Weitere Entscheidung unten: BFH, 28.04.1998

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   BFH, 12.01.2000 - VII R 67/97   

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https://dejure.org/2000,6888
BFH, 12.01.2000 - VII R 67/97 (https://dejure.org/2000,6888)
BFH, Entscheidung vom 12.01.2000 - VII R 67/97 (https://dejure.org/2000,6888)
BFH, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - VII R 67/97 (https://dejure.org/2000,6888)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Internationale Zollagentur - Stahlprofile aus Polen - Externes gemeinschaftliches Versandverfahren - Wiedergestellung der Sendung - Bestimmungszollstelle - CMR-Frachtbrief

  • Judicialis

    FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 135 Abs. 2; ; AO 1977 § 127

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 127, VO (EWG) Nr 1430/79 Art 2 Abs 1, VO (EWG) Nr 222/77 Art 36 Abs 3
    Erstattung; Örtliche Zuständigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfZ 1998, 312
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 21.10.1999 - C-233/98

    Lensing & Brockhausen

    Auszug aus BFH, 12.01.2000 - VII R 67/97
    Der EuGH hat darauf mit Urteil vom 21. Oktober 1999 Rs. C-233/98 wie folgt entschieden:.

    Dies hat der EuGH in der vom Senat in der Sache eingeholten Vorabentscheidung (Rs. C-233/98 Rdnrn. 32 ff.) im Einzelnen ausgeführt.

  • BFH, 28.04.1998 - VII R 67/97

    Anwendung der Verordnung Nr. 222/77 für die Frage der Zuständigkeit eines

    Auszug aus BFH, 12.01.2000 - VII R 67/97
    Im Verlauf des Revisionsverfahrens hat der Senat mit Beschluss vom 28. April 1998 VII R 67/97 (ZfZ 1998, 312 = BFH/NV 1998, 1537), auf den wegen der Darstellung des Sach- und Streitstandes verwiesen wird, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) die folgenden Auslegungsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
  • FG München, 10.11.2005 - 14 K 2630/03

    Zuständigkeit für Abgabenerhebung bei Zuwiderhandlungen; Keine Erhebung der

    e) Da die im Streitfall für die Durchführung des Verfahrens nach Art. 379 ZKDVO bzw. Art. 49 VersandDVO zuständige Abgangsstelle HZA C der Klägerin keine Dreimonatsfrist gesetzt hat, war der Abgangsmitgliedstaat und damit das HZA nicht für die Erhebung der Einfuhrabgaben zuständig und waren die drei streitgegenständlichen Steuerbescheide deshalb rechtswidrig (vgl. EuGH-Urteil vom 21. Oktober 1999 C-233/98, Slg. 1999 Seite I-07349; BFH-Urteil vom 12.01.2000 VII R 67/97, ZfZ 00, 202).
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   BFH, 28.04.1998 - VII R 67/97   

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https://dejure.org/1998,8926
BFH, 28.04.1998 - VII R 67/97 (https://dejure.org/1998,8926)
BFH, Entscheidung vom 28.04.1998 - VII R 67/97 (https://dejure.org/1998,8926)
BFH, Entscheidung vom 28. April 1998 - VII R 67/97 (https://dejure.org/1998,8926)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Verordnung Nr. 222/77 für die Frage der Zuständigkeit eines Mitgliedstaats für die Erhebung von Zollschulden - Auslegung des Art. 36 Abs. 3 Unterabs. 3 der Verordnung Nr. 222/77

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfZ 1998, 312
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 12.01.2000 - VII R 67/97

    Zuständigkeit der Abgangszollstelle

    Im Verlauf des Revisionsverfahrens hat der Senat mit Beschluss vom 28. April 1998 VII R 67/97 (ZfZ 1998, 312 = BFH/NV 1998, 1537), auf den wegen der Darstellung des Sach- und Streitstandes verwiesen wird, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) die folgenden Auslegungsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
  • BFH, 01.02.2000 - VII R 16/99

    Gemeinschaftliches Versandverfahen und Zuständigkeit der Abgangszollstelle

    Denn materiell-rechtliche Vorschriften, um die es sich bei den hier in Betracht kommenden, insbesondere auch denen zum Versandverfahren, nach Auffassung des EuGH in der genannten Entscheidung handelt (insoweit für das Versandverfahren noch unentschieden: Senatsurteil vom 16. Juni 1998 VII R 34/97, BFHE 186, 171), sind so auszulegen, dass sie nicht für vor ihrem In-Kraft-Treten entstandene Sachverhalte gelten (vgl. u.a. EuGH, Urteil vom 6. Juli 1993 Rs. C-121/91 und C-122/91, EuGHE 1993, I-3873 Rdnr. 22; speziell zu den hier anwendbaren Versandvorschriften: Senatsbeschluss vom 28. April 1998 VII R 67/97, BFH/NV 1998, 1537).
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