltung der von dem Staatsmonopol vertriebenen Sportwetten im Hinblick auf das Erfordernis, dass der Gesetzgeber alle wesentlichen Entscheidungen selbst trifft, keine Bedeutung (vgl. hierzu BayVGH, Urt. vom 18.12.2008, a.a.O., juris Rdnr. 90).  .

    Es enthält (voraussichtlich) auch keine zwingende Vorgabe für eine weitergehende Reduzierung der Zahl der Annahmestellen (so auch BayVGH, Urt. vom 18.12.2008, a.a.O., juris, Rdnr. 68 f., Beschl. vom 19.09.2008 - 10 Cs 08.1831 -, juris, Rdnr. 37).

    Hierdurch wird die Ernsthaftigkeit und Wirksamkeit der vom Antragsgegner mit dem Ziel getroffenen Maßnahmen, die Spielsucht einzuschränken, nicht grundsätzlich in Frage gestellt.  Auch bei Beachtung der Werbebeschränkungen gemäß § 5 Abs. 1 und 2 GlüStV (vgl. hierzu BayVGH, Urt. vom 18.12.2008 a.a.O., juris, Rdnr. 79 ff.) ist ein gewisser Umfang an Werbung erforderlich, um die aus Gründen des Gesundheitsschutzes bezweckte Kanalisierung der Spielleidenschaft zu bewirken (vgl. EFTA-Gerichtshof, Urt. vom 30.05.2007, a.a.O., Rdnr. 54; Bot, a.a.O. Rdnr. 255).

    Dies folgt, wie der Senat bereits früher entschieden hat, schon daraus, dass das Land Baden-Württemberg aufgrund des föderalen Staatsaufbaus der Bundesrepublik hierauf keinen Einfluss zu nehmen vermag (Beschl. des Senats vom 12.11.2007 6 S 1435/07 - vom 29.09.2008 - 6 S 2408/08 -, BA S. 8; vom 05.11.2007 6 S 2223/07 -, juris, Rdnr. 18; für eine landesspezifische Betrachtung auch Hess. VGH, Beschl. vom 08.11.2007, ZfWG 2007, 438, juris, Rdnr. 25; BayVGH, Urt. vom 18.12.2008, a.a.O., juris, Rdnr. 114, Beschl. vom 03.08.2006, NVwZ 2006, 1430, juris, Rdnr. 44, 66; Nieders.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2008 - 6 S 3069/07

    Untersagung von Sportwetten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 6 S 3205/08
    Das hierdurch begründete staatliche Monopol für die Durchführung von Sportwetten verstößt nach der Rechtsprechung des Senats jedoch - voraussichtlich weder gegen Bestimmungen des EG-Vertrags (vgl. Beschl. vom 17.03.2008 - 6 S 3069/07 -, ZfWG 2008, 131 sowie vom 16.10.2008 - 6 S 1288/08 -, VBlBW 2009, 57 = GewArch 2009, 73 = ZfWG 2008, 446 mit Anm. Ruttig, ZfWG 2008, 451; so auch BayVGH, Urt. vom 18.12.2008 - 10 BV 07.558 -, juris, Beschl. vom 02.06.2008, ZfWG 2008, 197 mit Anm. Ruttig, ZfWG 2008, 202; Hamb. OVG, Beschl. vom 25.03.2008, ZfWG 2008, 136 und vom 26.09.2008 - 4 Bs 106/08 -, juris; OVG NW, Beschl. vom 22.02.2008, ZfWG 2008, 122, vom 30.07.2008, ZfWG 2008, 264 und vom 27.10.2008 - 4 B 1774/07 -, juris; kritisch Hess. VGH, Beschl. vom 13.08.2008, ZfWG 2008, 272) noch stellt es einen rechtswidrigen Eingriff in die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) dar.

    Zur näheren Begründung kann insoweit auf den Beschluss des Senats vom 17.03.2008 (a.a.O.) verwiesen werden, an dem der Senat auch nach erneuter Überprüfung festhält.  .

    Der zeitliche Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Übergangsfrist und das Inkrafttreten der vorgenannten gesetzlichen Regelungen rechtfertigt gemeinschaftsrechtlich keine andere Beurteilung, zumal die Anstrengungen zur Bekämpfung der Spielsucht durch die vorgenannten Gesetze, insbesondere den Glücksspielstaatsvertrag, noch eine erhebliche Intensivierung erfahren haben (VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 17.03.2008, a.a.O.).  .

    Dies hat der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 17.03.2008, a.a.O., und vom 16.10.2008, a.a.O. für die bis zum 31.12.2008 gültige Rechtslage entschieden, auf die insoweit verwiesen werden kann.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2008 - C-42/07

    NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS BOT KANN DIE PORTUGIESISCHE REGELUNG, DIE SANTA

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 6 S 3205/08
    Hiermit stimmen auch die Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 14.10.2008 im Verfahren C - 42/07 (Liga Portuguesa) überein, das die gesetzliche Erweiterung eines einem gemeinnützigen portugiesischen Unternehmen verliehenen Lotterie- und Wettmonopols auf alle elektronischen Kommunikationsmittel betrifft.

    Unter Berufung auf das Urteil des EFTA-Gerichtshofs geht auch Bot in seinen Schlussanträgen vom 14.10.2008 (a.a.O., Rdnr. 311 bis 314) im Fall der Verleihung eines Ausschließlichkeitsrechts an ein Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht von einem wirksameren Schutz der Verbraucher als bei einer Konzessionsvergabe an private Betreiber aus.

    Von dieser Rechtsansicht geht im Übrigen auch der Generalanwalt Bot in seinen in Kenntnis der genannten Kommissionsstellungnahmen gestellten Schlussanträgen vom 14.10.2008 (C - 42/07 , Rdnr. 306) aus, indem er ausführt, dass das Ermessen der Mitgliedstaaten bei der Festlegung des Schutzniveaus in Bezug auf die Gefahren der Glücks- und Geldspiele das Recht einschließe, für unterschiedliche Spiele unterschiedliche Betriebsweisen vorzusehen.

  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 6 S 3205/08
    Nach der Rechtsprechung des EuGH steht dem einzelstaatlichen Gesetzgeber ein ausreichendes Ermessen - das Bundesverfassungsgericht spricht insoweit von einem Prognosevorrang (vgl. Beschl. vom 26.03.2007, GewArch 2007, 242, Rdnr. 39, 42) - bei der Beurteilung der Frage zu, welche Erfordernisse für eine Einschränkung des Glücksspielmarkts sich aus Gründen des Verbraucherschutzes und des Schutzes der Sozialordnung ergeben (EuGH, Urt. vom 06.03.2007, a.a.O., Rdnr. 47; Urt. vom 06.11.2003, a.a.O., Rdnr. 63).

    Von der Zulässigkeit der Begründung eines staatlichen Monopols nach dem Gemeinschaftsrecht im Bereich der Sportwetten gehen im übrigen  auch der EFTA-Gerichtshof (Urt. vom 14.03.2007 - E-1/06 -, mit Anm. Winkelmüller, GewArch 2007, 235; Urt. vom 30.05.2007, ZfWG 2007, 218, Rdnr. 59 mit Anm. Winkelmüller, GewArch 2007, 411), der Bundesgerichtshof (Beschl. vom 08.05.2007, NJW-RR 2007, 1491, Rdnr. 47) und hinsichtlich der innerstaatlichen Rechtslage auch das Bundesverfassungsgericht (Urt. vom 28.03.2006 , BVerfGE 115, 276, juris, Rdnr. 111, Beschl. vom 26.03.2007, a.a.O., juris, Rdnr. 44 zum Spielbankenmonopol in Bayern) aus.

    Denn es spricht - auch aus der Sicht des Gemeinschaftsrechts - viel dafür, dass "ein staatlicher Monopolbetreiber unter der wirksamen Kontrolle des Staates das Ziel der Suchtbekämpfung tendenziell besser durchsetzen kann als kommerzielle Betreiber" (vgl. EFTA-Gerichtshof, Urt. vom 14.03.2007 - E-1/06 - zum innerstaatlichen Recht vgl. BVerfG, Urt. vom 28.03.2006, a.a.O., Rdnr. 118, Beschl. vom 26.03.2007, a.a.O., Rdnr. 44).

  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 6 S 3205/08
    In der Rechtsprechung des EuGH ist anerkannt, dass im Zusammenhang mit der Veranstaltung und Durchführung von Glücksspielen der Dienstleistungsfreiheit aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses wie etwa dem Verbraucherschutz, der Betrugsvorbeugung und der Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu erhöhten Ausgaben durch innerstaatliche Regelungen Beschränkungen auferlegt werden können, dass es Sache des jeweiligen Einzelstaates ist, das Schutzniveau bei den einzelnen Formen des Glücksspiels zu bestimmen und dass Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit zulässig sind, soweit diese wirklich dem Ziel dienen, die Gelegenheit zum Spiel zu vermindern, diese geeignet sind, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Ziels zu gewährleisten und die auferlegten Beschränkungen nicht außer Verhältnis zu diesen Zielen stehen (EuGH, Urt. vom 06.03.2007, ZfWG 2007, 125 ; Urt. vom 06.11.2003, NJW 2004, 139, Rdnr. 76 ; Urt. vom 21.10.1999, GewArch 2000, 19, Rdnr. 38 ; Urt. vom 21.09.1999, DVBl. 2000, 211 ); dabei müssen sie auf jeden Fall in nicht diskriminierender Form angewandt werden.

    Hiermit stimmt auch das Urteil des EuGH vom 21.10.1999 (a.a.O., Rdnr. 38) überein.

    So hat der EuGH im Rahmen des innerstaatlichen Ermessens die Begründung eines Staatsmonopols, sofern es nach seiner Zielsetzung gerechtfertigt ist, auch dann als rechtmäßig anerkannt, wenn andere Staaten größere Freiräume für private Anbieter zuließen, ohne dass sich daraus unerträgliche Missstände ergeben hätten (Urt. vom 21.09.1999, a.a.O., Rdnr. 36, , vom 21.10.1999, a.a.O., Rdnr. 33, ).

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 71/08

    Zulässigkeit einer Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 6 S 3205/08
    Der Senat geht insoweit, wie er schon früher entschieden hat (Beschl. v. 13.09.2007 - 6 S 375/07 -), davon aus, dass im Hinblick auf die vom EuGH anerkannte Befugnis des einzelstaatlichen Gesetzgebers, das Schutzniveau gegen Gefährdungen der Gesundheit und der Sozialordnung durch Suchtverhalten im Einzelfall zu bestimmen, jede einzelne Form des Glücksspiels einer getrennten Beurteilung unterliegt (so auch Hamb. OVG, Beschl. vom 25.03.2008, a.a.O.; BayVGH, Urt. vom 18.12.2008, a.a.O., juris, Rdnr. 108, Beschl. vom 02.06.2008, a.a.O., juris, Rdnr. 29 mit Anm. Ruttig, ZfWG 2008, 202; OVG NW, Beschl. vom 30.07.2008, a.a.O.; vgl. auch EFTA-Gerichtshof, Urt. vom 30.05.2007, a.a.O. Rdnr. 56; a.A. Nieders. OVG, Beschl. vom 08.07.2008, ZfWG 2008, 255).

    Die in den Vorlagebeschlüssen wegen mangelnder Kohärenz der Ausgestaltung des Glücksspielmarkts zum staatlichen Wettmonopol geltend gemachten Bedenken gegen dessen Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht (vgl. hierzu auch Nieders. OVG, Beschl. vom 08.07.2008, a.a.O., Aussetzungsbeschl. vom 29.09.2008 - 11 Lc 281/06 -) dürften deshalb voraussichtlich nicht durchgreifen.

  • VGH Bayern, 03.08.2006 - 24 CS 06.1365

    Sofortiges Verbot privater Sportwetten in Bayern rechtmäßig

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 6 S 3205/08
    In der Rechtsprechung besteht zwischenzeitlich Einvernehmen darüber (vgl. BayVGH, Beschl. vom 03.08.2006 - 24 Cs 06.1365 -, juris, Rdnr. 30; OVG NW, Beschl. vom 22.02.2008, a.a.O., juris, Rdnr. 62 f.; Hess. VGH, Beschl. vom 05.01.2007 - 2 TG 2911/06 -, juris, Rdnr. 23; BGH, Urt. vom 08.05.2007, NJW-RR 2007, 1491, Rdnr. 36), dass dies nicht der Fall ist (so auch Schriftsatz der EU-Kommission vom 10.12.2007, a.a.O., Rdnr. 33).

    Dies folgt, wie der Senat bereits früher entschieden hat, schon daraus, dass das Land Baden-Württemberg aufgrund des föderalen Staatsaufbaus der Bundesrepublik hierauf keinen Einfluss zu nehmen vermag (Beschl. des Senats vom 12.11.2007 6 S 1435/07 - vom 29.09.2008 - 6 S 2408/08 -, BA S. 8; vom 05.11.2007 6 S 2223/07 -, juris, Rdnr. 18; für eine landesspezifische Betrachtung auch Hess. VGH, Beschl. vom 08.11.2007, ZfWG 2007, 438, juris, Rdnr. 25; BayVGH, Urt. vom 18.12.2008, a.a.O., juris, Rdnr. 114, Beschl. vom 03.08.2006, NVwZ 2006, 1430, juris, Rdnr. 44, 66; Nieders.

  • BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 6 S 3205/08
    So hat das Bundesverfassungsgericht jüngst festgestellt, dass das die alte Rechtslage kennzeichnende grundlegende Regelungsdefizit behoben ist und auch kein den Bereich der Sportwetten betreffendes, grundlegendes tatsächliches Ausgestaltungsdefizit besteht und es auf eine konsistente Ausgestaltung des gesamten Glücksspielsektors aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht ankommt (BVerfG, Beschl. vom 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08 -).

    Dieses ist darin begründet, dass durch den Sofortvollzug der landesweit geltenden Untersagungsverfügung schon vor rechtskräftigem Abschluss des Hauptsacheverfahrens eine Beteiligung der Antragstellerin als (Mit-)Verursacherin an einer Öffnung des Wettmarkts für private Veranstalter und dessen Vertriebssystems verhindert wird und so in diesen wie auch in anderen Fällen der Vermietung an Sportwettenvermittler bereits jetzt deren Nachteile und schädliche Auswirkungen vermieden werden, die auch das staatliche Wettmonopol als solches verfassungsrechtlich und gemeinschaftsrechtlich rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschl. vom 20.03.2009, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2008 - 4 B 2056/07

    Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz für die Untersagung der Vermittlung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 6 S 3205/08
    Das hierdurch begründete staatliche Monopol für die Durchführung von Sportwetten verstößt nach der Rechtsprechung des Senats jedoch - voraussichtlich weder gegen Bestimmungen des EG-Vertrags (vgl. Beschl. vom 17.03.2008 - 6 S 3069/07 -, ZfWG 2008, 131 sowie vom 16.10.2008 - 6 S 1288/08 -, VBlBW 2009, 57 = GewArch 2009, 73 = ZfWG 2008, 446 mit Anm. Ruttig, ZfWG 2008, 451; so auch BayVGH, Urt. vom 18.12.2008 - 10 BV 07.558 -, juris, Beschl. vom 02.06.2008, ZfWG 2008, 197 mit Anm. Ruttig, ZfWG 2008, 202; Hamb. OVG, Beschl. vom 25.03.2008, ZfWG 2008, 136 und vom 26.09.2008 - 4 Bs 106/08 -, juris; OVG NW, Beschl. vom 22.02.2008, ZfWG 2008, 122, vom 30.07.2008, ZfWG 2008, 264 und vom 27.10.2008 - 4 B 1774/07 -, juris; kritisch Hess. VGH, Beschl. vom 13.08.2008, ZfWG 2008, 272) noch stellt es einen rechtswidrigen Eingriff in die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) dar.

    Der Senat geht insoweit, wie er schon früher entschieden hat (Beschl. v. 13.09.2007 - 6 S 375/07 -), davon aus, dass im Hinblick auf die vom EuGH anerkannte Befugnis des einzelstaatlichen Gesetzgebers, das Schutzniveau gegen Gefährdungen der Gesundheit und der Sozialordnung durch Suchtverhalten im Einzelfall zu bestimmen, jede einzelne Form des Glücksspiels einer getrennten Beurteilung unterliegt (so auch Hamb. OVG, Beschl. vom 25.03.2008, a.a.O.; BayVGH, Urt. vom 18.12.2008, a.a.O., juris, Rdnr. 108, Beschl. vom 02.06.2008, a.a.O., juris, Rdnr. 29 mit Anm. Ruttig, ZfWG 2008, 202; OVG NW, Beschl. vom 30.07.2008, a.a.O.; vgl. auch EFTA-Gerichtshof, Urt. vom 30.05.2007, a.a.O. Rdnr. 56; a.A. Nieders. OVG, Beschl. vom 08.07.2008, ZfWG 2008, 255).

  • OVG Hamburg, 25.03.2008 - 4 Bs 5/08

    Ausschluss von gewerblichen Glücksspielen durch private Veranstalter,

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2008 - 6 S 1288/08

    Zulassung privater Wettanbieter, Verfassungs- und Gemeinschaftsrechtskonformität

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2008 - 13 B 1215/07

    Werbung für Glücksspiele im Internet

  • BGH, 08.05.2007 - KVR 31/06

    Lotto im Internet

  • VGH Bayern, 02.06.2008 - 10 CS 08.1102

    Die Vermittlung von Sportwetten an einen im EU-Ausland konzessionierten

  • EFTA-Gerichtshof, 14.03.2007 - E-1/06

    EFTA-Überwachungsbehörde gegen Königreich Norwegen - Binnenmarkt und

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

  • EuGH, 13.11.2003 - C-42/02

    Lindman

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2007 - 6 S 2223/07

    Sportwettenvermittlung; DDR-Konzession; Internetzugang; Zumutbarkeit der

  • VGH Hessen, 05.01.2007 - 2 TG 2911/06

    Untersagung privater Sportwetten in Hessen

  • VGH Bayern, 10.07.2008 - 10 CS 08.1554

    Sportwetten; Vermittlung; Private Wettanbieter; Staatsmonopol

  • OVG Niedersachsen, 29.09.2008 - 11 LC 281/06

    Untersagung zur Vermittlung von Sportwetten für in Niedersachsen nicht

  • BVerfG, 01.04.2008 - 2 BvR 2680/07

    Gewerbliche Vermittlung von Lotterien und Wetten

  • EuGH, 13.07.2004 - C-262/02

    DAS IN FRANKREICH GELTENDE VERBOT DER INDIREKTEN FERNSEHWERBUNG FÜR ALKOHOLISCHE

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2006 - 11 ME 253/06

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

  • VGH Bayern, 19.09.2008 - 10 CS 08.1831

    Sportwetten; Verbot der Vermittlung

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2004 - 8 S 1870/04

    Keine Beschränkung der Sachprüfung des Beschwerdegerichts nach § 146 Abs 4 S 6

  • OVG Saarland, 04.04.2007 - 3 W 18/06

    Interessenabwägung im vorläufigen Rechtsschutz - Private Vermittlung von

  • VGH Hessen, 08.11.2007 - 7 TG 1921/07

    Untersagen von privaten Sportwetten

  • VG Stuttgart, 24.07.2007 - 4 K 4435/06

    Vorabentscheidungsersuchen an EuGH - zu den Voraussetzungen einer systematischen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2008 - 4 B 1774/07

    Zulässigkeit der Vermittlung von Sportwetten in Nordrhein-Westfalen nach

  • VGH Bayern, 16.09.2008 - 10 CS 08.1909

    Sportwetten; Verbot der Vermittlung

  • VGH Hessen, 13.08.2008 - 7 B 29/08

    Einstweiliger Rechtsschutz - Hessisches Glücksspielgesetz verstößt nicht

  • OVG Hamburg, 26.09.2008 - 4 Bs 106/08

    Untersagung privater Wettangebote in Hamburg

  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

  • EuGH, 26.11.2002 - C-100/01

    Oteiza Olazabal

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2007 - 6 S 1972/06

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter mit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2010 - 4 B 467/10

    Ordnungspflichtigkeit des Vermieters eines Ladenlokals bei Kenntnis und Duldung

    So auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 6 S 3205/08 -, Juris; OVG Rheinland Pfalz, Beschluss vom 12. Juli 2010 - 6 B 10727/10.OVG -.

    vgl. dazu auch in vergleichbaren Fällen VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 6 S 3205/08 -, Juris; OVG Rheinland Pfalz, Beschluss vom 12. Juli 2010 - 6 B 10727/10.OVG -.

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Rechtsprechung
   VG Hamburg, 08.07.2009 - 4 E 1677/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6199
VG Hamburg, 08.07.2009 - 4 E 1677/09 (https://dejure.org/2009,6199)
VG Hamburg, Entscheidung vom 08.07.2009 - 4 E 1677/09 (https://dejure.org/2009,6199)
VG Hamburg, Entscheidung vom 08. Juli 2009 - 4 E 1677/09 (https://dejure.org/2009,6199)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 80 VwGO; §§ 5, 9 GlueStV; § 75 HmbVwVG

  • Wolters Kluwer

    Werbung i.S.v. § 5 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) als Titelsponsoring; Verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken gegen das Glücksspielmonopol; Gleichbehandlung von Sportwetten und den der Gewerbeordnung unterliegenden Glücksspielangeboten

  • Glücksspiel & Recht

    Michael Stich darf beim Tennisturnier Rothenbaum nicht mit "bet-at-home" werben

  • kanzlei.biz

    Titelsponsoring ist Werbung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Glücksspiel-Werbeverbot für Michael Stichs Tennisturnier am Rothenbaum

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 908
  • ZfWG 2009, 311
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen

    Auszug aus VG Hamburg, 08.07.2009 - 4 E 1677/09
    Ein verfassungsrechtlich allein relevantes grundlegendes Umsetzungsdefizit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.03.2009, - 1 BvR 2410/08 -, Juris) ist weder dargetan noch unter Berücksichtigung des eingeschränkten Prüfungsumfangs im Eilverfahren ersichtlich.

    Auf eine "Kohärenz und Systematik" des gesamten Glücksspielsektors für die Vereinbarkeit eines staatlichen Wettmonopols mit Art. 12 GG kommt es nicht an (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.03.2009, - 1 BvR 2410/08 -, Juris).

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus VG Hamburg, 08.07.2009 - 4 E 1677/09
    Dafür spricht nicht zuletzt der Umstand, dass der EuGH bei seiner Forderung nach einer kohärenten und systematischen Begrenzung der Spieltätigkeiten in Randziffer 53 auf die Randziffern 62 und 67 seiner ...-Entscheidung (Urt. v. 06.11.2003, - C - 243/01 -) verweist.
  • EuGH, 27.06.1990 - C-67/89

    Berkenheide / Hauptzollamt Münster

    Auszug aus VG Hamburg, 08.07.2009 - 4 E 1677/09
    Dass im Zusammenhang mit dem ...-Urteil vom 21.10.1999 (- C-67/89 -) von Beschränkungen der "Spieltätigkeiten" die Rede ist (...-Urteil Rz 67), liegt daran, dass der EuGH im ...-Urteil Formulierungen aus Entscheidungen betreffend Lotterien und Geldspielautomaten zitiert.".
  • VG Braunschweig, 21.03.2007 - 5 B 334/06

    Verstoß der Untersagung der gewerblichen Vermittlung von Sportwetten nicht

    Auszug aus VG Hamburg, 08.07.2009 - 4 E 1677/09
    Dass der EuGH den Wortlaut "Gebiet der Glücksspiele" (Rz 50) verwendet und fordert, dass die Beschränkungen in "diesem Bereich" (Rz 53) kohärent und systematisch sein müssten, schließt nicht aus, dass er der Sache nach die Eindämmung allein der Wetttätigkeiten ausreichen lässt (vgl. auch VG Braunschweig, Beschl. v. 21.03.2007, - 5 B 334/06 -).
  • VG Hamburg, 10.05.2007 - 4 E 921/07

    Übergangsweise Fortgeltung des staatlichen Oddset-Monopols

    Auszug aus VG Hamburg, 08.07.2009 - 4 E 1677/09
    Nach der gefestigten Rechtsprechung der Kammer (VG Hamburg, Beschl. v. 29.06.2006, - 4 E 1130/06 - in Juris; Beschl. v. 14.11.2006, - 4 E 2703/06 - Beschl. v. 30.01.2007, - 4 E 4226/06 - Beschl. v. 10.05.2007 - 4 E 921/07-, Beschl. v. 12.07.2007, - 4 E 1675/07 - Beschl. v. 15.04.2008, - 4 E 238/08 - Beschl. v. 13.11.2008, - 4 E 1510/08 - und - 4 E 2738/08 -) sowie der die Rechtsprechung der Kammer bestätigenden Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 09.10.2006, - 1 Bs 204/06 - Beschl. v. 22.12.2006, - 1 Bs 361/06 - Beschl. v. 29.12.2006, - 1 Bs 384/06 - Beschl. v. 09.03.2007, - 1 Bs 378/06 - in Juris; Beschl. v. 13.06.2007, - 1 Bs 133/07-; Beschl. v. 16.11.2007, - 1 Bs 187/07-, Beschl. v. 26.09.2008, - 4 Bs 96/08 -, - 4 Bs 103/08 -, - 4 Bs 106/08 - Beschl. v. 27.02.2009, - 4 Bs 224/08 -, - 4 Bs 234/08 -) greifen die von der Antragstellerin vorgebrachten verfassungsrechtlichen (dazu unter a)) und die europarechtlichen Bedenken (dazu unter b)) aller Voraussicht nach nicht durch.
  • OVG Hamburg, 09.03.2007 - 1 Bs 378/06

    Vermittlungen von privaten Sportwetten bleiben weiter vorläufig verboten

    Auszug aus VG Hamburg, 08.07.2009 - 4 E 1677/09
    Nach der gefestigten Rechtsprechung der Kammer (VG Hamburg, Beschl. v. 29.06.2006, - 4 E 1130/06 - in Juris; Beschl. v. 14.11.2006, - 4 E 2703/06 - Beschl. v. 30.01.2007, - 4 E 4226/06 - Beschl. v. 10.05.2007 - 4 E 921/07-, Beschl. v. 12.07.2007, - 4 E 1675/07 - Beschl. v. 15.04.2008, - 4 E 238/08 - Beschl. v. 13.11.2008, - 4 E 1510/08 - und - 4 E 2738/08 -) sowie der die Rechtsprechung der Kammer bestätigenden Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 09.10.2006, - 1 Bs 204/06 - Beschl. v. 22.12.2006, - 1 Bs 361/06 - Beschl. v. 29.12.2006, - 1 Bs 384/06 - Beschl. v. 09.03.2007, - 1 Bs 378/06 - in Juris; Beschl. v. 13.06.2007, - 1 Bs 133/07-; Beschl. v. 16.11.2007, - 1 Bs 187/07-, Beschl. v. 26.09.2008, - 4 Bs 96/08 -, - 4 Bs 103/08 -, - 4 Bs 106/08 - Beschl. v. 27.02.2009, - 4 Bs 224/08 -, - 4 Bs 234/08 -) greifen die von der Antragstellerin vorgebrachten verfassungsrechtlichen (dazu unter a)) und die europarechtlichen Bedenken (dazu unter b)) aller Voraussicht nach nicht durch.
  • OVG Hamburg, 26.09.2008 - 4 Bs 106/08

    Untersagung privater Wettangebote in Hamburg

    Auszug aus VG Hamburg, 08.07.2009 - 4 E 1677/09
    Nach der gefestigten Rechtsprechung der Kammer (VG Hamburg, Beschl. v. 29.06.2006, - 4 E 1130/06 - in Juris; Beschl. v. 14.11.2006, - 4 E 2703/06 - Beschl. v. 30.01.2007, - 4 E 4226/06 - Beschl. v. 10.05.2007 - 4 E 921/07-, Beschl. v. 12.07.2007, - 4 E 1675/07 - Beschl. v. 15.04.2008, - 4 E 238/08 - Beschl. v. 13.11.2008, - 4 E 1510/08 - und - 4 E 2738/08 -) sowie der die Rechtsprechung der Kammer bestätigenden Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 09.10.2006, - 1 Bs 204/06 - Beschl. v. 22.12.2006, - 1 Bs 361/06 - Beschl. v. 29.12.2006, - 1 Bs 384/06 - Beschl. v. 09.03.2007, - 1 Bs 378/06 - in Juris; Beschl. v. 13.06.2007, - 1 Bs 133/07-; Beschl. v. 16.11.2007, - 1 Bs 187/07-, Beschl. v. 26.09.2008, - 4 Bs 96/08 -, - 4 Bs 103/08 -, - 4 Bs 106/08 - Beschl. v. 27.02.2009, - 4 Bs 224/08 -, - 4 Bs 234/08 -) greifen die von der Antragstellerin vorgebrachten verfassungsrechtlichen (dazu unter a)) und die europarechtlichen Bedenken (dazu unter b)) aller Voraussicht nach nicht durch.
  • OVG Hamburg, 26.09.2008 - 4 Bs 96/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Untersagung von Sportwetten

    Auszug aus VG Hamburg, 08.07.2009 - 4 E 1677/09
    Nach der gefestigten Rechtsprechung der Kammer (VG Hamburg, Beschl. v. 29.06.2006, - 4 E 1130/06 - in Juris; Beschl. v. 14.11.2006, - 4 E 2703/06 - Beschl. v. 30.01.2007, - 4 E 4226/06 - Beschl. v. 10.05.2007 - 4 E 921/07-, Beschl. v. 12.07.2007, - 4 E 1675/07 - Beschl. v. 15.04.2008, - 4 E 238/08 - Beschl. v. 13.11.2008, - 4 E 1510/08 - und - 4 E 2738/08 -) sowie der die Rechtsprechung der Kammer bestätigenden Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 09.10.2006, - 1 Bs 204/06 - Beschl. v. 22.12.2006, - 1 Bs 361/06 - Beschl. v. 29.12.2006, - 1 Bs 384/06 - Beschl. v. 09.03.2007, - 1 Bs 378/06 - in Juris; Beschl. v. 13.06.2007, - 1 Bs 133/07-; Beschl. v. 16.11.2007, - 1 Bs 187/07-, Beschl. v. 26.09.2008, - 4 Bs 96/08 -, - 4 Bs 103/08 -, - 4 Bs 106/08 - Beschl. v. 27.02.2009, - 4 Bs 224/08 -, - 4 Bs 234/08 -) greifen die von der Antragstellerin vorgebrachten verfassungsrechtlichen (dazu unter a)) und die europarechtlichen Bedenken (dazu unter b)) aller Voraussicht nach nicht durch.
  • VG Hamburg, 29.06.2006 - 4 E 1130/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Untersagung der Vermittlung von Sportwetten in

    Auszug aus VG Hamburg, 08.07.2009 - 4 E 1677/09
    Nach der gefestigten Rechtsprechung der Kammer (VG Hamburg, Beschl. v. 29.06.2006, - 4 E 1130/06 - in Juris; Beschl. v. 14.11.2006, - 4 E 2703/06 - Beschl. v. 30.01.2007, - 4 E 4226/06 - Beschl. v. 10.05.2007 - 4 E 921/07-, Beschl. v. 12.07.2007, - 4 E 1675/07 - Beschl. v. 15.04.2008, - 4 E 238/08 - Beschl. v. 13.11.2008, - 4 E 1510/08 - und - 4 E 2738/08 -) sowie der die Rechtsprechung der Kammer bestätigenden Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 09.10.2006, - 1 Bs 204/06 - Beschl. v. 22.12.2006, - 1 Bs 361/06 - Beschl. v. 29.12.2006, - 1 Bs 384/06 - Beschl. v. 09.03.2007, - 1 Bs 378/06 - in Juris; Beschl. v. 13.06.2007, - 1 Bs 133/07-; Beschl. v. 16.11.2007, - 1 Bs 187/07-, Beschl. v. 26.09.2008, - 4 Bs 96/08 -, - 4 Bs 103/08 -, - 4 Bs 106/08 - Beschl. v. 27.02.2009, - 4 Bs 224/08 -, - 4 Bs 234/08 -) greifen die von der Antragstellerin vorgebrachten verfassungsrechtlichen (dazu unter a)) und die europarechtlichen Bedenken (dazu unter b)) aller Voraussicht nach nicht durch.
  • OVG Hamburg, 16.11.2007 - 1 Bs 187/07

    Private Sportwetten sind verboten

    Auszug aus VG Hamburg, 08.07.2009 - 4 E 1677/09
    Nach der gefestigten Rechtsprechung der Kammer (VG Hamburg, Beschl. v. 29.06.2006, - 4 E 1130/06 - in Juris; Beschl. v. 14.11.2006, - 4 E 2703/06 - Beschl. v. 30.01.2007, - 4 E 4226/06 - Beschl. v. 10.05.2007 - 4 E 921/07-, Beschl. v. 12.07.2007, - 4 E 1675/07 - Beschl. v. 15.04.2008, - 4 E 238/08 - Beschl. v. 13.11.2008, - 4 E 1510/08 - und - 4 E 2738/08 -) sowie der die Rechtsprechung der Kammer bestätigenden Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 09.10.2006, - 1 Bs 204/06 - Beschl. v. 22.12.2006, - 1 Bs 361/06 - Beschl. v. 29.12.2006, - 1 Bs 384/06 - Beschl. v. 09.03.2007, - 1 Bs 378/06 - in Juris; Beschl. v. 13.06.2007, - 1 Bs 133/07-; Beschl. v. 16.11.2007, - 1 Bs 187/07-, Beschl. v. 26.09.2008, - 4 Bs 96/08 -, - 4 Bs 103/08 -, - 4 Bs 106/08 - Beschl. v. 27.02.2009, - 4 Bs 224/08 -, - 4 Bs 234/08 -) greifen die von der Antragstellerin vorgebrachten verfassungsrechtlichen (dazu unter a)) und die europarechtlichen Bedenken (dazu unter b)) aller Voraussicht nach nicht durch.
  • OVG Hamburg, 09.10.2006 - 1 Bs 204/06

    Vermittlungen von privaten Sportwetten können vorläufig verboten werden

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

  • OVG Hamburg, 25.03.2008 - 4 Bs 5/08

    Ausschluss von gewerblichen Glücksspielen durch private Veranstalter,

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2009 - 6 S 1565/09

    Werbeverbot für Sportwettenveranstalter

    Der Glücksspielstaatsvertrag geht jedoch von einem Werbebegriff aus, der auch Hinweise auf die Möglichkeit zum Glücksspiel im Wege des Sponsorings erfasst (ebenso VG Hamburg, Beschl. vom 08.07.2009 - 4 E 1677/09 - BA, S. 3; Dietlein/Hecker/Ruttig, Glücksspielrecht, § 5 GlüStV RdNr. 56; vgl. auch Beschl. des Senats vom 18.12.2008 - 6 S 882/08 - und vom 26.07.2007 - 6 S 2020/06 -).
  • VG München, 07.09.2009 - M 22 S 09.3403

    Untersagung der Werbung mit dem Schriftzug "free-bwin.com"

    Auch die im Bescheid dargestellten wirtschaftlichen Hintergründe der Kooperation zwischen dem ... München und der "bwin"-Gruppe sowie die eigenen Aussagen dieser Gruppe zu den eigentlichen Zwecksetzungen von "free-bwin.com" lassen nur den Schluss zu, dass der Schriftzug "free-bwin.com" der Werbung für das Echtgeldangebot von "bwin" zu dienen bestimmt ist (vgl. VG Hamburg, B.v. 8.7.2009, Az.: 4 E 1677/09 - juris-), nach dem das Titelsponsoring "Bet-at-Home-Opening" bei einem Tennisturnier eine unerlaubte Werbung für das in Hamburg unerlaubte Glücksspielangebot von "Bet-at-Home" darstellen dürfte).
  • VG Karlsruhe, 03.02.2012 - 1 K 2280/11

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren gegen Werbung für Sportwetten

    Der Glücksspielstaatsvertrag geht jedoch von einem Werbebegriff aus, der auch Hinweise auf die Möglichkeit zum Glücksspiel im Wege des Sponsorings erfasst (ebenso VG Hamburg, Beschl. vom 08.07.2009 - 4 E 1677/09 - BA, S. 3; Dietlein/Hecker/Ruttig, Glücksspielrecht, § 5 GlüStV RdNr. 56; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.12.2008 - 6 S 882/08 - und Beschluss vom 26.07.2007 - 6 S 2020/06 -).
  • VG Karlsruhe, 09.05.2011 - 3 K 2513/09

    Untersagung jeglicher Werbung für unerlaubtes Glücksspiel in Baden-Württemberg

    Das ergibt sich aus dem Regelungszusammenhang, wonach die bloße Information und Aufklärung über die Möglichkeit zum Glücksspiel ebenso unter den Werbebegriff fällt wie die Trikot- und Bandenwerbung (vgl. §§ 5 Abs. 1, 21 Abs. 2 Satz 2 GlüStV; VG München, Beschl. v. 07.09.2009 - M 22 S 09.3403 -, ZfWG 2009, 382; VG Hamburg, Beschl. v. 08.07.2009 - 4 E 1677/09 -, NVwZ-RR 2009, 908).
  • VG Karlsruhe, 04.05.2010 - 3 K 2526/09

    Untersagung der Werbung für verbotenes Glücksspiel im Internet

    Das ergibt sich aus dem Regelungszusammenhang, wonach die bloße Information und Aufklärung über die Möglichkeit zum Glücksspiel ebenso unter den Werbebegriff fällt, wie die Trikot- und Bandenwerbung (vgl. §§ 5 Abs. 1, 21 Abs. 2 Satz 2 GlüStV; VG München, Beschl. v. 07.09.2009 - M 22 S 09.3403 -, ZfWG 2009, 382-386; VG Hamburg, Beschl. v. 08.07.2009 - 4 E 1677/09 -, NVwZ-RR 2009, 908-910).
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Rechtsprechung
   VG Chemnitz, 15.06.2009 - 3 L 427/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,52359
VG Chemnitz, 15.06.2009 - 3 L 427/08 (https://dejure.org/2009,52359)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 15.06.2009 - 3 L 427/08 (https://dejure.org/2009,52359)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 15. Juni 2009 - 3 L 427/08 (https://dejure.org/2009,52359)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfWG 2009, 311
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus VG Chemnitz, 15.06.2009 - 3 L 427/08
    Die Spielsucht - gerade in dem von der Reglementierung erfassten Bereich - kann zu schwerwiegenden Folgen nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für ihre Familien und die Gemeinschaft führen (vgl. EuGH, Urteil vom 06.11.2003 - C 243/01 - Gambelli; BVerfG, Urteil vom 28.03.2006, NJW 2006, 1281 ff.), so dass die Einschränkungen auch verhältnismäßig sind.
  • VGH Bayern, 25.11.2008 - 10 CS 08.2055

    Nur vor dem 1. Januar 2007 bereits tatsächlich betriebene Lotterievermittlungen

    Auszug aus VG Chemnitz, 15.06.2009 - 3 L 427/08
    So regelt auch die in § 25 Abs. 2 GlüStV normierte entsprechende Anwendung des Abs. 1 lediglich die gewerbliche Spielvermittlung, die bis zum 01.01.2007 tatsächlich auf eine erlaubte Spielvermittlung ausgelegt war (vgl. BayVGH, Beschluss vom 25.11.2008, 10 CS 08.2055, zitiert nach juris, RdNr. 21).
  • BGH, 25.01.2006 - IV ZR 207/04

    Verjährung von Ansprüchen gegen eine Rechtsschutzversicherung; Kostenverteilung

    Auszug aus VG Chemnitz, 15.06.2009 - 3 L 427/08
    Die Spielsucht - gerade in dem von der Reglementierung erfassten Bereich - kann zu schwerwiegenden Folgen nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für ihre Familien und die Gemeinschaft führen (vgl. EuGH, Urteil vom 06.11.2003 - C 243/01 - Gambelli; BVerfG, Urteil vom 28.03.2006, NJW 2006, 1281 ff.), so dass die Einschränkungen auch verhältnismäßig sind.
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VG Chemnitz, 15.06.2009 - 3 L 427/08
    In die Interessenabwägung sind insbesondere die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs einzustellen, aber auch zu beachten, dass im Glücksspielstaatsvertrag ein grundsätzlicher Vorrang des Vollzugsinteresses angeordnet ist und es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschl.v. 10.10.2003, 1 BvR 2025/03, zitiert nach juris, RdNr. 22).
  • OVG Sachsen, 07.12.2009 - 3 B 401/09

    Untersagung von gewerblicher Vermittlungstätigkeit von Sportwetten;

    Az.: 3 B 401/09 3 L 427/08.

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 15. Juni 2009 - 3 L 427/08 - wird zurückgewiesen.

  • VG Weimar, 04.03.2010 - 5 K 1191/06

    Vermittlung von Sportwetten durch privaten Anbieter ist unerlaubtes Glückspiel

    10.12.2008 - 6 K 649/09 - zur Rechtslage in Sachsen: OVG Sachsen, Beschluss vom 09.12.2009 - 3 B 401/09 - OVG Sachsen, Beschluss vom 10.06.2009 - 3 BS 179/07 - VG Chemnitz, Beschluss vom 15.06.2009 - 3 L 427/08; zur Rechtslage in Sachsen-Anhalt: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.08.2009 - 3 M 415/08; zur Rechtslage in Brandenburg: VG Potsdam, Beschluss vom 02.04.2008 - 3 L 687/07 - ZfWG 2008, 151; alle rech.
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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 24.06.2009 - 7 KfH O 77/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,36417
LG Saarbrücken, 24.06.2009 - 7 KfH O 77/09 (https://dejure.org/2009,36417)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.06.2009 - 7 KfH O 77/09 (https://dejure.org/2009,36417)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - 7 KfH O 77/09 (https://dejure.org/2009,36417)
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Besprechungen u.ä.

  • cbh.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rechtsmissbräuchliche Ausübung einer Verbandsklagebefugnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfWG 2009, 311
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Rechtsprechung
   LG Kiel, 28.07.2009 - 16 O 73/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,19130
LG Kiel, 28.07.2009 - 16 O 73/09 (https://dejure.org/2009,19130)
LG Kiel, Entscheidung vom 28.07.2009 - 16 O 73/09 (https://dejure.org/2009,19130)
LG Kiel, Entscheidung vom 28. Juli 2009 - 16 O 73/09 (https://dejure.org/2009,19130)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • cbh.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rechtsmissbräuchliche Ausübung einer Verbandsklagebefugnis

Papierfundstellen

  • ZfWG 2009, 311
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 101/02

    Vitamin-Zell-Komplex

    Auszug aus LG Kiel, 28.07.2009 - 16 O 73/09
    Der Kläger meint zwar, es sei unerheblich, ob eine das Wettbewerbsverhältnis begründende Tätigkeit gesetz- oder wettbewerbswidrig sei, was der BGH in seiner Entscheidung GRUR 2005, 519 ausgeführt habe.

    Denn es widerspricht der Intention des Gesetzgebers, durch die Verleihung der Klagebefugnis auch an Verbände durch diese für die Herstellung geordneter wettbewerbsrechtlicher Verhältnisse zu sorgen, wenn ein solcher Verband eine Vielzahl von Mitgliedern aufnimmt, die ihrerseits gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, ihnen deswegen im Lichte der Entscheidung BGH GRUR 2005, 519 unter dem rechtlichen Aspekt der unclean hands möglicherweise die Klagebefugnis fehlen würde und durch ihre Mitgliedschaft dem klagenden Verband zu seiner Aktivlegitimation verhelfen würden.

  • LG Kiel, 26.05.2009 - 16 O 40/09

    Wettbewerbsverstoß auf dem Glücksspielmarkt: Aktivlegitimation eines Verbandes

    Auszug aus LG Kiel, 28.07.2009 - 16 O 73/09
    Wie die Kammer allerdings im am 26.05.2009 verkündeten Urteil in der Sache 16 O 40/09, das zwischen den Parteien auch dieses Rechtsstreits ergangen ist, ausgeführt hat, spielt die F... GmbH keine in ... akquirierten Spielaufträge bei der Beklagten zu 1) ein, wie es das im GlüStV festgelegte und vom Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 24.10.2008 (1 BvR 928/08) bestätigte Regionalitätsprinzip verlangt.

    Wie bereits unter c) für die k... gmbh dargestellt und auch im vorerwähnten Urteil in der Sache 16 O 40/09 im einzelnen ausgeführt, scheidet diese Gesellschaft, weil keine Mitbewerberin der Beklagten, in der Betrachtung aus.

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus LG Kiel, 28.07.2009 - 16 O 73/09
    Wie die Kammer allerdings im am 26.05.2009 verkündeten Urteil in der Sache 16 O 40/09, das zwischen den Parteien auch dieses Rechtsstreits ergangen ist, ausgeführt hat, spielt die F... GmbH keine in ... akquirierten Spielaufträge bei der Beklagten zu 1) ein, wie es das im GlüStV festgelegte und vom Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 24.10.2008 (1 BvR 928/08) bestätigte Regionalitätsprinzip verlangt.
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus LG Kiel, 28.07.2009 - 16 O 73/09
    Im Lichte des Urteils des BGH in GRUR 2007, 890 ff. käme daher eine Passivlegitimation der Beklagten zu 2) und 3) nur bei einem eigenen täterschaftlichen Verstoß gegen die Generalklausel des § 3 UWG in Frage.
  • LG Stuttgart, 04.09.2008 - 17 O 437/08
    Auszug aus LG Kiel, 28.07.2009 - 16 O 73/09
    Es kann hier unterstellt werden, dass die Lotto-Annahmestellen Beauftragte im Sinne der genannten Bestimmung sind (so auch LG Stuttgart vom 04.09.2008 - 17 O 437/08 - Rd.-Ziffer 49 bei JURIS).
  • BGH, 23.01.1997 - I ZR 29/94

    Produktwerbung

    Auszug aus LG Kiel, 28.07.2009 - 16 O 73/09
    Es ist allerdings anerkannt, dass ein Rechtsmissbrauch auch dann vorliegen kann, wenn der Anspruchsberechtigte eine diskriminierende Auswahl unter den Wettbewerbsverletzern vornimmt und als Verband grundsätzlich nur gegen Außenstehende und nicht auch gegen eigene Mitglieder vorgeht, deren Wettbewerbsverstöße er vielmehr planmäßig duldet (Köhler, a. a. O., Rn. 4.21; BGH, GRUR 1997, 681).
  • LG Hamburg, 22.10.2009 - 327 O 144/09

    Wettbewerbsverstoß durch Glücksspielwerbung einer staatlichen

    Die Beklagte hat dies insoweit unter Hinweis auf die von dem Kläger als Anlage K 9 und K17 vorgelegten Verfahren und unter Hinweis und teilweise Zitierung der Urteilgründe des Landgerichts Kiel vom 28. Juli 2009, 16 O 73/09, S.11 (CBH 15), wonach es auch in diesem Verfahren unstreitig war, dass der Kläger etwa 60 Verfahren gegen Gesellschaften des Lottoblocks in Deutschland geführt habe, vom Kläger unbestritten vorgetragen.

    Die Vielzahl dieser evidenten - schwerwiegenden - Verstöße von Mitgliedern des Klägers gegen die Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages und der Umstand, dass der Kläger hiergegen in keiner Weise vorgeht und dies auch nicht beabsichtigt auf der einen Seite und der Umstand, dass der Kläger bereits in der kurzen Zeit seiner Gründung in zahlreichen Verfahren gerichtlich gegen gleichartige Verstöße gegen den Glücksspielsstaatsvertrag von Nichtmitgliedern und hierbei nahezu ausschließlich gegen staatlichen Glücksspielanbietern (etwa 60 Verfahren) vorgegangen ist, auf der anderen Seite, lassen in einer Zusammenschau den hinreichend sicheren Schluss zu, dass der Kläger bewusst und planmäßig die Verstöße der eigenen Mitglieder toleriert und gezielt und ausschließlich gegen Nicht-Mitglieder vorgeht (so in Bezug auf den Kläger auch LG Kiel, Urteil vom 28.07.2009, 16 O 73/09, Rn.56; LG Saarbrücken, Urteil vom 24.06.2009, 7 KFH O 77/09, Rn.48 ff., nach juris,).

  • LG Münster, 29.10.2009 - 22 O 111/09

    Voraussetzungen für die Unzulässigkeit der Geltendmachung des Anspruchs aus § 8

    Unter Berücksichtigung des weiteren Umstandes, dass § 5 der Satzung des Klägers festgelegt, dass sogenannte Blockgesellschaften nicht Mitglied beim Kläger werden können, sieht es die Kammer als gegeben an, dass der Kläger die Nichtverfolgung von Mitgliedern planmäßig verfolgt, was schon allein für sich zur Annahme eines Rechtsmissbrauchs führen kann (= OLG Frankfurt WRP 1996, 213, 214; BGH GRUR 1996, 804; BGH GRUR 1997, 681, 683, LG Saarbrücken vom 24.6.09 - 7 KfH O 77/09 - abgedruckt bei Juris; LG Kiel vom 28.7.09 - 16 O 73/09 - (abgedruckt bei Juris), Arens, Der Wettbewerbsprozess, 15. Auflage, Kapitel 20, Randziffer 16; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Auflage, Kapitel 13, Randnummer 59; Hefermehl/Köhler, 27. Auflage, § 8 Randziffer 4.21; aA jetzt: Gutachten Köhler vom 11.09.2009, Bl. 273 ff. d. A.).
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Rechtsprechung
   VG Dresden, 17.07.2009 - 6 L 403/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,20399
VG Dresden, 17.07.2009 - 6 L 403/08 (https://dejure.org/2009,20399)
VG Dresden, Entscheidung vom 17.07.2009 - 6 L 403/08 (https://dejure.org/2009,20399)
VG Dresden, Entscheidung vom 17. Juli 2009 - 6 L 403/08 (https://dejure.org/2009,20399)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ausländische Erlaubnis für Vermittlung von Sportwetten nicht ausreichend

Papierfundstellen

  • ZfWG 2009, 311
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Sachsen, 10.06.2009 - 3 BS 179/07

    Das staatliche Sportwettenmonopol im Freistaat Sachsen ist rechtmäßig.

    Auszug aus VG Dresden, 17.07.2009 - 6 L 403/08
    Sie befindet sich damit im Ergebnis im Einklang mit der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 10.6.2009 - 3 BS 179/07 -, und vom 11.6.2009 - 3 BS 156/07 -, nicht veröff.) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. vom 20.3.2009 - 1 BvR 2410/08 - zit. nach juris, ergangen zu den vergleichbaren Regelungen im Land Niedersachsen).

    So geht das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit nachvollziehbarer Begründung davon aus, dass aus (verfassungs- und) europarechtlicher Sicht nur eine konsequente und konsistente Ausgestaltung des aus ordnungsrechtlichen Gründen beim Staat monopolisierten Sportwettangebots verlangt wird (vgl. Beschl.v. 10.6.2009, a.a.O.).

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 10.6.2009, a.a.O., hierzu folgendes ausgeführt: "Zum Einen können aus dem Gemeinschaftsrecht keine Anforderungen an die Begründung einer nationalen Regelung in dem Sinne hergeleitet werden, dass der Gesetzgeber stets eine entsprechende Vorabprüfung vorzunehmen habe (vgl. EU-Kommission, Schriftsatz v. 10.12.2007 an den EuGH, ZfWG, 2008, 94 unter Bezug auf EuGH, Urt.v. 17.6.1997 - Sodemare SA u.a., Slg. 1997, I-3395).

  • VG Freiburg, 16.04.2008 - 1 K 2683/07

    Staatliches Sportwettenmonopol; Europarechtswidrigkeit

    Auszug aus VG Dresden, 17.07.2009 - 6 L 403/08
    Der Antragsteller bezieht sich weiter auf den Beschluss des VG Berlin vom 2.4.2008 (Az. 35 A 52.08) und auf das Urteil des VG Freiburg vom 16.4.2008 (Az. 1 K 2683/07), das zu dem Ergebnis gekommen sei, dass angesichts der Europarechtswidrigkeit und der sich daraus ergebenden Rechtsfolge eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht entbehrlich sei.

    Letztere werden das Ziel der Gewinnmaximierung regelmäßig intensiver verfolgen als der Staat (vgl. insoweit die vom Antragsteller vorgelegte Kurzanalyse von Prof. Dr. Meyer zum Automatenspiel mit u.a. "Die Novellierung der Spielverordnung von 2006 (III) - Problematische Erfahrungen aus der Praxis - Systematische Umgehung der Spielverordnung durch bestimmte Gerätetypen", GAS 276; im Ergebnis abweichend VG Arnsberg, Beschl. vom 18.6.2009, Az. 1 L 260/09, das jedoch als maßgeblich allein auf die Suchtgefahren abstellt, und VG Freiburg, Urt. vom 16.4.2008, Az. 1 K 2683/07, das jedoch zugleich "neben dem staatlichen Sportwettenangebot ein(en) großen Sportwettenmarkt im Internet" einräumt, "der sich trotz seiner Illegalität schlichtweg nicht unterdrücken lässt", ohne aus dieser Erkenntnis Konsequenzen zu ziehen).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2008 - 13 B 1215/07

    Werbung für Glücksspiele im Internet

    Auszug aus VG Dresden, 17.07.2009 - 6 L 403/08
    Wenn der Europäische Gerichtshof zudem anerkenne, dass die sittlichen, religiösen und kulturellen Besonderheiten eines Landes bei der Festlegung der staatlichen Ziele in Bezug auf das Glücksspielwesen eine Rolle spielen (EuGH, Urt.v. 6.3.2007 - Placanica - a.a.O.), dann folge daraus ebenfalls, dass ein Staat einzelne traditionell anders geregelte Glücksspielsektoren von dem durch eine Monopolisierung zu erreichenden höheren Schutz ausnehmen könne, ohne deshalb gegen ein Gebot der Gesamtkohärenz zu verstoßen (vgl. zur Gemeinschaftskonformität ferner ausführlich: BayVGH, Urt.v. 18.12.2008, a.a.O.; OVG NW, Beschl.v. 22.2.2008, ZfWG 2008, 122 m.w.N.; a.A. mit Blick auf ein Gebot der Gesamtkohärenz: NdsOVG, Beschl.v. 8.7.2008, ZfWG 2008, 255; OVG Saarland, Beschl.v. 30.4.2007 - 3 W 30/06 - zitiert nach JURIS; Stellungnahme der EU-Kommission vom 19.5.2008, Rn. 34, 37).

    Denn Fußball als Volkssport weckt in der Bevölkerung mehr Interesse und Leidenschaft und stößt bei dem Einzelnen eher auf die Überzeugung, insoweit über eigene Kompetenz zu verfügen (ähnlich zur Frage der Kohärenz bezogen auf weitere Glücksspielbereiche vgl. OVG NW, Beschl. vom 22.2.2008 - 13 B 1215/07 -, zH. nach juris).

  • VG Berlin, 02.04.2008 - 35 A 52.08

    Private Sportwetten im Land Berlin vorerst weiter zulässig

    Auszug aus VG Dresden, 17.07.2009 - 6 L 403/08
    Der Antragsteller bezieht sich weiter auf den Beschluss des VG Berlin vom 2.4.2008 (Az. 35 A 52.08) und auf das Urteil des VG Freiburg vom 16.4.2008 (Az. 1 K 2683/07), das zu dem Ergebnis gekommen sei, dass angesichts der Europarechtswidrigkeit und der sich daraus ergebenden Rechtsfolge eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht entbehrlich sei.

    Der Antragsteller hat eine von Prof. Dr. Christian Pestalozza erstellte rechtsgutachtliche Stellungnahme "Verfassungsrechtliche Aspekte des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Berlin (VG 35 A 52.08) vom 2. April 2008" eingereicht.

  • BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen

    Auszug aus VG Dresden, 17.07.2009 - 6 L 403/08
    Sie befindet sich damit im Ergebnis im Einklang mit der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 10.6.2009 - 3 BS 179/07 -, und vom 11.6.2009 - 3 BS 156/07 -, nicht veröff.) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. vom 20.3.2009 - 1 BvR 2410/08 - zit. nach juris, ergangen zu den vergleichbaren Regelungen im Land Niedersachsen).

    Nach dem Sach- und Streitstand im Zeitpunkt dieser Entscheidung gibt es jedenfalls keine Anhaltspunkte für die Annahme, die Regelungen des Glücksspielvertrages 2007 und des Gesetzes zum Glücksspielvertrag, die zum 1.1.2008 in Kraft getreten sind, wären nicht grundsätzlich geeignet, die europarechtlich geforderten Restriktionen im Bereich des Vertriebs und des Bewerbens staatlicher Sportwetten herbeizuführen (vgl. SächsOVG, a.a.O..; BVerfG, Beschl.v. 20.3.2009, a.a.O., unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten zu den genannten Regeln des GlüStV und weiteren Regelungen des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes - NGlüSpG, die teils ergänzenden, teils - insbesondere die Ziele des Staatsvertrags - wiederholenden Charakter haben).

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus VG Dresden, 17.07.2009 - 6 L 403/08
    Der Vertrag lehne sich streng an die gemachten Vorgaben an und trage gleichzeitig auch den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs, insbesondere aus den Entscheidungen "Läärä" C-124/97, "Gambelli" C-243/01, "Placania" C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Rechnung.

    Die Kammer teilt nicht die Auffassung des Antragstellers, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts insbesondere aus dem Urteil vom 28.3.2006 ( NJW 2006, 1261) und des Europäischen Gerichtshofs u.a. der Entscheidungen vom 6.3.2007, C-338/04, C-359/04, C-360/04 (Placania/Sorricchio) und vom 6.11.2003, C-243/01 (Gambelli) nicht umgesetzt seien.

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Dresden, 17.07.2009 - 6 L 403/08
    Die Kammer teilt nicht die Auffassung des Antragstellers, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts insbesondere aus dem Urteil vom 28.3.2006 ( NJW 2006, 1261) und des Europäischen Gerichtshofs u.a. der Entscheidungen vom 6.3.2007, C-338/04, C-359/04, C-360/04 (Placania/Sorricchio) und vom 6.11.2003, C-243/01 (Gambelli) nicht umgesetzt seien.

    Der Antragsteller verweist lediglich auf die Begründung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.3.2006 (a.a.O.), die sich auf den Vertrieb von Sportwetten im Freistaat Bayern über das dortige "breit gefächerte(s) Netz von Lotto-Annahmestellen" bezog.

  • EuGH, 16.05.2006 - C-360/04

    Auswirkungen der Grundfreiheiten des EG-Vertrags im Glücksspielsektor;

    Auszug aus VG Dresden, 17.07.2009 - 6 L 403/08
    Der Vertrag lehne sich streng an die gemachten Vorgaben an und trage gleichzeitig auch den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs, insbesondere aus den Entscheidungen "Läärä" C-124/97, "Gambelli" C-243/01, "Placania" C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Rechnung.

    Die Kammer teilt nicht die Auffassung des Antragstellers, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts insbesondere aus dem Urteil vom 28.3.2006 ( NJW 2006, 1261) und des Europäischen Gerichtshofs u.a. der Entscheidungen vom 6.3.2007, C-338/04, C-359/04, C-360/04 (Placania/Sorricchio) und vom 6.11.2003, C-243/01 (Gambelli) nicht umgesetzt seien.

  • EuGH, 13.11.2003 - C-42/02

    Lindman

    Auszug aus VG Dresden, 17.07.2009 - 6 L 403/08
    Auch nach den in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in seinem Urteil vom 13.11.2003 - C-42/02 -, "Lindman" dargestellten Grundsätzen verstoßen die sächsischen Regelungen zum Glücksspielvertrag nicht gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.08.2008 - 6 B 10338/08

    Private Sportwetten vorläufig weiter erlaubt

    Auszug aus VG Dresden, 17.07.2009 - 6 L 403/08
    Das OVG Rheinland-Pfalz habe mit Beschluss vom 18.8.2008 - Az. 6 B 10338/08 - einen privaten Anbieter unter Auflagen seine Tätigkeit vorläufig weiter erlaubt, da das Land die Begrenzung der Anzahl der Annahmestellen und die Beschränkung der Werbung auf Information und Aufklärung nicht gegenüber der Gesellschaft durchsetzen könne.
  • EuGH, 17.06.1997 - C-70/95

    Sodemare u.a.

  • OVG Saarland, 30.04.2007 - 3 W 30/06

    Einschreiten gegen Vermittlung von Sportwetten an nach DDR-Recht konzessionierten

  • EuGH, 21.09.1999 - C-124/97

    Läärä u.a.

  • BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 13.93

    Buchmachererlaubnis - Juristische Person des Privatrechts

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 71/08

    Zulässigkeit einer Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter in

  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01

    Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern

  • BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02

    Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung

  • VG Köln, 21.07.2008 - 6 K 5051/07

    Schutz der studierenden Mutter; Berechnung der Freiversuchsfrist im Rahmen der

    Ein im Verlauf des Klageverfahrens angestrengtes Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (6 L 403/08) hat die Klägerin durch Antragsrücknahme beendet.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den sonstigen Inhalt der Gerichtsakte, der Verfahrensakte 6 L 403/08 und der Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

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