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   FG München, 05.04.2001 - 3 V 5378/00   

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https://dejure.org/2001,15227
FG München, 05.04.2001 - 3 V 5378/00 (https://dejure.org/2001,15227)
FG München, Entscheidung vom 05.04.2001 - 3 V 5378/00 (https://dejure.org/2001,15227)
FG München, Entscheidung vom 05. April 2001 - 3 V 5378/00 (https://dejure.org/2001,15227)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für den Beginn der Rechtsmittelfrist nach der Übermittlung einer Rechtsbehelfsbelehrung auf italienisch im Rahmen eines Antrags auf Wiedereinsetzung; Rechtfertigung einer Wiedereinsetzung wegen eines Rechtsirrtums über den Ablauf der Rechtsbehelfsfrist; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung bei unklarer Übersetzung der Rechtsbehelfsbelehrung und bei Klageerhebung in fremder Sprache; Entziehung aus dem Steueraussetzungsverfahren durch Austausch der Begleitpapiere zweifelhaft; Aussetzung der Vollziehung in Sachen Branntweinsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wiedereinsetzung bei unklarer Übersetzung der Rechtsbehelfsbelehrung und bei Klageerhebung in fremder Sprache - Entziehung aus dem Steueraussetzungsverfahren durch Austausch der Begleitpapiere zweifelhaft - Aussetzung der Vollziehung in Sachen Branntweinsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfZ 2001, 246
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln; Wahrung einer

    Auszug aus FG München, 05.04.2001 - 3 V 5378/00
    Zwar war die Rechtsmittelbelehrung, die der EE beigefügt war, nicht ordnungsgemäß, weil sie die AStin nicht darauf hingewiesen hat, dass die Klage in deutscher Sprache zu erheben ist (BGH vom 14.7.81 - 1 StR 815/80, NJW 1982, 532 ).

    Aufgrund der nicht ordnungsmäßigen Rechtsmittelbelehrung besitzt die AStin jedoch einen Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (BGH NJW 1982, 532 ).

  • BFH, 25.08.1998 - II B 25/98

    Lebensversicherungen zur Befreiung von der Pflichtversicherung

    Auszug aus FG München, 05.04.2001 - 3 V 5378/00
    Zur Aussetzung führende ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides liegen vor, wenn bei summarischer Prüfung gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe hervortreten, die eine Unentschiedenheit in der Beurteilung der Rechtslage oder Unklarheit in der Bewertung von Tatfragen bewirken (vgl. Bundesfinanzhof -BFH- Beschlüsse vom 25. August 1998 II B 25/98, BStBI II 1998, 674, und vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994 ).
  • BFH, 29.07.1954 - V 50/54 U

    Vorliegen eines entschuldbaren Rechtsirrtums über den Ablauf der

    Auszug aus FG München, 05.04.2001 - 3 V 5378/00
    Es ist anerkannt, daß auch ein entschuldbarer Rechtsirrtum über den Ablauf der Rechtsbehelfsfrist die Wiedereinsetzung rechtfertigen kann (BFH V 50/54 U, BStBl 1954 III S. 290).
  • BFH, 15.01.1998 - IX B 25/97

    Antragsbefugnis bei Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die

    Auszug aus FG München, 05.04.2001 - 3 V 5378/00
    Zur Aussetzung führende ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides liegen vor, wenn bei summarischer Prüfung gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe hervortreten, die eine Unentschiedenheit in der Beurteilung der Rechtslage oder Unklarheit in der Bewertung von Tatfragen bewirken (vgl. Bundesfinanzhof -BFH- Beschlüsse vom 25. August 1998 II B 25/98, BStBI II 1998, 674, und vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994 ).
  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

    Während einerseits das FG Düsseldorf ein Entziehen aus dem Steueraussetzungsverfahren immer dann für gegeben hält, wenn dieses Verfahren nicht ordnungsgemäß abgeschlossen worden ist (ZfZ 1998, 211), und somit auch dann, wenn bei einer zur Ausfuhr in das Außengebiet im Steueraussetzungsverfahren bestimmten Ware aufgrund der Fälschung des begleitenden Verwaltungsdokuments der Transportweg von abhanden gekommenen Branntweinerzeugnissen nicht nachvollzogen werden kann (ZfZ 2000, 242), wird andererseits nicht in jedem Fall der bloße Austausch von Begleitpapieren vor der Ausfuhr einer Ware als Entziehung aus dem Steueraussetzungsverfahren angesehen (vgl. FG München ZfZ 2001, 246 und Urt. vom 12. September 2001 - 3 K 2464/98).
  • BFH, 29.10.2002 - VII R 48/01

    Eigenständigkeit des verbrauchssteuerrechtlichen Begriffs des Entziehens eines

    Dabei kann hier dahinstehen, ob bereits der Austausch des nach § 39 Abs. 2 BrStV mitzuführenden begleitenden Verwaltungsdokuments gegen gefälschte Versandpapiere im Steuergebiet zur Entstehung der Steuer nach § 143 Abs. 1 Satz 1 BranntwMonG geführt hat (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11. Januar 2001 5 StR 580/00, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2001, 1116 --wo allerdings auch die Zollplombe entfernt wurde--; ablehnend FG München, Beschluss vom 5. April 2001 3 V 5378/00, Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2001, 246, 247; vgl. zweifelnd zum zeitweiligen Entfernen des Versandscheins von der Sendung im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren Senatsbeschluss vom 24. April 2001 VII R 1/00, BFHE 195, 64, 71; Friedl in Schwarz/Wockenfoth, Zollrecht, Kommentar, 2. Aufl., § 41 ZG Rn. 96; vgl. zur Fälschung des begleitenden Verwaltungsdokuments im innergemeinschaftlichen Steuerversandverfahren FG Düsseldorf, Urteil vom 9. Februar 2000 4 K 6545/98 VBr, ZfZ 2000, 242, 243; Peters in Peters/Bongartz/Schröer-Schallenberg, Verbrauchsteuerrecht, Rn. D 222; Reiche in Teichner/Alexander/ Reiche, Mineralölsteuer, Mineralölzoll, Kommentar, § 18 Rn. 38).
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