Rechtsprechung
OLG Jena, 05.01.2000 - 1 Ws 347/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde gegen die Aufhebung von Haftbefehlen; Dringender Tatverdacht im Hinblick auf eine Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG); Strafbarkeit der Einfuhr irakischer Dinare nach Deutschland; Unterbrechung der wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mühlhausen, 28.09.1999 - 6 KLs 842 Js 18145/99
- OLG Jena, 05.01.2000 - 1 Ws 347/99
Papierfundstellen
- NStZ 2000, 207 (Ls.)
- ZfZ 2000, 134
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.04.1995 - 1 StR 700/94
Strafbarkeit der Beförderung von Privatpersonen im Busverkehr von Deutschland …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82
Anti-Atomkraftplakette
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81
Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68
Verfolgungsverjährung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 21.04.1995 - 1 StR 699/94
Strafrechtliche Bewertung - UNO-Wirtschaftsembargo - Embargo
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 19.12.2001 - 2 StR 358/01
Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz durch Verbringen von irakischen Dinaren …
Der maßgebliche Sinngehalt dieses Tatbestandsmerkmals ist daher nach dem objektivierten Willen des Verordnungsgebers, wie er sich aus dem Wortlaut der Bestimmung, ihrem Sinnzusammenhang und dem erkennbaren Zweck der Vorschrift ergibt, zu ergründen (Thüringer OLG ZfZ 2000, 134, 136).Der Zweck des Embargos ist es, den Irak umfassend vom wirtschaftlichen Verkehr auszuschließen und von der Völkergemeinschaft zu isolieren (Thüringer OLG ZfZ 2000, 134, 137), so daß eine weite, aber - wie vorstehend ausgeführt - innerhalb der Grenze des Wortsinns liegende, Auslegung des Merkmals Erzeugnis geboten ist.
- BGH, 17.12.1996 - 2 StR 358/01 Der maßgebliche Sinngehalt dieses Tatbestandsmerkmals ist daher nach dem objektivierten Willen des Verordnungsgebers, wie er sich aus dem Wortlaut der Bestimmung, ihrem Sinnzusammenhang und dem erkennbaren Zweck der Vorschrift ergibt, zu ergründen (Thüringer OLG ZfZ 2000, 134, 136).
Der Zweck des Embargos ist es, den Irak umfassend vom wirtschaftlichen Verkehr auszuschließen und von der Völkergemeinschaft zu isolieren (Thüringer OLG ZfZ 2000, 134, 137), so daß eine weite, aber - wie vorstehend ausgeführt - innerhalb der Grenze des Wortsinns liegende, Auslegung des Merkmals Erzeugnis geboten ist.