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   BFH, 29.05.2009 - VII B 233/08   

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https://dejure.org/2009,9187
BFH, 29.05.2009 - VII B 233/08 (https://dejure.org/2009,9187)
BFH, Entscheidung vom 29.05.2009 - VII B 233/08 (https://dejure.org/2009,9187)
BFH, Entscheidung vom 29. Mai 2009 - VII B 233/08 (https://dejure.org/2009,9187)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Darlegungsanforderungen für Revisionszulassung in einer Tarifierungssache

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2; FGO § 116 Abs. 3
    Zutreffende Einreihung einer Ware in den Zolltarif durch die Zollverwaltung; Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Darlegung einer Revisionszulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfZ 2010, 136
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.02.2005 - VI B 113/04

    Zur Bindung an tatsächliche Feststellungen hinsichtlich eines anderen

    Auszug aus BFH, 29.05.2009 - VII B 233/08
    Die Klägerin verkennt, dass die vorinstanzlichen Schlussfolgerungen den BFH als Revisionsgericht schon dann binden, wenn sie möglich (vertretbar) sind; sie müssen nicht zwingend sein (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. Februar 2005 VI B 113/04, BFHE 209, 211, BStBl II 2005, 488, mit weiterführenden Hinweisen).
  • BFH, 11.02.2002 - VII B 136/01

    Zolltarifsache - Allgemeines Revisionssystem - Grundsätzliche Bedeutung -

    Auszug aus BFH, 29.05.2009 - VII B 233/08
    Geht es --wie im Streitfall-- allein darum, ob die Zollverwaltung die betreffende Ware zutreffend in den Zolltarif eingereiht hat oder ob die gegenteilige Auffassung des Beschwerdeführers die richtige ist, beschränkt sich also die Rechtsfrage, der grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zukommen soll, auf die Frage der zutreffenden Tarifierung, so kommt, wie der beschließende Senat in seinem Beschluss vom 11. Februar 2002 VII B 136/01 (BFHE 198, 242) ausgeführt hat, der Klärungsbedürftigkeit der Tarifierungsfrage und ihrer ausreichenden Darlegung (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) entscheidende Bedeutung zu.
  • BFH, 28.06.2011 - X B 146/10

    Gerichtlicher Vergleich kein rückwirkendes Ereignis

    Die tatrichterliche Überzeugungsbildung der Vorinstanz (§ 96 Abs. 1 FGO) ist nur insoweit revisibel, als Verstöße gegen die Verfahrensordnung, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vorliegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 29. Mai 2009 VII B 233/08, BFH/NV 2009, 1455, unter II.1.a, m.w.N.).
  • BGH, 18.01.2011 - 1 StR 561/10

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Kaffeesteuer: Steueranmeldung durch den

    Die Voraussetzungen eines Versandhandels i.S.v. § 12 KaffeeStG aF lagen nicht vor, weil der Angeklagte den Kaffeehandel von Deutschland aus betrieb (vgl. BFH, Beschluss vom 24. November 2009 - VII B 223/08, ZfZ 2010, 136).
  • BFH, 12.07.2011 - III B 111/10

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei behauptetem Gleichheitsverstoß - Kein

    b) Es liegt auch keine zulässige Divergenzrüge (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO) vor, weil schon keine vom FG-Urteil abweichende andere Gerichtsentscheidung angeführt wird (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Mai 2009 VII B 233/08, BFH/NV 2009, 1455).
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