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   BFH, 17.03.2000 - VII B 39/99   

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https://dejure.org/2000,2936
BFH, 17.03.2000 - VII B 39/99 (https://dejure.org/2000,2936)
BFH, Entscheidung vom 17.03.2000 - VII B 39/99 (https://dejure.org/2000,2936)
BFH, Entscheidung vom 17. März 2000 - VII B 39/99 (https://dejure.org/2000,2936)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Bezug von Ouzo - Branntweinsteuer - Beförderung unter Steueraussetzung - Amtshaftungsanspruch - Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten

  • Judicialis

    BranntwMonG § 144 Abs. 1 Satz 1; ; BranntwMonG § ... 141 Abs. 1 Nr. 1; ; BranntwMonG § 141 Abs. 2; ; BranntwMonG § 141 Abs. 3; ; BranntwMonG § 143 Abs. 1 Satz 1; ; BranntwMonG § 143 Abs. 1 Satz 3; ; BranntwMonG § 143 Abs. 4 Satz 2; ; BranntwMonG § 144 Abs. 3; ; BranntwMonG § 144 Abs. 4 Satz 1; ; BranntwMonG § 143 Abs. 4 Satz 3; ; AO 1977 § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 170 Abs. 1; ; AO 1977 § 169 Abs. 2 Satz 2; ; AO 1977 § 378 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 370 Abs. 1 Nr. 2; ; AO 1977 § 370 Abs. 4 Satz 1

Papierfundstellen

  • ZfZ 2000, 312
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 25.06.1997 - VIII B 35/96

    Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Umfang der

    Auszug aus BFH, 17.03.2000 - VII B 39/99
    Leichtfertigkeit bedeutet nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juni 1997 VIII B 35/96, BFH/NV 1998, 8, m.w.N.) einen erheblichen Grad an Fahrlässigkeit, der etwa der groben Fahrlässigkeit des bürgerlichen Rechts entspricht, aber im Gegensatz hierzu auf die persönlichen Fähigkeiten des Täters abstellt.
  • BFH, 14.07.1992 - IX R 116/88

    Anwendung der Grundsätze von Treu und Glauben auf die Zusicherung einer

    Auszug aus BFH, 17.03.2000 - VII B 39/99
    Rechtliche Bedeutung im Hinblick auf eine Nichtbesteuerung hätten solche Auskünfte, die nicht vom abschließend Zeichnungsberechtigten, also regelmäßig dem zuständigen Sachgebietsleiter oder dem Vorsteher des HZA, stammten, ohnehin nicht gehabt, wie das FG unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. das BFH-Urteil vom 14. Juli 1992 IX R 116/88, BFH/NV 1993, 99, m.w.N.) zutreffend dargelegt hat.
  • BFH, 19.12.2002 - IV R 37/01

    Verlängerte Festsetzungsfrist bei Steuerverkürzung

    Leichtfertigkeit bedeutet nach der gefestigten Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. Dezember 2000 II B 123/99, BFH/NV 2001, 738; vom 17. März 2000 VII B 39/99, BFH/NV 2000, 1180, und in BFH/NV 1998, 8) einen erheblichen Grad an Fahrlässigkeit, der etwa der groben Fahrlässigkeit des bürgerlichen Rechts entspricht, aber im Gegensatz dazu auf die persönlichen Fähigkeiten des Täters abstellt.

    Ein derartiges Verschulden liegt danach vor, wenn der Täter nach den Gegebenheiten des konkreten Falls und seinen individuellen Fähigkeiten in der Lage gewesen wäre, den sich aus den konkret einschlägigen gesetzlichen Regelungen ergebenden Sorgfaltspflichten zu genügen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 1180).

  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

    Zwar ist dann kein wirksames Steueraussetzungsverfahren gegeben, wenn an einen nicht bezugsberechtigten Empfänger im Inland geliefert wird (BFH ZfZ 2000, 312) oder wenn der Versender in dem begleitenden Verwaltungsdokument einen nicht existierenden Empfänger angibt und dies auch weiß (FG Düsseldorf ZfZ 2000, 385).
  • BFH, 10.11.2009 - VII R 39/08

    Kein wirksames Steueraussetzungsverfahren ohne Bezugsberechtigung des Empfängers

    b) Dass verbrauchsteuerpflichtige Erzeugnisse unter Steueraussetzung im innergemeinschaftlichen Steuerversandverfahren nur dann befördert werden können, wenn der Empfänger Inhaber eines Steuerlagers oder berechtigter Empfänger ist, hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 17. März 2000 VII B 39/99 (BFH/NV 2000, 1180) angedeutet.
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