Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.02.1992 - 20 U 89/91   

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Essen, 14.01.1991 - 8 O 470/89
  • OLG Hamm, 12.02.1992 - 20 U 89/91



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Wird zitiert von ... (9)  

  • OLG Köln, 15.04.1997 - 9 U 120/96  

    VVG § 6; AKB § 7

    Dann können falsche Angaben des Versicherungsnehmers nicht als Aufklärungspflichtverletzung gewertet werden ( OLG Hamm r+s 1993, 442, 443 ).

    Wird der unvollständig ausgefüllte Fragebogen aber vom Versicherer zurückgesandt, gibt dieser zu erkennen, daß er mit der Nachreichung des vollständig ausgefüllten Fragebogens einverstanden ist und kann aus der unvollständigen Beantwortung keine Leistungsfreiheit mehr herleiten ( OLG Hamm r+s 1993, 442 ).

  • OLG Hamm, 19.01.2005 - 20 U 186/04  

    Kfz-Kaskoversicherung - Aufklärungspflichtverletzung: Leistungsfreiheit des VR

    Allerdings ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Folge der Leistungsfreiheit wegen einer Verletzung der Auskunftspflicht nur solange gerechtfertigt, wie der Versicherer selbst noch keine Kenntnis der erfragten Umstände besitzt (Senat, Urt.v. 21.03.1990 - 20 U 207/89 NJW-RR 1990, 1310; Urt.v. 12.02.1992 - 20 U 89/91 - r+s 1993, 442 [443]).
  • OLG Hamm, 02.03.2011 - 20 U 124/10  

    Rechtsfolgen einer Täuschung über die Umstände eines Einbruchsdiebstahls in der

    Etwas anderes kann zwar z.B. dann gelten, wenn der Versicherungsnehmer seine eigenen Angaben ausdrücklich unter den Vorbehalt des Ermittlungsergebnisses stellt bzw. im Zusammenhang mit seinen Angaben ausdrücklich auf die Ermittlungsakten verweist (vgl. Prölss/Martin a.a.O.) oder wenn der Versicherer erwiesenermaßen sichere Kenntnis darüber hat, dass die Angaben des Versicherungsnehmers unrichtig sind (vgl. Senatsurteil v. 18.02.2000, 20 U 68/99, Zitat nach juris = VersR 2001, 1419; Senatsurteil v. 12.02.1992, 20 U 89/91, Zitat nach juris = RuS 1993, 442).
mehr
  • OLG Hamm, 27.07.2011 - 20 U 146/10  

    Leistungsfreiheit des Sachversicherers wegen arglistiger Täuschung durch den

    Etwas anderes kann zwar z.B. dann gelten, wenn der Versicherungsnehmer seine eigenen Angaben ausdrücklich unter den Vorbehalt des Ermittlungsergebnisses stellt bzw. im Zusammenhang mit seinen Angaben ausdrücklich auf die Ermittlungsakten verweist (vgl. Prölss/Martin a.a.O. Rn 18) oder wenn der Versicherer erwiesenermaßen sichere Kenntnis darüber hat, dass die Angaben des Versicherungsnehmers unrichtig sind (vgl. Senatsurteil v. 18.02.2000, 20 U 68/99, Zitat nach juris = VersR 2001, 1419; Senatsurteil v. 12.02.1992, 20 U 89/91, Zitat nach juris = RuS 1993, 442).
  • OLG Köln, 15.02.2005 - 9 U 19/04  

    Versicherungsvertragsrecht - Muss der VR seine Belehrung wiederholen, um bei

    Soweit der Versicherer über einzelne den Versicherungsfall betreffende Punkte bereits ausreichend informiert ist, bedarf es keiner Aufklärung mehr (OLG Hamm r+ s 1993, 442; OLG Hamm NJW-RR 1990, 1310).
  • OLG Köln, 19.12.1997 - 9 U 213/96  

    Anforderungen an den Vorsatz bei Falschangaben in der Schadensersatzanzeige an

    Zwar ist es richtig, daß in bestimmten Fällen objektiv falsche Angaben des Versicherungsnehmers nicht als Aufklärungspflichtverletzung gewertet werden können (vgl. hierzu: OLG Hamm r+s 1993, 442).
  • OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 19/96  

    Aufklärungsobliegenheit Vorschäden Bagatellisierung Versicherer Leistungsfreiheit

    Grundsätzlich kann sich der Versicherungsnehmer nicht darauf berufen, daß sich der Versicherer die erforderlichen Informationen anderweitig hätte beschaffen können (OLG Köln, VersR 1990, 1225, 1226; OLG Hamm, r+s 1993, 442, 443).
  • OLG Oldenburg, 29.01.1996 - 2 U 242/96  

    Aufklärungspflicht, Vorschäden, Vergessen, Vorsatz, Vorsatzvermutung, Relevanz,

    Eine Aufklärungspflicht und folglich eine Verletzung dieser Pflicht durch den Versicherungsnehmer mag u.U. auch dann entfallen, wenn der Versicherer im Rahmen der Überprüfung des Versicherungsfalls den wahren Sachverhalt ohnehin aktuell in Erfahrung gebracht hat und die falschen Angaben des Versicherungsnehmers keinerlei schutzwürdige Interessen des Versicherers mehr beeinträchtigen können (OLG Hamm r+s 1993, 442).
  • OLG Düsseldorf, 11.06.2002 - 4 U 217/01  
    Zwar würde es in dem Fall an einer Aufklärungspflicht fehlen, gegen die der Kläger verstoßen haben könnte (OLG Hamm, NJW-RR 1990, 1310; r + s 1993, 442, 443).
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