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   BGH, 11.02.1998 - IV ZR 89/97   

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https://dejure.org/1998,2176
BGH, 11.02.1998 - IV ZR 89/97 (https://dejure.org/1998,2176)
BGH, Entscheidung vom 11.02.1998 - IV ZR 89/97 (https://dejure.org/1998,2176)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 1998 - IV ZR 89/97 (https://dejure.org/1998,2176)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur umfassenden Aufklärung der Einzelheiten des Versicherungsfalls und der Schadenshöhe bei Entwendung eines Kraftfahrzeugs - Unrichtige Angaben zum Fahrzeugschaden und zur Vorsteuerabzugsberechtigung als objektive ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6; AKB § 7
    Unrichtige Angaben zu Fahrzeugschaden und Vorsteuerabzugsberechtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 7 I Abs. 2 S. 3

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 244
  • VersR 1998, 577
  • r+s 1998, 142
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus BGH, 11.02.1998 - IV ZR 89/97
    Das von ihm zitierte Senatsurteil vom 7. Dezember 1983 - IVa ZR 231/81 - VersR 1984, 228 gibt für einen Entwendungsfall diese Grundsätze wieder (vgl. weiter das Senatsurteil vom 21. April 1993 - IV ZR 33/92 - VersR 1993, 830 unter II 3).

    Schon falsche Angaben zum Fahrzeugwert sind generell geeignet, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden (Senatsurteil vom 7. Dezember 1983, aaO).

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92

    Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige

    Auszug aus BGH, 11.02.1998 - IV ZR 89/97
    Das von ihm zitierte Senatsurteil vom 7. Dezember 1983 - IVa ZR 231/81 - VersR 1984, 228 gibt für einen Entwendungsfall diese Grundsätze wieder (vgl. weiter das Senatsurteil vom 21. April 1993 - IV ZR 33/92 - VersR 1993, 830 unter II 3).
  • BGH, 13.04.1983 - IVa ZR 163/81

    Klage des Versicherungsnehmers auf Leistung aus einer Hausratsversicherung für

    Auszug aus BGH, 11.02.1998 - IV ZR 89/97
    Deshalb ist bei der Beantwortung der Frage, ob der Versicherungsnehmer bei einem Obliegenheitsverstoß nach einem Kaskofall vorsätzlich oder nur grob fahrlässig gehandelt hat, umgekehrt Vorsatz gesetzlich zu vermuten; vom Vorsatz ist auszugehen, wenn die Möglichkeit eines vorsätzlichen Verstoßes offengeblieben ist (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 13. April 1983 - IVa ZR 163/81 - VersR 1983, 674 unter V; vgl. auch Römer/Langheid, VVG § 6 Rdn. 94).
  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 331/05

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Angabe eines Schutzbriefs bei Beantragung

    Dabei sind im Rahmen einer umfassenden Abwägung diejenigen Umstände zu prüfen, die es nahe legen, von einem geringeren Grad des Verschuldens auszugehen (vgl. Senatsurteile vom 11. Februar 1998 - IV ZR 89/97 - VersR 1998, 577 unter 3 und vom 26. Januar 2005 - IV ZR 239/03 - VersR 2005, 493 unter 2 b).
  • OLG Hamm, 25.10.2002 - 20 U 38/02

    Fahrzeugdiebstahl: Obliegenheitsverletzung bei falschen Kaufpreisangaben?

    Läßt der Sachverhalt die Möglichkeit offen, daß die objektiv festzustellende Verletzung der Aufklärungsobliegenheit vorsätzlich begangen wurde, so ist es Sache des Versicherungsnehmers, den Vorsatz auszuräumen (BGH VersR 02, 173; VersR 98, 577).

    In der Kaskoversicherung wird allgemein bejaht, daß beim Gebrauchtwagenkauf falsche Angaben zum Kaufpreis geeignet sind, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden (vgl. nur OLG Karlsruhe, VersR 1994, 1183; Senat, r + s 1993, 291; BGH, VersR 98, 577 für den Fahrzeugwert).

  • OLG Karlsruhe, 06.06.2013 - 12 U 204/12

    Jagdhaftpflichtversicherung: Folge falscher Darstellung des Geschehensablaufs in

    Es genügt, dass der Verstoß des Versicherungsnehmers generell geeignet ist, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden (BGH VersR 1998, 577; Römer/Langheid, VVG, 2. A., 2003, § 6, Rdnr. 58).
  • OLG Karlsruhe, 01.07.2004 - 12 U 88/04

    Wohngebäudeversicherung: Abgrenzung des versicherten Risikos in der

    Im Übrigen stünde einer Leistungsfreiheit nach dieser Bestimmung gemäß den Grundsätzen der sogenannten Relevanzrechtsprechung des BGH entgegen, dass eine etwaige vorsätzliche Obliegenheitsverletzung im vorliegenden Fall generell nicht geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu beeinträchtigen (vgl. BGH VersR 1998, 577 m.w.N.).
  • LG Berlin, 14.01.2010 - 44 O 64/09
    Liegt mit den falschen Angaben in der Schadenanzeige der objektive Tatbestand einer Obliegenheitsverletzung vor, so wird gesetzlich vermutet, dass der Versicherungsnehmer vorsätzlich gehandelt hat (st. Rspr., z.B. BGH VersR 1998, 577; Römer/Langheid, VVG, § 6 Rn. 94).

    Nach den Grundsätzen der so genannten Relevanzrechtsprechung schadet eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung nur dann, wenn sie generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und den Versicherungsnehmer der Vorwurf groben Verschuldens trifft (vgl. z.B. BGH VersR 1998, 577; 1984, 228).

  • OLG Nürnberg, 16.06.2003 - 8 U 2485/02

    Zum Umfang der Aufklärungspflichten des Versicherungsnehmers im Schadensfall

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt es bei der Beurteilung der Relevanz nicht auf die konkrete, sondern auf die generelle Eignung des Verstoßes gegen die Aufklärungsobliegenheit zur ernsthaften Gefährdung der berechtigten Interessen des Versicherers an (BGH VersR 1984, 228; r + s 1998, 142; OLG Köln, r + s 1999, 364).
  • OLG Saarbrücken, 04.04.2007 - 5 U 450/06

    Kfz-Kaskoversicherung: Verschweigen einer Schadenmeldung an anderen Versicherer

    Falsche Angaben über Umstände, die sich auf die Höhe der von dem Versicherer zu leistenden Entschädigung auswirken, wie es bei der Vorsteuerabzugsberechtigung der Fall ist, sind generell geeignet, die Interessen des Versicherers zu gefährden (vgl. BGH Urt. v. 11.2.1998, IV ZR 89/97, VersR 1998, 577).
  • OLG Stuttgart, 24.11.2005 - 7 U 124/05

    Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Auskunftsobliegenheit bezüglich Vorschäden;

    Der Versicherungsnehmer hat diese gesetzliche Vermutung zu widerlegen (BGH NZV 2002, 118; BGH VersR 1998, 577; BGH VersR 1993, 960).
  • OLG Frankfurt, 05.09.2001 - 7 U 155/00

    Fahrzeugvollversicherung; Leistungsfreiheit ; Aufklärungspflicht;

    Soweit die Beklagte sich zur Begründung ihrer Ansicht, aus § 6 Abs. 3 VVG ergebe sich auch ohne Nachweis der Kenntnis des Versicherungsnehmers von dem Unfall und seinen Folgen die Vermutung für eine vorsätzliche Verletzung der Aufklärungsobliegenheit, sich auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in VersR 98, 577; 00, 222 beruft, tragen diese Entscheidungen die von der Beklagten geltend gemachte Ansicht nicht.
  • LG Berlin, 29.04.2008 - 17 S 104/07

    Vorschaden verschwiegen: Anspruchsverlust in Kasko

    Liegt damit der objektive Tatbestand einer Obliegenheitsverletzung vor, so wird gesetzlich vermutet, dass der Versicherungsnehmer vorsätzlich gehandelt habe (ständige Rechtsprechung, z.B. BGH VersR 1998, 577; Römer/Langheid, VVG, § 6 Rdnr. 94).
  • LG Düsseldorf, 02.05.2008 - 22 S 424/07
  • LG Coburg, 07.02.2007 - 13 O 314/06

    Schadensberichte ehrlich ausfüllen

  • LG Kaiserslautern, 10.01.2002 - 2 O 595/01

    Kfz-Kaskoversicherung: Obliegenheitsverletzung durch objektiv falsche Angaben

  • AG Kassel, 21.11.2002 - 432 C 751/02
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