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   OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 16 U 18/96   

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https://dejure.org/1996,14464
OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 16 U 18/96 (https://dejure.org/1996,14464)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.11.1996 - 16 U 18/96 (https://dejure.org/1996,14464)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. November 1996 - 16 U 18/96 (https://dejure.org/1996,14464)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit des Vorliegens eines Handelsmaklerverhältnisses oder Versicherungsmaklerverhältnisses bei Verpflichtung zur ständigen Tätigkeit für einen Auftraggeber; Pflicht eines Versicherungsunternehmers zum Anhalten des Versicherungsnehmers zur Einhaltung seiner aus dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung VV / VM, Bestandspflegeprovision als Provision für vermittelnde Tätigkeit, Nachbearbeitungspflicht, Nachbearbeitungsgrundsätze, Stornogefahrmitteilungen, Mahnstandslisten, Anforderungen an eine Stornogefahrmitteilung, unerhebliches Bestreiten des VV, Darlegung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 1998, 44
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2016 - 16 U 187/14

    Abgrenzung von Handelsmakler und Handelsvertreter; Pflicht zur Nachbearbeitung

    Nur dies ist der Entscheidung des Senats vom 29.11.1996 (Urteil vom 29.11.1996, 16 U 18/96, r + s 1998, 44) zu entnehmen, der im Übrigen diesen Gesichtspunkt nur als ein Kriterium neben anderen für die Annahme eines zum seinerzeitigen Zeitpunkt nicht mehr streitigen Handelsvertreterverhältnisses angesehen hat.
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 16 U 133/10

    Abgrenzung von Handelsmakler und -vertreter

    Nur dies ist der Entscheidung des Senats vom 29.11.1996 (OLG Düsseldorf, Urteil v. 29.11.1996 - 16 U 18/96, r + s 1998, 44) zu entnehmen, der im Übrigen diesen Gesichtspunkt nur als ein Kriterium neben anderen für die Annahme eines zum seinerzeitigen Zeitpunkt nicht mehr streitigen Handelsvertreterverhältnisses angesehen hat.

    Mit der vorliegenden Entscheidung weicht der Senat insbesondere nicht von einer im Urteil vom 29.11.1996 (16 U 18/96) vertretenen Rechtsauffassung ab.

  • OLG Köln, 28.05.2004 - 19 U 247/01

    Anspruch des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs über die von ihm

    Anders als in der von der Beklagten zur Stützung ihrer Auffassung vorgelegten Entscheidung des OLG Düsseldorf (r + s 1998, 44 und Bl. 440 f. d.A.) bestimmen die Regelungen über die an die Klägerin zu zahlenden Provisionen nicht, dass der Klägerin für Lebensversicherungen, ob mit oder ohne Dynamikregelung, nur eine einmalige Provision zustehen soll, ebenso wenig unterscheidet sich die Höhe der Provision danach, ob der Vertrag eine Dynamikklausel enthält oder nicht; es kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass die Summen- bzw. Beitragserhöhung mit der Zahlung der Abschlussprovision abgegolten ist.
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