Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 20.05.1994

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.12.1994 - 1 U 263/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2520
OLG Düsseldorf, 28.12.1994 - 1 U 263/93 (https://dejure.org/1994,2520)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.12.1994 - 1 U 263/93 (https://dejure.org/1994,2520)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Dezember 1994 - 1 U 263/93 (https://dejure.org/1994,2520)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Qualitative Anforderungen an eine Reparatur in Eigenregie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unfallbedingter Kraftfahrzeugschaden; Eigenreparatur; Reparaturkosten-Gutachtenbasis; Integritätszuschlag; Wiederbeschaffungswert; Reparaturergebnis; Einschätzung des Integritätsinteresses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 249 ff.
    Darlegungslast des Geschädigten bei Eigenreparatur des Unfallschadens

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 249

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 232
  • r+s 1995, 416
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Dies gebiete das sich aus § 249 Satz 2 BGB a.F. ergebende Wirtschaftlichkeitspostulat und das schadensrechtliche Bereicherungsverbot, weil der Restwert des Fahrzeuges trotz des Schadens im Vermögen des Geschädigten verbleibe (vgl. OLG Nürnberg, NZV 1990, 465; OLG München, ZfS 1991, 303; bisher OLG Düsseldorf, NZV 1995, 232; OLG Saarbrücken, MDR 1998, 1346; OLG Karlsruhe, MDR 2000, 697; OLG Hamm, VersR 2000, 1122; OLG Köln, ZfS 2002, 74; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2002, 81).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2000 - 1 U 2/00

    Kfz-Unfall-Schaden - Reparaturkostenabrechnung - Ersatzbeschaffung - Restwert -

    Dabei hat er im Einklang mit der überwiegenden Meinung nicht danach unterschieden, ob die geschätzten Reparaturkosten einschließlich Minderwert über oder unter dem ungekürzten Wiederbeschaffungswert liegen (Senat, NZV 1995, 232; NZV 1996; 279).
  • OLG Stuttgart, 18.12.2002 - 3 U 172/02

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Integritätszuschlag bei Eigenreparatur

    Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NZV 1995, 232 f.) soll eine fachgerechte Wiederherstellung nur vorliegen, wenn ausschließlich Original-Ersatzteile verwendet werden.

    Nimmt man all dies zusammen, ist nach Auffassung des Senats vorliegend das Reparaturergebnis zu beanstanden, auch wenn es eine Frage des Einzelfalls ist, ob und ggf. welche Reparaturdefizite der Gewährung des Integritätszuschlags entgegenstehen (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1995, 232 f.).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.05.1994 - 19 U 225/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3901
OLG Köln, 20.05.1994 - 19 U 225/93 (https://dejure.org/1994,3901)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.05.1994 - 19 U 225/93 (https://dejure.org/1994,3901)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Mai 1994 - 19 U 225/93 (https://dejure.org/1994,3901)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1; StVZO § 32 Abs. 1 Nr. 2
    Sicherungspflichten im Bereich einer Straßenbaustelle

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1; StVZO § 32 Abs. 1 Nr. 2
    Verkehrssicherungspflicht bei baustellenbedingter Verlegung der Streckenführung unter eine Freileitung der Straßenbeleuchtung - Verkehrssicherungspflicht; Freileitung; Durchfahrthöhe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bauunternehmer; Baustellenbereich; Verkehrssicherheit; Maßnahmen zur Gefahrenabwehr; Haftung des Straßenbaulastträgers; Verlegung der Streckenführung; Luftraum; Freiliegende Lichtleitungen

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 271
  • NZV 1995, 22
  • VersR 1995, 720
  • r+s 1995, 416 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.01.1982 - III ZR 58/80

    Klage auf Schmerzensgeld und Schadenersatz gegen das Land, das beauftragte

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.1994 - 19 U 225/93
    Damit soll nur eine zusätzliche Verantwortung neben der des sonst Pflichtigen begründet werden (vgl. BGH VersR 1982, 576 = NJW 1982, 2187), so dass neben die Verkehrssicherungspflicht des Wegeunterhaltungspflichtigen eine zur gesamtschuldnerischen Haftung führende Sicherungspflicht des Bauunternehmers treten kann, wenn dieser bei seinen Bauarbeiten Gefahrenquellen für den öffentlichen Verkehr geschaffen hat, ohne die zur Abwendung dieser Gefahren notwendigen Vorkehrungen zu treffen (vgl. OLG Koblenz VersR 1972, 1130).
  • LG Aachen, 02.10.1991 - 4 O 168/90

    Neu eingerichtete Mittelinsel auf einer Straße ist zu sichern

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.1994 - 19 U 225/93
    Allerdings traf die Beklagte als Baunternehmerin für den Baustellenbereich grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht und zwar solange sie die Bauarbeiten ausführte und damit - bis zur Räumung der Baustelle - tatsächlich in der Lage war, die zur Behebung von Gefahren erforderlichen Maßnahmen zu treffen (vgl. OLG Köln VersR 1992, 335 ; OLG Hamm NJW-RR 1987, 15o7; LG Aachen VersR 1992, 1242, 1243).
  • OLG Koblenz, 25.04.1972 - 6 U 613/71
    Auszug aus OLG Köln, 20.05.1994 - 19 U 225/93
    Damit soll nur eine zusätzliche Verantwortung neben der des sonst Pflichtigen begründet werden (vgl. BGH VersR 1982, 576 = NJW 1982, 2187), so dass neben die Verkehrssicherungspflicht des Wegeunterhaltungspflichtigen eine zur gesamtschuldnerischen Haftung führende Sicherungspflicht des Bauunternehmers treten kann, wenn dieser bei seinen Bauarbeiten Gefahrenquellen für den öffentlichen Verkehr geschaffen hat, ohne die zur Abwendung dieser Gefahren notwendigen Vorkehrungen zu treffen (vgl. OLG Koblenz VersR 1972, 1130).
  • OLG Köln, 07.03.1990 - 13 U 245/89

    Straßenbaustelle: Verkehrssicherungspflicht des Unternehmers

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.1994 - 19 U 225/93
    Allerdings traf die Beklagte als Baunternehmerin für den Baustellenbereich grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht und zwar solange sie die Bauarbeiten ausführte und damit - bis zur Räumung der Baustelle - tatsächlich in der Lage war, die zur Behebung von Gefahren erforderlichen Maßnahmen zu treffen (vgl. OLG Köln VersR 1992, 335 ; OLG Hamm NJW-RR 1987, 15o7; LG Aachen VersR 1992, 1242, 1243).
  • BGH, 26.05.1966 - III ZR 59/64

    Verletzung einer Amtspflicht wegen unzulänglicher Kennzeichnung einer

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.1994 - 19 U 225/93
    Sie bedeutet, dass jeder, der Gefahrenquellen schafft, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutze Dritter zu treffen hat (vgl. BGH NJW 1966, 1456, 1457).
  • OLG Frankfurt, 26.05.2017 - 13 U 21/14

    Verkehrssicherungspflicht: Aufstellen des Verkehrszeichens Nr. 112 (unebene

    Die Verkehrssicherungspflicht der Beklagten zu 3) tritt damit neben diejenige des Beklagten zu 1) (OLG Köln, Urt. v. 20.05.1994, 19 U 225/93, juris Rn. 3; MüKOBGB/Wagner, 7. A. 2017, § 823 Rn. 557, 462).
  • OLG Hamm, 08.02.2001 - 27 U 146/00

    Verkehrssicherungspflicht des Straßenbauunternehmers bei Abbruch einer

    Die Beklagte war zur Verkehrssicherung der Baustelle in eigener Verantwortung verpflichtet, weil ihr die Verkehrssicherungspflicht vom Wasser- und Schiffahrtsamt D übertragen worden war und ihre Verantwortlichkeiten neben die grundsätzlich weiter bestehende Verkehrssicherungspflicht der Stadt als Straßenbaulastträger trat (BGH VersR 1982, 576; OLG Köln NZV 1995, 22).
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