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   OLG Hamm, 18.11.1998 - 13 U 101/98   

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https://dejure.org/1998,7966
OLG Hamm, 18.11.1998 - 13 U 101/98 (https://dejure.org/1998,7966)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.11.1998 - 13 U 101/98 (https://dejure.org/1998,7966)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. November 1998 - 13 U 101/98 (https://dejure.org/1998,7966)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Beweisfälligkeit für Fahrzeugschäden bei einem "So-Nicht-Unfall"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823
    Anforderungen an den Nachweis einer Kraftfahrzeugbeschädigung durch Fahrzeugkollision

Papierfundstellen

  • r+s 1999, 322
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 16.03.1987 - 6 U 110/86
    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.1998 - 13 U 101/98
    Grundsätzlich hat der Geschädigte, der eine Haftpflichtversicherung aus einem behaupteten Verkehrsunfall in Anspruch nimmt, den objektiven Tatbestand einer Rechtsgutverletzung darzulegen und zu beweisen (BGH NZV 1992, 403; OLG Hamm NJW-RR 1987, 1239; Lemcke r + s 1993, 122).
  • BGH, 09.06.1992 - VI ZR 215/91

    Vorrang beantragter Zeugenvernehmung gegenüber Protokollurkunde aus anderem

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.1998 - 13 U 101/98
    Grundsätzlich hat der Geschädigte, der eine Haftpflichtversicherung aus einem behaupteten Verkehrsunfall in Anspruch nimmt, den objektiven Tatbestand einer Rechtsgutverletzung darzulegen und zu beweisen (BGH NZV 1992, 403; OLG Hamm NJW-RR 1987, 1239; Lemcke r + s 1993, 122).
  • OLG Hamm, 15.10.2013 - 9 U 53/13

    Kein Schadensersatz beim "So-Nicht-Unfall"

    Nach dem Ergebnis der in erster und zweiter Instanz durchgeführten Beweisaufnahme steht der für alle genannten Anspruchsgrundlagen erforderliche äußere Tatbestand der vom Kläger behaupteten Rechtsgutverletzung zwar nach dem für die haftungsbegründende Kausalität anwendbaren Maßstab des § 286 ZPO zur Überzeugung des Senats fest (vgl. insoweit auch KG, NZV 2009, 596; OLG Hamm, r + s 2001, 455; OLG Hamm, r + s 1999, 322f; Kaufmann, in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage 2011, 25. Kapitel, Rdn. 249; Lemcke, r + s 1993, 121ff, 122).
  • OLG Dresden, 15.08.2014 - 7 U 1421/13

    Anforderungen an den Nachweis eines fingierten Verkehrsunfalls

    Nach dieser in der veröffentlichten Judikatur eher selten thematisierten Rechtsfigur (soweit ersichtlich nur: OLG Hamm, Urt. v. 15.10.2013 - 9 U 53/13, NZV 2014, 225; LG Essen, Urt. v. 18.03.2013 - 20 O 140/12, juris; KG, Beschl. v. 07.05.2009 - 12 U 56/09, KGR 2009, 775; OLG Hamm, Urt. v. 21.01.2005 - 20 U 228/03, juris; OLG Hamm, Urt. v. 18.11.1998 - 13 U 101/98, RuS 1999, 322) ist der im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität zu führende Schadensnachweis dann nicht erbracht, wenn nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (§ 287 ZPO) festgestellt werden kann, dass die von dem Geschädigten eingeklagten Schäden ganz oder teilweise bei dem streitgegenständlichen Unfall entstanden sind (OLG Hamm, Urt. v. 15.10.2013, a.a.O.) oder aber das Schadensbild nicht zu dem von dem Geschädigten behaupteten Unfall passt (OLG Hamm, Urt. v. 18.11.1998, a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 12 U 101/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nachweis des Zusammenhangs zwischen Unfall und

    Dieser Beweis ist nicht geführt, wenn die Kollision zwar möglich ist, der Sachverständige aber feststellt, dass die Schadenbilder nicht zu dem von den Beteiligten behaupteten Geschehen passen (vgl. OLG Hamm, R+S 1999, 322).
  • KG, 07.05.2009 - 12 U 56/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Darlegungslast des Klägers; Klageabweisung

    Der Beweis der Fahrzeugbeschädigung durch den Beklagten ist nicht geführt, wenn der gerichtliche Sachverständige feststellt, dass die Schäden nicht zu dem von den Beteiligten behaupteten Geschehen passen (sog. So-nicht-Unfall, OLG Hamm, Urteil vom 18. November 1998 - 13 U 101/98 - r + s 1999, 322; vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 21. Januar 2005 - 20 U 228/03 -).
  • LG Arnsberg, 29.08.2012 - 1 O 11/11

    Notwendigkeit des Nachweises der Schadensverursachung durch Verkehrsunfall für

    Dies gilt vor allem dann, wenn aufgrund der Feststellungen im Gutachten zumindest ein Teil der geltend gemachten Schäden mit Sicherheit nicht auf das behauptete Unfallereignis zurückführbar sind (OLG Hamm, Urteil vom 18.11.1998 - 13 U 101/98; Lemcke, r+s 1993, 121).
  • LG Düsseldorf, 15.03.2004 - 13 O 55/02

    Streit um Ersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall auf einem Parkplatzgelände;

    Hinsichtlich der zwischen den Parteien strittigen Frage, ob vorliegend gleichwohl § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO anwendbar ist, kommt es nach der Auffassung des OLG Düsseldorf ( DAR 2000, 175 f.; so auch OLG Koblenz DAR 1999, 405/406 ), dem die Kammer folgt, darauf an, ob die Fahrbahnen auf dem Parkplatzgelände Strassencharakter haben und die Frage des Vorranges zwei Parkplatzbenutzer so betrifft, wie dies der Fall wäre, wenn sie an einer Kreuzung oder Einmündung gleichzeitig eintreffen.
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