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   BFH, 05.10.2004 - VII R 61/03   

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https://dejure.org/2004,3631
BFH, 05.10.2004 - VII R 61/03 (https://dejure.org/2004,3631)
BFH, Entscheidung vom 05.10.2004 - VII R 61/03 (https://dejure.org/2004,3631)
BFH, Entscheidung vom 05. Oktober 2004 - VII R 61/03 (https://dejure.org/2004,3631)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    ZK Art. 49 Abs. 1 Buchst. b, Art. 203 Abs. 1, Art. 204 Abs. 1 Buchst. a, Art. 204 Abs. 2; ZKDVO Art. 859 Anstrich 3

  • IWW
  • Judicialis

    ZK Art. 49 Abs. 1 Buchst. b; ; ZK Art. 203 Abs. 1; ; ZK Art. 204 Abs. 1 Buchst. a; ; ZK Art. 204 Abs. 2; ; ZKDVO Art. 859 Anstrich 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsatz der einmaligen Entstehung einer Zollschuld durch die zeitlich erste zollschuldrechtlich erhebliche Handlung oder Unterlassung - Keine Heilung einer zollschuldbegründenden Verfehlung durch die Abgabe einer Versandanmeldung, die eine gefälschte Unterschrift des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entstehen einer Zollschuld für die Einfuhr von Waren; Anmeldung des Versands von einfuhrabgabenpflichtigen Waren; Erheblichkeit von nachfolgenden Handlungen oder Unterlassungen für die Zollschuld nach Entstehen einer Zollschuld; Abgabe einer summarischen Anmeldung von ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ZK Art 203, ZK Art 204 Abs 1, ZK Art 217, ZKDV Art 859, ZKDV Art 860, AO 1977 § 32
    Amtsträger; Entziehung; Frist; Haftung; Versandverfahren; Zollamtliche Überwachung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 207, 570
  • BB 2005, 371
  • ZfZ 2005, 122
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 31.10.2002 - VII R 4/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Verstoß gegen das GG

    Auszug aus BFH, 05.10.2004 - VII R 61/03
    Ferner muss der Revisionskläger die Gründe tatsächlicher und rechtlicher Art angeben, die nach seiner Auffassung das erstinstanzliche Urteil als unrichtig erscheinen lassen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. April 2002 VII R 109/00, BFH/NV 2002, 1185; vom 31. Oktober 2002 VII R 4/02, BFH/NV 2003, 328, 329).

    Demgemäß muss sich der Revisionskläger mit den tragenden Gründen des finanzgerichtlichen Urteils auseinander setzen und darlegen, weshalb er diese für unrichtig hält (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Oktober 1998 III R 7/98, BFH/NV 1999, 501, 502; Senatsbeschluss in BFH/NV 2003, 328, 329).

  • BFH, 26.08.1997 - VII R 82/96
    Auszug aus BFH, 05.10.2004 - VII R 61/03
    Ihm kommt aufgrund der ihm in Art. 96 Abs. 1 Satz 2 ZK auferlegten Pflichten eine besondere Garantenstellung im Hinblick auf die ordnungsgemäße Durchführung des gemeinschaftlichen Versandverfahrens zu (vgl. Senatsurteile vom 26. August 1997 VII R 82/96, BFH/NV 1998, 1008, 1009; vom 12. Juni 2001 VII R 67/00, BFH/NV 2002, 80, 82).
  • BFH, 16.10.1998 - III R 7/98

    Revisionsbegründung

    Auszug aus BFH, 05.10.2004 - VII R 61/03
    Demgemäß muss sich der Revisionskläger mit den tragenden Gründen des finanzgerichtlichen Urteils auseinander setzen und darlegen, weshalb er diese für unrichtig hält (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Oktober 1998 III R 7/98, BFH/NV 1999, 501, 502; Senatsbeschluss in BFH/NV 2003, 328, 329).
  • EuGH, 11.11.1999 - C-48/98

    Söhl & Söhlke

    Auszug aus BFH, 05.10.2004 - VII R 61/03
    Insoweit enthält Art. 859 ZKDVO eine abschließende Regelung der Voraussetzungen, unter denen die Abgabenschuld nach Art. 204 Abs. 1 ZK ausnahmsweise nicht entsteht (vgl. EuGH-Urteil vom 11. November 1999 Rs. C-48/98 --Söhl & Söhlke--, EuGHE 1999, I-7877 Rdnr. 43; Senatsurteil vom 13. November 2001 VII R 88/00, BFHE 196, 383, 386, BStBl II 2003, 726, 728).
  • BFH, 30.04.2002 - VII R 109/00

    Revisionsbegründung; Tarifierung eines "Sportplaners"

    Auszug aus BFH, 05.10.2004 - VII R 61/03
    Ferner muss der Revisionskläger die Gründe tatsächlicher und rechtlicher Art angeben, die nach seiner Auffassung das erstinstanzliche Urteil als unrichtig erscheinen lassen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. April 2002 VII R 109/00, BFH/NV 2002, 1185; vom 31. Oktober 2002 VII R 4/02, BFH/NV 2003, 328, 329).
  • BFH, 01.04.1999 - VII R 41/98

    Gestellung von in das Zollgebiet verbrachten Waren; Entstehung der Zollschuld

    Auszug aus BFH, 05.10.2004 - VII R 61/03
    a) Es entspricht der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- (Urteil vom 20. September 1988 Rs. 252/87 --Kiwall--, EuGHE 1988, 4753 Rdnr. 11 f.; vgl. auch Urteil vom 11. Juli 2002 Rs. C-371/99 --Liberexim--, EuGHE 2002, I-6227 Rdnr. 57 --zu Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 77/388/EWG und mehreren vorschriftswidrigen Handlungen im externen Versandverfahren--) sowie der Rechtsprechung des Senats (Senatsurteil vom 1. April 1999 VII R 41/98, BFH/NV 1999, 1396, 1398), dass eine Zollschuld durch die Annahme einer Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr (Art. 201 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 2 ZK) nicht mehr entstehen kann, wenn für dieselbe Ware bereits zuvor eine Zollschuld durch ein vorschriftswidriges Verbringen in das Zollgebiet der Gemeinschaft (Art. 202 Abs. 1 Buchst. a ZK), durch ein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung (Art. 203 Abs. 1 ZK) oder durch eine Pflichtverletzung (Art. 204 Abs. 1 Buchst. a ZK) entstanden ist.
  • BFH, 21.11.2002 - VII R 57/01

    Tarifierung von Filmrecordern

    Auszug aus BFH, 05.10.2004 - VII R 61/03
    Eine Auseinandersetzung mit den Zulassungsgründen des § 115 Abs. 2 FGO ist nach § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a FGO nicht erforderlich (vgl. Senatsurteil vom 21. November 2002 VII R 57/01, BFH/NV 2003, 525, 526).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 05.10.2004 - VII R 61/03
    Ein Anlass zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH besteht demnach nicht (vgl. EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81 --C.I.L.F.I.T.--, EuGHE 1982, 3415 Rdnr. 16).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-337/01

    Hamann International

    Auszug aus BFH, 05.10.2004 - VII R 61/03
    Dabei kommt der Vorrang des Art. 203 ZK im Verhältnis zu Art. 204 ZK (vgl. EuGH-Urteil vom 12. Februar 2004 Rs. C-337/01 --Hamann--, BFH/NV-Beilage 2004, 153 Rdnr. 29) nicht zum Tragen, weil es nicht um die Entstehung einer Zollschuld aufgrund derselben Handlung oder Unterlassung geht.
  • EuGH, 20.09.1988 - 252/87

    Hauptzollamt Hamburg-St. Annen / Kiwall

    Auszug aus BFH, 05.10.2004 - VII R 61/03
    a) Es entspricht der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- (Urteil vom 20. September 1988 Rs. 252/87 --Kiwall--, EuGHE 1988, 4753 Rdnr. 11 f.; vgl. auch Urteil vom 11. Juli 2002 Rs. C-371/99 --Liberexim--, EuGHE 2002, I-6227 Rdnr. 57 --zu Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 77/388/EWG und mehreren vorschriftswidrigen Handlungen im externen Versandverfahren--) sowie der Rechtsprechung des Senats (Senatsurteil vom 1. April 1999 VII R 41/98, BFH/NV 1999, 1396, 1398), dass eine Zollschuld durch die Annahme einer Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr (Art. 201 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 2 ZK) nicht mehr entstehen kann, wenn für dieselbe Ware bereits zuvor eine Zollschuld durch ein vorschriftswidriges Verbringen in das Zollgebiet der Gemeinschaft (Art. 202 Abs. 1 Buchst. a ZK), durch ein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung (Art. 203 Abs. 1 ZK) oder durch eine Pflichtverletzung (Art. 204 Abs. 1 Buchst. a ZK) entstanden ist.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-222/01

    British American Tobacco

  • BFH, 13.11.2001 - VII R 88/00

    Zollschuld - Pflichtverletzung - Einfuhrumsatzsteuer - Fahrlässigkeit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2004 - C-195/03

    Papismedov u.a.

  • EuGH, 11.07.2002 - C-371/99

    Liberexim

  • BFH, 12.06.2001 - VII R 67/00

    Einfuhrabgaben; zulassungsfreie Revision; Urteil ohne Entscheidungsgründe;

  • BFH, 08.05.1990 - VII R 130/87

    Anforderungen an die richtige Bezeichnung eines Zollguts in der zugehörigen

  • FG Hamburg, 06.09.2007 - 4 K 148/06

    Erhebung von Einfuhrabgaben

    Sei die Zollschuld für eine Ware einmal entstanden, seien nachfolgende Handlungen oder Unterlassungen, wie der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 5.10.2004 ( VII R 61/03) entschieden habe, in Bezug auf diese nämliche Ware zollschuldrechtlich unerheblich.

    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass eine Zollschuld durch die Annahme einer Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr (Art. 201 Abs. 1 lit. a) ZK) nicht mehr entstehen kann, wenn für dieselbe Ware bereits zuvor eine Zollschuld durch ein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung (Art. 203 Abs. 1 ZK) entstanden ist (vgl. nur BFH, Urteil vom 5.10.2004, VII R 61/03, juris; EuGH, Urteil vom 20.9.1988, C-252/87, juris; EuGH, Urteil vom 11.7.2002, C-371/99, juris).

    Entscheidend ist allein der erste zollrechtlich erhebliche Vorgang; ist die Zollschuld für eine Ware einmal entstanden, sind nachfolgende Handlungen oder Unterlassungen in Bezug auf diese Ware zollschuldrechtlich grundsätzlich unerheblich (vgl. BFH, Urteil vom 5.10.2004, VII R 61/03, juris).

  • BFH, 11.12.2012 - VII R 3/12

    Entzug einer zum Versand angemeldeten, aber nicht versandten Ware aus

    Das schlösse die Entstehung einer Zollschuld zulasten des Hauptverpflichteten auch deshalb aus, weil eine Zollschuld für dieselbe Ware nicht zweimal entstehen kann (Urteil des beschließenden Senats vom 5. Oktober 2004 VII R 61/03, BFHE 207, 570).
  • BFH, 29.10.2007 - VII B 352/06

    Entstehung der Zollschuld durch Entziehen; Entstehung von Einfuhrabgaben

    Die rechtliche Beurteilung des FG stehe auch in Widerspruch zu dem BFH-Urteil vom 5. Oktober 2004 VII R 61/03 (BFHE 207, 570), wonach eine Ware nach Ablauf der Verwahrfrist noch rechtswirksam zu einem Zollverfahren angemeldet werden könne.

    Auch aus dem BFH-Urteil in BFHE 207, 570 folge, dass die Zollanmeldungen der Fa. Y nicht noch einmal zu einer weiteren Entstehung der Einfuhrabgabenschuld hätten führen können.

  • BFH, 28.03.2013 - VII B 219/12

    Entziehung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus zollamtlicher Überwachung -

    Durch die Überführung einer Ware in den zollrechtlich freien Verkehr kann nämlich eine Zollschuld nicht gemäß Art. 201 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 2 ZK entstehen, wenn für dieselbe Ware bereits zuvor eine Zollschuld durch Erfüllung eines anderen Tatbestands entstanden ist (Senatsurteil vom 5. Oktober 2004 VII R 61/03, BFHE 207, 570, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2005, 122, m.w.N.; vgl. auch Senatsbeschluss vom 15. März 2012 VII B 161/11, BFH/NV 2012, 1200).
  • BFH, 18.11.2010 - VII B 123/10

    Zollschuldentstehung durch Verwendung eines falschen Verfahrenscodes -

    Die darüber hinaus behauptete Divergenz zu dem Senatsurteil vom 5. Oktober 2004 VII R 61/03 (BFHE 207, 570) besteht nicht.
  • FG Düsseldorf, 25.06.2008 - 4 K 3738/07

    Nacherhebung des Zolls für von Estland nach Griechenland im Wege eines

    Eine Zollschuld kann daher nicht mehr durch ein Entziehen einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus der zollamtlichen Überwachung entstehen, wenn bereits zuvor hinsichtlich der nämlichen Ware eine Zollschuld entstanden war (BFH-Urteil vom 5. Oktober 2004 VII R 61/03, BFHE 207, 570).
  • FG München, 10.12.2009 - 14 K 1606/06

    Zollschuldentstehung durch Verwendung eines falschen Verfahrenscodes bei der

    Dabei handelt es sich um zeitlich nacheinander liegende Pflichtverletzungen, die in Bezug auf die Zollschuldentstehung getrennt voneinander zu betrachten sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Oktober 2004 VII R 61/03, BFHE 207, 570; Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 20. September 1988 Rs. C-252/87, Slg. 1988, I-04753).
  • FG Hessen, 24.06.2015 - 7 K 1022/13

    Art. 203 Abs. 3, 1. Anstrich ZK, Art. 213 ZK, Art. 221 Abs. 3 Satz 2 ZK

    Auch war in dem hier zu beurteilenden Sachverhalt vor der Abholung der Ware bei der Fa. B keine Zollschuld entstanden gewesen, weshalb die Berufung der Klägerin auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 05.10.2004 VII R 61/03 (ZfZ 2005, 122) fehl geht.
  • FG München, 03.04.2014 - 14 K 1930/12

    Zollschuldentstehung infolge der Nichtabgabe der summarischen Eingangsanmeldung

    Die Abgabenschuld ist nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt aufgrund der Nichtabgabe der eSumA entstanden mit der Folge, dass in diesem Fall die russische Fluggesellschaft A als Abgabenschuldnerin in Betracht käme, weil diese gem. Art. 36b Abs. 3 ZK zur Abgabe der eSumA verpflichtet ist, und eine Zollschuld für dieselbe Ware nicht zweimal entstehen kann (BFH-Urteil vom 5. Oktober 2004 VII R 61/03, BFHE 207, 570 m. w. N.).
  • FG Hamburg, 28.04.2008 - 4 K 190/06

    Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung von zur Wiederausfuhr bestimmten

    Ist die Zollschuld für eine Ware einmal entstanden, sind nachfolgende Handlungen oder Unterlassungen in Bezug auf diese Ware zollschuldrechtlich grundsätzlich unerheblich (BFH-Urteil vom 5. Oktober 2004 VII R 61/03, BFHE 207, 570, BFH/NV 2005, 486 ).
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