Rechtsprechung
LG Hamburg, 19.09.2013 - 302 S 21/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- r+s 2014, 168
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92
Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …
Auszug aus LG Hamburg, 19.09.2013 - 302 S 21/13
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind allgemeine Versicherungsbedingungen so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (BGHZ 123, 83 m.w.N. = NJW 1993, 2369). - BGH, 09.12.1987 - IVa ZR 151/86
Umfang des Deckungsausschlusses für Wärmeschäden
Auszug aus LG Hamburg, 19.09.2013 - 302 S 21/13
Versicherungswirtschaftliche Überlegungen können allenfalls insoweit Berücksichtigung finden, wie sie sich aus dem Wortlaut der Bedingungen für den verständigen Versicherungsnehmer unmittelbar erschließen (vgl. BGH, NJW-RR 1988, 469 unter II; BGH, VersR 1996, 622). - BGH, 02.10.1985 - IVa ZR 184/83
Geltung der Neupreisregelung für Kleinbusse
Auszug aus LG Hamburg, 19.09.2013 - 302 S 21/13
Für eine an diesen Grundsätzen orientierte Auslegung ist nicht maßgeblich, was sich der Verfasser der Bedingungen bei ihrer Abfassung vorstellte (BGH, NJW 1986, 431). - BGH, 06.03.1996 - IV ZR 275/95
Beschädigung des ziehenden Pkw durch einen Camping-Anhänger
Auszug aus LG Hamburg, 19.09.2013 - 302 S 21/13
Versicherungswirtschaftliche Überlegungen können allenfalls insoweit Berücksichtigung finden, wie sie sich aus dem Wortlaut der Bedingungen für den verständigen Versicherungsnehmer unmittelbar erschließen (vgl. BGH, NJW-RR 1988, 469 unter II; BGH, VersR 1996, 622).
- BGH, 11.11.2015 - IV ZR 426/14
Zur fiktiven Abrechnung von Unfallschäden in der Fahrzeugkaskoversicherung auf …
Dies weckt beim Versicherungsnehmer die Erwartung, sein Fahrzeug gegebenenfalls auch in der teureren markengebundenen Werkstatt reparieren lassen zu dürfen, wenn er einen solchen Tarif gerade nicht gewählt und statt dessen eine höhere Prämie bezahlt hat (vgl. hierzu und zu dem vorstehend unter b) erörterten Gesichtspunkt auch LG Hamburg r+s 2014, 168 f.).