Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 16 U 18/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit des Vorliegens eines Handelsmaklerverhältnisses oder Versicherungsmaklerverhältnisses bei Verpflichtung zur ständigen Tätigkeit für einen Auftraggeber; Pflicht eines Versicherungsunternehmers zum Anhalten des Versicherungsnehmers zur Einhaltung seiner aus dem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Abgrenzung VV / VM, Bestandspflegeprovision als Provision für vermittelnde Tätigkeit, Nachbearbeitungspflicht, Nachbearbeitungsgrundsätze, Stornogefahrmitteilungen, Mahnstandslisten, Anforderungen an eine Stornogefahrmitteilung, unerhebliches Bestreiten des VV, Darlegung ...
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 17.11.1995 - 5 O 289/94
- OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 16 U 18/96
Papierfundstellen
- r+s 1998, 44
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 27.05.2016 - 16 U 187/14
Abgrenzung von Handelsmakler und Handelsvertreter; Pflicht zur Nachbearbeitung …
Nur dies ist der Entscheidung des Senats vom 29.11.1996 (Urteil vom 29.11.1996, 16 U 18/96, r + s 1998, 44) zu entnehmen, der im Übrigen diesen Gesichtspunkt nur als ein Kriterium neben anderen für die Annahme eines zum seinerzeitigen Zeitpunkt nicht mehr streitigen Handelsvertreterverhältnisses angesehen hat. - OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 16 U 133/10
Abgrenzung von Handelsmakler und -vertreter
Nur dies ist der Entscheidung des Senats vom 29.11.1996 (OLG Düsseldorf, Urteil v. 29.11.1996 - 16 U 18/96, r + s 1998, 44) zu entnehmen, der im Übrigen diesen Gesichtspunkt nur als ein Kriterium neben anderen für die Annahme eines zum seinerzeitigen Zeitpunkt nicht mehr streitigen Handelsvertreterverhältnisses angesehen hat.Mit der vorliegenden Entscheidung weicht der Senat insbesondere nicht von einer im Urteil vom 29.11.1996 (16 U 18/96) vertretenen Rechtsauffassung ab.
- OLG Köln, 28.05.2004 - 19 U 247/01
Anspruch des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs über die von ihm …
Anders als in der von der Beklagten zur Stützung ihrer Auffassung vorgelegten Entscheidung des OLG Düsseldorf (r + s 1998, 44 und Bl. 440 f. d.A.) bestimmen die Regelungen über die an die Klägerin zu zahlenden Provisionen nicht, dass der Klägerin für Lebensversicherungen, ob mit oder ohne Dynamikregelung, nur eine einmalige Provision zustehen soll, ebenso wenig unterscheidet sich die Höhe der Provision danach, ob der Vertrag eine Dynamikklausel enthält oder nicht; es kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass die Summen- bzw. Beitragserhöhung mit der Zahlung der Abschlussprovision abgegolten ist.