Rechtsprechung
LG Hamburg, 14.06.2001 - 332 S 13/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versicherungsleistungen aus einer Hausratversicherung nach einem Einbruchdiebstahl in ein Wohnmobil
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VHB 84 § 5; VHB 84 § 8; VHB 84 § 12; AGBG § 5
Einbruch in Wohnmobil ist nicht über Außenversicherung versichert - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versicherungsleistungen aus einer Hausratversicherung nach einem Einbruchdiebstahl in ein Wohnmobil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Wohnmobil ist kein Gebäude
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 05.03.2001 - 22b C 473/00
- LG Hamburg, 14.06.2001 - 332 S 13/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1474
- VersR 2002, 354
- r+s 2002, 77
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Hamburg, 07.06.1994 - 309 S 315/93
Wenn ins Wohnmobil eingebrochen wurde ...
Auszug aus LG Hamburg, 14.06.2001 - 332 S 13/01
Soweit sich der Kläger zur Begründung seiner Auffassung, § 12 VHB 84 sei unklar formuliert, auf die Entscheidung einer anderen Kammer des Landgerichts Hamburg vom 7. Juni 1994 (NJW-RR 1995, 923) stützt, hat das Amtsgericht zu Recht darauf hingewiesen, dass es sich insoweit um eine vereinzelt gebliebene Entscheidung handelt. - OLG Köln, 28.11.1991 - 5 U 64/91
Wohnmobil; Gebäude; Gebäudegebunden; Einbruch; Diebstahl; Versicherungsschutz; …
Auszug aus LG Hamburg, 14.06.2001 - 332 S 13/01
Es ist bereits zweifelhaft, ob sich ein durchschnittlicher, juristisch und versicherungstechnisch nicht vorgebildeter Versicherungsnehmer, dessen Verständnis für die Auslegung der AVB maßgeblich ist (BGH r + s 1990, 310), bei verständiger Würdigung der AVB eines Umkehrschlusses bedient (vgl. OLG Köln VersR 1992, 490).
Rechtsprechung
AG Hamburg, 31.01.2001 - 9 C 272/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- r+s 2002, 77
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 05.08.2004 - 8 U 169/03
Auswirkung des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) auf das privatrechtliche …
Entsprechend ist anerkannt, dass Regelungen, die den Umfang psychotherapeutischer Behandlung begrenzen, wirksam sind (…vgl. etwa OLG Karlsruhe, a. a. O.: 30 Sitzungen ambulanter Psychotherapie pro Jahr; OLG Köln VersR 2003, 899: Begrenzung auf 20 Sitzungen pro Jahr; OLG Oldenburg VersR 2002, 696: Erfordernis der Veranlassung durch einen Arzt und Begrenzung auf 30 Stunden pro Jahr; LG Verden VersR 2002, 836: zusätzliche Anforderungen an die fachliche Qualifikation des Psychotherapeuten; AG Hamburg r + s 2002, 77 und LG Dortmund, a. a. O., 78: vorherige schriftliche Leistungszusage erforderlich; anders BGH VersR 1999, 745: 30 Behandlungsstunden pro Vertragsdauer).