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   EuGH, 19.03.2009 - C-256/07   

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https://dejure.org/2009,7212
EuGH, 19.03.2009 - C-256/07 (https://dejure.org/2009,7212)
EuGH, Entscheidung vom 19.03.2009 - C-256/07 (https://dejure.org/2009,7212)
EuGH, Entscheidung vom 19. März 2009 - C-256/07 (https://dejure.org/2009,7212)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Zollkodex der Gemeinschaften - Erstattung von Abgaben - Art. 29 Abs. 1 und 3 Buchst. a - Zollwert - Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 - Art. 145 Abs. 2 und 3 - Berücksichtigung von Zahlungen des Verkäufers in Anwendung einer im Kaufvertrag vorgesehenen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Mitsui & Co. Deutschland

    Zollkodex der Gemeinschaften - Erstattung von Abgaben - Art. 29 Abs. 1 und 3 Buchst. a - Zollwert - Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 - Art. 145 Abs. 2 und 3 - Berücksichtigung von Zahlungen des Verkäufers in Anwendung einer im Kaufvertrag vorgesehenen ...

  • EU-Kommission PDF

    Mitsui & Co. Deutschland

    Zollkodex der Gemeinschaften - Erstattung von Abgaben - Art. 29 Abs. 1 und 3 Buchst. a - Zollwert - Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 - Art. 145 Abs. 2 und 3 - Berücksichtigung von Zahlungen des Verkäufers in Anwendung einer im Kaufvertrag vorgesehenen ...

  • EU-Kommission

    Mitsui & Co. Deutschland

    Zollkodex der Gemeinschaften - Erstattung von Abgaben - Art. 29 Abs. 1 und 3 Buchst. a - Zollwert - Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 - Art. 145 Abs. 2 und 3 - Berücksichtigung von Zahlungen des Verkäufers in Anwendung einer im Kaufvertrag vorgesehenen ...

  • Wolters Kluwer

    Minderung des Transaktions- und Zollwerts von vor der Übergabe bereits mangelbehafteten Waren; Mitsui & Co. Deutschland GmbH gegen Hauptzollamt Düsseldorf

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 Art. 29 Abs. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 Art. 29 Abs. 3 Buchst. a; ; Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 Art. 145 Abs. 2; ; Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 Art. 145 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Minderung des Transaktions- und Zolwerts von vor der Übergabe bereits mangelbehafteten Waren; Anwendungsbereich des Art. 145 der DurchführungsVO - [Mitsui & Co. Deutschland GmbH gegen Hauptzollamt Düsseldorf]

  • rechtsportal.de

    Minderung des Transaktions- und Zolwerts von vor der Übergabe bereits mangelbehafteten Waren; Anwendungsbereich des Art. 145 der DurchführungsVO - [Mitsui & Co. Deutschland GmbH gegen Hauptzollamt Düsseldorf]

  • datenbank.nwb.de

    Berücksichtigung von Zahlungen des Verkäufers in Anwendung einer im Kaufvertrag vorgesehenen Gewährleistungsverpflichtung bei der Ermittlung des Zollwerts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Mitsui & Co. Deutschland

    Zollkodex der Gemeinschaften - Erstattung von Abgaben - Art. 29 Abs. 1 und 3 Buchst. a - Zollwert - Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 - Art. 145 Abs. 2 und 3 - Berücksichtigung von Zahlungen des Verkäufers in Anwendung einer im Kaufvertrag vorgesehenen ...

Besprechungen u.ä.

  • bdo.de PDF, S. 5 (Entscheidungsbesprechung)

    Garantiekosten

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgericht Düsseldorf (Deutschland) eingereicht am 31. Mai 2007 - Mitsui & Co. Deutschland GmbH gegen Hauptzollamt Düsseldorf

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Düsseldorf - Auslegung von Art. 29 Abs. 1 und Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 302, S. 1) sowie von Art. 145 Abs. 2 und 3 ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfZ 2009, 101
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 06.06.1990 - C-11/89

    Unifert / Hauptzollamt Münster

    Auszug aus EuGH, 19.03.2009 - C-256/07
    Zur Beantwortung dieser Fragen ist zuerst daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs mit der gemeinschaftlichen Zollwertregelung ein gerechtes, einheitliches und neutrales System errichtet werden soll, das die Anwendung von willkürlichen oder fiktiven Zollwerten ausschließt (Urteile vom 6. Juni 1990, Unifert, C-11/89, Slg. 1990, I-2275, Randnr. 35, und vom 19. Oktober 2000, Sommer, C-15/99, Slg. 2000, I-8989, Randnr. 25).

    Der Gerichtshof hat insbesondere bereits entschieden, dass, wenn die zu bewertende, mangelfrei gekaufte Ware vor ihrer Abfertigung zum freien Verkehr beschädigt wurde, der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis proportional zur eingetretenen Beschädigung herabzusetzen ist, sofern es sich um eine unvorhersehbare Minderung des Handelswerts der Ware handelt (vgl. Urteile Repenning, Randnr. 18, und Unifert, Randnr. 35).

  • EuGH, 16.11.2006 - C-306/04

    Compaq Computer International Corporation - Zollwert - Laptops, die mit

    Auszug aus EuGH, 19.03.2009 - C-256/07
    Der Zollwert muss also den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert einer eingeführten Ware widerspiegeln und alle Elemente dieser Ware, die einen wirtschaftlichen Wert haben, berücksichtigen (vgl. Urteil vom 16. November 2006, Compaq Computer International Corporation, C-306/04, Slg. 2006, I-10991, Randnr. 30).
  • EuGH, 19.10.2000 - C-15/99

    Sommer

    Auszug aus EuGH, 19.03.2009 - C-256/07
    Zur Beantwortung dieser Fragen ist zuerst daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs mit der gemeinschaftlichen Zollwertregelung ein gerechtes, einheitliches und neutrales System errichtet werden soll, das die Anwendung von willkürlichen oder fiktiven Zollwerten ausschließt (Urteile vom 6. Juni 1990, Unifert, C-11/89, Slg. 1990, I-2275, Randnr. 35, und vom 19. Oktober 2000, Sommer, C-15/99, Slg. 2000, I-8989, Randnr. 25).
  • EuGH, 12.06.1986 - 183/85

    Hauptzollamt Itzehoe / Repenning

    Auszug aus EuGH, 19.03.2009 - C-256/07
    Der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis ist aber ein Faktor, der gegebenenfalls Berichtigungen unterliegt, wenn dies erforderlich ist, um die Ermittlung eines willkürlichen oder fiktiven Zollwerts zu verhindern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juni 1986, Repenning, 183/85, Slg. 1986, 1873, Randnr. 16).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-293/04

    Beemsterboer - Nacherhebung von Eingangs- oder Ausfuhrabgaben - Artikel 220

    Auszug aus EuGH, 19.03.2009 - C-256/07
    Der Grundsatz der Rechtssicherheit verbietet es zwar im Allgemeinen, den Beginn der Geltungsdauer eines Rechtsakts der Gemeinschaft auf einen Zeitpunkt vor dessen Veröffentlichung zu legen; dies kann aber ausnahmsweise dann anders sein, wenn ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel es verlangt und das berechtigte Vertrauen der Betroffenen gebührend beachtet ist (vgl. u. a. Urteil "Goed Wonen", Randnr. 33) oder wenn aus Wortlaut, Zweck oder Aufbau der betreffenden Gemeinschaftsvorschriften eindeutig hervorgeht, dass ihnen eine solche Wirkung beizumessen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 2006, Beemsterboer Coldstore Services, C-293/04, Slg. 2006, I-2263, Randnr. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.04.2005 - C-376/02

    "Goed Wonen" - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Artikel 17 der

    Auszug aus EuGH, 19.03.2009 - C-256/07
    Sie müssen deshalb von den Gemeinschaftsorganen beachtet werden (vgl. u. a. Urteil vom 26. April 2005, "Goed Wonen", C-376/02, Slg. 2005, I-3445, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2017 - C-661/15

    X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollkodex der Gemeinschaft - Einfuhr von

    Für den Fall, dass diese Bestimmung im vorliegenden Fall nicht anwendbar sei, möchte das vorlegende Gericht wissen, ob nach dem Urteil Mitsui & Co. Deutschland(5) nicht schon nach Art. 29 Abs. 1 und 3 des Zollkodex eine Minderung des Zollwerts der Fahrzeuge des Typs A festzustellen sei.

    Das Urteil Mitsui & Co. Deutschland(38) liefert in meinen Augen einige Hinweise, anhand deren sich diese Fragen beantworten lassen.

    5 Urteil vom 19. März 2009, Mitsui & Co. Deutschland (C-256/07, EU:C:2009:167).

    10 Urteile vom 16. November 2006, Compaq Computer International Corporation (C-306/04, EU:C:2006:716, Rn. 30), und vom 19. März 2009, Mitsui & Co. Deutschland (C-256/07, EU:C:2009:167, Rn. 20).

    11 Urteile vom 12. Juni 1986, Repenning (183/85, EU:C:1986:247, Rn. 16), vom 19. März 2009, Mitsui & Co. Deutschland (C-256/07, EU:C:2009:167, Rn. 24), und vom 12. Dezember 2013, Christodoulou u. a. (C-116/12, EU:C:2013:825, Rn. 39).

    12 Vgl. Urteil vom 19. März 2009, Mitsui & Co. Deutschland (C-256/07, EU:C:2009:167, Rn. 26).

    13 Urteil vom 19. März 2009, Mitsui & Co. Deutschland (C-256/07, EU:C:2009:167).

    21 Vgl. Urteil vom 19. März 2009, Mitsui & Co. Deutschland (C-256/07, EU:C:2009:167, Rn. 27).

    24 Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Mazák in der Rechtssache Mitsui & Co. Deutschland (C-256/07, EU:C:2008:580, Nr. 38).

    26 Urteil vom 19. März 2009, Mitsui & Co. Deutschland (C-256/07, EU:C:2009:167).

    38 Urteil vom 19. März 2009 (C-256/07, EU:C:2009:167).

    40 Urteil vom 19. März 2009, Mitsui & Co. Deutschland (C-256/07, EU:C:2009:167, Rn. 37).

    41 Urteil vom 19. März 2009, Mitsui & Co. Deutschland (C-256/07, EU:C:2009:167, Rn. 27).

    42 Urteil vom 19. März 2009, Mitsui & Co. Deutschland (C-256/07, EU:C:2009:167, Rn. 36).

    45 Vgl. insoweit Urteil vom 19. März 2009, Mitsui & Co. Deutschland (C-256/07, EU:C:2009:167, Rn. 36) und Fn. 42 der vorliegenden Schlussanträge.

  • EuGH, 20.12.2017 - C-529/16

    Hamamatsu Photonics Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer

    Der Gerichtshof hat auch klargestellt, dass der für die Waren tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, auch wenn er grundsätzlich die Grundlage der Zollwertermittlung bildet, ein Faktor ist, der gegebenenfalls Berichtigungen unterliegt, wenn dies erforderlich ist, um die Ermittlung eines willkürlichen oder fiktiven Zollwerts zu verhindern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Juni 1986, Repenning, 183/85, EU:C:1986:247, Rn. 16, vom 19. März 2009, Mitsui & Co. Deutschland, C-256/07, EU:C:2009:167, Rn. 24, vom 12. Dezember 2013, Christodoulou u. a., C-116/12, EU:C:2013:825, Rn. 39, sowie vom 16. Juni 2016, EURO 2004.

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass, wenn die zu bewertende, mangelfrei gekaufte Ware vor ihrer Abfertigung zum freien Verkehr beschädigt wurde, der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis proportional zur eingetretenen Beschädigung herabzusetzen ist, sofern es sich um eine unvorhersehbare Minderung des Handelswerts der Ware handelt (Urteil vom 19. März 2009, Mitsui & Co. Deutschland, C-256/07, EU:C:2009:167, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ebenso hat der Gerichtshof festgestellt, dass der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis wegen eines verdeckten Mangels, der nachweislich vor der Überführung der Waren in den zollrechtlich freien Verkehr vorlag und aufgrund einer vertraglichen Einstandspflicht zu nachträglichen Erstattungen führte, proportional zur Minderung des Handelswerts der Waren herabgesetzt werden und folglich zu einer nachträglichen Minderung des Zollwerts dieser Waren führen kann (Urteil vom 19. März 2009, Mitsui & Co. Deutschland, C-256/07, EU:C:2009:167, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 01.07.2014 - C-573/12

    Die schwedische Regelung zur Förderung der inländischen Erzeugung grüner Energie

    Was den territorialen Anwendungsbereich der von der Regelung des Ausgangsverfahrens vorgesehenen Förderregelung anbelangt, kann das vorlegende Gericht, um zu ermitteln, ob die Anforderungen des Grundsatzes der Rechtssicherheit erfüllt sind, alle relevanten Gesichtspunkte berücksichtigen, die aus Wortlaut, Zweck oder Aufbau dieser Regelung hervorgehen (vgl. entsprechend Urteil Mitsui & Co. Deutschland, C-256/07, EU:C:2009:167, Rn. 32).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-522/10

    Reichel-Albert - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Verordnung (EG)

    Nach ständiger Rechtsprechung verbietet der Grundsatz der Rechtssicherheit es im Allgemeinen, den Beginn der Geltungsdauer eines Rechtsakts der Union auf einen Zeitpunkt vor dessen Veröffentlichung zu legen, sofern dies nicht ausnahmsweise aufgrund eines im Allgemeininteresse liegenden Ziels geboten ist, das berechtigte Vertrauen der Betroffenen gebührend beachtet ist und aus Wortlaut, Zweck oder Aufbau der betreffenden Vorschriften eindeutig hervorgeht, dass ihnen eine solche Wirkung beizumessen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. März 2009, Mitsui & Co. Deutschland, C-256/07, Slg. 2009, I-1951, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.10.2017 - C-661/15

    X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der Gemeinschaften -

    Für den Fall, dass der Gerichtshof Art. 145 Abs. 2 der Durchführungsverordnung im vorliegenden Fall für nicht anwendbar hält, wirft das vorlegende Gericht unter Verweis auf das Urteil vom 19. März 2009, Mitsui & Co. Deutschland (C-256/07, EU:C:2009:167), die Frage auf, ob es nicht nach Art. 29 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit Art. 78 des Zollkodex geboten sei, den Nachlass, den der Hersteller X auf den ursprünglich vereinbarten Preis gewährt habe, als eine Verringerung des Zollwerts des Modells A zu verstehen.

    Im Urteil vom 19. März 2009, Mitsui & Co. Deutschland (C-256/07, EU:C:2009:167), habe der Gerichtshof entschieden, dass Art. 29 Abs. 1 und 3 des Zollkodex die Grundlage für die Erstattung oder den Erlass von Zöllen bilde.

    Zum Zusammenhang, in den sich Art. 145 Abs. 2 der Durchführungsverordnung einfügt, ist festzustellen, dass diese Bestimmung die in Art. 29 des Zollkodex festgelegte allgemeine Regel präzisiert (Urteil vom 19. März 2009, Mitsui & Co. Deutschland, C-256/07, EU:C:2009:167, Rn. 27).

    Aus dem Urteil vom 19. März 2009, Mitsui & Co. Deutschland (C-256/07, EU:C:2009:167, Rn. 36), ergibt sich, dass Art. 145 Abs. 2 und 3 der Durchführungsverordnung in der durch die Verordnung Nr. 444/2002 eingeführten Fassung keine Anwendung auf Sachverhalte findet, die vor Inkrafttreten der letzteren Verordnung entstanden sind, da diese Bestimmung den Vertrauensschutz der betreffenden Wirtschaftsteilnehmer verletzen würde.

  • BFH, 17.05.2022 - VII R 2/19

    Zollwertermittlung - Grenzüberschreitende Geschäfte zwischen verbundenen

    Dementsprechend hat auch der EuGH eine nachträgliche Berichtigung des Transaktionswerts nur in Sonderfällen zugelassen, um die Ermittlung eines willkürlichen oder fiktiven Zollwerts zu verhindern (s. EuGH-Urteil Hamamatsu Photonics Deutschland, EU:C:2017:984, Rz 30, ZfZ 2018, 68; vgl. auch EuGH-Urteil Mitsui & Co. Deutschland vom 19.03.2009 - C-256/07, EU:C:2009:167, Rz 24 ff., m.w.N., ZfZ 2009, 101, unter Hinweis auf Art. 145 Abs. 2 ZKDVO und auf die Erwägungsgründe 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 444/2002 der Kommission vom 11.03.2002 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften sowie der Verordnungen (EG) Nr. 2787/2000 und (EG) Nr. 993/2001, ABlEG 2002, Nr. L 68, 11; ebenso EuGH-Urteil X vom 12.10.2017 - C-661/15, EU:C:2017:753, Rz 36, ZfZ 2018, 14).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.12.2018 - L 32 AS 2045/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Sozialdatenschutz - Anspruch eines

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verbietet der Grundsatz der Rechtssicherheit es im Allgemeinen, den Beginn der Geltungsdauer eines Rechtsakts der Union auf einen Zeitpunkt vor dessen Veröffentlichung zu legen, sofern dies nicht ausnahmsweise aufgrund eines im Allgemeininteresse liegenden Ziels geboten ist, das berechtigte Vertrauen der Betroffenen gebührend beachtet ist und aus Wortlaut, Zweck oder Aufbau der betreffenden Vorschriften eindeutig hervorgeht, dass ihnen eine solche Wirkung beizumessen ist (EuGH, Urteil vom 19. Juli 2012 - C-522/10, Rdnr. 25, zitiert nach juris; EuGH, Urteil vom 19. März 2009 - C-256/07, Rdnr. 32, zitiert nach juris; EuGH, Urteil vom 09. März 2006 - C-293/04, Rdnrn. 20, 21 und 24, zitiert nach juris).
  • BFH, 22.10.2019 - VII R 38/18

    Verzinsung eines Anspruchs auf Erstattung von Einfuhrabgaben

    Wie der EuGH weiterhin entschieden hat, verbietet es der Grundsatz der Rechtssicherheit im Allgemeinen, den Beginn der Geltungsdauer eines Rechtsakts der Gemeinschaft auf einen Zeitpunkt vor dessen Veröffentlichung zu legen; dies kann aber ausnahmsweise dann anders sein, wenn ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel es verlangt und das berechtigte Vertrauen der Betroffenen gebührend beachtet ist oder wenn aus Wortlaut, Zweck oder Aufbau der betreffenden Gemeinschaftsvorschriften eindeutig hervorgeht, dass ihnen eine solche Wirkung beizumessen ist (EuGH-Urteil Mitsui & Co. Deutschland vom 19.03.2009 - C-256/07, EU:C:2009:167, ZfZ 2009, 101, Rz 32, m.w.N.).
  • BFH, 17.10.2023 - VII R 53/20

    Prozesszinsen für erstattete Einfuhrumsatzsteuer

    Wie der EuGH weiterhin entschieden hat, verbietet es der Grundsatz der Rechtssicherheit im Allgemeinen, den Beginn der Geltungsdauer eines Rechtsakts der Gemeinschaft auf einen Zeitpunkt vor dessen Veröffentlichung zu legen; dies kann aber ausnahmsweise dann anders sein, wenn ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel es verlangt und das berechtigte Vertrauen der Betroffenen gebührend beachtet ist oder wenn aus Wortlaut, Zweck oder Aufbau der betreffenden Gemeinschaftsvorschriften eindeutig hervorgeht, dass ihnen eine solche Wirkung beizumessen ist (EuGH-Urteil Mitsui & Co. Deutschland vom 19.03.2009 - C-256/07, EU:C:2009:167, Rz 32, m.w.N.).
  • EuGH, 15.07.2010 - C-354/09

    Gaston Schul - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 33 - Zollwert der Waren -

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung mit der Zollwertregelung der Union ein gerechtes, einheitliches und neutrales System errichtet werden soll, das die Anwendung von willkürlichen oder fiktiven Zollwerten ausschließt (vgl. Urteil vom 19. März 2009, Mitsui & Co. Deutschland, C-256/07, Slg. 2009, I-1951, Randnr. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ferner muss dieser Wert den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert einer eingeführten Ware widerspiegeln und alle Elemente dieser Ware, die einen wirtschaftlichen Wert haben, berücksichtigen (vgl. Urteile vom 16. November 2006, Compaq Computer International Corporation, C-306/04, Slg. 2006, I-10991, Randnr. 30, und Mitsui & Co. Deutschland, Randnr. 20).

  • EuGH, 25.01.2022 - C-181/20

    Der Gerichtshof erklärt die Richtlinie 2012/19 über Elektro- und

  • BFH, 24.07.2017 - VII B 165/16

    Keine rückwirkende Anwendung materiell-rechtlicher Vorschriften des

  • FG Hamburg, 01.09.2020 - 4 K 14/20

    Zollrecht/Abgabenrecht: Verzinsung von erstatteten Antidumpingzöllen

  • FG Düsseldorf, 04.02.2015 - 4 K 144/14

    Nacherhebung von zollrechtlichen Abgabebeträgen; Buchmäßige Erfassung der einer

  • EuGH, 12.12.2013 - C-116/12

    Christodoulou u.a. - Zollwert - In ein Drittland ausgeführte Waren -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-825/19

    Beeren-, Wild-, Feinfrucht - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-402/07

    Sturgeon u.a. - Luftverkehr - Unterscheidung zwischen den Begriffen "Verspätung"

  • EuGH, 30.04.2019 - C-611/17

    Italien/ Rat (Quota de pêche de l'espadon méditerranéen) - Nichtigkeitsklage -

  • EuGH, 11.05.2017 - C-59/16

    The Shirtmakers - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Verordnung (EWG)

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2011 - C-113/10

    Zuckerfabrik Jülich - Zucker - Festsetzung von Produktionsabgaben -

  • EuG, 10.11.2010 - T-260/09

    HABM / Simões Dos Santos

  • FG Hamburg, 25.09.2020 - 4 K 47/20

    Zollrecht: Prozesszinsen auf zurückgezahlte Einfuhrumsatzsteuer

  • EuG, 08.03.2023 - T-426/21

    Assaad / Rat

  • FG München, 11.11.2010 - 14 K 3999/07

    Keine Zollwertminderung bei Preisminderung aufgrund Lieferverzugs

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-430/14

    Stretinskis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollwert - Begriff der

  • EuG, 06.07.2011 - T-175/11

    AS / Rat und Kommission

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