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   BFH, 27.02.2007 - VII R 25/06   

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https://dejure.org/2007,5605
BFH, 27.02.2007 - VII R 25/06 (https://dejure.org/2007,5605)
BFH, Entscheidung vom 27.02.2007 - VII R 25/06 (https://dejure.org/2007,5605)
BFH, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - VII R 25/06 (https://dejure.org/2007,5605)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    ZK Art. 29 Abs. 1, Art. 29 Abs. 3, Art. 32 Abs. 1 Buchst. b, Art. 32 Abs. 2; ZKDVO Art. 147, Art. 148, Art. 178

  • IWW
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Einfuhrabgaben: Zollwert eingeführter DVDs mit gespeicherten Filmen

  • Judicialis

    ZK Art. 29 Abs. 1; ; ZK Art. 29 Abs. 3; ; ZK Art. 32 Abs. 1 Buchst. b; ; ZK Art. 32 Abs. 2; ; ZKDVO Art. 147; ; ZKDVO Art. 148; ; ZKDVO Art. 178

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einfuhrabgaben: Zollwert eingeführter DVDs mit gespeicherten Filmen

  • datenbank.nwb.de

    Einfuhrabgaben: Zollwert eingeführter DVDs mit gespeicherten Filmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Zollwert eingeführter DVDs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zollwert eingeführter DVDs

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ermittlung des Zollwertes eingeführter DVDs nach der Transaktionswert-Methode; Beistellungen bei unentgeltlicher Lieferung des in den Stampern (Spritzform) verkörperten Filmmaterials; Notwendigkeit der Hinzurechnung des Wertes von Beistellungen zu dem tatsächlich ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ZK Art 32 Abs 1, ZK Art 29
    Beistellungen; Einfuhrabgaben; Lizenzgebühren; Nacherhebung; Transaktionswert; Zollwert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 216, 459
  • BB 2007, 558
  • BB 2007, 986
  • ZfZ 2007, 124
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 16.11.2006 - C-306/04

    Compaq Computer International Corporation - Zollwert - Laptops, die mit

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - VII R 25/06
    Geht man von dem Kaufgeschäft zwischen der Fa. W und der Fa. I Taiwan und dem im Rahmen dieses Geschäfts für die DVDs gezahlten Preis aus, so ist bezüglich der Frage, ob der Transaktionswert ggf. nach Art. 32 Abs. 1 Buchst. b oder c ZK zu berichtigen ist, weil der Käufer Beistellungen erbracht bzw. Lizenzgebühren gezahlt hat, auf die Fa. W als Käufer abzustellen (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 16. November 2006 Rs. C-306/04, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2007, 181).

    Da auf einem Datenträger gespeicherte Software als immaterielles Wirtschaftsgut in dem Datenträger verkörpert ist (vgl. EuGH-Urteile vom 18. April 1991 Rs. C-79/89, EuGHE 1991, I-1853, und in HFR 2007, 181; Senatsurteil vom 15. Oktober 1991 VII R 167, 168/85, BFH/NV 1992, 352), ist somit im Streitfall davon auszugehen, dass die Fa. W der Fa. I Taiwan mit der unentgeltlichen Lieferung des in den Stampern verkörperten Filmmaterials Beistellungen i.S. des Art. 32 Abs. 1 Buchst. b ZK erbracht hat.

    Da der Zollwert den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert einer eingeführten Ware widerspiegeln und deshalb alle Elemente dieser Ware, die einen wirtschaftlichen Wert haben, berücksichtigen muss (EuGH-Urteil in HFR 2007, 181), kann bei der Zollwertermittlung der Wert der auf den DVDs gespeicherten Filme nicht unberücksichtigt bleiben.

  • EuGH, 18.04.1991 - C-79/89

    Brown Boveri / Hauptzollamt Mannheim

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - VII R 25/06
    Da auf einem Datenträger gespeicherte Software als immaterielles Wirtschaftsgut in dem Datenträger verkörpert ist (vgl. EuGH-Urteile vom 18. April 1991 Rs. C-79/89, EuGHE 1991, I-1853, und in HFR 2007, 181; Senatsurteil vom 15. Oktober 1991 VII R 167, 168/85, BFH/NV 1992, 352), ist somit im Streitfall davon auszugehen, dass die Fa. W der Fa. I Taiwan mit der unentgeltlichen Lieferung des in den Stampern verkörperten Filmmaterials Beistellungen i.S. des Art. 32 Abs. 1 Buchst. b ZK erbracht hat.
  • BFH, 23.02.2004 - VII B 303/03

    Anmeldung Vorerwerberpreis ohne Rechnungsunterlagen; Überprüfung der

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - VII R 25/06
    Steht daher --wie im Streitfall-- fest, dass der Käufer des als maßgebliche Transaktion angemeldeten Kaufgeschäfts dem Verkäufer Beistellungen erbracht hat, will aber der Zollwertanmelder keine Angaben dazu machen, ob dies unentgeltlich oder zu ermäßigten Preisen erfolgt ist, oder kann er solche Angaben nicht machen, kann der Zollwert nicht nach dem Transaktionswert dieses Kaufgeschäfts ermittelt werden, da es in diesem Fall nicht gesichert ist, dass der angemeldete Kaufpreis dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis i.S. des Art. 29 Abs. 1 und Abs. 3 Buchst. a ZK entspricht (vgl. Krüger in Dorsch, Zollrecht, Art. 29 Rz 13; Müller-Eiselt, EG-Zollrecht, Zollkodex/Zollwert, Fach 4229 Rz 348; Senatsbeschluss vom 23. Februar 2004 VII B 303/03, BFH/NV 2004, 991, m.w.N.).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - VII R 25/06
    Der Senat hält die im Streitfall nach Art. 32 Abs. 1 Buchst. b ZK gebotene Hinzurechnung des Werts der in Form des gespeicherten Filmmaterials erbrachten Beistellungen für zweifelsfrei und sieht keine Verpflichtung, die Sache dem EuGH zur Vorabentscheidung gemäß Art. 234 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften vorzulegen (vgl. EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415, 3430).
  • EuGH, 07.03.1991 - C-116/89

    BayWa / Hauptzollamt Weiden

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - VII R 25/06
    Bei derart eng miteinander verbundenen Verträgen, auf denen die Einfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft beruht, ist --entgegen der Ansicht der Klägerin-- nicht lediglich das der Zollwertermittlung zugrunde gelegte Kaufgeschäft isoliert, sondern es ist der gesamte wirtschaftliche Einfuhrvorgang zu betrachten (vgl. EuGH-Urteil vom 7. März 1991 Rs. C-116/89, EuGHE 1991, I-1095).
  • BFH, 15.10.1991 - VII R 167/85
    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - VII R 25/06
    Da auf einem Datenträger gespeicherte Software als immaterielles Wirtschaftsgut in dem Datenträger verkörpert ist (vgl. EuGH-Urteile vom 18. April 1991 Rs. C-79/89, EuGHE 1991, I-1853, und in HFR 2007, 181; Senatsurteil vom 15. Oktober 1991 VII R 167, 168/85, BFH/NV 1992, 352), ist somit im Streitfall davon auszugehen, dass die Fa. W der Fa. I Taiwan mit der unentgeltlichen Lieferung des in den Stampern verkörperten Filmmaterials Beistellungen i.S. des Art. 32 Abs. 1 Buchst. b ZK erbracht hat.
  • FG Baden-Württemberg, 07.06.2011 - 11 K 2758/10

    Zollwert eingeführter Spielfilm DVDs - Stellvertretung - Kaufgeschäft - Ware -

    Das von HZA für seine Auffassung herangezogene Urteil des BFH vom 27. Februar 2007 VII R 25/06 (BFHE 216, 459, BFH/NV 2007, 1259, ZfZ 2007, 124) sei in Unkenntnis der Feststellungen in dem Prüfungsbericht des HZA B vom 21. November 2003 über die Prüfung bei der Studio 1 Germany GmbH ergangen (im Folgenden Prüfungsbericht Studio 1).

    Im Übrigen gibt das HZA im Wesentlichen den Inhalt des in einer vergleichbaren Sache derselben Klägerin ergangenen BFH-Urteils vom 27. Februar 2007 VII R 25/06 (BFHE 216, 459, BFH/NV 2007, 1259, ZfZ 2007, 124) sowie der Kommentierung von Vonderbank in Müller-Eiselt/Vonderbank, EG-Zollrecht wieder.

    Bei Vertragsgestaltungen, die wie vorliegend so eng miteinander verwoben sind, dass in dem einen Vertrag Vorgaben für den Abschluss und den Inhalt der weiteren abzuschließenden Verträge gemacht werden, die keinerlei Verhandlungsspielraum lassen und wiederum Bedingung für den Abschluss des ersten Vertrages sind, ist für die Zollwertermittlung der gesamte wirtschaftliche Einfuhrvorgang zu betrachten (vgl. EuGH-Urteil vom 7. März 1991 Rs. C-116/89 - Baywa AG -, Slg. 1991, I-1095; BFH-Urteil vom 27. Februar 2007 VII R 25/06, BFHE 216, 459, BFH/NV 2007, 1259, ZfZ 2007, 124).

    Der BFH hat in seinem Urteil vom 27. Februar 2007 VII R 25/06 (BFHE 216, 459, BFH/NV 2007, 1259, ZfZ 2007, 124) jedoch zu Recht darauf hingewiesen, dass es sich bei den im Rahmen des Art. 30 Abs. 2 Buchstabe a ZK heranzuziehenden Vergleichspreisen um solche handeln muss, die ohne Abspaltung der Lizenzgebühren vom Materialwert der DVDs getätigt worden sind.

    Auch wenn in Fällen, in denen die Höhe der pro DVD entrichteten Lizenzgebühr nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ermittelt werden kann, nach der BFH-Rechtsprechung grundsätzlich Durchschnittswerte angesetzt werden können (BFH-Urteil vom 27. Februar 2007 VII R 25/06, BFHE 216, 459, BFH/NV 2007, 1259, ZfZ 2007, 124), würde ein solches Vorgehen zumindest bei Verwendung der vorliegend ermittelten Durchschnittswerte zu einem unzutreffenden Zollwert führen.

    Die Entscheidung des BFH vom 27. Februar 2007 VII R 25/06 (BFHE 216, 459, BFH/NV 2007, 1259, ZfZ 2007, 124) steht diesem Ergebnis nicht entgegen.

    Dabei spreche in rechtlicher Hinsicht nichts dagegen, Durchschnittssätze anzusetzen, solange sie - in entsprechender Anwendung des Art. 32 Abs. 2 ZK - auf objektiven und bestimmbaren Tatsachen beruhen, um eine Berechnung willkürlicher oder fiktiver Werte zu vermeiden (Gedanke des Art. 31 Abs. 2 Buchstabe g ZK; BFH-Urteil vom 27. Februar 2007 VII R 25/06 (BFHE 216, 459, BFH/NV 2007, 1259, ZfZ 2007, 124 unter 3. und 5.).

    Dieser Entscheidung ist der BFH in seinem Urteil vom 27. Februar 2007 VII R 25/06 (BFHE 216, 459, BFH/NV 2007, 1259, ZfZ 2007, 124 unter 3.) gefolgt.

    In seinem Urteil vom 27. Februar 2007 VII R 25/06 (BFHE 216, 459, BFH/NV 2007, 1259, ZfZ 2007, 124) hat der BFH dies ausdrücklich für zulässig erklärt, sofern die Zuschläge zum Kaufpreis auf objektiven und bestimmbaren Tatsachen beruhen, um eine Berechnung willkürlicher oder fiktiver Werte zu vermeiden (Rz. 28 der Entscheidung).

  • BFH, 04.07.2013 - VII R 56/11

    Zollwert von DVDs mit Spielfilmen - Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Dieser kann durch Schätzung nach Maßgabe der durchschnittlich für Spielfilm-DVDs an den Produzenten gezahlten Lizenzgebühren ermittelt werden (Anschluss an das Urteil des Senats vom 27. Februar 2007 VII R 25/06, BFHE 216, 459).

    Dabei könne entsprechend den vom Bundesfinanzhof in dem Urteil vom 27. Februar 2007 VII R 25/06 (BFHE 216, 459, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2007, 124) aufgestellten Rechtsgrundsätzen zwar von den vom HZA ermittelten Durchschnittswerten für die Lizenzgebühren ausgegangen werden, die jedoch zu berichtigen seien, was mangels anderweit verfügbarer oder mit vertretbarem Aufwand ermittelbarer Daten auf der Grundlage von Schätzungen geschehen dürfe.

    Das habe der Senat bereits in seinem Urteil in BFHE 216, 459, ZfZ 2007, 124 klargestellt.

    Dementsprechend hat der Senat bereits im Urteil in BFHE 216, 459, ZfZ 2007, 124, das einen in den wesentlichen Punkten nahezu gleichliegenden Sachverhalt betrifft, darauf abgestellt, dass im Kaufpreis für eine bespielte DVD üblicherweise auch das dem Filmproduzenten zustehende Entgelt für die gespeicherte Software --den betreffenden Film-- enthalten ist.

    Hingegen wäre der von der Schuldnerin von ihren Käufern geforderte Preis aus den gleichen Gründen für die Zollwertbestimmung ungeeignet, wie es der von der Schuldnerin entrichtete Preis ist (vgl. dazu schon Urteil des Senats in BFHE 216, 459, ZfZ 2007, 124, Rz 29).

    Deshalb könnte nicht die tatsächlich später geleistete Lizenzzahlung wie ein fiktives zusätzliches Entgelt dem von der Schuldnerin angemeldeten Zollwert hinzugerechnet werden --was das FG auch nicht getan hat--, sondern die geleisteten Lizenzzahlungen geben nur einen Anhaltspunkt dafür, wie der Wert des in den DVDs enthaltenen immateriellen Wirtschaftsguts im Zeitpunkt der Einfuhr zu veranschlagen ist, was die vom FG im Anschluss an die Überlegungen des Senats im Urteil in BFHE 216, 459, ZfZ 2007, 124, durchgeführte Schätzung eines (bei allen DVDs gleichen) Wertbetrages zusätzlich rechtfertigt.

    Der Senat hat vielmehr schon im Urteil in BFHE 216, 459, ZfZ 2007, 124 darauf hingewiesen, zwar dürften in entsprechender Anwendung des Art. 32 Abs. 2 ZK Zuschläge zum Kaufpreis nur aufgrund objektiver und bestimmbarer Tatsachen gemacht werden, um eine Berechnung willkürlicher oder fiktiver Zollwerte (vgl. Art. 31 Abs. 2 Buchst. g ZK) zu vermeiden.

  • FG Düsseldorf, 04.02.2015 - 4 K 144/14

    Nacherhebung von zollrechtlichen Abgabebeträgen; Buchmäßige Erfassung der einer

    Dieser Wert ist als Beistellung der Klägerin nach Art. 32 Abs. 1 Buchst. b Ziff. i ZK den von ihr gezahlten Kaufpreisen für die Waren hinzuzurechnen (vgl. BFH, Urteil vom 27. Februar 2007 VII R 25/06, BFHE 216, 459).

    Eine Hinzurechnung des Werts erbrachter Beistellungen hat daher auch dann stattzufinden, wenn der Käufer die Beistellung unentgeltlich erworben hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 216, 459).

    Bei den Lizenzgebühren, die von den Abnehmern der Waren schließlich an die Lizenzgeber gezahlt wurden, handelt es sich um eine objektive und bestimmbare Größe, die für die Bestimmung des Werts der auf den Ton- und Bildträgern gespeicherten Daten geeignet ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 216, 459).

    Denn es ist geboten, das gesamte Geschäft zu betrachten, das von Anfang an darauf angelegt war, die Filme und Tonaufnahmen in Form von DVDs, BD's, CD's und LP's an Endverbraucher im Zollgebiet der Gemeinschaft zu verkaufen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 216, 459).

    Dieser wirtschaftliche Wert entspricht den von den Abnehmern der vorgenannten Waren entrichteten Lizenzgebühren (vgl. BFH-Urteil in BFHE 216, 459).

    Geht man mit der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil in BFHE 216, 459) davon aus, dass der Wert der Bedingungen der Kaufgeschäfte nicht bestimmt werden kann, ist der Zollwert gemäß Art. 31 ZK zu ermitteln ist.

    Eine Ermittlung des Zollwerts nach einer der Folgemethoden des Art. 30 Abs. 2 Buchst. c oder d ZK kommt im Streitfall auch hiernach nicht in Betracht, weil die von der Klägerin erzielten Weiterverkaufspreise selbstverständlich keine Lizenzgebühren enthielten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 216, 459; BFH-Beschluss in BFHE 242, 472).

  • FG Hamburg, 16.12.2011 - 4 K 150/10

    Zollrecht: Prüfungsanordnung gegenüber Abnehmer des Einführers von

    Mit seinem grundlegenden Urteil vom 27.02.2007 (VII R 25/06) habe der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass der Wert der auf eingeführten DVDs gespeicherten Spielfilmen bei der Zollwertermittlung zu berücksichtigen sei.

    Nach dem unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ergangenen Urteil des BFH vom 27.02.2007 (VII R 25/06) sei für die Zollwertermittlung der gesamte wirtschaftliche Einfuhrvorgang und nicht nur das einzelne Kaufgeschäft zu betrachten.

    Auch auf der Grundlage des vom HZA in Bezug genommenen Urteils des BFH vom 27.0.2007 (VII R 25/06) kann der angeordneten Prüfung bei der Klägerin keine Bedeutung für die zollrechtliche Behandlung der Einfuhren bei der C. beigemessen werden.

    Etwas anderes ergibt sich auch an dieser Stelle nicht aus der Entscheidung des BFH vom 27.02.2007 (VII R 25/06).

  • FG Hamburg, 13.07.2009 - 4 K 361/07

    Zoll: Zollwert

    Dieser tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis ist nach Art. 29 Abs. 3 Buchst. a Satz 1 ZK die vollständige Zahlung, die der Käufer für die eingeführten Waren an den Verkäufer oder zu dessen Gunsten entrichtet oder zu entrichten hat, und schließt alle Zahlungen ein, die als Bedingung für das Kaufgeschäft über die eingeführten Waren vom Käufer an den Verkäufer oder an einen Dritten zur Erfüllung einer Verpflichtung des Verkäufers tatsächlich entrichtet werden oder zu entrichten sind (BFH, Urteil vom 27. Februar 2007 VII R 25/06, BFHE 216, 459, ZfZ 2007, 124).

    aa) Als Wert der Beistellung sind grundsätzlich sämtliche Kosten zu berücksichtigen, die der einführende Käufer für ihren Erwerb oder ihre Herstellung aufwenden muss (BFH, Urteil vom 27.02.2007 VII R 25/06, BFHE 216, 459, ZfZ 2007, 124).

    Da es indes für die Zurechnungen gemäß Art. 32 Abs. 1 Buchst. b ZK nach dem klaren Wortlaut der Vorschrift auf den Wert der Beistellungen und nicht - wie bei den Hinzurechnungen gemäß Art. 32 Abs. 1 Buchst. a ZK - auf die dem Käufer entstandenen Kosten ankommt, findet die Hinzurechnung des Werts erbrachter Beistellungen auch dann statt, wenn der Käufer die Beistellung unentgeltlich erworben oder selbst hergestellt hat (vgl. BFH, Urteil vom 27.02.2007 VII R 25/06, BFHE 216, 459, ZfZ 2007, 124 m. w. N.; Krüger in Dorsch, Zollrecht, Art. 32 ZK Rdnr. 22; Reiche in Witte, Zollkodex, 4. Aufl., Art. 32 Rdnr. 23).

    Ist der Käufer der Einfuhrwaren verpflichtet, diese an einen bestimmten Abnehmer zu liefern, der dann seinerseits eine weitere Leistung an den (ersten) Verkäufer erbringt oder bereits erbracht hat, kommt eine Hinzurechnung dieser weiteren Leistung als mittelbare Zahlung auch gemäß Art. 29 Abs. 1 Buchst. b ZK i. V. m. Art. 148 ZKDVO in Betracht (vgl. BFH, Urteil vom 27. Februar 2007 VII R 25/06, BFHE 216, 459, ZfZ 2007, 124; Krüger in Dorsch, Zollrecht, Art. 29 Rdnr. 23).

  • BFH, 11.11.2014 - VII R 21/12

    Keine Mitwirkungspflicht eines Herstellers bei Reimport

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden (Urteile vom 27. Februar 2007 VII R 25/06, BFHE 216, 459, ZfZ 2007, 124; vom 4. Juli 2013 VII R 56/11, BFHE 242, 472, ZfZ 2013, 271), dass insoweit der gesamte wirtschaftliche Einfuhrvorgang zu betrachten ist.
  • BFH, 28.01.2014 - VII R 17/12

    Anordnung einer Zollprüfung zur Ermittlung zollwertrechtlich zu

    Der Senat hat bereits in den Urteilen vom 4. Juli 2013 VII R 56/11 (Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2013, 271) und vom 27. Februar 2007 VII R 25/06 (BFHE 216, 459, ZfZ 2007, 124) entschieden, dass solche Zahlungen bei der Zollwertermittlung zu berücksichtigen sind.
  • FG Hamburg, 18.06.2019 - 4 K 148/17

    Zollwertrecht: Hinzurechnung von Gestaltungskosten für Verpackungen

    Damit stand das Verkaufsgeschäft unter der Bedingung, dass die Klägerin den konzernintern vorgegebenen Vertriebsweg an die Vertriebsgesellschaften einzuhalten hatte (vgl. zur Bedingung der Einhaltung eines bestimmtes Vertriebsweges auch BFH, Urteil vom 27. Februar 2007, VII R 25/06, in: juris).
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