Weitere Entscheidung unten: AG Hamburg, 31.01.2001

Rechtsprechung
   LG Hamburg, 14.06.2001 - 332 S 13/01   

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https://dejure.org/2001,13989
LG Hamburg, 14.06.2001 - 332 S 13/01 (https://dejure.org/2001,13989)
LG Hamburg, Entscheidung vom 14.06.2001 - 332 S 13/01 (https://dejure.org/2001,13989)
LG Hamburg, Entscheidung vom 14. Juni 2001 - 332 S 13/01 (https://dejure.org/2001,13989)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsleistungen aus einer Hausratversicherung nach einem Einbruchdiebstahl in ein Wohnmobil

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VHB 84 § 5; VHB 84 § 8; VHB 84 § 12; AGBG § 5
    Einbruch in Wohnmobil ist nicht über Außenversicherung versichert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungsleistungen aus einer Hausratversicherung nach einem Einbruchdiebstahl in ein Wohnmobil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1474
  • VersR 2002, 354
  • r+s 2002, 77
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Hamburg, 07.06.1994 - 309 S 315/93

    Wenn ins Wohnmobil eingebrochen wurde ...

    Auszug aus LG Hamburg, 14.06.2001 - 332 S 13/01
    Soweit sich der Kläger zur Begründung seiner Auffassung, § 12 VHB 84 sei unklar formuliert, auf die Entscheidung einer anderen Kammer des Landgerichts Hamburg vom 7. Juni 1994 (NJW-RR 1995, 923) stützt, hat das Amtsgericht zu Recht darauf hingewiesen, dass es sich insoweit um eine vereinzelt gebliebene Entscheidung handelt.
  • OLG Köln, 28.11.1991 - 5 U 64/91

    Wohnmobil; Gebäude; Gebäudegebunden; Einbruch; Diebstahl; Versicherungsschutz;

    Auszug aus LG Hamburg, 14.06.2001 - 332 S 13/01
    Es ist bereits zweifelhaft, ob sich ein durchschnittlicher, juristisch und versicherungstechnisch nicht vorgebildeter Versicherungsnehmer, dessen Verständnis für die Auslegung der AVB maßgeblich ist (BGH r + s 1990, 310), bei verständiger Würdigung der AVB eines Umkehrschlusses bedient (vgl. OLG Köln VersR 1992, 490).
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Rechtsprechung
   AG Hamburg, 31.01.2001 - 9 C 272/00   

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https://dejure.org/2001,31815
AG Hamburg, 31.01.2001 - 9 C 272/00 (https://dejure.org/2001,31815)
AG Hamburg, Entscheidung vom 31.01.2001 - 9 C 272/00 (https://dejure.org/2001,31815)
AG Hamburg, Entscheidung vom 31. Januar 2001 - 9 C 272/00 (https://dejure.org/2001,31815)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • r+s 2002, 77
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 05.08.2004 - 8 U 169/03

    Auswirkung des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) auf das privatrechtliche

    Entsprechend ist anerkannt, dass Regelungen, die den Umfang psychotherapeutischer Behandlung begrenzen, wirksam sind (vgl. etwa OLG Karlsruhe, a. a. O.: 30 Sitzungen ambulanter Psychotherapie pro Jahr; OLG Köln VersR 2003, 899: Begrenzung auf 20 Sitzungen pro Jahr; OLG Oldenburg VersR 2002, 696: Erfordernis der Veranlassung durch einen Arzt und Begrenzung auf 30 Stunden pro Jahr; LG Verden VersR 2002, 836: zusätzliche Anforderungen an die fachliche Qualifikation des Psychotherapeuten; AG Hamburg r + s 2002, 77 und LG Dortmund, a. a. O., 78: vorherige schriftliche Leistungszusage erforderlich; anders BGH VersR 1999, 745: 30 Behandlungsstunden pro Vertragsdauer).
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