Rechtsprechung
OLG Hamm, 16.01.1997 - 27 U 123/95 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,11812) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- r+s 1998, 325
Wird zitiert von ...
- KG, 21.10.1999 - 12 U 8303/95
Verletzung der Halswirbelsäule bei geringer Geschwindigkeitsänderung
dd) Allein der zeitliche Zusammenhang des Auftretens der Beschwerden und des Arztbesuchs des Sohnes der Klägerin mit dem Auffahrunfall am 1. September 1998 reicht zum Beweise der Unfallursächlichkeit der Kollision für ein HWS-Schleudertrauma vor dem Hintergrund der sicher bewiesenen Geschwindigkeitsänderung des angestoßenen Saab von 3, 6 km/h und einer wahrscheinlichen Geschwindigkeitsänderung von 5 bis 6 km/h (vgl. Gutachten R. Seite 10, Bd. II, Bl. 56) nicht aus (so auch OLG Hamburg, r + s 1998, 63; OLG Hamm VersR 1999, 990, 991; vgl. auch OLG Hamm, r + s 1998, 325: Bei kollisionsbedingter Geschwindigkeitsänderung von 6 km/h ist aus orthopädischer Sicht eine Schädigung der Halswirbelsäule nicht vorstellbar; der BGH hat die Revision durch Beschluss vom 13. Januar 1998 - VI ZR 94/97 - nicht angenommen).