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Rechtsprechung
   LG Köln, 07.01.2004 - 23 S 68/03   

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https://dejure.org/2004,19372
LG Köln, 07.01.2004 - 23 S 68/03 (https://dejure.org/2004,19372)
LG Köln, Entscheidung vom 07.01.2004 - 23 S 68/03 (https://dejure.org/2004,19372)
LG Köln, Entscheidung vom 07. Januar 2004 - 23 S 68/03 (https://dejure.org/2004,19372)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 305 c; BGB § 307; MBKK 94 § 4 Abs. 2
    Klausel über Kostenzuschuss bei Behandlung durch einen Diplompsychologen nur nach vorheriger Zusage ist wirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 258
  • r+s 2004, 115
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.02.2001 - IV ZR 11/00

    Ausschluß der Leistungen für Behandlungen durch Ehegatten, Kinder oder Eltern in

    Auszug aus LG Köln, 07.01.2004 - 23 S 68/03
    Versicherungs- und Tarifbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muß (BGH, VersR 01, 576; BGH, VersR 93, 957 (958)).

    Das PsychTG und die Tatsache, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen auch die Leistungen von psychologischen Psychotherapeuten erstatten müssen, haben keinen Einfluß auf die Auslegung von privaten Krankenversicherungsverträgen, denn die private Krankenversicherung ist nach ihren eigenen privatrechtlichen Regelungen und ihrem eigenen Vertragszweck zu beurteilen (BGH VersR 01, 576).

    Dabei liegt eine Gefährdung des Vertragszwecks erst dann vor, wenn mit der Leistungsbeschränkung der Vertrag ausgehöhlt wird und der Vertragszweck, das Krankheitsrisiko zu versichern, hinfällig ist (BGH VersR 01, 576 (577)).

  • BGH, 22.05.1991 - IV ZR 232/90

    Umfang der Eintrittspflicht des privaten Krankenversicherers für Psychotherapie

    Auszug aus LG Köln, 07.01.2004 - 23 S 68/03
    Der vom Versicherungsnehmer intendierte Zweck, sich durch eine private Krankenversicherung besser und umfassender abzusichern als in der gesetzlichen Krankenversicherung, ändert ebenfalls nichts an der Auslegung der Nr. 9 Abs. 2 TB, denn wer eine private Krankenversicherung abschließt, kann nicht erwarten, mit dieser so versichert zu sein, wie er es als Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse wäre (BGH VersR 91, 911 (912)).

    Privatversicherte können nicht erwarten, automatisch dieselben Leistungen zu erhalten wie gesetzlich Versicherte (BGH VersR 1991, 911 (912)).

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus LG Köln, 07.01.2004 - 23 S 68/03
    Versicherungs- und Tarifbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muß (BGH, VersR 01, 576; BGH, VersR 93, 957 (958)).
  • OLG Köln, 26.02.2003 - 5 U 89/01

    Wirksamkeit formularmäßiger Versicherungsschutz-Begrenzung für Psychotherapie

    Auszug aus LG Köln, 07.01.2004 - 23 S 68/03
    Dagegen werden Klauseln, die Leistungsbeschränkungen für die Kosten psychotherapeutischer Behandlungen auf eine bestimmte Anzahl von Behandlungen pro Jahr vorsehen, als zulässig erachtet (vgl. BGH, r+s 99, 253; OLG Karlsruhe r+s 99, 292; OLH Köln, VersR 03, 899; OLG Hamm, Urteil vom 6.8.2003 ? 20 U 100/03).
  • OLG Hamm, 06.08.2003 - 20 U 100/03

    Krankenversicherung: wirksame Klauseln über Versicherungsschutz-Beschränkung auf

    Auszug aus LG Köln, 07.01.2004 - 23 S 68/03
    Dagegen werden Klauseln, die Leistungsbeschränkungen für die Kosten psychotherapeutischer Behandlungen auf eine bestimmte Anzahl von Behandlungen pro Jahr vorsehen, als zulässig erachtet (vgl. BGH, r+s 99, 253; OLG Karlsruhe r+s 99, 292; OLH Köln, VersR 03, 899; OLG Hamm, Urteil vom 6.8.2003 ? 20 U 100/03).
  • OLG Oldenburg, 26.09.2001 - 2 U 171/01

    Krankenversicherung; Krankheitskosten; Krankengeldtageversicherung;

    Auszug aus LG Köln, 07.01.2004 - 23 S 68/03
    Dies ist danach zu beurteilen, ob sich, gemessen am insgesamt zu betrachtenden Versicherungsschutz, eine einzelne Ausnahmeregel als unbillig, willkürlich oder überraschend darstellt (OLG Oldenburg, VersR 02, 696).
  • BGH, 17.03.1999 - IV ZR 137/98

    Beschränkung psychotherapeutischer Behandlung auf "höchstens 30 Sitzungen" in

    Auszug aus LG Köln, 07.01.2004 - 23 S 68/03
    Eine Klausel ist überraschend, wenn sie eine Regelung enthält, die von den Erwartungen des Versicherungsnehmers deutlich abweichen und mit der dieser vernünftigerweise nicht zu rechnen brauchte (BGH VersR 99, 745 (747).
  • OLG Celle, 05.08.2004 - 8 U 169/03

    Auswirkung des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) auf das privatrechtliche

    Die Klausel lässt keinen Zweifel daran aufkommen, dass eine psychotherapeutische Behandlung nur durch einen niedergelassenen approbierten Arzt oder in einem Krankenhaus stattfinden kann, andere Leistungserbringer, insbesondere also die Psychologischen Psychotherapeuten gem. der durch das Psychotherapeutengesetz vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1311) geschaffenen neuen Berufsbezeichnung, dagegen nicht unter die Vorschrift fallen (so auch OLG Hamm, a.a.O.; LG Köln r + s 2004, 115, 116).

    Auch dem Versicherer selbst ist es gerade in Fällen psychotherapeutischer Behandlung häufig nur schwer oder gar nicht möglich, selbst oder durch eigene Vertragsärzte zu überprüfen, ob und insbesondere in welchem Umfang eine derartige Behandlung medizinisch notwendig ist oder nicht (vgl. hierzu OLG Hamm, a. a. O.; OLG Karlsruhe r + s 1999, 292, 293; OLG Köln VersR 1992, 1345, 1346; LG Köln r + s 2004, 115, 116).

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Rechtsprechung
   AG Hamburg, 12.11.2002 - 17A C 284/02   

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https://dejure.org/2002,31430
AG Hamburg, 12.11.2002 - 17A C 284/02 (https://dejure.org/2002,31430)
AG Hamburg, Entscheidung vom 12.11.2002 - 17A C 284/02 (https://dejure.org/2002,31430)
AG Hamburg, Entscheidung vom 12. November 2002 - 17A C 284/02 (https://dejure.org/2002,31430)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • r+s 2004, 115
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Dortmund, 28.11.2011 - 2 S 42/11

    Versicherungsfall in einer vereinbarten Reiserücktrittskostenversicherung ist

    Die unerwartete Verschlimmerung steht dem unerwarteten Auftreten einer Erkrankung gleich (Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., Nr. 2 VB-Reiserücktritt Rn. 10; enger LG Oldenburg, VersR 2004, 110 (Ls); AG Hamburg r+s 2004, 115; offenbar auch Nies in Beckmann/Matusche -Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl. § 41 Rn. 105).
  • AG Berlin-Lichtenberg, 23.11.2004 - 6 C 286/04

    Reise-Rücktrittskosten-Versicherung / Unerwartete Erkrankung / Vorerkrankung /

    Dies ist der Fall bei Krankheiten, die in Schäben verlaufen (vgl. LG Offenburg, VersR 2004, 110; LG Hamburg, RRa 2003, 88; AG Hamburg, r+s 2004, 115).

    Eine solche ärztliche Aussage spricht regelmäßig dafür, dass die Erkrankung unerwartet aufgetreten ist (vgl. AG Hamburg, r+s 2004, 115).

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